Eine kritische Rezension
Herausgeber: Schäfer und Schulte
3. Auflage Mai 2015 Berlin – http://vaeterratgeber.de/
Vorbemerkung
Noch vor 1 bis 2 Jahrzehnten gab es im Residenzmodell keine Beratung für Väter. Öffentlich geförderte Beratung gab es ausschließlich für „alleinerziehende“ Mütter, d.h., für dasjenige Elternteil, das die Alleinverfügungsmacht über das Kind vom Staat übertragen bekam.
Das zweite Elternteil war völlig ausgemustert und wurde allein auf den Klageweg und die teure rechtsanwaltliche Beratung verwiesen.
Genau diese Situation lernte ich als betroffener Vater in den 90er Jahren kennen, und ich musste feststellen, dass sich dies für viele weitere Jahre auch nicht veränderte.
Aus eben diesem Grund gründete ich 2001 den Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V. und war 2003 auch Mitbegründer des Landesvereins BW. Ich wollte die Hilfe schaffen, die es damals für mich nicht gab.
Schon im Jahr 2002 war ich als Repräsentant der neu gegründeten Gruppe Podiumsteilnehmer bei einer Tagung der Interdisziplinären Facharbeitsgemeinschaft Trennung und Scheidung Karlsruhe, die der Frage nachging, ob die Väter im Rahmen der Abläufe um Trennung und Scheidung mit Kindern vergessen wurden und wie es um die Beratung von Vätern bestellt ist.
In den Folgejahren erlebte ich, wie gerade diejenigen Gruppen und Institutionen, die vorher ihren eigenen und nicht unwesentlichen Anteil an der Entsorgung von Vätern hatten, plötzlich eben diese Väter als neue Klientel entdeckten.
Seither gibt es auch eine Beratung für Väter.
Es gibt aber eine klare ideologische Trennung zwischen der systemimmanenten Beratung für Väter, die öffentlich (mit-)finanziert ist und der Beratung für ausgegrenzte Elternteile, wie sie insbesondere von der einzigen bundesweit vertretenen Organisation, dem Väteraufbruch für Kinder, seit 1988 geleistet wird.
Erstere verschweigen bewusst oder unbewusst die Risiken für Väter und deren Gründe, um als vom System Finanzierte eben dieses System nicht kritisieren zu müssen – weil sie ja von ihm leben.
Ich leiste mit meiner Gruppe in Karlsruhe öffentliche Beratungsarbeit bei den wöchentlich stattfindenden Beratungsabenden mit 700 Anwesenheiten jährlich, erfahre 150 Neufälle jährlich und bin jedes Jahr Beistand bei 50 familiengerichtlichen Verhandlungen.
Dafür werde ich nicht finanziert, sondern durch die städtischen Institutionen gemobbt, weil die Frauennetzwerke in der profeministisch orientierten Stadtverwaltung (Pilotprojekt z.B. im Gewaltschutzverfahren) mich als gegnerische Konkurrenz sehen und mir keine Förderung gönnen. Damit bin ich aber auch völlig unabhängig und kann mir durch meinen persönlichen Einsatz bis weit über vertretbare Grenzen hinaus meine Offenheit erkaufen.
Ich kann es mir deshalb leisten, die Bedingungen unseres Systems und die Folgen – insbesondere für Väter – nicht verschweigen zu müssen.
Damit wurde ich zum Spezialisten für die Beratung, Begleitung und Betreuung ausgegrenzter Elternteile (mit einem Mütteranteil von etwa 1% in meiner Beratung, im Jahr 2023 inzwischen angestiegen auf 4%) und kann deshalb diesen Blickwinkel nutzen, um „Beratung für Väter“ näher zu betrachten.
Zwei gesellschaftspolitische Bedingungen sorgen für die Grundsituation, der sich hauptsächlich Väter im Rahmen von Trennung und Scheidung mit Kindern ausgesetzt sehen:
– Familienpolitisch wird das inzwischen über ein Drittel unserer Gesellschaft betreffende Phänomen Trennung von Eltern immer noch hartnäckig übersehen und Familienpolitik hört mit der Trennung auf. Danach gibt es nur noch „Alleinerziehenden“-Förderung für „Ein-Eltern-Familien“.
– In Konsequenz kennt unser System nur das Residenzmodell, in dem ein Elternteil die Alleinverfügungsmacht über das Kind zugesprochen bekommt und dem der Missbrauch dieser Zuweisung als Verfügungsgewalt erlaubt wird – zumindest wird es nicht sanktioniert, wie ich in inzwischen über 700 familiengerichtlichen Verhandlungen persönlich und live miterleben musste. Es wird also ein Elternteil gekürt, das Kind und Geld bekommt, und ein zweites, völlig nachrangiges Elternteil, das dafür, dass es das Kind oft nicht mehr sieht, auch noch alles zu bezahlen hat. Am deutlichsten wird die Brisanz dieser ideologisch motivierten Klassen-Politik in der aktuellen Diskussion um das Wechselmodell, für das unser gesamtes System verändert werden müsste.
Es gibt natürlich eine bedeutende öffentlich geförderte Männer- und Väter-Arbeit, von der kirchlich getragenen bis zur kommunal oder staatlich finanzierten.
Diese ignoriert aber immer noch die Abläufe um Trennung und Scheidung mit Kindern und verschließt sich dabei einem bedeutenden Segment der Lebensrealität von Männern in unserem Staat.
Ich habe mir diese lange Einleitung erlaubt, um meinen Blickwinkel verständlich zu machen.
Zusammenfassung
Dieser Ratgeber für Väter enthält viele gute und brauchbare Hinweise, wird aber seiner eigenen Aufgabe, Antworten für die vielfältigen Fragen von Vätern zu finden, nicht gerecht. Es gibt Hinweise auf Disbalancen – es wird aber nicht erklärt, woher diese kommen. Alles, was Systemkritik bedeuten könnte, wird umgangen, wie vom Teufel das Weihwasser.
