Fachtagung der Interdisziplinären Facharbeitsgemeinschaft Trennung und Scheidung Karlsruhe am 14.11.2008
Die Facharbeitsgemeinschaft Trennung und Scheidung Karlsruhe organisierte eine Tagung mit dem Thema „Parteiliche Beratung“.
Das veranlasste mich, mich näher mit diesem Begriff zu beschäftigen.
Gehen wir davon aus, dass eine Beratungsinstitution sich parteilich für Kinder zuständig sieht, müsste sie sicher als parteilich bezeichnet werden. Das war aber wohl nicht gemeint. Würden alle Beratungsinstitutionen tatsächlich parteilich für Kinder agieren, hätten wir wohl bedeutend weniger Probleme im Bereich der familialen Beratung. In Cochem wird dies z.B. versucht, familienrechtspraktisch umzusetzen.
Es war wohl eher angedacht, dass es Beratungsinstitutionen gibt, die einerseits parteilich für Mütter und andererseits parteilich für Väter agieren.
Doch für beide so zugewiesenen Seiten gibt es jeweils ein großes Problem, das den Grundansatz der thematischen Konzeption ins Wanken bringt:
- Mütterzentrierte Institutionen
Welche Institution gibt zu, dass sie mütterzentriert arbeitet? Wohl nur Wildwasser und eventuell noch die Träger des Frauenhauses, weil sie auch heute noch keinen von Frauengewalt betroffenen Mann aufnehmen. Alle anderen Beratungsinstitutionen werden sich mehr oder weniger gegen diese Zuweisung wehren. Erst kürzlich habe ich mich mit einer der Karlsruher Beratungsinstitutionen auseinander gesetzt, weil nach dem 1. Väterkongress eine Aussage von mir in einer Tageszeitung zitiert wurde, nach der ich das Gros der öffentlich finanzierten Beratungsträger als „frauendominiert und mütterzentriert“ einschätze. Es kam heftige Gegenwehr mit der Forderung der Richtigstellung im selben Medium. In wie weit dieses Sich-Wehren berechtigt sein könnte, werde ich später untersuchen.
- Der VAfK als väterzentrierter Beratungsträger?
Der „Väteraufbruch für Kinder“ wird oft nur als „Väteraufbruch“ – ohne Suffix „für Kinder“ missverstanden und „Aufbruch“ wird dabei mit einer väterzentrierten Beratungs-Orientierung gleichgesetzt. Wir reagieren aber auf die Forderung der Mütterlobby nach dem Alleinigen Sorgerecht für Mütter nicht mit derselben Forderung für Väter, sondern propagieren das Gemeinsame Sorgerecht. Ist das parteilich? Wir setzen kompromisslos unseren Slogan „Allen Kindern beide Eltern“ um. Ist das väterorientiert? Wir sind die einzige Beratungsorganisation, die sich um den Erhalt von familiären Bindungen nach Trennung und Scheidung bemüht. Deshalb finden nicht nur entrechtete Väter zu uns, sondern inzwischen vermehrt auch Mütter, die in der Gefahr stehen, nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern zu verlieren; sogenannte „Zweitfrauen“, die eine Beziehung zu einem betroffenen Trennungsvater eingegangen sind und erfahren, was dessen ehemalige Partnerin mit ihm spielt, und Großmütter – meist väterlicherseits -, die ihre Enkel nicht mehr sehen. Wenn ich für eine Mutter ein Gutachten beantworte oder einen Antrag formuliere, kann ich nicht entdecken, wo in mir noch ein Rest von Väterorientierung sein könnte.
Was also an uns ist „väterorientiert“?
Wir lassen Väter nicht über ihre Situation im Unklaren und bieten ihnen plausible Erklärungen dafür, dass sie bisher gegen Beton gelaufen sind. Ist das väterorientiert? Wir sagen Ihnen nicht: „Herr XY, wir können Ihnen nicht helfen. Suchen Sie sich einen Anwalt“. Ist das väterorientiert? Muss man jemand ignorieren, um neutral zu sein? Wenn wir die Vorgehensweise vieler Jugendämter und Familienrichter als Maßstab nehmen, können wir feststellen, dass sie Mütter meist nicht ignorieren, sondern „zum Wohl des Kindes“ bedienen. Väter werden dafür ignoriert. Ist das neutral?
Was ist also gemeint mit „Parteilicher Beratung“?
