Als Initiator des „Väteraufbruch für Kinder“, Kreisgruppe Karlsruhe, stehe ich in Kontakt mit einigen hundert von den übelsten Auswirkungen des deutschen Familienrechtes betroffenen Vätern und schätze die Zahl der allein im Kreis Karlsruhe vehement betroffenen Väter auf über 10.000.
Innerhalb des Bundesvereins VAfK e.V. führe ich die „Falldokumentation“, in der die immer wieder unglaublichen Zeugnisse des menschenunwürdigen Umgangs mit Kindern und Vätern durch Mütter, Jugendämter, Familiengerichte und andere Aktoren im System gesammelt und archiviert werden. Die ersten 160 Fälle gingen – zusammen mit 160 dokumentierten Suiziden anderer betroffener Väter – inzwischen an das deutsche Justizministerium und an das Europäische Parlament.
Der Hintergrund für meine Fragen ist inzwischen allgemein bekannt. Große Publikationsorgane haben sich diesem Problem inzwischen angenommen und es immer wieder in den Mittelpunkt des Interesses der Allgemeinheit gerückt. Ich verweise stellvertretend auf folgende Veröffentlichungen:
– Der SPIEGEL, 47/1997, Titelgeschichte „Die vaterlose Gesellschaft“
– GEO, Januar 2001 „Die Väter“
– FAZ, 23.05.2001 „Zahlemann und Söhne“
– FOCUS, 03.12.2001, Titelgeschichte „Verdammt allein“
– Der SPIEGEL, 25.02.2002, Titelgeschichte „Beute Kind“
– BILD am SONNTAG, 16.06.2002 „Die verstoßenen Väter“
Ich habe einige Fragen an Sie und werde Ihre Antworten zum Kriterium einer Wahlempfehlung machen, die ich im Kreis betroffener Väter veröffentlichen werde. Ich hoffe auf Ihre angemessene positive Reaktion und bedanke mich dafür im Voraus.
- Situationsanalyse
„In unserem Rechtsstaat kann es Menschen – weit überwiegend Vätern – widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ein anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehe geschieden, ihnen die Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.“
Richter am OLG Bamberg, Harald Schütz, Familienrichter
veröffentlicht im Anwaltsblatt 8-9, 1997, S. 466 – 468
In Deutschland haben wir familienrechtlich folgende Situation:
Im Fall einer Trennung der Eltern bestimmt die Frau, bzw. die Mutter, über das Schicksal aller Familienmitglieder in entscheidendem Maß. Es steht in ihrem Belieben, ob sie die Situation in für die Kinder positivem Sinn vernünftig mitbestimmt oder ob sie die vom deutschen Familienrecht übertragene Machtposition ausnutzt, um im Extremfall aus rein egoistischen Gründen ihre eigenen Kinder und den Vater in menschenverachtender Weise zu schädigen. Die familienrechtliche Handhabung nahezu aller Extremfälle hat in den letzten Jahrzehnten gezeigt, dass alle involvierten Gremien nicht die Souveränität aufbringen, einer uneinsichtigen und destruktiven Mutter klar ihre Grenzen aufzuzeigen. Durch sie verursachtes Unrecht, Destruktion und massive Schädigung wird als Spanhaufen hingenommen, der beim Hobeln eben abfällt. Der Rechtsstaat gibt in diesem Fall seine Souveränität, seine Kompetenz, seine Wächterfunktion und seine Entscheidungsgewalt aus der Hand, gibt sie willkürlich an Individuen ab und nimmt jeden Missbrauch – sei er auch noch so krass – unwidersprochen hin.
- Das deutsche Familienrecht in seiner Mütterzentrierung bildet schon viel zu lange die Basis für massive Menschenrechtsverletzungen gegenüber Kindern und Vätern.
- Unser deutsches Familienrecht sorgt dafür, dass manche psychisch und charakterlich entsprechend disponierten Mütter inzwischen ungehindert egoistisch ihre übelsten Charaktereigenschaften zunächst gegen die Väter ihrer Kinder und damit auch meist gegen ihre Kinder selbst ausspielen können. Mütter, die dies auch gewissenlos tun, werden von der deutschen Familienrechtspraxis dafür belohnt.
- Väter finden vor den Aktoren im institutionalisierten deutschen Regelsystem für Trennung und Scheidung (insbesondere den sogenannten Jugendämtern) kein Gehör und werden oft ohne die Chance einer Rechtfertigung zur Unperson gemacht und menschenunwürdig behandelt. Ist Ihnen bekannt, dass Müttern dort oft kritiklos jede Behauptung als Wahrheit abgenommen wird, was in vielen dokumentierten Fällen auch bis zur wahren Hexenverfolgung des Vaters wegen eines von der Mutter erfundenen sexuellen Missbrauchs durch den Vater ging?
