Nach mehreren Jahren Zumutungen durch das Jugendamt ist für einen Vater das Maß voll.
Es ist „Schluss mit lustig“.
Am 24.09.24 schrieb LP
Sehr geehrter Herr Sch,
zunächst möchte ich das Erfreuliche vorwegnehmen. Und zwar die Bereitschaft der Mutter unseres Kindes, gemeinsam mit mir eine Mediation zu machen, um hoffentlich auf Elternebene zu kommen und somit auch die Fortführung der Therapie sicherzustellen. Die Therapeutin habe ich über diese sehr positive Nachricht bereits schon informiert. Ich werde in den kommenden Tagen entsprechende Angebote einholen, dazu wird es aber mit Sicherheit längere Wartezeiten für Termine geben. Aber wir bleiben dran. Ich werde bei Bedarf über den Stand informieren.
Nun zum heutigen Hilfeplangespräch (HPG).
Vor geraumer Zeit hatte ich Ihnen schriftlich mitgeteilt, dass ich zukünftig den Träger P ablehne.
Dazu heißt es im §5 SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8):
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
Meine Frage:
Wann oder zu welchem Zeitpunkt haben Sie auf dieses Recht hingewiesen?
Da Sie meinen durchaus auch nachvollziehbaren Wunsch ignorierten und einen Termin anberaumten, war auch ich anwesend und habe nochmals explizit meine Ablehnung dieses Trägers zum Ausdruck gebracht und begonnen, die Gründe dafür offen und transparent darzulegen.
Gründe, die zur Ablehnung dieses Trägers führten, hatte ich bereits mitgeteilt, u.a.
- Die erste Familienhilfe (Frau W) handelte unprofessionell und war nicht neutral in ihrer Tätigkeit. Sie hat Strittigkeit gefördert und weiter Keile zwischen uns Eltern getrieben (belegbar durch Schriftwechseln mit der Mutter) anstatt der Strittigkeit entgegen zu wirken. Nach meinen Mitteilungen zu diesem Verhalten von Frau W an Sie wurden Berichte geschrieben mit Behauptungen, die strafrechtlich relevant sind (üble Nachrede, falsche Verdächtigung bzw. Verleumdung), und allein den Zweck hatten, meinen Ruf zu schädigen und mich verächtlich zu machen.
- Die Arbeit der zweiten Familienhilfe (Frau Sch-Sch) war ebenfalls nicht neutral und entsprach auch nicht den Vorgaben des SGBVIII. Sie ignorierte, dass die Familienhilfe die Eltern und das nähere soziale Umfeld mit einzuschließen hat, damit schnell ein positives Ergebnis erzielt werden kann. Diese Familienhilfe verweigerte jedwede Zusammenarbeit mit mir und sorgte mit diesem parteiischen Verhalten ebenfalls für die Förderung der Strittigkeit zwischen uns Eltern, anstatt zu vermitteln, um auf Elternebene zu kommen.
- Mir wurden sämtliche Berichte der Familienhilfen vorenthalten, obwohl Sie noch im Jahr 2022 schrieben, dass sämtliche Berichte grundsätzlich im Vorfeld eines HPG gemeinsam mit den Eltern besprochen werden. Nichts Dergleichen ist passiert. Mir liegen keine Berichte von Frau Sch-Sch vor, noch wurden diese mit mir im Vorfeld besprochen. Die Berichte von Frau W wurden ebenfalls vorenthalten.
- Ich möchte gerne Professionalität erwarten dürfen und weniger verleumderische Berichte. Stattdessen erwarte ich im Interesse des Kindes und im Interesse dessen, was dazu im SGB VIII als Vorgaben steht, dass das Gespräch gesucht wird.
Auch beim heutigen Gespräch war deutlich festzustellen, dass Frau Sch-Sch davon sprach, dass ich anscheinend ständig die Mutter belästigen würde. Auf meine Nachfrage, sie möge doch bitte über die Häufigkeit und die Inhalte meiner Schreiben an die Mutter Auskunft erteilen, blieb für alle festzustellen, dass Frau Sch-Sch eben keine Antwort darauf geben konnte und nur rumstammelte. Über die Strafbarkeit des Weitergebens meiner Nachrichten durch die Kindesmutter, müssen wir wohl nicht weiter reden. Dazu heißt es u.a. auf www.anwalt.de
„Das Recht am geschriebenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wird durch die deutsche Rechtsordnung umfassend geschützt. D.h. jeder Kommunikationspartner hat das Recht, in einem Chat selbst zu bestimmen, wem Äußerungen zugänglich gemacht werden.
