Die Gerichtskosten in einem familialen Verfahren sind verhältnismäßig gering.
Was die Angelegenheit teuer macht, sind
der Verfahrensbeistand (in der Regel 550 Euro pro Aktenzeichen und Kind)
der/die Anwalt/Anwältin (im 4- bis niederen 5-stelligen Bereich) und
ein Gutachten (4- bis niederer 5-stelliger Bereich)
In der Regel werden diese Kosten zwischen Vater und Mutter hälftig geteilt.
Und das wird auch gemacht, wenn der Grund für die Führung des Verfahrens ausschließlich bei der kindeswohlwidrig handelnden Mutter liegt.
Ein Vater fand das – wie viele andere – himmelschreiend ungerecht und hat auf die Rechnung zu den Gerichtskosten wie folgt reagiert:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass bereits durch den Vortrag der Sachverständigen und der Verfahrensbeiständin der Sachverhalt klar benannt war und deshalb kein erneutes Gutachten notwendig gewesen wäre. Es wurden nur unnötige Kosten produziert. Vom Gericht hätte ab 2014 sofort ein Umgang angesetzt werden müssen.
Beweis: Vortrag der Gutachterin und der Verfahrensbeiständin
Außerdem frage ich mich, warum überhaupt ein Gutachten erstellt wurde, wenn dies letztlich überhaupt nicht umgesetzt oder angewendet wird? Ich habe bis heute keinen normalen Umgang mit meinen Kindern, wozu war das Gutachten dann gut?
Die Fachkraft vom Kinderschutzbund hatte den gleichen Eindruck gewonnen und stellte ein atypisches Verhalten meiner Töchter fest.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Gutachten bekannt ist, in dem sie mit deutlichen Worten darauf hinweist, wie sehr die Kinder von ihrer Mutter manipuliert werden.
Welche Möglichkeiten bleiben mir, falls ich erkennen müsste, dass den Kindern im jetzigen Umfeld doch nicht geholfen werden kann? Wer trägt die Verantwortung, wenn sich die Kinder nicht psychisch stabil entwickeln können, weil sie von ihrem Vater ferngehalten werden? „Eine Übertragung der Gesundheitssorge allein auf den Kindsvater war nach Auffassung des Gerichts 2017 nicht möglich, da aufgrund der jahrelangen Streitigkeiten kein Kontakt des Vaters zu den Töchtern besteht bzw. die Töchter vehement einen Kontakt mit dem Vater ablehnen.“
Auch dies war eine sehr erstaunliche und für mich nicht nachvollziehbare Argumentation bzw. Ausführung vom Familiengericht!
Im Gutachten wurde doch eindeutig festgestellt, dass es die Kindesmutter ist, die diese Entfremdung der Kinder von ihrem Vater eingeleitet hat. Natürlich gab es in der Folge „Streit“ – doch der ist darin begründet, dass die Mutter mir die Kinder vorenthalten und entfremdet hat.
Auch bei der Urteilsbegründung sollte doch Ursache und Wirkung nicht verwechselt werden: Nicht durch den „Streit“ wurden die Kinder so geschädigt, sondern durch das Verhalten der Kindesmutter, aus dem der „Streit“ folgte.
Leider wurde dieses Verhalten der Kindesmutter durch die Gerichtsentscheidungen bestärkt. Sie konnte immer so weitermachen, wie sie es wollte.
Diese Auffassung teilte auch die Sachverständige und bestätigte mir im Herbst 2017, dass vom Gericht sofort ein Umgang hätte angesetzt werden müssen und der Kindesmutter hätten sofort Auflagen erteilt werden müssen. Auch bei den Ereignissen beim Kinderschutzbund hätte man das manipulative Verhalten der Kindesmutter erkennen müssen. Ich durfte mich nicht einmal von meinen Kindern alleine verabschieden!
Aus diesen Gründen sehe ich auch eine gewisse Mitverantwortung des Gerichts.
