Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12.2003 organisierte der gerade zwei Jahre alte „Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe“ am Samstag, den 06.12.2003 die erste umfangreichere Aktion, die wir „MauerDEMOntage“ nannten.
Aus Hunderten von Umzugskartons bauten wir eine Mauer auf, die die Abgrenzung eines Elternteils vom Kind im deutschen Residenzmodell anschaulich machte.
Weil das eine neue Form des Protestes an den herrschenden Zuständen war, fand diese Aktion große Resonanz.
Für den Bundesvorstand des VAfK war Rüdiger Meyer Spelbrink gekommen und die Medien waren vertreten: BNN Karlsruhe, Schwarzwälder Bote und ein Aufnahmeteam von MonLisa (ZDF).
Wenn man die Presseberichte liest, ist erkennbar, dass dieselben Probleme im Grund noch Jahrzehnte weiter durch die Politik ausgesessen werden. Aber immerhin: Die Verantwortung der Medien funktionierte noch.
Rüdiger Meyer Spelbrink hielt folgende Rede:
Allen Kindern beide Eltern!
Das ist seit Jahren unsere Forderung. Kinder können nichts dafür, wenn eine Familie zerbricht. Aber sie müssen die Hauptlast tragen. Und das, ohne dass sie gefragt werden!
Der weitaus größte Teil getrennter Eltern wollen nach Trennung oder Scheidung weiter die Verantwortung tragen. Eine Beziehung kann zerbrechen, Eltern bleiben es ein Kinderleben lang. Uns geht es nicht um Rechte, sondern um Verantwortung.
Fast jede zweite Ehe scheitert. 2 Jahre nach Trennung haben 50% der Kinder den Kontakt zu dem getrennten Elternteil verloren. Das sind aktuelle Zahlen. Sie ergeben sich u.a. aus der Proksch-Studie aus dem letzten Jahr, die im Auftrag des Bundes-Justizministeriums erstellt wurde. Ein Zustand, der nicht gleichgültig hingenommen werden darf. Das Kindschaftsrecht ist vor gut 5 Jahren reformiert worden. Selbst heute noch werden wir von der Politik vertröstet, man müsse abwarten, bis das Gesetz greift. In wie viel Generationen hier die Politik rechnet, wird uns nicht erklärt.
Der reale Zustand ist noch immer nicht hinnehmbar.
Obwohl das Gesetz von der gemeinsamen elterlichen Verantwortung auch nach Trennung oder Scheidung ausgeht, liegt die Quote heute bei etwa 80%. Auffallend sind auch große regionale Unterschiede. Sind Familien in München, Saarbrücken, Berlin oder Hamburg so unterschiedlich oder ist das ein Indiz für die unterschiedliche Qualität der beteiligten Professionen, wie Jugendamt, Beratungsstellen und Familiengerichten?
Und selbst ein gemeinsames Sorgerecht ist keine Garantie, dass die Kinder auch nach einer Trennung den eigentlich selbstverständlichen Kontakt zum getrennten Elternteil behalten. Dies sind meist die Väter.
Dass Kinder beide Elternteile für ihre Entwicklung brauchen, ist mittlerweile unbestritten. Dass es auch Aufgabe der Politik ist, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, ist leider noch keine Realität.
Stattdessen gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar diesen Jahres, nach dem nur einem kleinen Teil nicht-ehelicher Väter die Möglichkeit eingeräumt werden soll, ihre Verantwortung auch wahrzunehmen. Nur … welches Kind fragt nach dem Trauschein, wenn es um einen geliebten Elternteil geht?
Das Bundesverfassungsgericht ging stattdessen davon aus, dass der Gesetzgeber in seiner Grundannahme zu Recht davon ausgehe, dass Mütter schon aus eigener Verantwortung wissen, was sie zu tun haben. Wörtlich hieß es „##“. Die Ergebnisse der Proksch-Studie sprechen eine andere Sprache. Die zunehmende Zahl um ihre Verantwortung kämpfender Väter ebenso. Der Väteraufbruch als einziger bundesweiter Väterverein hat jährliche Zuwachsraten von 30%. Wenn alles im Lot ist, wo kommen dann diese vielen Väter her?
