Heute in einem süddeutschen Familiengericht.
Faktenlage:
Das Kind (7) ist hoch belastet. Der kindesbesitzende Vater versteht es nicht, das Kind aus dem Konflikt herauszuhalten.
Die neue Patchworkfamilie wurde von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes als neue Kindesbesitzerfamilie gekürt unter Ausgrenzung eines Vaters und einer Mutter.
Offizielle Analyse:
Die Eltern sind zerstritten.
Subjektive Analyse:
Die Kürung einer neuen Familie als Träger des Kindesbesitzes bestimmt den Verfahrensablauf.
Familiengerichtlicher Lösungsansatz:
Die Mutter wird aus dem Leben des Kindes ausgegrenzt (der Vater des anderen Kindes wurde schon entsorgt).
Immerhin erhält die Mutter bei Aberkennung des Sorgerechts die Möglichkeit, sich über das Kind bei Ärzten, der Schule, Vereinen, etc. zu informieren.
Kommentar:
Das ist die typische defizitäre Lösung eines Systems, das keine besseren Instrumente kennt.
Die Mutter
ist entsorgt – kann aber selbst Informationen einholen (was dem Vater absolut nicht passt) und übernimmt die Haltung des Aktiven Wartens.
Ansonsten kann sie endlich wieder an sich selbst denken und muss nicht bei allem, was sie macht, auf die Impulsivitäten der Kindesbesitzerfamilie Rücksicht nehmen.
Der Vater
hat jetzt ein Problem: Er kann nicht mehr die Mutter für alles verantwortlich machen, sondern muss die Verantwortung für alles Künftige allein tragen. Und er wird – zusammen mit allen, die in dieser Sache entschieden haben, an den kommenden Entwicklungen gemessen werden.
Die Prognose ist düster, was sich im eskalativen Einsatz von Psychotherapeuten äußert.
Resultat:
Alle sind unzufrieden.