- In der deutschen Familienrechtspraxis haben Kinder keine Rechte, Väter nur eingeschränkte und – vor allem – nicht durchsetzbare (!) Rechte. Sie funktioniert nach dem Grundsatz: Gib der Mutter alle Rechte, dann wird für das Kind schon noch genug übrig bleiben. Die deutsche Familienrechtspraxis garantiert in der Regel den Müttern nur Rechte und kontrolliert Vätern gegenüber nur Pflichten.
- Hunderttausende von Müttern benutzen die Väter ihrer Kinder als reine „Zahlemänner“ und würdigen deren Bezug zum Kind zum reinen Samenspender („Erzeuger“) herab. Ein solches Verhalten wird von der deutschen Justiz in den meisten Fällen als nicht beanstandungsfähig gebilligt.
- Das offen unmoralische Verhalten mancher Mütter bei der egoistischen Ausbeutung und Entrechtung des Vaters und der gleichzeitigen Schädigung der eigenen Kinder tritt in einigen Fällen schon so dreist auf, dass es sogar von unserer in dieser Hinsicht lendenlahmen Familiengerichtsbarkeit hin und wieder erkannt wird. Diese sieht sich aber vor dem Hintergrund der öffentlichen politischen Situation in Deutschland immer noch meist außerstande, wirkungsvoll einzugreifen und zuckt z.B. vor einer hartnäckig den gerichtlich festgesetzten Umgang des Kindes mit dem Vater boykottierenden Mutter hilflos mit den Schultern. Jugendämter kapitulieren grundsätzlich vor jeder uneinsichtigen Mutter, was die Falldokumentation des VAfK bestätigt.
- Das deutsche Familien-„Recht“ ist inzwischen so sehr pervertiert, dass es den Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit darstellt, in dem – unter dem Deckmantel der Nicht-Öffentlichkeit – falsche eidesstattliche Aussagen, Rufmord, Destruktion von Persönlichkeit und weitere vielfältige Perversitäten legalisiert werden bzw. zumindest als resorttypische Randerscheinungen hingenommen werden, in dem Rechtsbeugung und Missachtung der Menschenrechte zum Alltag gehören und in dem meist ein pauschales Vorurteil, verbunden mit der subjektiven Befindlichkeit einer Mutter zum alleinigen Maßstab des Aburteilens gemacht wird. Die deutsche Familienrechtsprechung steht in besonderem Maße dafür, dass Rechtsprechung mit Gerechtigkeit absolut nichts zu tun hat, dass sie im Gegenteil Gerechtigkeit und Moral immer wieder kontraproduktiv gegenüber steht.
- Vielen betroffenen Vätern bleibt oft nur noch übrig, zu zahlen und sich ansonsten von der missbrauchenden Mutter und damit auch von den „ihr gehörenden“ Kindern abzunabeln, wenn sie Demütigung, Machtmissbrauch und Entrechtung nicht mehr aushalten. Diese Väter müssen dann noch zusätzlich hinnehmen, als an ihren Kindern uninteressiert diffamiert zu werden.
- Eine erschreckend hohe Anzahl von Vätern wird finanziell soweit „ausgenommen“, dass ihnen nur noch der Selbstbehalt in Höhe eines Sozialhilfesatzes bleibt und dass sie es sich nicht mehr leisten können, ihre Kinder zu besuchen, die von der Mutter entsprechend weit weg entführt wurden (mit Unterstützung der Behörden). Dafür entzieht ihnen die Mutter auch noch effektiv und dauerhaft den Kontakt zu ihren Kindern, für die sie arbeiten.
- Unzählige Väter werden dadurch dauerhaft psychisch krank, gleiten oft in die Asozialität ab oder begehen Selbstmord. Die Politik trägt die Verantwortung für solche schicksalhaft erlebten, aber durch Politik und Justiz verantwortlich gesteuerten Väter-Vitas, die als Kollateralschäden unserer gängigen Familienrechtspraxis bewusst in Kauf genommen werden.
- Unser soziales System wird durch dermaßen unvernünftige Steuerung unnötig belastet, viele Kinder werden unter Mitwisserschaft und Mittäterschaft von Behörden und Jugendämtern (die behaupten, über gut geschultes Personal zu verfügen) Schritt für Schritt für jeden nachvollziehbar psychisch geschädigt und bis ins Erwachsenenalter hinein psychosomatisch belastet (z.B. PAS) – neben der unverantwortlichen und grundgesetzwidrigen destruktiven Eingriffe unserer staatlichen Steuerungs- und Entscheidungssysteme in die persönlichen Schicksale vieler Menschen.
- Unser Staat brutalisiert die familienrechtlichen Methoden, mit denen Väter finanziell ausgenommen werden damit, dass er Väter, die nach ordentlichem Gerichtsbeschluss für ihre Kinder arbeiten und das dabei verdiente Geld an die Mutter abliefern, meist auch noch die Mutter selbst mit ihrer Arbeit finanzieren, also nach ordentlichem Gerichtsbeschluss eine Familie ernähren, dafür auch noch der Lohnsteuerklasse I zuordnet.