Die unberechtigte Verbreitung oder Veröffentlichung einer What´s App Nachricht stellt daher einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar und ist verboten.“
Da die Inhalte hauptsächlich entweder die Umgangsregelungen oder auch die Elternebene betrafen, werde ich diese Veröffentlichung durch die Mutter nicht weiter verfolgen. Außerdem war zu einem geringen Teil auch Ihre Arbeit entgegen der gesetzlichen Vorgaben Bestandteil.
Außerdem ist festzustellen, dass es scheinbar nicht im Interesse der Mutter liegt, sich vertrauensvoll mit mir auf der Elternebene zu bewegen, sondern sie sich mit Hilfe der Familienhilfe sogenannte „flying monkeys“ erschafft, um mich dann durch Dritte verächtlich zu machen, damit sie auf diese Weise die tolle, liebe und arme Mutter vorgeben kann. Von einer professionellen sozialpädagogischen Familienhilfe kann man erwarten, dass diese neutral arbeitet, ausschließlich am wohlverstandenen Interesse des Kindes ausgerichtet ist und sich auf solche Spielchen nicht einlässt, sondern diese erkennt und klar zur Aussprache bringt. Es ist auch nicht auszuschließen, so wie bereits in Interaktionsberichten von Verfahrensbeiständin und Gutachterin festgestellt und deutlich kritisiert, dass solche Gesprächsinhalte, in denen ich als Vater verächtlich gemacht werde, weiterhin im Beisein des Kindes von der Mutter und der Familienhilfe thematisiert werden. Ein eigenes Zimmer oder einen ausreichenden Rückzugsort für unser Kind gibt es nämlich bei der Mutter nicht. Ob das für die Entwicklung eines 9-jährigen Schulkindes sinnvoll ist, wäre aus meiner Sicht zu überprüfen.
Der Chef des Trägers P hat mit dem heutigen Abbruch des HPG deutlich gezeigt, wie er mit berechtigter Kritik zur Unprofessionalität und der Arbeit der von ihm eingesetzten Familienhilfen entgegen der auch für diese Firma geltenden gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII umgeht und was er davon hält.
Mögen ihm Handwerker nicht auch solche Arbeit und Auftreten anbieten, wenn er diese braucht!
Nochmals möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich bei der Erziehung und Pflege meines Kindes keine Hilfe benötige und Sie es bitte in Zukunft unterlassen mögen, mir heimlich still und leise eine Hilfe zur Erziehung durch die Hintertür aufzwingen zu wollen. Jederzeit biete ich aber an, dass Sie sich höchstpersönlich vor Ort und im Rahmen einer Begleitung über einen ausreichenden Zeitraum überzeugen zu können, wie es unserem Kind bei mir im Haushalt geht. Da Ihr Vorgesetzter Herr P in einem der letzten Schreiben aber kundtat, dass es keine Zweifel am Wohl, in der Beziehung und an der Förderung meines Sohnes bei mir seitens des Jugendamtes gibt, gehe ich davon aus, dass Sie mein Angebot sicher auch weiterhin nicht in Anspruch nehmen werden.
Wenn Sie hierzu anderer Meinung sind, habe ich Sie aufzufordern, mich gemäß der Vorgaben des SGB VIII über Ihre Beweggründe aufzuklären. Ebenso haben Sie nach wie vor meine Frage nicht beantwortet, warum sie mir bei Nichtvorliegen von Gründen das Sorgerecht zu entziehen versucht haben.
Eine kooperative, transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern sieht anders aus. Dies bleibt festzuhalten.
Da die beiden heute vorgestellten Familienhilfen (Namen sind mir leider entfallen), wie Sie zuletzt mir persönlich erklärten, nicht nur bei einem Träger beschäftigt sein dürfen, sollte sich das Finden eines Trägers wohl nicht als schwierig darstellen. Deshalb ist Ihre Aussage, ich würde jeden Träger ablehnen, in keiner Weise nachzuvollziehen und eine reine emotionale Aussage von Ihnen bei zu vermissender Sachlichkeit. Fragen Sie doch die anderen Träger an, bei denen diese beiden noch angestellt sind. Auch diesen räume ich ein, sich persönlich bei mir ein Bild machen zu können.
