Mein Sohn war bis zu seinem 6. Lebensjahr regelmäßig bei mir, seinem Vater, ab der Elternvereinbarung vom 05.12.2016 sogar jedes Wochenende. Er war voll integriert in meiner großen Familie, seinen Freunden und den Nachbarskindern. Er kam immer voller Freude, kochte zusammen mit meiner Lebensgefährtin und spielte mit mir, z. B. Tischfußball. Eine Einladung der Mutter, damit sie sich ein Bild davon machen konnte, wo und wie unser Sohn bei mir lebt und spielt, lehnte sie stets ab.
Die ersten Treffen mit meinem Sohn fanden im Jahr 2013 in Begleitung der Sozialpädagogin statt. Die Mutter wollte nicht, dass ich das Grundstück betrat. Somit musste die Sozialpädagogin Peter von der Haustür zum Gehsteig bringen.
Der nächste Schritt war, dass ich mich mit der Mutter und Peter in einem Spieleland getroffen habe. Vor meinem Sohn sagte die Mutter zu der Kassiererin, ich sei nur der Erzeuger von Peter. Sie bestand darauf, dass ich Eintritt zu zahlen habe, obwohl die Kassiererin mich kostenlos durchwinken wollte.
Durch Vermittlung der Großmutter traf ich mich dann eine längere Zeit immer mittwochs zusammen mit meiner Mutter bei Peter zu Hause und spielte mit ihm. Die Mutter war selten dabei. Diese Idylle hatte ein Ende, als mir und meiner Mutter von der Mutter Hausverbot erteilt wurde, nachdem sie sich mit ihrer Mutter gestritten hatte.
Anfang Mai 2016 war mein Sohn zum 1. Mal alleine bei mir. Wir haben bei schönstem Wetter am Bach gespielt und uns dabei nass gemacht. Später behauptete die Mutter, ich hätte meine Aufsichtspflicht vernachlässigt und daher sei unser Son in den Swimmingpool gefallen und sie entzog mir mein Kind. Sie blieb auch vor Gericht bei dieser Version. Peter stellte dann bei seiner Befragung die Sache richtig und bestätigte den tatsächlichen Verlauf. Heute, nach vielen Jahren, erzählt er der Sachverständigen inzwischen den Hergang, den die Mutter behauptet. (PAS) Der Richter ordnete zunächst begleitete Umgänge an. Beim Bringen und Holen von Peter neigte die Mutter dazu, mich anzuschreien. Die Umgangsbegleiterin musste mehrmals dazwischen gehen und die Mutter energisch ermahnen, vor dem Kind den Vater nicht zu beschimpfen.
Die Aussage der Mutter, dass Peter nun Angst vor Wasser hätte, bewahrheitete sich nicht. Es war seine größte Freude, mit mir zusammen im Pool zu plantschen. Prompt kam eine Woche später die Aussage, er dürfe nicht mehr in den Pool, hätte die Mutter gesagt, weil es Dreckswasser wäre. Eine Woche später behauptete er dann, Mama hätte gesagt, dass man nicht vor dem 18. Geburtstag in den Pool dürfe.
Ebenfalls erklärte mein Sohn mir, dass seine Mutter ihm auf seinen Wunsch hin, bei mir übernachten zu dürfen, gesagt hätte, er dürfe das nicht, da es das Gesetz verbiete und der Richter das verboten hätte.
Als die Mutter schließlich alleine nach Berlin zog, berichtete die Großmutter mir nach kürzester Zeit, dass sie nicht mehr mit Peter fertig würde und der Junge nun in psychologische Behandlung käme. Peter weinte damals oft bei mir, er sähe seine Mutter so wenig. Als das Jugendamt Kenntnis vom Umzug der Mutter nach Berlin bekam, bestand es auf einer Elternvereinbarung, die am 05.12.16 von den Eltern unterzeichnet wurde. Punkt 1 besagt, dass der Vater seinen Sohn nun an jedem Wochenende sieht. Punkt 5 ist hervorzuheben, der besagt, dass die Eltern es unterlassen, in Gegenwart von dem Kind negativ über den anderen Elternteil zu sprechen, sowie Punkt 7, der den Kontakt zwischen Peter und seinem Vater stabilisieren soll.