Kommentare
Seite 4 – 6 Einleitung
Schon in der Einleitung formuliert der Ratgeber:
„Vater sein und bleiben fällt vielen Vätern nach einer Trennung schwer. … Die Erfahrung zeigt, dass Väter nach einer Trennung schnell handeln müssen.“
Warum das so ist, wird mit keinem Satz im Ratgeber erläutert. Stattdessen kommt die Empfehlung:
„Vermutlich brauchen Sie einen langen Atem … Bleiben Sie am Ball. Egal was passiert“
Doch wird in diesem Kontext ein Anspruch formuliert, der zu prüfen ist:
„Dieses Buch versucht, Vätern Antworten auf ihre Fragen zu geben…“
Es wird ein Grund angegeben, warum nicht offen formuliert wird:
„Es geht uns um Wege der Verständigung und nicht darum, nach einer Trennung Geschütze in Stellung zu bringen und Väter für einen Krieg um die Kinder zu rüsten.“
Dies ist ein löbliches Unterfangen, das unterstützt werden muss. Es bleibt aber die Frage, ob die Vermeidung von Krieg und das Bemühen um Verständigung bedingt, dass der Verstand ausgeschaltet werden muss und dass offen ersichtliche Bedingungen verschwiegen werden müssen.
Fakt ist, dass meist die Mutter mit dem Waffenarsenal der Frauenförderung im Hintergrund (mütterzentrierte Beratung, väterausgrenzende Mechanismen in dieser Beratungsszene, Missbrauch des GewSchG, Missbrauch über die Behauptung des Sexuellen Missbrauchs, Schaffung von Entfernung durch Umzug mit den Kindern auf mehrere Hundert Kilometer, etc.) über ihre anwaltliche Vertretung den Krieg erklärt. Die Reaktion auf dem Wege der Verständigung führt meist dazu, dass von der „Gegenseite“ irreversible Fakten geschaffen werden konnten.
Ist es wirklich notwendig, die Befindlichkeit der Organisatoren der familienpolitischen Klassen-Politik nicht durch Kritik zu stören?
Seite 7 Lebensmodelle nach der Trennung
„In den meisten Fällen verlassen die Väter die frühere gemeinsame Wohnung. Somit bleibt der Lebensmittelpunkt der Kinder bei der Mutter.“
Das Grundproblem wird nicht erklärt, sondern mit einer schnellen Kurzschluss-Folgerung abgewürgt.
Warum verlassen in den meisten Fällen die Väter die Wohnung? Welche Bedingungen sorgen dafür? Und was geschieht, wenn sie das nicht machen, weil ihnen die im Ratgeber skizzierte Folge nicht richtig erscheint?
Seite 8 – 10 Das Residenzmodell
„Die meisten Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Residenzmodell…“
Es entsteht der Eindruck, dass alle Eltern die Wahlfreiheit hätten, das Modell zu wählen. Es wird nicht erläutert, dass ein anderes Modell im Wesentlichen nur konsensual erreicht werden kann, dass es gegen die sonstigen Abläufe im System trickreich durchgesetzt werden muss (Melderecht, Sozialrecht, etc.) und dass die Mutter meist von ihrem Beratungshintergrund gegen alles, was nicht dem Residenzmodell entspricht, „in Stellung gebracht“ wird.
Alle Informationen, die dringend nötig wären, um die Abläufe überhaupt „systemisch“ verstehen zu können, werden verschwiegen, weil sie Kritik am System implizieren und weil dieses Anecken bemüht umgangen wird.
Es gibt psychologische und sozialpädagogische Erklärungen vielfältiger Art. Der gesellschaftspolitische Diskurs fehlt aber völlig. Damit werden die Bedingungen des Systems nicht genannt – und Vätern damit auch die Antworten auf ihre Fragen verweigert.
Seite 11 – 14 Beispiel Matthias P.
Es bleibt allein dem Leser überlassen, aus dem Beispiel herauszulesen, dass es um den typischen Fall einer durch das System korrumpierten Mutter geht, die die Zuweisung der Verfügungsmacht an sie dazu missbraucht, aus egozentrischen finanziellen Gründen gegen das Interesse der Kinder Fakten zu schaffen. Der bemühte Vater steht dieser Situation machtlos gegenüber und muss sich mit einer Situation arrangieren, die er für suboptimal hält. Er hat aber keine Chance, eine konstruktivere Lösung befördern zu können.
Warum wird nicht erläutert, dass dies so ist, warum dies so ist und was wir brauchen, um die Korrumpierbarkeit vieler Mütter nicht gegen Kinder wirken zu lassen?
Warum wird verschwiegen, dass unser System von Intervention nach einer Trennung mit Kindern die falschen Anreize setzt?
Seite 15 – 17 Das Wechselmodell
Der Ratgeber zitiert Forderungen der Gegner des Wechselmodells:
„Das Doppelresidenzmodell stellt einige Ansprüche an die Eltern. Es setzt voraus, dass beide Eltern eine positive und gefestigte Bindung und Beziehung zu ihren Kindern haben. Außerdem muss bei beiden Elternteilen die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Kooperation und zu häufigem Austausch bestehen. Eine grundsätzliche gegenseitige Wertschätzung ist wichtig.“
Was unterscheidet ein 35%-Residenzmodell von einem 45%-Wechselmodell so eklatant, dass die obigen Bedingungen für 35% Aufenthalt beim Vater nicht gelten, für 10% mehr aber schon?
Warum werden für die Doppelresidenz von Kindern plötzlich Bedingungen formuliert, die für das Residenzmodell natürlich ebenfalls gelten, aber nie untersucht wurden, weil oft Mütter den Boykott dieser Voraussetzungen zu verantworten haben?