2. Erforderliche Reaktionen der Politik
- Werden Sie dafür eintreten, dass die Mütterzentrierung im deutschen Familienrecht aufgehoben und durch die Konzentration auf die Rechte der Kinder ersetzt wird, indem Sie dafür sorgen, dass z.B.
- der § 1626a BGB aufgehoben bzw. geändert wird? (Vorschläge dazu unter http://www.vaeter-aktuell.de/Forderungen_an_den_Gesetzgeber.htm
- in typisch mütterzentriert arbeitenden deutschen Jugendämtern ein Paradigmenwechsel stattfindet, der diese Ämter von der reinen Mutterschutz-Lobby-Organisation zu echten „Jugend“-Ämtern macht, was wohl nur durch Ablösung der evtl. Verwaltungschefs alten Stils durch umfassend geschulte und nicht nur rein verwaltungszentrierte Leiter, durch intensive Aus- und Weiterbildung des Personals und durch die Einführung einer Fachaufsicht erreicht werden kann?
- die Familiengerichte durch entsprechend ausgebildete und an neuesten Erkenntnissen der Sozialwissenschaften orientierte Richter besetzt werden?
- die Bundesanwaltskammer ihre Anwälte verpflichtet, nicht nur bei der Frage der Prozesskostenhilfe den „Anwalt des Kindes“ zu mimen und jedes anwaltliche Manöver zu ächten, das allein dem Ziel dient, den egoistischen Zielen einer Elternpartei zu dienen unter Ignoranz der Interessen des Kindes und dass die übliche Taktik, in familienrechtlichen Angelegenheiten „Öl ins Feuer zu gießen“ und Mütter offen zum Kommunikationsboykott aufzufordern, um einen „besseren Schnitt zu machen“ als Grund genommen werden kann, den entsprechenden Anwalt / die entsprechende Anwältin wegen Verstoßes am anwaltlichen Ethos zu sanktionieren?
2. Im Zuge der notwendigen feministischen Entwicklung stieg in erfreulicher Weise die Frauenquote in politischen Ämtern und Positionen. Allerdings haben damit auch akademische feministische Kader Einzug in die Parteien gehalten, die nicht in der Lage sind, Männer und Frauen als gleichberechtigte Partner in der Gesellschaft zu akzeptieren. Alle politischen Parteien fühlen sich inzwischen nicht mehr in der Lage, diesen feministischen Kadern dort zu begegnen, wo diese eine wirkliche Weiterentwicklung nur noch bremsen. Die ehemals pinkfarbene Brille ist inzwischen zum schmutzigen altrosa ergraut und lässt sich auch durch den wohlmeinendsten Einsatz von vernünftigem Intellekt nicht mehr blank reiben.
Fühlen Sie sich in der Lage, trotz anderslautender Doktrin den feministischen Kadern dort zu begegnen, wo sie Fortschritt aufhalten und mit nicht mehr rational begründbarer Motivation reinen Machterhalt und Machtausbau betreiben, wie das im deutschen Familienrecht massiv betrieben wird?
3. Sehen Sie, dass der Staat erhebliche Summen in die Finanzierung von Frauenförderung investiert, dass Müttern jede erdenkliche Hilfe zuerkannt wird, dass aber Väter in Not keine staatlich unterstützte Anlaufstelle haben und Väterarbeit bis jetzt nicht gefördert wird?
Werden Sie umgehend dafür eintreten, dass Väterarbeit im Sinne von Gender mainstreaming entsprechend der geförderten Frauen- und Mütterarbeit staatlich unterstützt wird? (Männerhäuser, Männerbeauftragte, Väterprogramme, speziell geschulte Beratungsstellen, etc.)
4. Der VAfK ist seit dem letzten Hungerstreik der organisierten Väter im Frühsommer 2002 in Berlin in persönlichem Kontakt mit der zuständigen Ressortleitung für das Familienrecht im Bundesministerium für Justiz.
Werden Sie dafür eintreten, dass die dort von uns eingebrachte Kritik und unsere Vorschläge in gültige Rechtsprechung umgesetzt werden?
Informationen unter:
http://www.vaeter-aktuell.de/Forderungen_an_den_Gesetzgeber.htm
5. Als Sofortmaßnahme fordern wir, umgangsboykottierende Mütter, die die Rechte ihrer Kinder auf Mutter und Vater missachten, effektiv und ohne Verzug zur Rechenschaft zu ziehen, wie das in einigen anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich gehandhabt wird.
Werden Sie nach Ihrer Wahl dafür eintreten?
6. Werden Sie unverzüglich dafür eintreten, dass die ungerechte steuerrechtliche Stellung getrennt lebender unterhaltszahlender Väter geändert wird und Unterhaltszahlende steuerrechtlich wie allein Sorgeberechtigte bzw. wie Familienväter behandelt werden, da sie finanziell nichts anderes tun als diese: sie ernähren durch ihre Arbeit eine Familie?