Deutschland ist im europäischen Vergleich ein Schlusslicht, was gemeinsame Elternschaft betrifft. Väter wollen sich auch nach Trennung oder Scheidung weiter für ihre Kinder engagieren. Oft dürfen sie es nicht.
Deutschland ist bereits zum achten Mal wegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht in Straßburg verurteilt worden. Und die Konsequenz? Der Versuch von Einsprüchen statt einer Verbesserung der Situation. Nach wie vor gibt es die deutsche Vorbehaltserklärung gegen die UN-Kinderrechtekonvention, die diese Kinderrechte klar festschreibt. Väter werden dann zwar materiell entschädigt, aber was hilft das den betroffenen Kindern?
Heute gibt es zu dieser Aktion zwei Symbole:
- MauernDEMOntage und
- Tag der Menschenrechte.
Eine Mauer ist vor vielen Jahren in Berlin gefallen. Wann fällt die Mauer im deutschen Familienrecht?
Tag der Menschrechte? Das Recht auf Familienleben ist auch ein Menschenrecht, wann endlich in Deutschland?
Aus unserer Beratungspraxis kennen wir eine Vielzahl derartiger Rechtsverletzungen:
- Selbst ein nichtehelicher Vater, der sich jahrelang als vorbildlicher Vater engagiert hat, auf Karriere verzichtet und Erziehungsurlaub genommen hat und in der Schule als Elternbeirat engagiert ist, hat keine Sicherheit, auch nach einer Trennung überhaupt eingebunden zu werden. Mit Verlust des Sorgerechts darf er nichts, aber auch gar nichts mehr über die schulische Entwicklung und die Leistungen seines Kindes erfahren.
- Im Falle eines Unfalles dürfte er sein leibliches Kind auch nicht besuchen, wenn die Mutter es nicht will. Auch wenn sie nicht erreichbar oder selbst Unfallopfer ist.
- Und wenn es Spannungen zwischen den Eltern gibt – eigentlich eine logische Folge der Trennung – denn sonst hätten sich die Eltern ja nicht getrennt, dann wird mit Hinweis auf die mangelnde Kommunikations- und auch Kooperationsfähigkeit das Sorgerecht auf das betreuende Elternteil, meist der Mutter, übertragen. Wer Defizite bei der Kommunikationsbereitschaft zeigt, wird dabei überhaupt nicht berücksichtigt. Also kräftig streiten und schon hat man das alleinige Sorgerecht? Faustrecht pur – eine traurige Logik.
- Selbst wenn das gemeinsame Sorgerecht erhalten bleibt, ist das keine Garantie, auch regelmäßigen Kontakt zum Kind zu erhalten. Häufig werden allgemeine Umgangregelungen geurteilt, die dann in der Praxis an den Details scheitern.
- Selbst wenn die Mutter den Umgang zum Vater aktiv boykottiert, so hat das in der Regel nur theoretische Konsequenzen. „Man müsse abwarten, bis sich die Situation entspannt“ ist eine häufige Aussage.
- Hält sich der Vater für einen angemessenen Zeitraum zurück, wird ihm danach vorgeworfen, er hätte ja lange Zeit gar kein Interesse gezeigt.
- Oder er hält sich nicht zurück, sondern setzt sich aktiv für seine Verantwortung für das Kind ein. Dann muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, „niemals Ruhe gegeben zu haben“.
- Eine weitere Komponente ist, was heute mit PAS umschrieben wird: „Eltern-Kind-Entfremdung“. Irgendwann nämlich hat ein verzweifeltes Kind keine Kraft mehr. Es schlägt sich auf die Seite des betreuenden Elternteils, dessen tagtägliche Fürsorge es ja auch braucht und nicht aufs Spiel setzen kann. Dann heißt es: „dass Kind will ja nicht“.
