Fachanwältin* für Familienrecht im Residenzmodell
Für viele skrupel- und gewissenlose Mitglieder dieses Gewerbes besteht die Kunst in der Absolvierung folgender Aufgabe:
Wie treibe ich das ideologisch deklassierte Elternteil so geschickt in Richtung Suizid, dass ich als steuerndes Element im Hintergrund nicht identifiziert werden kann?
Wie schreibe ich einen Schriftsatz so perfide, dass ich rein juristisch unangreifbar bin, das von mir angeschriebene Elternteil aber nicht mehr schlafen kann?
Wie mache ich dem anderen Elternteil klar, dass es nur eine Lösung gibt: Zu tun, was ich von ihm fordere?
Als Hilfeinstrumente dienen dabei:
- Das Residenzmodell, d.h., die Abgrenzung eines Elternteils vom Kind und dessen Missbrauch in Sachen Alimentation und die Abgrenzung eines Kindes von dessen einem Elternteil, ist politisch-ideologisches Programm, das jede Schweinerei auf allen Ebenen der Gesellschaft rechtfertigt, von der ideologisierten Beratung bis hoch in den Bundestag.
- Meine Schweinereien werden als selbstverständlicher Ausdruck meiner Fachlichkeit interpretiert und hingenommen. Ich bediene mich dabei „anwaltsüblicher“ Rhetorik.
- Das eigentliche Opfer wird als störend im ideologisch vorgesehenen Ablauf empfunden und deshalb zum alleinigen Täter uminterpretiert.
Da erinnere ich mich an die Gegenanwältin als Anwältin der Mutter, die bei einem schweinischen Übergriff ertappt wurde und sich im Verfahrenstermin über den Tisch lehnt und grinsend meint: „Zeigen Sie mich doch an!“
Wenn bedacht wird, dass sie schon mal im Bundestag war und dort auch einen Ausschuss leitete, wird deutlich, mit welchen Gewichten im Bereich der Trennungsintervention Kohle gemacht wird.
Die Anwaltskammern sind ja nicht dazu da, das Geschäft zu versauen.
Also neigen sie dazu, die meisten Beschwerden abzuwimmeln und Schweinereien nicht erkennen zu wollen.
Gerade in der Diskussion um das Wechselmodell zeigt sich im Residenzmodell, wo welche Qualitäten angesiedelt sind.
Eine Berliner Rechtsanwältin fiel dadurch öffentlich auf, dass sie für sich auf ihrer Homepage mit den Tricks warb, die das Wechselmodell unter den derzeitigen Bedingungen effektiv verhindern. Erst nachdem öffentlich darauf aufmerksam gemacht wurde, nahm sie die Einstellung nach und nach von ihrer Seite.
Dass das auch ganz anders und kompetent geht, zeigt diese Seite.
Wer publiziert, outet sich. Das hilft bei der Entscheidung.
Das Jugendamt und die Verfahrensbeiständin* im Residenzmodell
Typische Ansagen an den Vater:
„Sorgen Sie dafür, dass es der Mutter gut geht, dann geht es auch dem Kind gut!“
„Mehr als 2 Übernachtungen innerhalb von 14 Tagen beim Vater gefährden die psychologisch nicht ersetzbare Primärbindung des Kindes an die Mutter!“
„Wenn Sie die Vorstellungen der Mutter nicht akzeptieren, nehme ich Sie als gewaltbereit, streitsüchtig und konsensfeindlich wahr!“
„Sie müssen die Befürchtungen einer Mutter ernst nehmen!“
„Die Mutter hat einfach kein Vertrauen in Sie. Sorgen Sie dafür, dass Ihnen die Mutter wieder vertrauen kann!“
„Geht es Ihnen wirklich nur um das Kind oder nur darum, Recht zu bekommen und Ihre Vorstellungen durchboxen zu können?“
„Sie wollen doch nur wieder über das Kind Kontrolle über die Mutter ausüben!“
„Ich nehme Sie als übergriffig wahr!“
„Das Kind erscheint mit seinen 9 Jahren sehr erwachsen und in seiner Meinung gefestigt. Wenn es sagt, es will Sie nicht sehen, muss dies unbedingt als Ausdruck seines ureigenen und aus eigener Erfahrung gewachsenen Willens ernst genommen werden!“
Die Sachverständige* im Residenzmodell
Es gibt eine Menge Wissenschaftshuren im Gewerbe, die ganz gut davon leben, jede beliebige Ideologie pseudowissenschaftlich zu bedienen.
„Wes Brot ich ess‘, des‘ Lied ich sing.“
Eine Sachverständige wurde ja nicht Sachverständige, um die Welt zu verbessern, sondern in der Regel, um – wie Anwälte – möglichst einfach möglichst viel zu verdienen.
Und – im Residenzmodell ist immer einer nicht zufrieden.
Wenn ich mich also im Mainstream halte und mit den Fischen schwimme, befinde ich mich mehrheitlich auf der richtigen Seite, völlig egal, welche Schweinereien ich damit möglich mache und völlig egal, wen ich zitiere. Hauptsache ich finde die richtigen Belege für meine „Wissenschaftlichkeit“.
Ich entscheide ja nicht. Ich liefere nur Argumente.
Die Entscheidung trifft das Gericht.
Die Richterin* im Residenzmodell
Über mir ist nur (das OLG und) Gott.
Ich kann mich nur an den gesetzlichen Rahmen halten.
Und was da reinpasst, bestimme ich.
Der deutsche Familiengerichtstag kann ja nicht irren.
Und der BGH und das BVerfG sowieso nicht.
Alles andere ist meine Entscheidung – solange der unbestimmte Rechtsbegriff „Kindeswohl“ mir meinen Entscheidungsspielraum erhält.
Für alle gilt:
Niemand wird mich je persönlich in Haftung nehmen.
Familienangelegenheiten werden nie durch die Professionen, sondern immer nur von den Eltern selbst verschuldet und verantwortet.
Ich habe nur meinen Job gemacht, weil die Eltern zu unfähig waren.
Und ich bin ja ans Gesetz gebunden.
Warum spüre ich den Genickschlag der deutschen Geschichte an dieser Stelle so deutlich?
* Allgemeiner Regelung folgend wurde der weibliche Begriff zuerst genannt. Dies gilt stellvertretend für alle denkbaren Geschlechter.