Und wenn wir eine Definition gefunden haben, müssen wir sehr genau hinsehen, um auch ohne Vorurteil und angemessen zuordnen zu können.
Wenn jemand unterstellen sollte, dass der „Väteraufbruch“ denselben Grad an Parteilichkeit aufweisen würde wie z.B. Wildwasser, würden wir entschieden dagegen protestieren.
Das Problem liegt an den grundsätzlichen gesellschaftspolitischen Bedingungen, unter denen familiale Beratung und Intervention in der BRD heute funktionieren:
- Es gibt ein BMFSFJ, das schon im Namen Männer zwischen 18 und 65 ausschließt, also eher ein BMaaM (Bundesministerium für alles außer Männer) ist.
- Dieses BMFSFJ wird seinem Namen auch wirklich gerecht, was besonders Männer wie ich erfahren, wenn sie dieses Ministerium anschreiben. Es gibt kaum eine Argumentation auf der Sachebene mehr. Meist werde ich als Mann von einer Frau mit Doppelnamen mit mehrere Seiten langen Textbausteinen abgewimmelt, die in Variationen immer nur eines wiederholen: Frauen sind immer noch nicht gleichberechtigt. Und dafür nimmt frau Diskriminierung von Männern und Vätern bis zur Menschenrechtsverletzung und dem Ausstieg aus unserem demokratischen Rechtssystem in Kauf.
- Es gibt Frauenförderprogramme, aber keine Männerförderprogramme, obwohl inzwischen von vielen offeneren Persönlichkeiten erkannt wurde, dass auch Männer Förderungsbedarf haben. Als Lehrer erinnere ich an inzwischen alarmierende Defizite von Jungen in unserem Schulsystem, die erreicht wurden, weil Mädchen bewusst auf Kosten der Jungen gefördert wurden.
- Es gibt eine auf allen Ebenen und flächendeckend eingerichtete Frauenförderlandschaft mit Vereinen, Gruppierungen, Pöstchen und Ämtern, ausschließlich aus Steuergeldern finanziert, die immerhin mehrheitlich von Männern erarbeitet wurden.
- Es gibt das Gewaltschutzgesetz, von dem schon in der Sachverständigenanhörung vor den Bundestagsausschüssen schon vor dessen Einführung gesagt wurde, dass es „verfassungsrechtlich äußerst bedenklich“ ist und eine „Erstschlagswaffe in Frauenhand“ darstellt mit der offenen „Einladung zur missbräuchlichen Verwendung“ (alles Zitate aus dem Protokoll der Anhörung). Es stellte sich heraus, dass es trotzdem eingeführt wurde, nicht, obwohl es verfassungsrechtlich bedenklich ist, sondern wohl gerade WEIL es verfassungsrechtlich bedenklich ist. Frau wollte eine Möglichkeit, in Frauen genehmen Situationen unser demokratisches Rechtssystem außer Kraft zu setzen. Es wäre undenkbar, dass eine Frau nur auf die Äußerung eines Mannes hin, er fühle sich von ihr bedroht, die Kinder genommen bekommt und von allen Institutionen als Täterin behandelt wird. Genau das aber wird Männern gerade hier in Karlsruhe immer wieder – auch ohne jeden realen Hintergrund – angetan. Die Beweise dafür können wir in vielen Einzelschicksalen liefern.
- Es gibt die Möglichkeit, dass eine Frau auch auf eine bloße Behauptung hin dem Vater das Kind entziehen und auf Kosten des Steuerzahlers ein Frauenhaus in Anspruch nehmen kann. Wir müssen feststellen, dass der Missbrauch der Institution „Frauenhaus“ inzwischen ein Ausmaß erreicht hat, ohne das Frauenhäuser in manchen Kommunen nicht mehr überlebensfähig wären. Obwohl wir die Beweise dafür haben, dass es auch gewalttätige Frauen und Mütter gibt, existiert diese Möglichkeit für Männer und Väter überhaupt nicht.
- Es wird allgemein – auch vom OLG Karlsruhe – geduldet, dass eine Mutter das Kind entführen und damit 800 km weit weg ziehen kann. Dem Vater mit demselben Sorgerechtsstatus wird dasselbe aber grundsätzlich verwehrt.