- Das deutsche Recht sieht im Falle von Umgangsboykott Zwangsgeld oder Zwangshaft vor. Zwangsgeld bei einer einkommensschwachen, gar Sozialhilfe beziehenden Mutter ist wirkungslos. Zwangshaft würde dem Kind die betreuende Elternperson nehmen und ist in den meisten Fällen auch nicht sinnvoll. Ganz nebenbei angemerkt: Wenn die Mutter ein Park-Bußgeld nicht bezahlt, würde der Gesetzgeber nicht diese Scheu kennen. Die staatliche Ordnung – auch bei 20,- € für Falschparken hat bei dem Gesetzgeber offensichtlich mehr Gewicht, als eine intakte Eltern-Kind-Beziehung.
Dabei gibt es wirkungsvolle Lösungen: Einige Gerichte zwingen die Eltern mit sanftem Druck, zu lernen, zwischen den Problemen der vergangenen Paarbeziehung und der bleibenden elterlichen Verantwortung zu trennen. Die Gerichte erwarten von beiden Eltern, diese Probleme in einer Beratung zu klären und es nicht auf Kosten der Kinder weiter auszutragen.
Ein gutes Beispiel ist das Familiengericht und Jugendamt Cochem in Rheinland-Pfalz. Dort gab es bereits vor der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 nahezu gemeinsames Sorgerecht. Der Väteraufbruch hatte im November des Jahres in Halle dazu einen gut besuchten Familienkongress. Es gibt also praktikable Lösungen.
Unsere Forderungen:
- Zwang zur Qualifizierung.
Auch ein Familienrichter muss mehr fachliches Wissen neben juristischer Kenntnis mitbringen, wenn er den wirklichen Kindeswillen beurteilen soll
- Qualitätsstandards für Jugendämter.
Die Jugendämter sind dem Kindeswohl verpflichtet und nicht nur Aufsichts-Amt. Das setzt voraus, dass die Mitarbeiter auf aktuellstem wissenschaftlichen Stand geschult sind und Fähigkeiten haben, Trennungseltern qualifiziert zu helfen.
Wenn ein Vater nach Umgangsboykott erst ein halbes Jahr auf den ersten Verhandlungstermin warten muss, wurden längst Fakten geschaffen. Im Arbeitsrecht hat es sich bewährt, in den ersten Wochen einen ersten Gütetermin anzuberaumen.
Kein Kind fragt nach dem Trauschein bei seinem geliebten Vater, der Vater wir genauso benötigt, wie die Mutter
- Garantierter Umgang zum getrennten Elternteil
Jedes Kind benötigt für seine positive Entwicklung selbstverständlichen Kontakt zu ihm. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, hier Rechtssicherheit zu schaffen.
- Frühzeitige Hilfe für Trennungspaare
Wenn erst die ersten eskalierenden Anwaltsschreiben gewechselt sind, liegen die Nerven blank und eine Lösung wird erheblich schwieriger. Viele Eltern sind verständlicherweise mit der Situation überfordert. Eine Trennung lernt man nicht und beide Eltern sind ohne frühzeitige Hilfe damit völlig überfordert. Vom Gericht angeregte Klärungsmaßnahmen sind häufig viel zu spät.
Aber auch in ganz anderen Bereichen werden beide Eltern von der Gesellschaft nicht nur im Stich gelassen, sondern noch in die Probleme hineingetrieben. Eine getrennte Familie hat in vielen Bereichen doppelte Kostenbelastung (z.B. bei der Miete). Gleichzeitig werden sie steuerlich abkassiert. Ein Vater, der Kindesunterhalt bis an die Grenze des Existenzminimums zahlt, hat eigentlich keinen Pfennig mehr für die Wahrnehmung seiner Umgangspflicht. Trotzdem muss er notfalls 14-tägig die Kosten für eine Reise zu einer mehrere hundert Kilometer entfernten Mutter aufbringen. Woher nur? Steuerliche Entlastung? Das wäre doch eine kleine Lösung. Das ist Logik im Sinne des Manchester-Kapitalismus des vergangenen Jahrhunderts.