Das Recht und die Pflicht auf Erziehung und Pflege meines Kindes nehme ich verantwortungsvoll wahr und habe bisher jede noch so schwierige Situation alleine gelöst. Ich möchte dazu nochmals in Erinnerung rufen, dass ich u.a. für den großen Sohn der Kindesmutter extra ein Jahr berufliche Auszeit genommen hatte, um die vorhandene Rückständigkeit in der Entwicklung des Kindes aufzuarbeiten. Außerdem sehe ich mich dafür verantwortlich, ihren beiden großen Kindern, für die ich Vater sein konnte, einen ordentlichen Schulabschluss und einen sehr guten beruflichen Einstieg ermöglicht zu haben. Die Kindesmutter wollte zum Beispiel Hauptschule für ihren Sohn. Dank mir hat er jetzt die Möglichkeit, zu studieren und es klappt ja scheinbar auch ganz gut mit seinem Studium. Und auch der Tochter habe ich einen tollen Realschulabschluss mit Auszeichnung ermöglichen können mit viel gemeinsam Lernen und Üben und entsprechender Aufklärung, für wen und wozu man lernt.
In diesem Sinne stelle ich mir auch weiterhin die Frage, wie Sie das von Ihnen zerstörte Vertrauensverhältnis wieder aufbauen mögen?
Mit freundlichen Grüßen
LP
Am 26.09.24 schrieb LP
Sehr geehrter Herr P,
gibt es in irgendeiner Form eine gesetzliche Grundlage, die mich dazu nötigt, auch weiterhin mit Ihnen oder Ihrem Mitarbeiter Herrn NS an einem Tisch sitzen zu müssen? Falls ja, teilen Sie mir bitte die entsprechende gesetzliche Grundlage schriftlich mit.
Ich möchte natürlich vermeiden, dass ich persönlich als sorgeberechtigter Vater unwissend einen Fehler mache, der mir dann zum Nachteil gereicht, gerade im Hinblick zu Teilen des Sorgerechts. Mittlerweile kann man nämlich den Eindruck erhalten nach dieser langen Zeit, dass nichts anderes Ihr Ziel zu sein scheint, als mich aus der Sorge zu mobben.
Falls meine Zustimmung für irgendwelche Punkte erforderlich sein sollte, dürfen Sie mich jederzeit selbstverständlich als Alternative schriftlich über die Themen aufklären und meine Zustimmung erbeten. Und ich kann Ihnen schon jetzt meine konstruktive Mitwirkung versichern.
Grund meiner Anfrage sollte Ihnen nach den Vorkommnissen der letzten gut über 4 Jahre bekannt sein. Das Vertrauen in Sie und Ihren Mitarbeiter ist durch die unprofessionelle Arbeit massiv zerstört worden.
Ich möchte dennoch einige Punkte in Erinnerung rufen:
– Verweigerung der Beratung in Familiensachen, z.B. bezüglich meiner Anfrage nach Tagesmüttern nach §§17 und 18 SGB VIII
– Die fehlende Aufklärung nach §36 SGBVIII ist generell ein Thema
– Einleiten von Hilfsmaßnahmen vollkommen an mir vorbei, also ohne mein Wissen, und später Nötigung zur Zustimmung beginnend mit Auswahl der Schule incl. Tagesgruppe, als alles bereits eingeleitet war.
– Verbreiten von falschen Behauptungen (falsche Verdächtigung, üble Nachrede, Verleumdung) ungeprüft, noch dazu keinerlei Erklärung trotz schriftlicher Nachfrage, wen ich wo und wann angeblich bedroht hätte, um nur einen Punkt zu nennen. Dabei handelt es sich um einen Straftatbestand.
– Unterschlagen und Vorenthalten von Berichten der Familienhilfen trotz anders lautender schriftl. Darlegung von Ihnen vor Gericht und meiner erfolgten Anfrage – fehlende Transparenz.
– Speziell zu den beiden vorgenannten Punkten mehrfache Verweigerung der Akteneinsicht. Das Schwärzen der Daten von Dritten wäre jederzeit möglich gewesen – fehlende Transparenz.
– Beschönigen von HPG-Protokollen und Unterschlagen von relevanten Punkten – kurz gesagt: Unehrlichkeit und fehlende Neutralität.
– Versuchtes Ausgrenzen/-schließen von mir als sorgeverpflichtetem Vater von den HPG mit der Schule und Tagesgruppe durch falsche Behauptungen, obwohl es eine tolle Zusammenarbeit und sehr gut funktionierenden Austausch mit den dortigen Kollegen gibt.
