Ein Freund schrieb mir:
Es braucht einen Maßstab an möglicher Kritik, die JEDER aushalten muss, damit selbst bei strittigen Äußerungen klar wird, „was geht und was geht nicht“ in der Formulierung, um auch in grundlegenden und zu erduldenden Strittigkeiten generell klar zu machen, wo die Grenze ist.
Noch anders formuliert: es muss klar werden, welche Kommunikation zu ertragen ist und nicht mit überhöhter Empfindlichkeit unangemessen und überzogen reagiert werden darf. Im Endeffekt die Frage nach Maß in der „Empathie und Konfrontation“, die sich in der Sprache ausdrückt …
Dies klar in Worte zu fassen und die Grenze leicht verständlich zu formulieren, wann das Maß noch im ertragbaren Rahmen ist und wann es zuviel wird, braucht m.E. einen „Standard“.
Wenn wir diesen Standard hätten, dann wäre recht schnell klar, in welchem Fall „Überempfindlichkeit in Kombination mit Gewaltvokabular“ („Du belästigst mich“, „Du sprichst Drohungen aus“, …) die überzogene „hochstrittige“ Kommunikation eher ein Zeichen einer Therapiebedürftigkeit von demjenigen ist, der dieses Maß nicht findet bzw. nicht ertragen kann.
Ich antwortete:
DANKE für den Impuls zur Beschäftigung mit HOCHSTRITTIGKEIT.
Du hast drei wichtige Dinge nicht mit einbezogen:
- Die Disbalance von Sieger und Verlierer im Residenzmodell
- Das geschlechtsbezogene Gewalt-Narrativ
- Die Selbstschutzmechanismen eines Unrechtssystems
Wenn die Mutter die Siegerin ist – und das ist sie zu rund 90% – hat sie Definitionshoheit und kann alles als gewalttätig und aggressiv bezeichnen, was in irgendeiner Weise Kritik an ihr übt. Da sie sich als im Besitz des Kindes fühlt, macht sie jede Menge falsch und es gibt eine Menge zu kritisieren. Das lässt sie aber nicht zu und definiert jede – auch nur subtil geäußerte Kritik als Gewalt gegen sich.
In dieser Definition wird sie unterstützt vom geschlechtsbezogenen Gewaltnarrativ in unserer Gesellschaft: Männer sind Täter und Frauen sind Opfer. Deshalb funktionieren die Vorwürfe von Gewalt und Sexuellem Missbrauch gegen Väter im familialen Verfahren so teuflisch.
Außerdem schützt sich das System von Residenzmodell selbst, indem es nicht zulässt, dass der Verlierer den Sieger kritisiert.
Es gibt also eine Ereignisfolge mit zwingendem Funktions-Charakter, der durch Narrative und Standards in der deutschen Familienrechtspraxis vorgegeben ist:
- Ereignis:
Es kommt zu einer Trennung mit Kind.
- Ereignis:
Die Mutter wird beraten, was in solchen Fällen bei uns so üblich ist und weiß daher, was sie sich alles erlauben kann.
Der Vater ist meist völlig ahnungslos überrumpelt.
1. Narrativ:
Kinder gehören zur Mutter
1. Standard:
Residenzmodell mit sanktionsfreier Missbrauchsoption für die Mutter
1. Folge:
Das Kind kommt nach der Trennung zur Mutter
2. Folge:
Die Mütter fühlt sich als Kindesbesitzerin und benimmt sich im Rahmen ihrer sanktionsfreien Missbrauchsoption gegenüber dem Elternpartner und dem Kind hemmungslos übergriffig.
3. Folge:
Der übergriffig behandelte Vater lässt sich das nicht gefallen und kritisiert.
4. Folge:
Die Mutter interpretiert jede Kritik als Gewalt gegen sie.
5. Folge:
Die Mutter lehnt jede Kommunikation ab und behauptet Hochstrittigkeit.
2. Narrativ:
Männer sind gewalttätig und Frauen sind Opfer.
6. Folge:
Es kommt zu Anträgen des Vaters und zu Verhandlungen vor dem Familiengericht.
3. Narrativ:
Kein Gemeinsames Sorgerecht für nicht eheliche Väter und kein Wechselmodell bei Hochstrittigkeit und fehlender Kommunikation.
2. Standard:
Vereinbarungen sind Beschlüssen vorzuziehen. Dabei wird nicht bedacht, dass es zwischen einem Sieger und einem Verlierer keine Vereinbarungen geben kann. Jede Vereinbarung bleibt eine Zumutung für den Verlierer.
7. Folge:
Der Vater bleibt möglichst ohne Rechte und wird vom Kind weitgehend abgegrenzt.
8. Folge:
Der Vater ist marginalisiert und muss darauf achten, dass er nicht zusätzlich kriminalisiert wird.
- Funktionszusammenhang:
Weil das politische System vom Systemfehler ablenkt, wird Schuld individualisiert und auf den Verlierer im Familiensystem projiziert.
- Funktionszusammenhang:
Die Eltern werden in die Beratung geschickt. Da es aber zwischen Ungleichen kein mediatives Setting geben kann, ist diese Beratung schon vom Ansatz her unwirksam.
Die Siegerin wird jede Beratung abbrechen, sobald an ihren Privilegien gekratzt wird. Das System darf dies aber nicht erkennen, weil es sonst seine eigenen Vorgaben gefährden würde.
9. Folge:
Die Dominanz der Mutter in 88% der Alleinerziehendenhaushalte (Microzensus 2019)
Diese zwingende Folge von Ereignissen, Narrativen, Standards und Funktionszusammenhängen bildet das Stammgerüst der Masse aller Fälle und entlarvt HOCHSTRITTIGKEIT als Gleitmittel auf der Achterbahn abwärts.
All das wird geschützt durch ein Bollwerk von Gesetzen, Institutionen, staatlich bezuschussten Vereinen und Narrativen:
- Männerbashing der SPD im Grundsatzprogramm
- Residenzmodell
- Einelternfamilie
- Alleinerziehenden-Förderung
- Gewaltschutzgesetz
- „Autonome“ Frauenhäuser
- „Täter“-Beratung
- „Gewalt zuhaus, Mann muss raus“
- „Häusliche Gewalt ist männlich“
- Auf männliche Täterschaft fixierte Aufklärerinnen-Vereine wie „Wildwasser“ (trotz 20% Täterinnen)
- Primärbindungs-Theorie
Was die familiale Intervention darüber aufbaut, ist ein Popanz in einem hoch aufwändigen Zirkus, der nicht funktionieren kann, weil er schon im Ansatz von falschen Prämissen ausgeht.