Aber nicht nur die Politik ist gefordert. Auch wir als Gesellschaft müssen von allen Eltern erwarten, dass es zur Ehrerhaltung selbstverständlich sein sollte, den Kontakt des getrennten Elternteils zum Kind zu gewährleisten. Dazu ein Beispiel: Wer lässt sich schon gerne als Ladendieb erwischen? Dagegen gelten Versicherungs- oder Steuerbetrüger noch oft als wahre Helden. Umgesetzt auf das Familienrecht wäre es doch wünschenswert, wenn sich kein Elternteil mehr beim Umgangsboykott erwischen lassen will. Insoweit tragen wir alle Verantwortung, auch wenn wir nur mittelbar betroffen sind!
Unser selbstverständliches Ziel muss es sein, dass Elternschaft paritätisch ausgeübt wird. Jedes Kind hat zwei Eltern. Allen Kindern beide Eltern.
Ich wünsche mir, dass diese Aktion zum Nachdenken und zur öffentlichen Diskussion Anlass gibt. Ich danke allen Zuhörern für Ihre Aufmerksamkeit und allen an dieser Aktion beteiligten für ihren hohen persönlichen, teilweise jahrelangen Einsatz. Wer nur sein Recht will, wäre nicht hier. Es geht um die Verantwortung für die gemeinsamen Kinder.
Für 2004 gilt daher: Allen Kindern beide Eltern.
Am Ende der Veranstaltung brachten wir die Mauer symbolisch zum Einsturz.
Medienberichte
BNN, 10.12.2003
Väter machen sich fit für den juristischen Streit um Elternrechte
Kamera soll von Kindern Getrennte ein halbes Jahr begleiten
Heute wird symbolisch eine Mauer von Schicksalen demontiert.
Von unserem Mitarbeiter Arnd Waidelich
Walzbachtal-Jöhlingen. Vieles, was in Liebe beginnt, endet im Streit. Leidtragende sind dabei oft die Kinder. Manchmal auch die Väter. In einigen Fällen tun Mütter alles, den Vätern den Umgang mit ihren Kindern zu erschweren. Für sie hat sich seit geraumer Zeit in Karlsruhe und Umgebung eine Selbsthilfegruppe gebildet. „Väteraufbruch“ organisiert den Widerstand gegen die Ausgrenzung von Vätern.
Kommt es dabei zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Vater und Mutter, ist oft guter Rat teuer. Es sei denn, ein sogenannter „Beistand“ aus den Reihen des „Väteraufbruchs“ ist dabei. In Jöhlingen veranstaltete die Väterorganisation ein Grundlagenseminar für Väter, die sich als „Beistand“ engagieren wollen. Der Beistand ist ein in juristischen Kreisen wenig bekanntes Mittlerglied und kann laut Zivilprozessordnung in bestimmten Fällen, sofern die Anwesenheit eines Rechtsanwalts nicht geboten ist, dessen Rolle einnehmen.
Im Naturfreundehaus trafen sich 20 Väter aus Baden-Württemberg und der Pfalz, die sich auf diese Rolle vor Gericht vorbereiten wollten. „Der Beistand bei Regelungen des Umgangs und der elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung“ lautete ihr Thema, das von hochkarätigen Referenten beleuchtet wurde. Es sprachen die Freiburger Diplompsychologin Ursula Kodjoe, der Karlsruher Rechtsanwalt Wolfgang Theissen und Horst Schmeil vom Bundesvorstand des Väteraufbruchs, der aus Berlin angereist war. Er ist schon seit einigen Jahren als Beistand tätig. „Ich war bei einigen hundert Fällen dabei und habe rund 35 Gerichtsverfahren begleitet“, berichtete er.