Obige Tugenden sind hilfreich, um in einem System von Residenzmodell die Doppelresidenz durchzusetzen. Aber danach sind diese Tugenden im sogenannten Wechselmodell ebenso sehr oder auch weniger notwendig wie im Residenzmodell.
Der Ratgeber reduziert die Problematik bei der Realisierung der Doppelresidenz in einem System von „Ein-Eltern-Ideologie“ auf die Aussage:
„Es sind leider die Eltern, die sich häufig nicht einigen können.“
Wir kennen das durch die allzu häufige Umdeutung der mütterlichen Verweigerungshaltung gegenüber Erleichterungen für Kind und Vater auf den „Elternstreit“, in dem auch ein bemühter Vater in Sippenhaftung genommen wird.
Einseitige Kommunikationsunwilligkeit sehen die Professionen gerne als beiderseitige Kommunikationsunfähigkeit: „Die Eltern streiten!“ Dabei ist diese Sichtweise nichts anderes als eine Deckung mütterlichen Versagens und den niederen Beweggründen dahinter.
Auch die Bedenkenträger-Haltung gegenüber der Doppelresidenz ist uns sattsam bekannt:
„Das Kind braucht bei beiden Eltern seinen eigenen Bereich, am besten ein eigenes Zimmer – das ist auch ein Kostenfaktor“
Fast alle 2000 Väter, die ich in den letzten 15 Jahren betreute, stellen im Residenzmodell ein Kinderzimmer zur Verfügung. Wo bleiben dann die Bedenken?
Ich ordne meine Bedenken in diesem Fall eher dem Faktum zu, dass Trennungsväter im Residenzmodell mehrfach belastet sind, für das Kind in ihrer Wohnung finanzieren und organisieren wie im Doppelresidenzmodell, auch bei 40% Betreuung immer noch 100% Unterhalt bezahlen, deshalb die tatsächlich Mehrfach-Belasteten sind und zu allem dafür noch in die Steuerklasse 1 gesteckt werden.
Wo bleiben diese wichtigen Hinweise für betroffene Trennungsväter im Ratgeber?
„Nichtkommunikation als Dauerzustand schließt sich mit dem Wechselmodell aus“
Wie war das mit den 35% und den 45%?
Warum genügt im Ausland eine parallele Elternschaft durchaus für die Doppelresidenz, nur deutsche Kinder brauchen aber eine kooperative Elternschaft?
Es wird massiv organisiert gegen die Doppelresidenz Stimmung gemacht – und der Väter-Ratgeber macht mit.
Wenn man Ideale für das Wechselmodell fordert, dieselben Ideale aber beim Residenzmodell völlig außer Acht lässt, kann man nicht mehr wirklich ernst genommen werden.
Dieselbe Strategie ist politisch erkennbar. Niemand brauchte für das Residenzmodell eine wissenschaftliche Studie zur Kindeswohldienlichkeit. Es wurde einfach machtpolitisch durchgesetzt. Für die Doppelresidenz brauchen wir in Deutschland aber zu allen internationalen Studien eine spezifisch deutsche Studie, weil schwedische Kinder völlig anders funktionieren als deutsche. Und in diese Studie (PETRA-Studie) wird während des Verlaufs machtpolitisch eingegriffen – unter Auslassung des wissenschaftlichen Beirates, um die Ergebnisse zu beeinflussen.
Warum fehlen im Ratgeber alle Hinweise auf dieses politische Setting, in dem die Gesamtsituation angesiedelt ist und abläuft?
Seite 28 – 29 Entfernungen überwinden
Wer ist dazu gezwungen, überwiegend die einseitig und gegen das Interesse der Kinder egoistisch geschaffenen Entfernungen zu überwinden? Warum ist das so? Warum sind Kinder immer wieder Zwangsschicksalsgefährten der Egozentrik von Müttern?
Fragen, deren Beantwortung fehlt.
Ich sitze gerade im ICE von Karlsruhe nach Lübeck. Eine Mutter hat die beiden Kleinstkinder auf eine Entfernung von 700 km entzogen, was sich für den Vater als Entführung auswirkt. Das Familiengericht konnte und wollte die Mutter nicht zur Rückkehr an den angestammten Lebensmittelpunkt bewegen.
Der Vater kann nur noch re-agieren. Das allerdings macht er perfekt: Er gibt seine Arbeitsstelle weitgehend auf, arbeitet nur noch jede zweite Woche, um in den Wochen dazwischen in der WG in Lübeck zu leben und – nach Familiengericht – das Recht zu haben, seine Kinder täglich vier Stunden zu sehen. Weil die Mutter dies boykottiert, fahre ich zur Unterstützung des Vaters zur dritten familiengerichtlichen Verhandlung nach Lübeck.
DAS sind die Probleme von Vätern!
Warum gibt es im ganzen Ratgeber dafür keine Erklärung? Warum wird ein solches Setting auf das Private und auf Schicksal reduziert und damit unter den Teppich gekehrt?
Um Verständigung zu schaffen? Zwischen wem? Einer den §1684 völlig ignorierenden Mutter und einem über alle Maßen engagierten Vater? Einer Narzisstin und einem tief Verletzten?
Das sind mir zu wenige Antworten auf zu viele Fragen.
Seite 31 – 34 Beispiel Michael S.
So ganz nebenbei wird eine Schublade in der Typologie meiner Beratungsrealität geöffnet, die ebenfalls im ganzen Ratgeber nicht angesprochen wird:
28-jähriger Vater und 37-jährige Mutter.
Und natürlich war kein Kind beabsichtigt. Und selbstverständlich war es doch plötzlich da.
Die biologische Uhr tickte zu laut (vom Vater überhört) – und der Vater konnte nur noch re-agieren.
Da der Vater die Schaffung der Entfernung über seine Arbeitsstelle zu verantworten hatte, war er auch hinsichtlich seiner Verantwortlichkeit für die Folgen daraus sensibilisiert.