Nach einem Jahr wollte die Mutter Peter nach Berlin holen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde vor Gericht verhandelt. Zur Verstärkung ihrer Argumente brachte die Mutter noch vor, ich würde Peter immer beißen. Der Vorwurf war nicht haltbar und wurde vom Richter abgelehnt.
Die Mutter wollte daraufhin sowohl den Richter als auch die Frau vom Jugendamt wegen Befangenheit ablehnen. Die Rechtsanwältin der Mutter hat dieses verhindert. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde der Mutter erst zugesprochen, als klar war, dass die Großmutter mit nach Berlin ziehen würde. In dieser Verhandlung wurden dann auch die Termine für den Umgang mit meinem Sohn bis Anfang 2019 festgelegt und beschlossen, dass danach der Umgang nach diesem Muster fortgeführt werden sollte. Alle meine Vorschläge, die ich für die Folgezeit der Mutter unterbreitet habe, wurden von ihr abgelehnt, obwohl es schon weniger Tage waren als zuvor, da Peter inzwischen zur Schule ging.
Am 4. Advent, dem 23.12.2018 besuchte uns eine andere Familie mit ihren beiden Söhnen. Die Kinder spielten u. a. mit der heißgeliebten Ritterburg und mit Ferngläsern. Wir vermuten, dass dabei der blaue Fleck unter dem Auge entstanden ist. Er war weder an diesem Tag, noch während der restlichen Weihnachtsferien ein Thema für Peter. Er spielte freudig weiter und genoss alles, was ich ihm anbot.
Vom 01. – 06.02.19 war er in den Winterferien bei mir. Der Fleck war längst weg und wurde nicht von Peter erwähnt. Er spielte unbeschwert im Schnee und baute mit mir und seinem Freund Egon Schneemänner. Zum Abschied küsste er mich und freute sich auf Ostern, wozu er alle Freunde und Verwandte eingeladen hatte.
Im April kam dann aufgrund des blauen Flecks unter dem Auge die Anzeige wegen Kindesmisshandlung. Wäre die Mutter wirklich davon überzeugt gewesen, dass ich unseren Sohn misshandele, hätte sie Peter unter keinen Umständen mehr zu mir gelassen in den Winterferien. Bei der Geschichte mit dem angeblichen Fall in den Pool hat sie ja auch sofort reagiert.
Heute spricht Peter nur noch von dem blauen Fleck unter dem Auge in Zusammenhang mit seinem Vater.
Ich habe jetzt schon seit 3 Jahren keinen privaten Kontakt mehr zu meinem Sohn und der Mutter.
Sein Freund Egon vermisst ihn und hat ihm daher ein Bild gemalt, welches ich der Tagesklinik geschickt habe.
In der stationären Klinik wurde mit der für Peter zuständigen Mitarbeiterin verabredet, dass ich täglich eine kleine Email an sie für Peter schicken sollte mit netten Begebenheiten von früher und heute und auch Fotos. Hiermit wollte sie eine Annäherung zwischen Vater und Sohn bewirken. Die Sachverständige bewertet dies im „Gut“-achten als bedrängend (Gutachten Seite 67)! Eine Einladung des KV in die 2. Klinik erfolgte nie. Das hielt die Klinik jedoch nicht davon ab, der Sachverständigen eine fiktive Begutachtung des Vaters zu übermitteln.
Die Mutter hat eine Befragung der Großmutter und der Tagesklinik abgelehnt. Beide hätten wichtige Aussagen zum Gutachten beitragen können. Meine Lebensgefährtin hätte ebenfalls mit zahlreichen Informationen dienen können. Sie war stets dabei, seit Peter zu mir nach Hause kommt. Doch sie wurde nicht befragt.
Vier Briefe von Freunden und Verwandten waren von keinem Interesse, auch der des promovierten zweiten Vaters nicht, der schließlich anwesend war, als der blaue Fleck unter dem Auge entstand. Die Briefe belegen, dass Peter keine Kontaktschwierigkeiten bei mir hatte und mit allen Kindern schön gespielt hat. Bilder und Filme von Peter, die unser schönes Familienleben dokumentieren, fanden keine Berücksichtigung und waren auch von der SV nicht erwünscht (Zitat: Diese Unterlagen wurden von der SV nicht angefragt und daher nicht inhaltlich berücksichtigt.)