- Es wird – auch von Frauen hier in Karlsruhe – öffentlich angeprangert, dass Männer psychische Gewalt ausüben, indem sie der Mutter damit drohen, das alleinige Sorgerecht zu beantragen (z.B. in den BNN vom 01.01.2004) und es wird damit der Ausbau weiterer Hilfemaßnahmen für Frauen auf Staatskosten begründet. Dass Frauen nicht nur damit drohen, sondern gegen Väter und Kinder das auch ohne Gewissensbisse massenhaft machen, wird gar nicht erwähnt, weil Gewalt solcher Art von Frauen als deren selbstverständliches Recht angesehen wird.
- Es gibt einen „Keine-Gewalt-gegen-Frauen-Tag“, der sich auf das Verbrechen stützt, bei dem zwei Frauen in kriegerischen Auseinandersetzungen ermordet wurden. Vor 35 (?) Jahren wurde in Srebrenica unter den Augen der UN-Blauhelme ein Völkermord begangen. So wird das neutral genannt, weil bei klarerer Bezeichnung unser menschenverachtendes Verhalten Männern gegenüber zu deutlich werden würde. Tatsächlich wurden 8000 Männer – und nur Männer, Zivilisten – ermordet. Noch nicht einmal das war ein Grund für einen „Keine-Gewalt-gegen-Männer-Tag“, weil Gewalt gegen Männer irgendwie keine richtige Gewalt ist. Richtige Gewalt richtet sich nur gegen Frauen. Ja, natürlich auch gegen Kinder, aber weil dahinter ja auch Täterinnen stehen könnten, ist das auch keine richtige Gewalt. Immerhin wurde das Abschlachten von 8000 Männern am 22.06.2008 bei MonaLisa erwähnt. Aber nicht, um einen solchen Irrsinn auch einen solchen zu nennen, sondern um zwei Mütter zu ehren, die als trauernde Mütter gegen die Ermordung der gesamten männlichen Verwandtschaft vor Gericht ziehen und die UN verklagen. Diese zwei Mütter sind mehr ehrendes Gedenken wert als die 8000 Ermordeten, die ja schließlich nur Männer waren.
Die Liste der Beispiele und Belege für eine krasse Disbalance in der Behandlung von Müttern und Vätern könnte ich nahezu endlos weiter führen. Aber ich denke, es wird auch so deutlich, welches Dilemma unsere Ausgangssituation prägt. Ein Wesensmerkmal dieses Dilemmas ist, dass man sich so sehr daran gewöhnt hat, dass die Diskriminierung von Vätern in Deutschland als selbstverständlich, als „normal“ betrachtet wird. Erst der Vergleich mit dem angrenzenden Ausland macht das Problem deutlich. Wenn sich eine Mutter in Deutschland erlauben kann, das Kind dem Vater aus Süddeutschland an die Nordsee zu entziehen, bekommt der Vater im selben Fall nur wenige Kilometer über die Grenze nach Frankreich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wir haben einen solchen Fall in unserer Gruppe. Unser Webmaster erhielt als im Elsass lebender Deutscher von einem französischen Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine ein Jahr alte Tochter, nachdem die deutsche Mutter das Kind nach Norddeutschland entführt hatte. Allerdings hatten alle deutschen Behörden vorher ausschließlich die Kindesentführerin bedient.
Mit dem Beginn der frauenzentrierten Beratungsarbeit – besonders ab den 70er Jahren – wurde eine Frau und Mutter beim Gang zur Beratungsinstitution nicht auf Eigenanteile hingewiesen. Es wurde ihr grundsätzlich und ausschließlich geraten, sich zu trennen und es wurden ihr die Möglichkeiten und Vorteile erklärt, die sie daraus ableiten kann.
Beratungsinstitutionen, die heute auf einer jahrzehntelangen mütterzentrierten Beratungstradition fußen, können nicht erwarten, dass man ihren Anspruch, ab heute schlagartig vom Saulus zum Paulus geworden zu sein und jetzt auch Männer gleichwertig zu behandeln, wirklich ernst nehmen kann. Und selbst wenn sie das wollten – ich habe vorhin erklärt, welche Grundvoraussetzungen immer noch die familiale Intervention bestimmen und damit die Plattform darstellen, auf der öffentlich finanzierte familiale Beratung funktioniert.
Vor diesem auf Frauen und Mütter fokusierten gesellschaftspolitischen Hintergrund müssen die Dinge klar und mit scharfem Blick für die Faktenlage betrachtet werden.
Ist die Kritik an einer Mütterzentrierung allein schon Beweis für Väterzentrierung?