Schmeil konnte deshalb den Seminarteilnehmern viele praktische Tipps mit auf den Weg geben. Das Kind habe, so betonte der erfahrene Beistand, nach der Trennung der Eltern nicht mehr einen Lebensmittelpunkt, sondern zwei. Kinder sollten sich immer so verhalten können, dass sie beide Eltern als sichere Ansprechpartner haben.
Das Kind habe ein Recht auf den Umgang mit beiden Eltern, betonte der Referent. Um dieses Recht durchzusetzen, bedürfe es jedoch intensiver Kenntnisse, um vor Gericht nicht Nachteile zu erleiden, berichtete Schmeil. In diese Bresche könnten die „Beistände“ springen. Die Juristen müssten sich allerdings zuerst einmal an diese Begleitpersonen gewöhnen, sagte Franzjörg Krieg aus Walzbachtal, der als Vorsitzender der Kreisgruppe Karlsruhe das Seminar organisierte.
Die Gruppe sorgt mit ihren Aktionen immer wieder für Aufsehen. Auch das Fachseminar in Jöhlingen begleitete über weite Strecken hinweg eine Mitarbeiterin des Norddeutschen Rundfunks (NDR). Angelika Worthmüller arbeitet an einem 45-minütigen Dokumentarfilm über rechtlose Väter, der im kommenden Jahr im NDR gesendet werden soll. Ihre Recherchen führten sie auch nach Jöhlingen. Dort suchte sie Kontakte zu Vätern, die ihr Team ein halbes Jahr lang mit der Kamera begleiten will.
Öffentliche Aufmerksamkeit verschafft sich die Karlsruher Gruppe von „Väteraufbruch für Kinder“ auch heute am Tag der Menschenrechte. Getrennte Eltern aus ganz Deutschland protestieren ab 9 Uhr bis gegen 15 Uhr gegen eine ihrer Ansicht nach bestehende, geltendem europäischem Recht widersprechende Blockade im deutschen Familienrecht.
Die Aktion, die Franzjörg Krieg organisiert, findet in der Karlsruher Innenstadt auf dem Forumsplatz in der Nähe von Bundesverfassungsgericht, Schloss- und Marktplatz statt. Aus Hunderten von Paketen mit den Einzelschicksalen getrennter oder geschiedener Familien bauen ab 9 Uhr Mitglieder des Vätervereins eine Mauer. Um 14.30 Uhr folgt eine Kundgebung, die mit der symbolischen Demontage der Mauer endet.
Schwarzwälder Bote
Montag, 22. Dezember 2003
800 Kilometer fahren – nur um das Kind am Wochenende zu sehen
Väter beklagen Nachteile im Sorgerecht nach einer Scheidung
Von Katja Hees
Karlsruhe. Getrennte Väter aus ganz Deutschland haben jetzt in Karlsruhe die Praxis des deutschen Familienrechts angeprangert: Ihrer Ansicht nach blockieren Gesetze, aber auch Richter und Behörden ein gemeinsames Sorge- und Umgangsrecht.
„Noch immer verliert jedes zweite Kind nach einer Trennung oder Scheidung den Kontakt zum getrennten Elternteil“, sagte Rüdiger Meyer-Spelbrink, Vorstand des Bundesverbands Väteraufbruch für Kinder. Der Verband forderte ein gemeinsames Sorgerecht für alle getrennten Eltern.
Bisher hätten diejenigen nichtehelichen Väter, die sich vor der Reform des Kindschaftsrechts 1998 von der Mutter ihres Kindes getrennt hätten, keine rechtliche Möglichkeit, das Sorgerecht zu erhalten und die elterliche Verantwortung wahrzunehmen. Den übrigen nicht ehelichen Vätern werde die Möglichkeit durch strenge Kriterien erschwert: So sei Voraussetzung, dass der Vater mindestens sechs Monate mit dem Kind zusammengelebt habe. „Diese Auflagen entsprechen nicht mehr der heutigen Gesellschaft, heute leben viele Eltern nicht mehr in einer gemeinsamen Wohnung.“
Viele Eltern leben nicht gemeinsam
Er forderte, dass Väter vor Gericht oder über das Jugendamt durchsetzen können, ihr Kind tatsächlich sehen zu dürfen. Ein großes Problem sei auch, dass es teilweise eineinhalb Jahre dauere, bis Eltern vom Familiengericht einen Termin für die erste Verhandlung erhalten. „Nach so einer Zeit sind die Konflikte zwischen den beiden Elternteilen nicht mehr zu kitten“. Franzjörg Krieg, der Gründer der Karlsruher Niederlassung des Väterverbands, nannte die deutsche Familienrechtspraxis „pervers“: Anwälte wirkten meist aktiv auf das alleinige Sorgerecht der Mutter hin. Er forderte von Richtern, Anwälten und Jugendämtern zum Wohl der Kinder ein gemeinsames Sorgerecht.
