Anlässlich eines derzeit aktiven und von den Professionen völlig an die Wand gefahrenen Falles musste ich mich mit der aus dem Erziehungsauftrag und der Aufsichtspflicht der Eltern resultierenden Pflicht beschäftigen, Handys und Computer von Kindern regelmäßig einzusehen.
Ein Jugendamt bezeichnete es als Eingriff der Mutter in die Persönlichkeitsrechte ihres Kindes, nach dem aus sexuellen Gründen hervorgegangenen Mobbing des Sohnes gegen eine Klassenkameradin dessen Handy eingesehen zu haben.
Fakt war, dass sich die Eltern des Mädchens an die Mutter gewandt hatten und sie dazu aufgefordert hatten, etwas zu unternehmen.
Was die Mutter auf dem Handy entdeckte, war von nicht geringer Brisanz.
Das Jugendamt wollte aber nichts davon wissen und rügte die Mutter.
Zitat aus einer Broschüre der SPARDA-Bank
Durch die Ausgangsbeschränkungen sind Kinder verstärkt im Internet unterwegs. Damit steigt die Gefahr von Cybermobbing und anderen Übergriffen. Der Erziehungsberater Matthias Bartscher weist darauf hin, dass Eltern das Recht und die Pflicht haben, die Mobiltelefone und Computer ihrer Kinder regelmäßig einzusehen. Dies solle aber nicht heimlich, sondern angekündigt und im Beisein des Kindes geschehen. Alle Kinder müssen wissen, dass zum Beispiel Chats von den Eltern mitgelesen werden. Alleine diese Tatsache verhindere schon eine Vielzahl möglicher Übergriffe. „Handys sind offene Räume“, betont der Experte, „anders als bei einem Tagebuch gibt es hier gegenüber den Eltern kein Recht auf eine Privatsphäre“.
Eltern, die sich mit der Computer- und Smartphone-Technik nicht auskennen, müssten sich diese Fähigkeit laut Urteil eines hessischen Familiengerichts „unmittelbar und kontinuierlich“ aneignen, um „ihre Pflicht zur Begleitung und Aufsicht durchgehend ordentlich erfüllen zu können.“
Eltern sind verpflichtet, alle Passworte auf den Handys und Computern ihrer Kinder zu kennen. Auf dem PC der Kinder müssen sie die Administratorenrechte haben.
Viele Computerviren und Trojaner benötigen Admin-Rechte, um einen Rechner vollständig zu infizieren. Erstellen Sie darum für das Surfen im Internet und die E-Mail-Nutzung über die Benutzerkontenverwaltung Ihres Computers ein eigenes Benutzerkonto ohne Admin-Rechte.