Wird allein schon die Forderung nach weniger Privilegien für Mütter zu Gunsten eines unverstellteren Blickes für die Kinder zu einem Indiz für Parteilichkeit für Väter?
Die Autorin Thea Dorn hat ein Buch geschrieben über den Frauentyp, den sie als die Trendsetterinnen eines neuen Feminismus sieht: Die F-Klasse.
Jawoll, wir wollen diese F-Klasse-Frauen. Gendergerecht quotengeregelt: 50% F-Klasse an den Fließbändern der Automobilindustrie, 50% F-Klasse unter den Kanalarbeitern und in der Müllbranche, 50% F-Klasse unter den deutschen Verteidigern unserer demokratischen Rechtsordnung, die Frau Merkel nach Afghanistan schickt, und weil sie sowieso die Gewinnerinnern des Schulsystems, die erfolgreicheren Studentinnen und die besseren Moderatorinnen in der Industrie sind, auch 50% F-Klasse unter den Unterhaltszahlenden. Sie bekommen dann von den Vätern ihrer Kinder auch gnädig alle 14 Tage für einige Stunden „Umgang“ gewährt, damit sie sich vom Entwicklungsfortschritt ihrer Kinder augenscheinlich überzeugen können. Von Beziehung und gelebter Elternschaft redet nämlich unser Familienrecht nicht. Das fällt nur dann auf, wenn es Väter in den Magen trifft – und dann nur diesen als Betroffene. Als menschenrechtswidrig erkannt wird es wohl erst, wenn so viele Vertreterinnen einer neuen F-Klasse betroffen sind, dass eine ganze Nation um diese armen Mütter weint.
Um das durchzusetzen, müssen wir natürlich einen Mann an die Spitze eines Karlsruher Jugendamtes bekommen, der es sich zeitlebens zur Aufgabe gemacht hat, sich mit den dunklen Seiten der Frauen zu beschäftigen und der nicht müde wird, möglichst alle Frauen damit zu identifizieren und der Tagungen organisiert, um möglichst viele Frauen mit ihren dunklen Seiten vom Umgang mit ihren Kindern auszuschließen. 50% neue M-Klasse in die familiale Intervention!
Schluss mit einer solchen Posse!
Wir taugen nicht für den Stil, der uns Vätern immer wieder entgegen gebracht wird.
Vielleicht siegt auch einfach die Vernunft und es bedarf keiner Holzhammermethoden, um mit menschenverachtenden Verhaltensweisen in Politik, in Ämtern und in Institutionen endlich Schluss zu machen.
Wenn man diese Überlegungen berücksichtigt, könnte der Titel einer Veranstaltung nicht mehr heißen „Parteiliche Beratung“, sondern müsste z.B. heißen:
„Ideologisch prädisponierte Beratung unter den Bedingungen einer parteilichen einseitig mütterzentrierten gesellschaftspolitischen Orientierung der gesamten öffentlich geförderten familialen Interventionsszene“
Und da das natürlich nicht plakativ, nicht einfach genug ist, vielleicht besser:
„Polarisierte Blickwinkel von Beratung im ideologisierten Feld deutscher Familienrechtspraxis“
Und wenn auch das noch zu akademisch klingt, vielleicht noch einfacher:
„Wie glaubwürdig sind wir mit dem, was wir machen?“
Und nun endlich zum zweiten Teil des Themas in seiner ursprünglichen Formulierung:
Wie geht es den Kindern dabei?
Jede parteiliche Beratung, die einseitig einen Elternteil bedient, wird von uns abgelehnt, weil sie von der Grundvoraussetzung ausgeht, dass es einen „besseren“ und einen „schlechteren“ Elternteil gibt und dass dem Kind nur der „bessere“ Elternteil zugemutet werden kann. Der „schlechtere“ Elternteil – natürlich immer der jeweils von der parteilichen Beratung nicht unterstützte – darf nach dieser ideologisch diskriminierenden Betrachtungsweise entweder keinen Zugang zum Kind haben oder dessen Umgang wird eifersüchtig vom „besseren“ Elternteil überwacht, gegängelt und im Idealfall gnädig „gewährt“ – ein Lieblingsausdruck besonders von Familienrechts-Fachanwältinnen und -Fachanwälten.