Eben das vermisse ich aber regelmäßig dann, wenn Mütter für die Schaffung der Entfernung des Kindes zum Vater verantwortlich sind.
Warum gibt es dazu keinen Hinweis im Ratgeber, obwohl dies ein häufiger Funktionszusammenhang ist, der von Vätern in meiner Beratungsrealität abgefragt wird?
Seite 34 – 35 Alleinerziehende Väter
„Alleinerziehende Väter betreuen vor allem Kinder nach der Grundschulzeit im Alter von 10-17 Jahren (ca. 70%). Wobei die Kinder durchschnittlich intensiveren und häufigeren Kontakt mit ihren Müttern haben, als dies umgekehrt der Fall ist.“
Interessant wäre die Erläuterung der Hintergründe für diese beiden empirischen Befunde. Oder ist es zu kritisch, feststellen zu müssen, dass dies an der mütterlichen Orientierung von Kindern als Garanten der Alimentation liegt? Weil die Unterhaltsvorschusskasse (UVK) eben bisher (bis Mitte 2017) nur begrenzt Unterhalt bezahlte?
Wo bleibt dann der wichtige Beratungs-Hinweis für Väter, dass die Kinder bei der Mutter zwar immer Unterhalt bekommen – vom Papa oder vom Papa Staat – der Vater aber eben nicht? Gerade, weil er eben überwiegend diejenigen Kinder zugewiesen bekommt, für die es kein Geld mehr gibt.
Wir werden gespannt sein, wie sich dies mit der neuen gesetzlichen Regelung zu den Leistungen der UVK ändert.
Die zweite Erkenntnis, dass Väter weniger dazu neigen, den Kontakt der Kinder zum zweiten Elternteil zu boykottieren oder zu erschweren, ist natürlich ebenfalls von Bedeutung. Und die Diskussion der Gründe hierfür.
Wenn man die Situation in anderen Ländern, auch den Unterschied zwischen den westdeutschen und den ostdeutschen Bundesländern, überblickt, muss man erkennen, dass Eltern mit zunehmender Einbindung in die Erwerbsarbeit bindungstoleranter werden.
Seite 35 Anmerkung zum Begriff „alleinerziehend“
Diese Anmerkung ehrt die Autoren.
Vielleicht wäre es erhellend gewesen, zu erläutern, dass die Feststellung zur eingeschränkten Bedeutung des Begriffs „alleinerziehend“ von engagierten Vätern schon vor Jahrzehnten gemacht wurde. Wenn aber gleichzeitig eine Mütterlobbyistin für ihre Ausgrenzung von Vätern und dem Propagieren von „Alleinerziehen als Erfolgsmodell“ das Bundesverdienstkreuz erhält, darf es keine Kritik an diesem Programm geben.
Einen Durchbruch bedeutete der Artikel in der SZ vom 20.04.2015 „Getrennt heißt nicht alleinerziehend“. Und inzwischen ist die Vokabel „getrennterziehend“ auch in den Sprachgebrauch von Politikerinnen vorgedrungen – abhängig von Anlass und Zielgruppe.
Seite 41 – 47 Empfehlungen des Familientherapeuten
„Erstens: Bei eskalierten Konflikten sollte man möglichst schnell eine räumliche Trennung hinbekommen …
Zweitens: Mit der Mutter der Kinder in Kontakt bleiben; egal auf welche Art…
Viertens: Wenn Konflikte nicht zu lösen sind, gemeinsam professionelle Hilfe suchen…“
Diese Empfehlungen stehen am Anfang des längeren Interviews.
Sicher ist, dass der Auszug des Vaters in allen eskalierten Konflikten einerseits bedeutet, dass der Vater die Alleinverfügungsmacht der Mutter über die Kinder als Faktum akzeptiert und andererseits, dass er hinnimmt, dass die Mutter sowohl den Kindern gegenüber als auch als Argument ihrer anwaltlichen Vertretung akzeptiert, dass er Frau und Kinder verlassen hätte.
Und wer – egal auf welche Art – mit der Mutter in Kontakt bleiben will, erlebt mit stetiger Regelmäßigkeit, dass die anwaltliche Vertretung der Mutter dem Vater mitteilt, dass die Mutter ab sofort jede direkte Kommunikation ablehnt und alle Kommunikation allein über die anwaltliche Vertretung zu erfolgen hat. Außerdem muss der Vater, der den Kontakt sucht, oft erleben, dass er im gerichtlichen Verfahren als Stalker behandelt wird.
Die vierte Empfehlung suggeriert, dass diese Lösung eine einfache Entscheidung sei. Dass die meisten Mütter aber gerade durch die ersten zwei Empfehlungen unangefochtene Verfügungsmachtinhaberinnen über die Kinder gemacht wurden und dass solche Mütter genau wissen, dass sie subjektiv in jedem Beratungsprozess nur verlieren können, ist diese Entscheidung zwar ein frommer Wunsch des Vaters, der aber viel zu oft von der Mutter boykottiert wird.
Solche Empfehlungen auszusprechen, ohne die Risiken zu diskutieren, bedeutet, Väter ins offene Messer laufen zu lassen.
„Viele Väter haben Gefühle wie Ohnmacht, Schuld und Wut. Was tun?“
Warum wird nicht gesagt, woher diese Ohnmacht kommt? Warum wird die Wut nicht erklärt? Warum nicht die Gründe für Schuldgefühle?
Statt einer Diskussion der Gründe und der eingehenden Beschreibung der Ressourcen, kommen pauschale Beschwichtigungsmechanismen, wie
„…jemanden, mit dem man reden kann … sich auszusprechen … Freunde sind wichtige Ansprechpartner …“
Das ist alles.
Mehr Antworten auf die Fragen, die Probleme und die Verzweiflung der Väter gibt es nicht.
Und das reicht nicht!
