Eltern bleiben Eltern – ein Leben lang, auch nach einer Trennung.
Sie haben die Aufgabe, für ihre Kinder den Raum zu schaffen, der diesen den Erhalt dieser Elternschaft sichert. Das ist eine Bringschuld, die sie für ihre Kinder zu leisten haben.
Wenn sich solche Eltern aber gesetzwidrig (§1684 BGB) gegeneinander definieren und wenn insbesondere das kindesbesitzende Elternteil im Residenzmodell seine Macht ausspielt, entstehen zuweilen groteske und paradoxe Situationen.
Ich möchte im Folgenden zunächst ein kleinen Beispiel aufführen und bitte um die Zusendung weiterer Beispiele an krieg@vafk-karlsruhe.de
Der kindesbesitzende Vater schreibt an die Mutter am Sonntag um 21:53 Uhr:
Bitte unterlasse es in Zukunft – falls nicht ein Notfall besteht – mich am Wochenende oder zwischen 16:00 – 8:00 per SMS zu kontaktieren.
Oder vielleicht das hier:
E-Mail der Kinderbesitzerin an mich, den Vater:
Hallo Thorsten,
aus aktuellem Anlass möchte ich dich darüber informieren, dass ab sofort keine von dir an mich addressierten E-Mails mehr bei mir ankommen.
Ich habe dich als Absender blockiert.
Wenn du mir also etwas Dringendes, konkret und aktuell die Kinder Betreffendes mitzuteilen hast, bitte ich dich die Papierform und den klassischen Postweg zu nutzen.
Gruß,
Name Kinderbesitzerin
Und noch ein Beispiel:
Die Mutter meiner Tochter (7) eröffnete mir am Telefon, sie werde keine schriftlichen Mitteilungen, Briefe oder Mails mehr von mir entgegennehmen. Sie wolle sich vom Nachbarn eine „Firewall“ einrichten lassen. Ich dürfe aber gerne alles mit ihr telefonisch klären, bevorzugt abends gegen 21 Uhr. Als ich sie fragte, was das solle, sagte sie mir, ich sei ein psychischer Gewalttäter. Als ich ihr erwiderte, dass eine solche Behauptung doch eher dafür spreche, Kommunikation schriftlich durchzuführen, da sie ja so im Zweifel meine psychische Gewalttätigkeit belegen könne, verwies sie mich nur darauf, das habe ihr so auch die Mitarbeiterin vom Jugendamt empfohlen.
Mir ist die schriftliche Kommunikation sehr wichtig, da ich leider nur so wirklich verbindliche Absprachen über unsere Tochter treffen kann. Es gab schon öfter Absprachen, die dann von ihr nicht eingehalten wurden mit Verweis darauf, wir hätten das gar nicht besprochen. Am heftigsten war das im Corona-Shutdown, als wir uns mündlich darüber verständigt hatten, das Kind hälftig in der Zeit zu betreuen. Nach der ersten Woche wollte sie dann aber davon nichts mehr wissen.
Die Mutter meiner Tochter ist übrigens Richterin.