– Das indirekte Unterstellen, jemand im Raum mache unerlaubt Tonaufnahmen und begeht Straftaten (Frage dazu: was hat man zu befürchten, wenn man nach Recht und Gesetz agiert?)
– Kein Hinweis auf das Mitbestimmungs- und Wahlrecht bei den angebotenen Hilfen – eine Verpflichtung Ihrerseits.
– In diesem Zusammenhang blieb erneut festzustellen, dass ihr Mitarbeiter Herr Sch mir ohne weitere Erklärungen – mit nur einem kleinen Satz am Rande – erneut eine Familienhilfe aufnötigen wollte. Ich brauche keine Hilfe und wenn Sie oder Ihr Mitarbeiter das anders sehen, bitte ich um schriftliche Erklärung und die Darlegung der einzelnen Punkte. Weder fehlt es meinem Sohn bei mir an Liebe und Zuneigung, ich komme meinen Pflichten in der Erziehung und Pflege meines Sohnes allumfassend nach und ich lasse es nicht an entsprechender Förderung meines Kindes vermissen, meine Angebote, sich persönlich davon zu überzeugen, nehmen Sie nicht an.
Siehe dazu auch die vorliegenden beiden durchaus sehr positiv zu bewertenden Interaktionsberichte von Verfahrensbeiständin und Gutachterin.
– Versuchter Sorgerechtsentzug ohne das Vorliegen von plausiblen Gründen. Dies sah das OLG genauso, der Versuch allein ist schon ungeheuerlich genug.
– Der Versuch der Nötigung zu einer Therapie bei einem Träger, dessen Therapeuten bereits von Beginn an befangen und nicht neutral sein können. Nochmals: Ich bin nicht krank.
– Einflussnahme und Anweisungen an die eigentlich zur Neutralität verpflichtete Verfahrensbeiständin. Aussage „man müsse die Kindesmutter vor mir beschützen!“ Frage dazu: Vor was beschützen?
Mittlerweile sehe ich es so: Man müsse und sollte die unwissenden Eltern und deren Kinder vor den Handlungen des Jugendamtes beschützen (meine persönliche Meinung).
– Es ist deshalb anzunehmen, dass dies auch bei den beauftragten Familienhilfen geschieht…. Es kam zu Indoktrination von Einflussnahmen und Vorgaben. (Siehe auch Berichte und deren Inhalte, zumindest denen, die mir von der ersten FH vorliegen. Es ging nie ums Kind, sondern allein darum, mich als Vater und Person verächtlich zu machen und meinen Ruf zu schädigen) Was ist mit Ihrer Sachstandsermittlungspflicht?
Da Sie beim Gespräch am vergangenen Dienstag explizit darauf verwiesen, dass man Sie nicht an die §§ des u.a. SGBVIII erinnern müsse, kommt bei mir die Frage auf, warum dann trotz dieser klar definierten gesetzlichen Vorgaben anders agiert wird und es zu obigen klaren schwerwiegenden Fehlern in der Arbeit Ihres Mitarbeiters kommt und Sie trotz des Wissens darüber, durch Kenntnisnahme diverser Mails, diese Fehler nicht abstellen und beseitigen?
Aus meiner Sicht liegen hier Amtspflichtverletzungen i.V. mit Verleumdung vor.
Der Schutz der Familie, dazu zähle ich auch das Verhältnis Vater zum Kind, sollte unter Ihrem Schutz stehen. Dies sehe ich aber bei solchem Vorgehen und Agieren Ihrer Abteilung als nicht gegeben an.
Möchten Sie sich dazu äußern? Dann gebe ich Ihnen dazu Gelegenheit, bis zum Freitag den 4.10.2024 schriftlich eine Stellungnahme abzugeben.
Ich weise hiermit nochmals darauf hin, dass eine Kindeswohlgefährdung auch durch eine Behörde oder Institution eintreten kann durch z.B. Unterlassen, betrügerisches Handeln oder sonstiger Verfehlungen und die handelnden Personen in persönlicher Haftung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
LP
Am 27.09.24 schrieb LP:
Sehr geehrter Herr Sch,
am heutigen Tage erhielt ich mit der Post ihr postalisches Schreiben zum Abbruch der Hilfemaßnahme.
Leider muss ich wieder einmal festhalten, dass Sie die Tatsachen verdrehen und unwahre Aussagen tätigen, die ich mit heutigem Schreiben richtigstellen möchte.