Unrecht muss beim Namen genannt werden. Nur so kann es Veränderungen geben!
Mein guter und liebevoller Kontakt zu den Kindern wurde durch die listig und kindeswohlwidrig eingesetzten Möglichkeiten der Kindesmutter verhindert.
Es handelte sich von Anfang an nicht um einen Elternstreit (auch wenn es den Anschein erweckte), sondern darum, dass mir die Kindesmutter meine Kinder vorenthielt und nun auch ganz entzogen hat. Mit anderen Worten:
Hier handelt es sich nicht ursächlich um einen Elternstreit, sondern die Kindesmutter missbrauchte die Kinder emotional mit dem Ziel, den Kontakt zum anderen Elternteil auf Dauer abzubrechen. Was ihr ja nun gelungen ist!
Die ganze Zeit habe ich um den Kontakt zu meinen Kindern gekämpft und wollte ihnen den Kontakt zu ihrem Vater ermöglichen. Es war mein Kampf für die Kinder. Die Kindesmutter wurde letztlich indirekt durch das Gericht in ihren Manipulationen unterstützt (auch wenn das Gericht dieses Ziel nicht hatte).
Ich mache deshalb auch das Gericht, – und damit auch die Gesetzeslage – mitverantwortlich. Mildernd möchte ich anfügen, dass auch das Gericht und die Beteiligten durch die Kindesmutter manipuliert wurden. Es wurden von Anfang an bewusst falsche Aussagen von Seiten der Kindesmutter ans Gericht vorgetragen.
Beweis: bisheriger Vortrag aus den Akten und eine Zusammenfassung, die in Kopie beiliegt. Auch vor Gericht behauptete die Kindesmutter, dass ich sie vergewaltigt hätte. Die ausführlichen Protokolle/Mails, die dem Gericht vorliegen, hat sie als falsch und gefälscht bewertet. Bei der Gutachterin gab sie allerdings zu, dass sie gelogen hatte und dass meine Aufzeichnungen stimmen.
Das Gericht hätte u. a. sehr wohl Möglichkeiten gehabt, die Kindesmutter dahingehend in die Pflicht zu nehmen, dass sie den Kindern den Kontakt zu ihrem Vater ermöglicht (siehe auch mein Schreiben ans Gericht nach der Scheidungsvereinbarung).
Auch die Entfremdung von einem Elternteil ist eine Form der psychischen Gewalt an Kindern.
Die Kinder werden gezwungen, wesentliche Teile ihrer selbst und ihrer „Ich-Entwicklung“ abzuspalten und zu verteufeln. Leider bleiben die Kinder trotz eindeutigem Sachverständigengutachten und trotz Gerichtsverfahren ungeschützt dem Aggressor (der Kindesmutter) ausgeliefert, das Kind bleibt Besitz und Waffe. Die Kindesmutter erreichte ihr Ziel: Die Kinder wurden mir entfremdet. Sie sehen mich jetzt als Fremden, nicht mehr zu ihnen gehörig an, sagen nicht mal mehr Papa zu mir!
Für meine Tochter wurde seit Januar 2019 eine Therapie durchgeführt und zwischenzeitlich beendet, ohne dass ich überhaupt davon Kenntnis erhielt.
Das Jugendamt informiert mich nicht einmal ansatzweise. Nur durch das Hilfeplan-Protokoll habe ich darüber erfahren, ich erhalte keinerlei Informationen über die Ergänzungspflegschaft und die Ergebnisse vom Jugendamt.
Wie menschenrechtswidrig wird in diesem Fall ein Vater behandelt?
Bei meinem Telefonat am 19.07.2019 mit der Psychologin erfuhr ich, dass die Kinder den aktuellen Begleiteten Umgang überhaupt nicht wollen. Dieser mache ihnen überhaupt keinen Spaß, sie würden ihn nur machen, weil sie es müssen! Wozu dann das ganze Prozedere überhaupt noch?