In meiner öffentlichen Beratung in Karlsruhe sind jeden Donnerstag – ohne jede Werbung, ohne jedes besondere Programm, ohne Einladung von Referenten oder „Fachkräften“ – im Schnitt 14 Personen anwesend. Es gibt keine Anmeldung. Jeder, der Beratungsbedarf hat, kommt einfach vorbei.
Warum nehmen dies 700 Anwesende jährlich in Anspruch?
Sicher nicht nur, weil ihnen Gesprächspartner im Selbsthilfeformat geboten werden oder weil sie das Gefühl bekommen, in ihrem Erleben nicht allein zu sein. Sie bekommen tatsächlich Antworten auf ihre Fragen. Sie bekommen Erklärungen, die ihnen bisher beim Jugendamt, in der Beratungsstelle, vom Anwalt oder auch sonst von jeder professionellen Interventionsstelle oder über jeden gedruckten „Väter-Berater“ nicht gegeben wurden. Nur deshalb läuft diese Tradition seit über 15 Jahren ungebrochen.
„Leider braucht es in vielen Fällen rechtlichen Beistand…“ im Kampf der Väter um ihre Kinder.
Warum ist das so?
Überall Fragen, auf die keine Antwort gegeben wird.
Wo bleibt der Anspruch aus der Einleitung des Ratgebers? Es bleibt beim gescheiterten Versuch.
„Wie finde ich heraus, welches das beste Betreuungsmodell für das Kind und für die Eltern ist?“
Zunächst: Ist dies wirklich die Frage des Vaters, was durch das „ich“ im Satz suggeriert wird?
In den Hunderten von Fällen, die meine Beratungsrealität ausmachen, ist das allein die Frage der Professionen, die meist dadurch begrenzt wird, was die Mutter zulässt.
Wo im Ratgeber steht die fundamentale Erkenntnis von Vätern, dass statt dem ständig als Mantra verkündeten „Kindeswohl“ viel eher die Befindlichkeit der Mutter alle Abläufe steuert?
Wo steht, dass vor dieser Befindlichkeit die meisten Familiengerichte einknicken?
Wo wird erläutert, dass keines der Instrumente, die das Familienrecht bereithält, von der Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe bis zum Ordnungsgeld, gegen eine hartnäckig boykottierende Mutter etwas erreichen kann?
Wo wird erläutert, dass eben diese Instrumente von den Frauenberatungsstellen bis zu den Anwältinnen den Müttern als „ihr gutes Recht“ angeboten werden?
Wo wird vermittelt, dass Sanktionen gegen Boykott-Mütter von den meisten Gerichten abgelehnt werden?
Das Verweigern der Erläuterung solcher Mechanismen bedeutet, Väter in einem Ratgeber allein zu beschwichtigen und ihnen die Antworten auf ihre fundamentalen Fragen vorzuenthalten.
Telefonkontakte des Vaters mit dem Kind außerhalb der Umgangszeiten.
„… aus dem Spiel gerissen haben sie keine Lust…“
Ich erlebe, dass das größte Problem eben nicht dieser Mechanismus darstellt, sondern die Überwachung und Sanktionierung durch die Mutter.
Die Mutter ist in der Nähe und hört über die Lautsprecherfunktion mit und immer wieder kommt ein „Mach endlich Schluss!“ in die Unterhaltung des Vaters mit dem Kind. Kein Wort dazu im Ratgeber.
„Ist die Qualität des Umgangs wichtiger als die Quantität?“
In der Befürchtung, dass der übliche Richter- oder Jugendamts-Spruch auch in diesen Ratgeber Eingang gefunden haben könnte, tut es gut, dass diese Frage eigentlich lieber nicht direkt beantwortet wird. Man kann schließen, dass beides wichtig sein könnte. „Um mit Kindern eine verlässliche Beziehung aufzubauen, braucht es gemeinsame Zeit.“ Mehr wird nicht erläutert.
Ich musste erleben, dass in der OLG-Verhandlung dem Vater erklärt wurde, dass 30% Zeit mit den Kindern schließlich genug seien, weil es ja nicht auf die Zeit, sondern auf die Qualität ankomme. Mir lag die Frage auf der Zunge, dass es dann ja kein Problem sei, wenn die 30% von der Mutter übernommen werden.
Seite 46 – 47 Wir bleiben ein gutes Eltern-Team – oder wir werden eins
„… versuchen Sie, sich zu bremsen …“
„… lassen Sie sich nicht provozieren …“
„Sei brauchen Geduld, einen langen Atem.“
„Bleiben Sie … sachlich, verbindlich und zuverlässig.“
Es kann erhellend sein, in einem Ratgeber für Mütter solche Sätze zu suchen – und der Frage nachzugehen, warum man sie dort weniger oder gar nicht findet.
In diesem Nachgehen liegen aber die Antworten für Väter, die an mich mit stetiger Regelmäßigkeit gestellt werden, kurz, nachdem sie erläutert haben, dass sie als erstes ihren Glauben an den Rechtsstaat verloren haben.
Seite 48 – 50 Kommunikation auf Augenhöhe (und weiter bis Seite 63)
Dies ist das bis hierher beste Kapitel im Buch. Die Disbalance zwischen den Eltern wird nicht verwischt. Es wird zwar auch hier nicht erklärt, woran dies liegt, es wird aber nicht versucht, das Faktum zu minimieren oder unter den Teppich zu kehren. Immerhin.
Seite 50 – 53 Auf den „inneren Kommentar“ hören
Hier entdecke ich viele Elemente, die ich auch in meinem Coaching-Seminar für ausgegrenzte Elternteile umsetze. Allerdings beantworte ich davor eine Menge Fragen und erläutere die gesellschaftspolitische Situation von Vätern.
Wenn Mütter von Ausgrenzung betroffen sind, tut das genauso weh, wie dies ein Vater bei Ausgrenzung erfährt. Die auslösenden Fakten sind aber andere und die Reaktionen von Müttern und Vätern auf diese Erfahrung ist unterschiedlich.