Sie schreiben u.a.:
„Die Hilfemaßnahme wurde durch den Kindesvater abgebrochen. Seine Begründung liegt darin, dass er jegliches Vertrauen in den Träger verloren habe und daher den Träger ablehnt. Der Kindesvater gibt zudem an, dass die Träger, welche mit dem Jugendamt zusammen allesamt befangen seien und nicht neutral arbeiten würden. Aus Sicht des Jugendamtes ist ein Trägerwechsel daher nicht angezeigt.“
Zur Richtigstellung:
Vorwegnehmen möchte ich, das wir bereits schon seit einem längeren Zeitraum festgestellt haben, dass Sie sowie auch der Träger P die gesetzlichen Vorgaben aus dem SGBVIII, welche übrigens auch in den Handbüchern des ASD sowie auch der Familienhilfen zu finden sind, weder eingehalten noch erfüllt haben.
Insbesondere ist hier gefordert, die Eltern entsprechend aufzuklären und zu informieren und zwar in wahrnehmbarer und verständlicher Art und Weise, sowie auch auf die Folgen fürs Kind und nicht zu vergessen, auf das Wahl- und Mitbestimmungsrecht der Eltern, hinzuweisen ist. Desweiteren hat die Zusammenarbeit mit den Eltern kooperativ und jederzeit transparent zu erfolgen. Dies hat nicht stattgefunden.
Außerdem hatten wir bereits mehrere Schriftwechsel bezüglich der unprofessionellen und nicht neutralen Arbeit der Familienhilfen, welche von väterdiskriminierenden Aussagen bis hin zu verleumderischen Berichten nebst Ausgrenzung von mir als sorgeberechtigtem Vater alles aufgeboten haben. Die Berichte der ersten Familienhilfe wurden erst nach vielen Monaten auf Umwegen übers Gericht in Kenntnis gebracht, alle anderen werden auch weiterhin vorenthalten. Dies hat nichts mit transparenter und kooperativer Zusammenarbeit mit den Eltern (!) zu tun. Außerdem schreiben Sie selbst, dass grundsätzlich die Berichte der Familienhilfen im Vorfeld eines HPG mit den Eltern besprochen werden. Dies hat ebenfalls zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Sprich, Sie widersprechen sich selbst immer wieder aufs Neue.
Ich hatte Ihnen vor geraumer Zeit, in Verbindung mit dem Ruhestand der zuletzt im Rahmen der Familienhilfe tätigen Frau, meinen Wunsch gemäß Mitbestimmungs- und Wahlrecht bei der Ausgestaltung der Hilfe mitgeteilt und dass ich auf Grund der vorliegenden und nicht hinnehmbaren und nicht gesetzeskonformen Arbeitsweisen der Mitarbeiter dieses Trägers einen anderen Träger für die Hilfe wünsche. Und zwar einen neutralen und nach gesetzlichen Vorgaben arbeitenden. Diesem Wunsch haben Sie nicht entsprochen und zwar mit der Begründung, dass die Familienhilfen freie Mitarbeiter dieses Trägers seien und bei mindestens zwei Trägern beschäftigt sein müssen.
Zum von Ihnen anberaumten Termin beim von mir weit vorher und aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnten Träger vergangenen Dienstag, habe ich erneut die Gründe vorgebracht und meinem Wunsch nach einem anderen Träger Ausdruck verliehen. Der Chef dieses Trägers beendete daraufhin sofort diesen Termin.
Sprich, nicht ich als Vater habe die Hilfsmaßnahme abgebrochen, sondern Sie entsprechen nicht meinem Mitbestimmungs- und Wahlrecht bei der Ausgestaltung der Hilfe und nehmen keinerlei Rücksicht auf die vorliegenden und jederzeit plausibel nachvollziehbaren Gründe.
Nicht gesetzeskonformes Arbeiten ist erstens nicht zu tolerieren, zweitens von keinem Betroffenen hinzunehmen und drittens hat es im Kinder- und Jugendschutz mal überhaupt nicht stattzufinden. Und da bedarf es auch keiner weiteren Diskussion.
Es ist natürlich denkbar, dass Sie sich und ihr Amt inzwischen unter Abwesenheit von Kritik bequem in einer nicht gesetzeskonformen Arbeitsweise eingerichtet haben und nun durch meine kritische Begleitung aufgeschreckt und in Ihrer defizitären und diskriminierenden Arbeitsweise gestört sehen.
Sollte das so sein, ist Ihre Reaktion für mich immer noch nicht angemessen und Sie müssen damit rechnen, dass ich diese zum Thema machen werde, nötigenfalls auch öffentlich.