Auch beim Begleiteten Umgang fällt immer wieder auf, dass die Kinder weiterhin gegen mich aufgebracht werden, ich darf nicht einmal Bilder machen.
Zudem erwähnte die Psychologin, beim Telefonat auf das Gutachten angesprochen, sie habe es nur ansatzweise gelesen und würde dem Gutachten eindeutig widersprechen. Die Tochter sei gesund und unauffällig, es seien überhaupt keine Symptome bei den Kindern erkennbar.
Was ist hier los? Das vom Gericht beauftragte Gutachten wird zudem auch nicht von den Beteiligten des Hilfeplangesprächs (Familienhilfe, Jugendamt) anerkannt! Die Sachbearbeiterin sagte mir zynisch, sie sehe das nicht so, ich könne ja ein neues Gutachten beauftragen lassen.
Nochmal… Wozu ist dann dieses vom Familiengericht beauftragte Gutachten überhaupt gut? Warum wurden hier so hohe Kosten erzeugt, wenn es überhaupt nicht mal ansatzweise von den Beteiligten anerkannt und angewandt wird? Was passiert, wenn bis zum Januar 2020 keine Besserung eintritt? Wird dann das Gericht ein weiteres unnötiges Gutachten beauftragen, um mich zusätzlich finanziell zu belasten und so mundtot zu machen? Somit wäre dieser Fall vom Tisch, oder?
Was habe ich mir denn als Vater zuschulden kommen lassen, was es rechtfertigen könnte, dass die Kindesmutter ihren Einfluss so ausüben darf, aber mir als Vater nur das Recht bleibt, die Rechnungen zu begleichen? Ich fühle mich als Vater für etwas bestraft, das ich nicht beeinflussen konnte. Damit behaupte ich nicht, mich träfe keinerlei Schuld. Meine „Schuld“ liegt aber vor allem darin, dass ich die Kindesmutter mit ihren Manipulationen zu spät durchschaut habe.
Welche Wahl haben die Kinder? Sie müssen davon befreit werden, selbst zu entscheiden, ob sie ihren Papa sehen wollen. Sie müssen doch auch dann zum Zahnarzt, wenn sie es nicht wollen. Sie müssen sich auch nicht entscheiden, ob sie zur Schule wollen, wie der Alltag geplant wird. Sie durften sich auch nicht entscheiden, ob sie einen neuen „Vater“ installiert haben wollten. Aber ob sie ihren richtigen Vater sehen wollten, durften sie selbst entscheiden, zu einem Zeitpunkt, als sie viel zu jung waren, die Folgen einer solchen Entscheidung zu überblicken.
Ich, der Vater der Kinder, ließ sich in der Vergangenheit gutgläubig darauf ein, seinen Kindern Zeit zu lassen, sich im Begleiteten Umgang wieder gegenseitig näher kennenzulernen. Aber dabei ist das Gegenteil eingetreten: Die Kinder wurden noch mehr entfremdet, sie hassen inzwischen anscheinend ihren Vater. Worauf kann sich dieser Hass denn gründen? Sie haben ihren Vater doch gar nicht mehr erlebt. Liegt es doch daran, dass sie erleben müssen, dass ihre Mutter den Kontakt zum Vater nicht will? Es wird weiterhin von der Gegenseite behauptet, ich hätte angeblich kein Interesse an meinen Kindern und würde auch nicht mehr anrufen wollen! Dies ist eine unerhörte und bewusste Verdrehung der Fakten. Tatsächlich ist es so, dass ich seit nunmehr fünf Jahren erheblich Zeit, Kraft und Geld investiert habe, um etwas Kontakt mit meinen beiden Töchtern zu haben. Für einen Begleiteten Umgang von zwei Stunden fahre ich vier Stunden, je nach Verkehrslage!