Jedes Kind trägt in sich die genetische Identität von zwei Erwachsenen, seinem biologischen Vater und seiner biologischen Mutter. Außerdem trägt es in sich die soziale Prägung der beiden nicht ersetzbaren Geschlechterpole, durch die es seine Sozialisation erfahren hat. Im „Normalfall“ – vielleicht muss ich inzwischen sagen: im „Idealfall“ – sind diese beiden Paare identisch.
Einen Elternteil abzulehnen, bedeutet für das Kind, 50% seiner eigenen genetischen Identität und 50% seiner sozialen Prägung abzulehnen. Wir müssen feststellen, dass dies in den überwiegenden Fällen zu ernsthaften psychischen Störungen beim Kind führt. In Abhängigkeit von der psychischen Konstitution des Kindes treten diese Störungen sofort in unterschiedlichen Auswirkungen auf und/oder wirken bis ins hohe Erwachsenenalter nach. Viele Erwachsene – auch heute schon im Seniorenalter – berichten von solchen ernsthaften Störungen und geben als Grund die Ablehnung bzw. die induzierte Ablehnung eines Elternteils nach einer Trennung der Eltern an.
Bei ansonsten bis zur Trennung der Eltern stabilen und gesunden Kindern können die Auswirkungen benannt werden:
Bei Mädchen
- Starke affektive Stimmungsschwankungen
- Selbstverletzungstendenzen (Ritzen)
- Suizidalität – meist Versuche ohne ernsthafte und klar berechnete Selbsttötungsabsicht
- Drogenanfälligkeit
- Leistungsabfall
- Probleme in den eigenen Beziehungen mit der Tendenz, den anderen für die eigene Stimmungslage verantwortlich zu machen und sich selbst immer nur als Opfer zu sehen
- Frühsexualisierung
Bei Jungen
- Auffällige Aggressivität und Renitenz
- Leistungsverweigerung
- Drogenanfälligkeit
- Gewalttätigkeit
Nach Untersuchungen des Schweizer Soziologen Matthias Christen stammen aus vaterlosen Familien
63 % der jugendlichen Selbstmörder,
70 % der Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen,
71 % der schwangeren Teenager,
71 % aller Schulabbrecher,
75 % aller Heranwachsenden in Drogenentzugszentren,
85 % aller jugendlichen Häftlinge,
88 % aller verhaltensgestörten Kinder und Jugendlichen und
90 % aller Ausreißer und obdachlosen Kinder.
Einen Teil dieser Aussagen sehe ich als Realschullehrer mit über 35-jähriger Berufserfahrung täglich bestätigt. In meinem schulischen Bereich habe ich einen Anteil von bis zu 50% Trennungskindern vor mir, was die Situation einer Klasse dominieren kann und manche Klasse eher zum ausgerasteten Therapieseminar als zu einer beschulbaren Klasse macht.
Kinder erfahren bei Trennungseltern oft zwei verschiedene Welten:
- bei der Mutter eine in sich geschlossene und stimmige „Wahrheit“ und
- beim Vater eine in sich geschlossene und stimmige „Wahrheit“.
Das Problem ist, dass sich die beiden Wahrheiten widersprechen und gegenseitig ausschließen. Den Spagat zwischen diesen beiden Welten schaffen nur wenige ausreichend resiliente, psychisch sehr stark konditionierte Kinder und immer mit einer erheblichen Problembelastung.
Sehr viele Kinder können die Spaltung ihrer Welt in zwei sich widersprechende Wahrheiten nur ertragen, wenn sie die eine Wahrheit als richtig und gut und die andere – nicht minder berechtigte – Wahrheit als falsch und schlecht deklarieren. Und dabei haben sie auch keine Wahl. Einen Elternteil haben sie schon weitgehend verloren und die meisten Mütter scheuen sich auch nicht, z.B. über die Vorenthaltung des gemeinsamen Sorgerechtes oder über andere Kinderbesitzerinnen-Manifestationen klar zu stellen, dass der Vater nichts zu sagen hat. Das Kind muss befürchten, den anderen Elternteil ebenfalls zu verlieren und muss vor dem Hintergrund dieser Notlage die subjektive Befindlichkeit desjenigen Elternteils bedienen, von dem es in jeder Beziehung total abhängig ist. Die Konsequenz ist damit im Gros aller Fälle vorgegeben:
Mutti ist die Gute und Papa ist der Böse.