Seite 64 – 66 Neue Partnerschaften
„Viele Väter befürchten, dass der neue Mann an der Seite der Ex-Partnerin nicht nur ihn als Mann ersetzt, sondern dass ihn der neue Partner darüber hinaus in seiner Rolle als Vater ersetzen könnte.“
„Umgekehrt befürchten viele Mütter, dass die neue Partnerin des Vaters zukünftig die Rolle der „besseren Mutter“ innehaben könnte.“
Es wird eine Gleichwertigkeit dieser Situationen suggeriert, die es nicht gibt. Mütter bestimmen, wer der Vater ihres Kindes/ihrer Kinder ist – immer noch weitgehend. Und nicht umgekehrt. Das wird aber nicht erklärt. Solche wesentlichen Disbalancen müssten aber Thema in einem Väter-Ratgeber sein, weil sie die besondere Situation von Vätern in Deutschland dominieren.
„… die Kindesmutter versucht, die neue Situation zu kontrollieren.“
Das ist die einzige Stelle im Ratgeber, wo von der Kontrolle durch die Mutter gesprochen wird. Väter erleben immer wieder, dass in typisch feministischer Diktion im familiengerichtlichen Verfahren von der anwaltlichen Vertretung der Mutter von der Macht und der Kontrolle gesprochen wird, die der Vater immer noch über die Mutter ausüben möchte. Dass die Mutter aber über die Kinder und über die Alimentation permanent Macht und Kontrolle über den Vater ausüben kann – und dass viele das auch tun, ist ein Wesenselement der Abläufe nach einer Trennung von Eltern. Das müsste auch Thema eines Väter-Ratgebers sein.
Seite 66 – 69 Mein Kind will nicht zu mir kommen
„Es kommt immer wieder vor, dass Mütter den Loyalitätskonflikt des Kindes zu ihren Gunsten nutzen wollen.“
Solche Sätze tun im vorsichtigen Gesamtkonzept gut. Zwischendurch ein klarer Satz, der das Problem benennt und keine Angst vor politisch korrekter Kritik zeigt.
„Wenn ihr Kind nicht bei Ihnen sein bzw. bleiben möchte, kann die Ursache auch ein Konflikt zwischen dem Kind und Ihnen sein. … Entschuldigen Sie sich gegebenenfalls.“
Ja – aber…
Ich kenne die Frage von Verfahrensbeiständinnen an Kinder jeden Alters: „Willst Du dem Papa nicht nochmals eine Chance geben?“
Das ist Parentifizierung in Potenz.
Wo bleibt der Hinweis auf die unbedingte erzieherische Solidarität, die auch Trennungseltern leisten müssen? Wo bleibt die Warnung vor den Folgen, wenn dies unterbleibt?
Ich kenne viele Fälle, in denen z.B. das Jugendamt das völlige Versagen von Erziehung ausgelöst hat, weil es die erzieherische Solidarität von Eltern zerstörte, weil es zuließ, dass ein Elternteil in erzieherischer Hinsicht das andere Elternteil kritisierte und ausschaltete. Und das Jugendamt gestaltete eifrig und kontraproduktiv mit.
In einen Ratgeber für Väter gehören auch die altersspezifischen Unterschiede im Loyalitätsverhalten von Kindern. Vorschulkinder sind oft erstaunlich resistent gegen Ausgrenzungsbemühungen der Mutter. Erst in der Vorpubertät wächst die Neigung, den Spagat nicht mehr mitmachen zu wollen und die Restsicherheit Mutter als Dauerrefugium zu wählen. Einher damit geht die klare schwarz-weiß-Sicht in der Wertigkeit: Wo ich bin, muss alles gut sein, dann kann das andere Elternteil nur schlecht sein. Um dies zu begründen, werden auch geborgte Szenarien bemüht: „Als ich im Bauch meiner Mama war, war der Papa immer so böse zur Mama.“
Seite 71 – 72 Der Weg zu einer tragfähigen und verlässlichen Vereinbarung
Fast der ganze Text auf Seite 72 gehört eigentlich ins Kapitel zu Umgang, S. 74.
Gut tut der Satz, dass es immer noch gerichtliche Entscheidungen gibt, die kaum nachvollziehbar sind.
Seite 73 Das gemeinsame Sorgerecht
Dieses Kapitel ist zu kurz geraten. Gerade zum Sorgerecht ist die familiengerichtliche Praxis inzwischen äußerst vielfältig: Volle Sorge, Teilsorge für verschiedene Bereiche, Vollmachten, und immer wieder auch unter Bedingungen.
Seite 75 – 76 Die neue Sorgerechtsregelung für unverheiratete Eltern
„Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli entschieden, dass ….“
Ich kann kein Verständnis für diesen Euphemismus aufbringen.
Es wird suggeriert, dass das BVerfG selbst klug und weitsichtig genug gewesen wäre, dies so zu entscheiden.
Weit gefehlt. Das BVerfG hat am 29.01.2003 entschieden, dass eine nicht eheliche Mutter immer noch das Alleinige Sorgerecht hat und dass jeder nicht eheliche Vater mit dem verantwortungslosen Karnevalsprinzen in einen Sack zu stecken wäre, der am Schmutzigen Donnerstag backstage eine geneigte Gardetänzerin geschwängert hatte. Das ist immerhin ein Originalargument aus dem Verfahren damals.
Und das BVerfG begründete seine Ansicht und deren Grundgesetzkonformität mit einer abenteuerlichen Vermutungskaskade.
2010 urteilte dann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass diese Überzeugung des BVerfG nicht dem internationalen Anspruch an die Allgemeinen Menschenrechte entspricht.
Erst nach dieser Ohrfeige aus Straßburg MUSSTE das BVerfG seine Haltung korrigieren.
