Trennungsväter kennen das zur Genüge: Oft ist das Gemeinsame Sorgerecht das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist. Und im Falle von Scheidung einer Ehe gibt es noch nicht einmal dieses wertlose Papier.
Mütter kommen mit dem Kind an der Hand zur Anmeldung an die Schule und sagen, sie seien alleinerziehend. Die Sekretärin, die die Anmeldung entgegennimmt – immer wieder eine selbst umgangsboykottierende „Alleinerziehende“ – notiert nur die Mutter als Sorgeberechtigte. Es gibt keine Verwaltungsvorschrift, die die Schulen dazu verpflichtet, sich die Angaben einer „alleinerziehenden“ Mutter auch nachweisen zu lassen.
Dafür müsste gelten:
Im Fall einer ehelichen Elternbeziehung ist grundsätzlich das Gemeinsame Sorgerecht (GSR) anzunehmen. Dieses kann nicht nachgewiesen werden, sondern resultiert aus dem Faktum der Scheidung einer Ehe. Wurde im Zug der Scheidung oder danach eine andere Regelung getroffen und eines der beiden Elternteile hat die Alleinsorge, so kann und muss dies durch Vorlage des entsprechenden gerichtlichen Beschlusses nachgewiesen werden.
Im Fall einer nicht ehelichen Elternbeziehung besteht grundsätzlich das Alleinige Sorgerecht (ASR) der Mutter. Eine Abweichung davon ist dokumentiert. So kann das GSR von nicht ehelichen Eltern entweder durch eine Urkunde des Jugendamtes oder durch eine familiengerichtliche Entscheidung nachgewiesen werden.
Schulen müssten über eine Verwaltungsvorschrift verpflichtet werden, sich die sorgerechtliche Situation nachweisen zu lassen:
- Wenn zwei Erwachsene mit dem Kind zur Anmeldung kommen, müssen diese durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und den Ausweisen nachweisen, dass sie auch die Eltern des Kindes sind. Können sie dies nachweisen, ist zur sorgerechtlichen Situation kein weiterer Nachweis nötig und die Angaben beider Eltern können ungeprüft übernommen werden. Diese Vorgehensweise ist leider notwendig, weil es schon Anmeldungen gab, zu der eine „alleinerziehende“ Mutter ihren neuen Bettgenossen mitbrachte, der unrechtmäßig als zweiter Sorgerechtsinhaber unterschrieb.
- Kommt die Mutter allein mit dem Kind und meint, sie sei „alleinerziehend“, muss sie durch die Geburtsurkunde des Kindes die Vaterschaft nachweisen und durch ein Dokument den Sorgerechtsstatus belegen. Für eine eheliche Beziehung genügt die Scheidung als Nachweis des GSR und eine gerichtliche Entscheidung als Nachweis des ASR.
Die nicht bestätigten mündlichen Angaben einer Mutter werden in den Schulen immer wieder als absolute Wahrheit angesehen und ein Vater, der sich danach bei der Schule meldet, wird behandelt, als sei er ein störender Stalker. Immer wieder verlangen dann Schulleitungen (meist Rektorinnen), dass der Vater auch im Fall einer Scheidung durch ein Dokument nachweisen solle, dass er das GSR innehabe. Ein solches Papier gibt es aber nicht. Die Scheidung einer Ehe ist der allein bestehende Nachweis davon – was aber solche Rektorinnen meist auch nicht wissen.
Es muss erlaubt sein, dass Schulen auch die Angaben einer Mutter als mögliche Falschinformation behandeln und die Hinweise eines Vaters ernst nehmen.
(Dazu auch https://vater.franzjoerg.de/chronologie-eines-bisher-missglueckten-aktuellen-kindesentzugs/ und https://vater.franzjoerg.de/trennungsfamilien-und-schule-schulanmeldungen/)
Ich habe unzählige Fälle von Sorgerechtsmissbrauch durch Mütter und Schulen vorliegen. Das Problem will bis jetzt hartnäckig nicht gesehen werden, obwohl es Ressourcen unnötig bindet und immer wieder für hohe Wogen an den Schulen sorgt bis hin zu Polizeieinsätzen und Einschaltung der Verwaltungsgerichte.
(Dazu auch https://vater.franzjoerg.de/trennungsfamilien-und-schule-auswirkungen-der-bisherigen-praxis-und-aenderungsvorschlaege/)
Die Kultusministerien haben allem Anschein nach immer noch ein politisches Interesse daran, durch Aussitzen des Problems weiterhin Spielräume für Mütter in Sachen Sorgerechtsbetrug und Sorgerechtsmissbrauch zu schaffen.
Diese ministerielle Verweigerung der Sorgfaltspflicht schafft aber gesellschaftliche Akzeptanz für die Billigung von Sorgerechtsverstößen durch Mütter.
Immer wieder schalten sich auch Familiengerichte in diese Machenschaften ein und geben dem Sorgerechtsbetrug von Müttern das Label von scheinbarer Legalität.
Beispiel aus
https://vater.franzjoerg.de/pas-als-bewusst-hingenommener-kollateralschaden-des-residenzmodells/
In einem von mir betreuten Fall hatte die Mutter der Zulassungsbehörde gegenüber mit Unterschrift erklärt, sie sei allein sorgeberechtigt. Sie wollte damit allein in den Genuss der Kfz-Steuerbefreiung kommen, weil das Kind mit einem Herzfehler auf die Welt gekommen war. Der Vater sollte nicht die Möglichkeit haben, dies in Frage zu stellen. Als der Vater dies im Rahmen einer Verhandlung mitteilte, wurde nicht die Mutter von der Richterin am Familiengericht Böblingen gerügt, sondern der Vater, weil er die Mutter nicht ausreichend wertschätzte.
Wen wundert es, dass beim munteren Treiben um Sorgerechtsbetrug und Sorgerechtsverstoß alle eifrig mit dabei sind:
- Die Landespsychotherapeutenkammer wird derzeit mit Anzeigen gegen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bedacht, die gegen §9 der Berufsordnung verstoßen:
Sie dürfen die erste Sitzung mit einem Kind erst dann beginnen, wenn beide sorgeberechtigten Eltern kontaktiert wurden und zugestimmt haben.
- Es gibt auch Anzeigen bei den Sportverbänden, weil Trainerinnen und Trainer gegen die Sorgerechtslage von Eltern verstoßen.
Wir wissen, dass in solchen Kontexten der Fisch immer vom Kopf her stinkt.
Wenn von oben ideologische Barrieren Diskriminierung vorgeben, wird sich das bis ganz unten massenhaft auswirken.
Entweder das ganze System wird als menschenrechtswidrig erkannt und gründlich reformiert oder alle Betroffenen müssen auf breiter Front rechtlichen und politischen Druck aufbauen.
Was an der Basis wirkt, ist in Folge der Legalisierung von Illegalität toxische Mütterlichkeit.
Die Folgen davon haben unsere Gesellschaft schon längst massiv negativ geprägt.