Wenn das BVerfG am 29.01.2003 entschieden hat, dass deutsche Mütter immer gut sind und deshalb im Fall einer Nicht-Verheiratung in Deutschland – im Gegensatz zu vielen Nachbarländern – immer noch a priori das alleinige Sorgerecht haben, zeigt das eine pauschale Mütterverherrlichung mit historischer deutscher Tradition. Als kleiner Wermutstropfen für die Mütterlobby hat das BVerfG aber leise Zweifel an dieser These möglich sein lassen und dem Gesetzgeber aufgegeben, zu prüfen, ob seine Annahme auch in der Realität zutrifft, dass nicht eheliche Mütter bei der „Gewährung“ des gemeinsamen Sorgerechtes an den nicht mit ihr verheirateten Vater des Kindes immer und ausschließlich kindeswohlorientiert und nie egoistisch handeln.
Und jetzt outet sich unser System endgültig:
Nach inzwischen fast 6 Jahren liegt das Ergebnis dieser Prüfung längst vor und wird von Frau Zypries unter Verschluss gehalten in der Hoffnung, dass dies öffentlich nicht auffällt.
In jeder Hinsicht peinlich:
- Kommt die Nachprüfung zum Schluss, dass sich der Gesetzgeber in der pauschalen Zuweisung des Prädikates „gut“ an alle deutschen Mütter geirrt haben sollte, war unser Familienrecht menschenrechtswidrig.
- Das hartnäckige Zurückhalten der Ergebnisse spricht für die Not, die frau hat, das Ergebnis so zu frisieren, dass es die Deckung und Korrumpierung von Täterinnen nicht allzu deutlich offenbart (mit „Täterinnen“ sind hier Mütter gemeint, die das Kind benutzen, um das eigene Ego zu bedienen und die Folgen für das Kind ignorieren).
Erwiesen ist, dass Kinder nur dann eine Trennung der Eltern mit möglichst geringen Schädigungen oder Beeinträchtigungen überstehen, wenn diese Eltern konsensual auf der Elternebene konstruktiv alle Entscheidungen für die Kinder gemeinsam treffen.
Parteiliche Beratung, die ausschließlich einen Elternteil bevorzugt und das Kind ansonsten argumentativ benutzt (Elternwohl = Kindeswohl), ist schädlich für das Kind und kooperiert beim Kindesmissbrauch.
Parteiliche Beratung kann – wie schon eingangs erwähnt – immer nur Partei für das Kind ergreifen und in diesem Kontext beide Eltern in die Pflicht nehmen.
Und genau das verstehe ich unter
Väteraufbruch FÜR KINDER.
Wenn wir ein Alleinstellungsmerkmal formulieren wollen, müssen wir nicht lange suchen. Es heißt:
Väteraufbruch für Kinder – Allen Kindern beide Eltern
„Väteraufbruch“,
weil wir erkannt haben, dass nicht mehr nur Frauen und Mütter formulieren dürfen, was Familie ausmacht und was familiale Intervention zu leisten hat. Männer und Väter müssen endlich aufbrechen, ihr Selbstverständnis eigenständig formulieren und sich nicht mehr von weiblichen Vordenkerinnen vorformulieren lassen.
„für Kinder“
weil wir es uns glücklicherweise leisten können, unseren ureigenen Nutzen nicht allein über offenen Egoismus formulieren zu müssen, wie das die Mütterlobby ungeniert tut: „Alleiniges Sorgerecht für allein erziehende Mütter“. Uns Vätern genügt durchaus, wenn Kinder das bekommen, was ihnen zusteht: Das Umsorgtwerden von beiden Eltern. Wir sind also nicht nur ein Väteraufbruch für Väter und schon gar nicht für Mütter, sondern haben den taktischen Vorteil, dass wir genügend berücksichtigt sind, wenn wir das Interesse der Kinder ins Zentrum stellen.
„Allen Kindern beide Eltern“
als Motto, das wir nicht nur als Etikett behandeln und als hehres Ziel anstreben, sondern als Richtschnur unserer Arbeit, als konkrete Vorlage für alle Handlungen.
Wir sind immerhin der einzige Verband, der dieses Ziel nicht nur als Worthülse benutzt, sondern auch konkret in Handlungen umsetzt. Gerade deshalb finden ja auch andere ausgegrenzte Eltern- und Großelternteile zu uns und lassen sich auch durch das „Väter“ vor dem „Aufbruch“ nicht abschrecken.
Arbeiten wir weiter – parteilich – FÜR KINDER!