Schon immer zeigte keiner der Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand und die SV) Interesse, sich mal mein Zuhause anzusehen, in welchem Umfeld Peter bei mir gelebt hat und bei künftigen Besuchen leben würde. Ich kann nur von den ersten sechs Jahren berichten, da ich meinen Sohn seit 3 Jahren nicht mehr sehe. Doch es wird abgewunken und auf die heutige Zeit verwiesen.
Heute ist mein Son ein krankes Kind:
- Er hat eine posttraumatische Belastungsstörung,
- eine ernsthafte und durchgängige soziale Beeinträchtigung,
- ein eingeschränktes soziales Funktionsniveau,
- eine Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung,
- ein beeinträchtigtes Selbstwertgefühl.
- Er muss sich mit nicht altersgerechten Themen beschäftigen, was bei ihm zu Anspannungserleben und Verunsicherung führt.
- Es hat sich eine Parentifizierung bei Peter entwickelt.
- Er ist aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht als chronisch gefährdet einzuschätzen.
Für seine Zukunft ist von einer ungünstigen Prognose auszugehen.
Am 27.01.21 unterstützte das JA Berlin-Kreuzberg die Theorie PAS. Es glaubt, dass die Mutter Peter in einen Loyalitätskonflikt treibt. Das erschwert den Umgang mit dem Vater und führt bei Peter zu Verhaltensauffälligkeiten.
Heute geht es Peter nur durch das Medikament Medikinet ret. 10 mg ein wenig besser.
Ein Mitarbeiter vom JA hat zahlreiche Vorschläge gemacht, um ein friedliches Miteinander zu erzielen, damit mein Sohn entlastet wird. Ich meinerseits habe viele Emails an die Mutter geschickt und darum gebeten, im Interesse von Peter auf diese Vorschläge einzugehen. Sie wurden allesamt von der Mutter abgelehnt und zum Schluss nicht mehr beantwortet. Als letztes kam von der Mutter: „keine Antwort ist auch eine Antwort“.
Menschen, mit denen die Mutter nicht zurechtkommt, möchte sie am liebsten austauschen, z. B. den Mitarbeiter vom JA mit den konstruktiven Vorschlägen, der sich außerordentlich intensiv für eine Annäherung von Eltern und Kind eingesetzt hat, wofür ich ihm sehr dankbar bin. Ich bin auch dem langjährigen Begleiter von Peter dankbar, der inzwischen schon von der Mutter aussortiert wurde.
Was bedeutet unter solchen Umständen noch gemeinsames Sorgerecht?
Warum sind Gerichte nicht ehrlich und sagen offen und klar:
Der Vater kümmert uns nicht, der hat nur zu bezahlen und das Kindeswohl benutzen wir nur, um die Befindlichkeit der Mutter zu bedienen. Was letztlich rauskommt ist dasselbe. Dann doch bitte Rückgrat zeigen, ihr Richterinnen und Richter, und zu dem stehen, was man und frau macht. Nicht alle nur verarschen und Kindeswohl sagen, aber egozentrisches Mutterwohl umsetzen!
Wo ist meine Mitschuld, von der die sogenannte „Sachverständige“ aufgrund ihres angeblichen „Sachverstandes“ im „Gut“-achten schreibt?
Seit 3 Jahren habe ich keinen Kontakt zu meinem Sohn und zur Mutter, weil diese das ablehnt. Dass es meinem Sohn noch immer schlecht geht, liegt daran, dass die Mutter in Gegenwart von ihm die Erwachsenenthemen und ihre Befindlichkeit aus niederen Beweggründen nicht zurückhalten kann. Dies parentifiziert meinen Sohn und er fühlt sich für seine Mutter verantwortlich.
In diesem Fall wird ein Kind für eine defizitäre Mutter geopfert.
Wer trägt die Folgen?
Ich mache hiermit alle öffentlich verantwortlich:
Jugendamt, Familiengericht, Verfahrensbeistand und Sachverständige.
Und natürlich die Politik, die den Rahmen für eine solche menschenrechtswidrige Schweinerei erst schafft.