Sie können mir nicht weiß machen, dass es für Sie nur zwei Träger zur Auswahl gibt. Suchen Sie etwa die Träger danach aus, wie diese Ihre Anweisungen befolgen, um Väter zu verunglimpfen und im Ruf zu schädigen? Man könnte durchaus den Eindruck gewinnen bei solchem Vorgehen von Ihnen, nebst plumpen Versuchen, ohne jegliche vorliegenden Gründe einem Vater das Sorgerecht entziehen zu wollen.
Und sollte ihr Amt tatsächlich über zu wenige Träger verfügen, um dem Bedarf gerecht werden zu können, könnte das Verwaltungsgericht eventuell für Abhilfe sorgen.
Außerdem ist Ihre Behauptung, „ich würde alle Träger, welche mit dem Jugendamt zusammenarbeiten als befangen und nicht neutral einstufen“, schlichtweg eine Lüge und boshafte Unterstellung Ihrerseits. Fakt ist, ich hatte die Therapeuten des von Ihnen vorgeschlagenen Trägers, welcher Familientherapie anbietet, für befangen erklärt. Dies ist ein großer Unterschied.
Nochmals, es benötigt nicht einer Familientherapie, für die Sie Auftraggeber sind, sondern eine Vermittlung auf Mediationsbasis, um auf Elternebene zu kommen. Gott sei Dank ist dies kein Thema mehr, da die Mutter inzwischen ihre Bereitschaft zur Mediation kundtat.
Statt, wie eigentlich auch in Ihrem Aufgabenkatalog zu finden, den Schutz der Familie zu gewährleisten, muss festgestellt werden, dass Sie Strittigkeit fördern, anstatt zu vermitteln, und dass damit letztlich nicht im Interesse des Kindes agiert wird. Man könnte durchaus bei diesem fortwährenden Handeln und Agieren Ihrerseits von einer Kindeswohlgefährdung sprechen.
Wenn die Mutter auch weiterhin eine Familienhilfe begehrt, stehe ich als Vater keineswegs im Weg, jedoch nicht bei diesem bisherigen Träger. Bitte berücksichtigen Sie auch weiterhin meinen Wunsch nach einem Träger, der nach Recht und Gesetz arbeitet und sich an die gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII hält. Diese gibt es nicht ohne Grund.
Weitere Schritte wie u.a. offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde, Beschwerde beim VerwG wegen Amtspflichtverletzungen i.V. mit Verleumdung etc. sind in Arbeit und werden folgen.
So nicht, Herr Sch.
Mit freundlichen Grüßen
LP
Soweit ein Ausschnitt aus der Dokumentation dieses Falles, die umfassend vorliegt.
Der Name des Jugendamtes und die Namen aller handelnden und entscheidenden Personen liegen vor und können verifiziert werden.
Dies ist ein aktueller Fall aus der Praxis.
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Natürlich muss in diesem Fall mit Augenmaß und Allparteilichkeit beurteilt werden.
Vieles ist nicht so wie es scheint.
Welche Fehler des Jugendamtes liegen objektiv vor?
Welche Fehler hat das Jugendamt in diesem Einzelfall gemacht?
Welche Fehler macht das Jugendamt notorisch und immer und hat sich darin bequem eingerichtet, weil noch niemand wirklich tief gebohrt und nachgehakt hat und weil die Bemäntelung von oben aus Gründen der Stalldisziplin obligatorisch ist?
Solange kein Kind in der Tiefkühltruhe gefunden wird, kann das Jugendamt machen, was es auch immer will?
Welche Übergriffigkeiten leistet sich dieser Vater, weil ihm tatsächlich zu lange zu viel zugemutet wurde?
Welche taktischen Ungeschicklichkeiten leistet sich dieser Vater, weil er zu emotional involviert ist und bisher nicht gecoucht war?
Ist es richtig, dass Jugendämter hochnäsig und ignorant daherkommen, weil sie gewohnt sind, machen zu können, was sie wollen?
Ist es angemessen, auf die Sach-Argumentation dieses Vaters notorisch nicht einzugehen, weil sein Ton nicht (mehr) gefällt?
Ich will das Thema JUGENDAMT in den nächsten Jahren zum Kernpunkt-Thema machen.
Und ich bin gespannt, wieviel konstruktive Kommunikation möglich sein wird und wieviel Öffentlichkeit sein muss, um die SACHE voranzubringen.
Wo die Probleme liegen, ist HIER nachzulesen.