Das sind die Fakten, und ich verweigere mich, Geschichte klammheimlich umzuschreiben.
„Maßstab sollte zukünftig allein das „Wohl des Kindes“ sein.“
Das wäre ein guter Anlass, über die Beliebigkeit dieser Worthülse näher nachzudenken.
Vorher war natürlich die Haltung des BVerfG ebenso kindeswohlkonform. Das gilt für jede Haltung einer Mutter und für jede Haltung eines Anwaltes und für jede Äußerung des Jugendamtes und überhaupt gilt das immer. Auch dann, wenn diese Haltungen diamentral gegensätzlich sind. Und niemand vermisst die Logik?
Ich schreibe zur Zeit einen Antrag auf das Gemeinsame Sorgerecht für einen Trennungsvater, der mit der Mutter seiner beiden Kinder 31 (!) Jahre lang zusammen lebte und die ihn jetzt kalt entsorgt.
Ich bin gespannt auf die Interpretationen von Kindeswohl, die ich im Rahmen dieses Verfahrens hören werde.
Ich bezeichne die Praxis der Sorgerechtsbeantragung für nicht eheliche Eltern als „Mühlespiel mit Fallenstellen“.
Die Praxis ist schon vom Ansatz her schizophren: Mit einem konfrontativen Antrag eines Antragstellers gegen eine Antragsgegnerin wird Kooperation eingeklagt!
Und wer weiß, wie das funktioniert, kann taktisch planen. Eben – Mühlespiel mit Fallenstellen.
Ich brauche allerdings einen ganzen Seminartag dazu, um das zu vermitteln.
Seite 77 – 78 Fragen an Familienrichter Michael Grabow
„Ausnahmen bestehen nur, wenn trotz beidseitigem elterlichen Bemühen überhaupt keine Kommunikation und Kooperation zustandekommen kann.“
Dort, wo beidseitiges Bemühen gegeben ist, kommt alles zustande, was die Kinder brauchen.
Es kommt dann nicht zustande, wenn einer sich bemüht und der andere nur so tut, als würde er sich bemühen wollen. Hoch-Strittigkeit als Verfahrensstrategie. Mediation als Verschiebebahnhof.
Und wer bedient sich solcher Mittel? Immer derjenige Elternteil, der durch Kommunikation und Kooperation aus egozentrischer Sicht nur verlieren kann.
Wo steht diese fundamentale Erfahrung von Trennungsvätern im Ratgeber?
Und warum wird nicht die Frage aufgeworfen, die auch von OLGs schon formuliert wurde, ob denn Kommunikationsprobleme nicht weniger ein Problem der Sorge als eine Aufgabe für die Beratung seien?
Seite 78 – 81 Interview mit RA Marcus Borgolte
Meine Haltung zu Rechtsanwälten im familiengerichtlichen Verfahren ist klar. Sie ist nachzulesen unter:
Vätern sollte erläutert werden, dass es umfassende Beratung für Mütter gibt – staatlich bzw. kommunal finanziert. Dass aber Väter immer wieder gerne auf die kostenintensive rechtsanwaltliche Beratung verwiesen werden und dass diejenigen, die Väter Jahrzehnte lang entsorgten, erst kürzlich diese neue Beratungsklientel entdeckten. Und teilweise sind die alten Väterentsorgerinnen und –entsorger immer noch aktiv.
Warum enthält man diese Erkenntnis Vätern in einem Ratgeber vor?
Angst vor politisch korrekter Kritik?
Eines der Probleme, die ich in meinem oben angegebenen Referat nicht angesprochen hatte, ist die Rollenteilung zwischen Anwalt und Mandant.
Wenn ich einen Vater als Beistand bei Gericht begleite, ist diese Rollenteilung ein wesentliches Element der Verfahrensstrategie.
Der Vater bezieht sich allein auf das Kind und auf seine positiven väterlichen Qualitäten. Alles andere übernehme ich und mache den Vater damit weitgehend unangreifbar.
Kein Anwalt wird für dieses Coaching bezahlt und macht es deshalb auch nicht.
Es ist aber ein wesentliches Element erfolgreicher Verfahrensführung.
Wie sinnvoll es dann noch ist, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, kann wohl ein Anwalt nicht erklären.
Wo steht, dass ein Anwalt eben für ein Telefonat nicht mehr zur Verfügung steht – das weiß die Sekretärin – wenn das Konto abgelaufen ist?
Der Anwalt bekommt nach RVG z.B. 800 Euro für das Verfahren, teilt dies durch 200 (Stundenlohn) – wonach er weiß, dass er 4 Stunden für das Verfahren Zeit zur Verfügung hat, inklusive dem Schreiben des Antrags, 2 Stunden Verfahren, 1 Std Fahrzeit, etc.
Und wenn dieses Kontingent abgelaufen ist, dann hat er eben keine Zeit mehr.
Seite 81 – 82 Kosten des Verfahrens
Ich vermisse die Erläuterungen zur Verfahrenskostenhilfe, die so viele Fragen von Vätern beantworten würden.
Wer bekommt Verfahrenskostenhilfe (VKH)? Wer nicht?
Warum können Mütter oft grenzenlos Anträge stellen?
Warum bekommen sie immer noch und immer wieder ungebremst VKH?
Seite 85 Unterhalt und Umgang
Weil diese Regelung allgemein als ungerecht empfunden wird, ist sie schon lange und immer noch in einer ministeriellen Arbeitsgruppe im Bundes-Justizministerium in Arbeit.
Es gibt gute Gründe, ein Ergebnis möglichst lange auszusitzen…
Seite 86 Unterhaltsvorschluss
Das wurde mit Wirkung ab Jahresmitte 2017 geändert und wir sind auf die längerfristigen Auswirkungen gespannt.
