Der schon im Februar 2003 im Ärzteblatt veröffentlichte Artikel von Walter Andritzky hat an Aktualität nichts eingebüßt, wie dem Attest einer Kinderärztin zu entnehmen ist.
Es geht um eine umgangsboykottierende Mutter mit drei Kindern, der vom Familiengericht auferlegt wurde, jeden von ihr abgesagten Umang des Vaters mit den Kindern durch eine ärztliche Transportunfähigkeitsbescheinigung belegen zu lassen.
Die Mutter hat dem Vater dies übermittelt:
Kraft-Josef_200911_Kinderaerztin_Attest!
Es ist dabei immer noch nicht klar, ob die Ärztin sich zur Prüfungsinstanz über das Familiengericht erhoben hat und in gutachterlicher Hoheit den Umgang zwischen den drei Kindern und dem Vater ausgeschlossen hat.
Eines ist sicher:
Eine ärztliche Transportunfähigkeitsbescheinigung für alle drei Kinder, deren Namen oben eingefügt sind, ist das nicht.
Es ist natürlich auch möglich, dass die Mutter bei der Ärztin mit hohem Druck insistierte und ein Attest dafür forderte, dass die Kinder nicht zum Umgang gehen können.
Es wäre dann ebenfalls verständlich, dass sie – nur um die Mutter loszuwerden – diesen Blödsinn formulierte.
Dass dieses „ärztliche Gutachten“ zum Umgangsauschluss auf einer als Attest getarnten Werbeanzeige für HIPP notiert ist, macht den Unfug perfekt.
Dass es allein die Ärztin ist, die diesen menschenrechts- und kindeswohlwidrigen Unfug zu verantworten hat, könnte sich daraus ergeben, dass sie das Gemeinsame Sorgerecht des Vaters hartnäckig übergeht und auf seine Anfragen zur Impfung der Kinder nicht reagiert.