Seine Forderungen begleitete der Väterverband mit einer Protestaktion: Väter errichteten aus 300 Kartons eine dreieinhalb Meter hohe und 25 Meter lange Mauer in der Nähe des Bundesverfassungsgerichts, die sie symbolisch zum Einsturz brachten. Auf die Kartons seien die Schicksale von 450 getrennten Vätern geschrieben worden – auch von jenen, die am Wochenende bis zu 800 Kilometer fahren, um ihr Kind zu sehen.
Die Sendung MonLisa wurde auf unsere Aktion aufmerksam und beschloss, um die Aktion ein Feature für die Sendung am 14.12.2003 zu drehen. Unsere Aktion diente als Aufhänger, um danach sowohl mit mir als auch mit der Mutter unserer Kinder ein Interview zu führen und darüber hinaus einen positiven Fall eines Vaters aus Karlsruhe einzubeziehen. Ich litt an diesem Tag an einer fiebrigen Halsentzündung und konnte nach der Kundgebung im kalten Wetter, die mit viel Redebedarf verbunden war, kaum mehr ein Wort herausbekommen. Das sieht man schon den Fotos an.
Mehr Zeit für unsere Kinder
Väter kämpfen um ihre Rechte
Franzjörg Krieg ist Initiator des Vereins Väteraufbruch. Er hat Hunderte von Fällen dokumentiert, meist von Vätern, die Tochter oder Sohn nicht sehen dürfen. Denn auch ein gemeinsames Sorgerecht, wie es das seit 1998 geltende Kindschaftsrecht eigentlich vorsieht, hilft wenig, wenn ein Elternteil den Umgang mit dem Kind boykottiert.
Der Musiklehrer berät andere Väter, kämpft aber auch in eigener Sache. Er kämpft seit zehn Jahren um das Umgangsrecht mit seinen Töchtern. 17 Jahre lebte Hansjörg Krieg unverheiratet mit einer Lehrerin zusammen. Sie bekamen zwei Töchter, heute 20 und 11 Jahre alt. Den Umgang mit seinen Töchtern diktierte dem ledigen Vater die Mutter der Kinder und entzog sie ihm allmählich, wie er beklagt. Für seine ältere Tochter sei er seit zehn Jahren nur ein Zahlvater. Das möchte er bei seiner jüngeren Tochter vermeiden und ein wirklicher Papa sein.
Beide Töchter leben mit der Mutter zurückgezogen im Nachbarort. Die jüngere Tochter wolle ihren Vater zurzeit überhaupt nicht sehen, sagt die Mutter. Denn er könne nicht aufhören, über die Mutter zu schimpfen. Das habe die Tochter satt. Und dann könne sie beim Papa nur Dinge machen, die ihm gefielen. Für den Vater hingegen steht fest, dass seine Tochter durchaus Umgang mit ihm haben wolle. Doch das würde die Mutter erschweren. Die aber wolle, sagt sie, keinen Zwang auf ihre Tochter ausüben. Und die würde endlich gerne mal dem Richter sagen, was sie selbst eigentlich möchte.
Sendedatum:
ML Mona Lisa, ZDF, 14. Dezember 2003, 18.00 Uhr
3sat, 16. Dezember 2003, 12.15 Uhr