Von der Gegenseite hingegen ist nichts investiert worden, außer eine weiter äußerst negative Beeinflussung meiner Kinder gegen mich und zum Leidwesen meiner beiden Töchter. Ich muss teilweise Beschimpfungen und Verunglimpfungen über mich ergehen lassen, die man bei vorsichtigster Formulierung als nicht kind- und altersgerecht einstufen kann. Ein positiver Einfluss durch die Mutter ist bei solchen Äußerungen mir gegenüber weiterhin nicht anzunehmen!
Begleiteter Umgang (BU) wurde eingerichtet, um nach einer empfindlichen Störung der Eltern-Kind-Beziehung (die Kinder wurden massiv gegen mich manipuliert, aufgebracht und entfremdet) wieder behutsam und zeitnah eine neue Beziehung aufbauen zu können. Der BU darf aber nun gerade nicht von der Kindesmutter dazu missbraucht werden, den Umgang mit mir und meinen Kindern weiterhin auf ein Mindestmaß von zwei Stunden Kontakt alle 14 Tage zu reduzieren. Wird es überhaupt jemals noch einen normalen Umgang, wenigstens über das Wochenende und die Ferien geben?
Mir wurde leider weiterhin nicht mitgeteilt, wie das Gericht weiter vorgehen will, damit die Kinder nun nach 5 Jahren zu ihrem Recht auf ihren Vater kommen. Begleiteter Umgang ist kein normaler Umgang!
Ein positiver Einfluss durch die Mutter in Richtung normaler Umgang ist leider weiterhin nicht zu erkennen! Obwohl ein eindeutiges Familiengutachten vorliegt, ist weiter kein Ende in Sicht…
Die umfangreichen Manipulationen der Kinder von Seiten der Kindesmutter wurden ja von kompetenten Personen ausführlich festgehalten, entspringen also nicht meiner Phantasie.
Warum muss ich seit Jahren um eigentlich etwas ganz Normales kämpfen – den Umgang mit den Kindern – was die Mutter auch so, auch heute noch, ganz selbstverständlich ermöglichen könnte?
Wie geht es weiter nach dem Begleiteten Umgang? Wird dann wieder ein unnötiges teures Gutachten vom Gericht angeordnet, was dann eher zum finanziellen Ruin des Kindsvaters führt?
Durch meine Erlebnisse habe ich eines verstanden:
Es gibt weder Recht noch Rechtsicherheit im deutschen Familienrecht, und es geht auch nie um das Kindeswohl!
Es ist und bleibt unglaublich, was ich hier erleben musste. Zudem wurden noch vom Gericht völlig unnötige und total überzogene Kosten produziert, obwohl mir nichts vorzuwerfen war und ist.
Meine Anwältin war ja vor der Gutachtenerstellung von Kosten von 3000 bis max. 4000 Euro ausgegangen. Tatsächliche Kosten: Über 6000 Euro.
Allein die permanente Verweigerungshaltung der Mutter, ihre negative Einflussnahme auf die Kinder hinsichtlich meiner Person und die augenscheinlich völlige Untätigkeit des Gerichts und des Jugendamtes haben dazu geführt, dass den Kindern ihr Vater vorenthalten wird. Diese Untätigkeit hat die Entfremdung zu meinen Töchtern überhaupt möglich gemacht. Ohne Grund wurde eine liebevolle Vater-Töchterbeziehung zerstört!
Obwohl ein eindeutiges Familiengutachten vorliegt, werden die Kinder weiterhin gezwungen, wesentliche Teile ihrer selbst und ihrer „Ich-Entwicklung“ abzuspalten und zu verteufeln. Begleiteter Umgang (BU) ist kein normaler Umgang, dieser ist zumal nicht einmal ansatzweise in Aussicht gestellt!
Ich habe den Verdacht, als Rechtsuchender mit meinem Anliegen letztlich nur einem System von Abzocke zu dienen.
Ich empfinde mich daher in Hinblick auf Gericht, JA und KM quasi als „Freiwild“ – ohne jeglichen Schutz, völlig rechtlos.