Seite 88 – 89 Leiblicher Vater, gesetzlicher Vater, Scheinvater …
Wo ist die Erklärung dazu, dass in 1591 BGB Mutterschaft biologisch definiert ist und – zumindest in Deutschland – gegen Konkurrenzen geschützt wird und dass Vaterschaft in 1592 dagegen frei definiert ist und dass Konkurrenzen geradezu bewusst erzeugt werden?
Warum wird bei den heutigen Analysemethoden Vaterschaft denn nicht ebenfalls biologisch definiert? Um weiter die Abstammungs-Betrügereien von Müttern zu decken?
Und dann fehlt noch der Hinweis auf den 1598a.
Da Vaterschaft und Abstammung im deutschen Recht nur bedingt miteinander zu tun haben, musste eine Möglichkeit her, neben der Vaterschaft auch die Abstammung zu klären.
Viel zu wenige der Väter wissen überhaupt davon.
Seite 90 – 95 Interview mit Axel Biere, JA
Das Interview enthält wohl die größte Dichte von positiven Hinweisen im ganzen Ratgeber.
Trotzdem muss ich auf einige Stellen näher eingehen.
„… um nicht aus der rechtlich starken Position der Väter eine beeinträchtigende Situation für die Kinder zu machen.“
Ich hätte akzeptiert, wenn da stehen würde: „aus der inzwischen stärkeren Position“.
So aber werden die Verlierer unseres Systems von Familienrechtspraxis verantwortlich gemacht für die Folgen.
Natürlich fordere auch ich auch von Vätern Selbstreflektion. Aber so formuliert ist das nicht in Ordnung.
Wo bleibt der Hinweis auf den „Väteraufbruch für Kinder“, seit fast 30 Jahren DIE Spezialisten zum Thema ausgegrenzter Väter?
Es ist verständlich, dass ein Leiter eines Jugendamtes nicht viel zu den Risiken der jugendamtlichen Praxis für Väter schreiben kann.
Aber er gibt einen Hinweis: 90 Prozent Mitarbeiterinnen.
Rein statistisch ist damit errechenbar, wie viele selbst umgangsboykottierende Trennungsmütter darunter sind. Darin besteht das Problem. Und in deren Einbindung in frauen- und mütterzentrierte Vereine und Organisationen – alle staatlich subventioniert.
Zur Wahrnehmung der Jugendämter als Interventionsinstanz statt als Unterstützungsort habe ich schon Anfang 2004 Folgendes geschrieben:
https://vater.franzjoerg.de/hinweise-zur-leistungsoptimierung-von-jugendaemtern-aus-der-sicht-betroffener-vaeter/
Seite 104 – 106 Gutachten
Gerade nach den letzten beiden Jahren, in denen immer wieder die Mangelhaftigkeit von Gutachten im familialen Kontext als Thema in den Medien zu finden war, sind die Hinweise dazu an Väter zu kurz geraten.
Sowohl die Bandbreite der Aufgabenstellungen an Gutachter als auch die Risiken von Gutachten sind nicht umfassend genug vorgestellt.
Gutachten (Jopt: „Zwischen Scharlatanerie und Kaffeesatzleserei“) sind oft reines Russisches Roulette und damit im Verfahren gefährlich.
Seite 106 – 108 Begleiteter Umgang
„Häufig wird der BU als erster Schritt angeordnet, weil die Kindesmutter keinen Umgang des Vaters mit seinem Kind wollte.“
Immerhin ein klarer Satz.
Warum wird aber verschwiegen, dass dies einen Missbrauch der Institution BU darstellt, der eigentlich für eine andere Problemlage geschaffen wurde? Warum wird nicht festgestellt, dass meist weder der Vater noch das Kind den BU brauchen und dass allein die Befindlichkeit der Mutter diesen fordert?
Werden da nicht auf Kosten der Allgemeinheit Vater und Kind missbraucht, um den Narzissmus einer Mutter zu bedienen?
Seite 108 – 110 PAS
Der Vater ist meist selbst schuld am Kontaktabbruch? Das als neue Erkenntnis?
Mir ist egal, wie der Missbrauch von Kindern in der Programmierung gegen den Vater genannt wird. Es gibt Leute, die nennen das PAS. Aber dass es dies gibt und dass meist Mütter dafür verantwortlich sind, das ist für mich gewiss.
Noch wenig untersucht ist der Eigenbeitrag, den Kinder selbst dazu leisten, was aber von verantwortlichen Müttern erkannt und minimiert werden müsste, statt es als willkommen zu benutzen.
Jede Mutter schafft es, ihr Kind dazu zu bringen, dass es über kurz oder lang ihre Arbeit macht. Sie kann sich dann zurücklehnen und meinen: Ich tue alles, um das Kind zu motivieren – aber es will eben nicht!
Und ich bezeichne das ebenfalls als PAS. Und ich habe es in Hunderten von Einzelfällen beobachtet.
Heute war ich Beistand beim Familiengericht. Die Mutter hatte heute Morgen vor den Kindern den Vater beschimpft und seine Jacke, die auf dem Kinderwagen lag, in den Dreck geworfen. Damit beginnen die Mechanismen, die zu PAS führen können. Demonstrative Abwertung des Vaters und dessen Bekämpfung vor den Kindern als mütterliches Programm.
Seite 111 – 113 Trennung vor der Geburt
„Möglichst sollte schon vor der Geburt eine Umgangsvereinbarung abgeschlossen worden sein.“
Und wie ist das mit der Sorge?
Warum nicht mit der Anerkennung der Vaterschaft auch gleich die Erklärung der Gemeinsamen Sorge?
Das wäre doch der richtige Hinweis in einem Ratgeber für Väter.
Und zum Schluss:
Gerade Väter sollten sich überlegen, ob sie übliche Begrifflichkeiten wie „Umgang“, „Kindsmutter“, etc. einfach leichtfertig übernehmen wollen.
Ich empfehle dazu: