In den letzten Jahrzehnten wurden Tausende von Gutachtenaufträgen im familialen Kontext an Leiter von Psychiatrischen Kliniken vergeben. Und das oft nicht einmal an die Leiter der Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Gerichte gingen davon aus, dass sie damit geballtes fachliches Knowhow einkaufen lassen könnten, mit dem ihre Absichten erfolgreich vor dem OLG bestehen könnten. Und das taten sie auch meist.
Was lange niemand begreiflich machen konnte, war, dass einerseits diese Psychiater oft auch exzellente Diagnostiker sein können, dass sie aber meist keine Ahnung haben von den Abläufen um Trennung und Scheidung und deren Wirkung auf Kinder.
Das führt dazu, dass meist ihre Erkenntnisse zur Anamnese und insbesondere ihre therapeutischen Empfehlungen nicht nur wertlos, sondern in hohem Maß destruktiv sind.
Hinzu kommt, dass die Fleißarbeit meist an untergeordnete Psychologen abgegeben wird, die ihrem Chef damit die fette Einnahme sichern.
Außerdem ist die Gutachtenerstellung eine satte Nebeneinnahme zum Chefarztgehalt. Dieses Geschäftsmodell funktioniert aber nur, wenn die Gerichte das anfordern. Das geschieht dann am sichersten, wenn der „Sachverständige“ mit seinem (pseudo-)wissenschaftlichen Gutachten die political correctness bedient und damit zum Henkersknecht der politischen Ideologie wird.
Ich habe in meiner Sammlung von Gutachten viele Beispiele aus dieser Schublade.
Im Folgenden ein Beispiel in Auszügen.
Es beschreibt das typische Muster einer Trennungstochter in Abhängigkeit von einer defizitären Mutter, die den Vater entsorgt hat.
Die Empfehlung des Professor Doktor ist das, was wir zur Genüge kennen und ist es wert, dass er noch lange nach seinem Tod fachlich und moralisch dafür haftbar gemacht wird, was er in Kooperation mit anderen verbrochen hat.
Ich verstehe meinen Artikel also auch als Grabinschrift für ihn. Er hat es sich redlich verdient.
Hintergrund:
Der Vater hatte dafür plädiert, dass seine „Raben“-Tochter wegen hartnäckiger Verweigerung jedes Kontaktes zum Vater ihren Unterhalt von ihm verwirkt hätte.
In einem System mit Prostitutions-Charakter ist es aber zwingend, dass Väter an Töchter und deren Mütter auch noch viele Jahre nach der Beziehung zu zahlen haben – auch dann, wenn die Mutter das Doppelte von dem verdient, was dem Vater mit Steuerklasse 1 bleibt.
Was war also die Lösung?
Ein Gutachten musste her, das die Tochter für unmündig erklärt.
Da sie weiblich ist und da es um das Tragen von Konsequenzen aus Verantwortungsübernahme geht, KANN eine Frau ja NICHT verantwortlich sein. Sie muss wie ein Kind oder eine Behinderte als unfähig zur Verantwortungsübernahme behandelt werden.
So geschah es auch:
Die 18-Jährige ist tief psychisch gestört und völlig unfähig zur Verantwortungsübernahme.
Sie bedarf nach dem Gutachten eines „Nachreifeprozesses“.
Damit ist sie für ihre Ablehnung des Vaters nicht verantwortlich.
Und nebenbei an die Rechtsanwältin dieser „Raben“-Tochter:
Das ist nicht meine Erfindung als Betreuer der Fallsammlung. Ich zitiere nur aus dem Gutachten des Professors.
Es verwundert nicht, dass dieselbe Frau genau diesen Vorteil, den sie damals bedenkenlos annahm, heute wie Hundedreck an den High-Heeles loswerden möchte.
Das Schicksal straft im Generationenabstand.
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Gemäß Ihren Beschlüssen vom 10.05.2004 und 08.06.2004 erstatten wir hiermit folgendes
FACHPSYCHIATRISCHE GUTACHTEN
über die Beklagte Frau Hilda Meier, * 1983.
Das Gutachten soll Stellung nehmen zur Frage, ob die Beklagte an einem dauerhaften Vater-Tochter-Konflikt mit Somatisierung und depressiver Reaktion leidet und ob sie aufgrund dieser Erkrankung nicht in der Lage ist, mit dem Kläger Kontakt zu halten.
…..
II. Gutachterliche Untersuchung:
Frau Meier erschien am Dienstag, den 15.06.2004, pünktlich zum Termin um 8:30 Uhr in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Städtischen Klinikums. Die zu Begutachtende wurde über den Inhalt der Beschlüsse und der Schreiben des Gerichtes informiert. Frau Meier erklärte sich zur gutachterlichen Untersuchung bereit. Es ergaben sich keinerlei Hinweise auf eine offensichtliche körperliche Erkrankung. Gleich zu Beginn der Untersuchung gab sie an, dass sie nicht meine, dass sie krank sei.
a) Soziale Anamnese:
Frau Meier berichtete, dass sie im Alter von ca. 3 oder 4 bis zum Alter von 5 Jahren den Kindergarten besucht habe. Im Alter von 6 Jahren sei sie 1990 in die Grundschule eingeschult worden. Sie sei eine gute Schülerin gewesen, habe jedoch eine Schwäche in Mathematik und auch Probleme mit dem Mathematiklehrer gehabt. Sie erinnere sich an einen guten Freund und eine gute Freundin aus der Grundschulzeit.
b) Vorgeschichte:
Als Teenager im Alter von ca. 12 bis 14 Jahren habe sie jeden Tag in ihrem Zimmer gesessen und geweint.
Wegen ausgeprägter Partnerschaftsprobleme sei sie später zu Frau Käsemann-Runkel (Heilpraktikerin) gegangen. Dort habe sie für ca. ½ Jahr eine verhaltenstherapeutisch orientierte Psychotherapie gemacht. Nun sei sie seit einigen Monaten bei Herrn Vierer in Behandlung. Dieser arbeite eher aufdeckend. Sie habe unregelmäßig Termine bei ihm. Die Therapie werde von der Krankenkasse bezahlt.
Nach anfänglichem Zögern berichtete Frau Meier dann über einen stat. Aufenthalt im Kreiskrankenhaus April/Mai 2004. Damals sei sie nach einem Suizidversuch dorthin eingeliefert worden. Sie habe ungefähr 20 Tabletten u. a. auch Antibiotika geschluckt. Sie habe damit etwas bezwecken wollen. Zunächst habe sie sich umbringen, später dann doch gerettet werden wollen und ihren Freund benachrichtigt. Sie habe nicht gewollt, dass die Mutter davon erfahre. Im Krankenhaus habe man ihr dann eine Kohlelösung verabreicht.
Später sei es zu einem Gespräch mit dem Chefarzt gekommen. Ein psychiatrisches Konsil sei nicht veranlasst worden. Man habe sie dann wieder entlassen. Dieser Suizidversuch sei „blöd“ gewesen. Sie habe es nicht gut gefunden, dass diese Sache öffentlich geworden sei.
Ab dem Alter von 14 habe sie mit einer achtmonatigen Unterbrechung geraucht. Vor zwei Wochen habe sie wieder mit dem Rauchen aufgehört. Alkohol vertrage sie unterschiedlich: am liebsten trinke sie Sekt, gelegentlich auch Cocktails. Sie konsumiere Alkohol eher am Wochenende, habe oft Räusche, einmalig auch einen ,,Filmriss“ gehabt. Zuletzt sei sie vor drei Wochen betrunken gewesen. In der Folgezeit nach dem Alkoholkonsum würden keine Entzugssymptome auftreten. Sie habe Erfahrungen mit Cannabis. Vor fünf Jahren habe sie mehrmals Speed, einmalig „angeblich“ auch Kokain konsumiert, sonst habe sie keine weitere Erfahrung mit illegalen Drogen.
c) Aktuelle Anamnese:
Frau Meier erzählte weiter, dass sie aktuell keine Suizidgedanken habe, sie wolle keinen Suizidversuch mehr verüben. Wenn gewisse Dinge passieren würden, gerate sie in Panik, habe auch das Gefühl, wertlos zu sein. Sie fühle sich dann alleine und ungeliebt und habe den Eindruck, dass sie es alleine nicht mehr schaffe. Dies seien z. B. Situationen mit ihrem Freund, wenn dieser etwas gemacht habe oder auch, wenn ihr Dinge angetan würden, die ihr wehtäten. Dies seien Interaktionen z. B. mit dem Vater oder ihrem Freund, aber auch mit Männern allgemein. Es würde ihr jedoch auch mit Frauen passieren, dies sei jedoch eine andere Ebene. Sie erleide dann Verletzungen sowohl verbalen, als auch tätlichen Ursprungs. Manchmal würden auch nur Blicke ausreichen.
Wiederholt habe sie die Erfahrung gemacht „ein Stück Fleisch“ zu sein. Sie fühle sich dadurch gedemütigt.
Sie kenne, so gab Frau Meier weiter an, jedoch Tages- und Stimmungsschwankungen. Diese hätten mit äußeren Ereignissen z. B. mit Kontakten mit anderen Menschen zu tun. Wenn man sie verletze, gehe es ihr schlecht. Sie sei ein emotionaler Mensch. Sie sei wohl verletzlicher als andere.
Sie habe Ängste, verlassen zu werden. Wenn sie sich „mal wieder“ von ihrem Freund getrennt habe, erleide sie Panikattacken. Seit einem halben Jahr habe sie wohl auch eine Essstörung: es würden Fressattacken mit induziertem Erbrechen auftreten. Sie habe aber phasenweise „magersüchtige Gedanken“.
d) Psychischer Befund:
Wache, allseits orientierte Patientin. Psychomotorisch unauffällig, normaler Antrieb.
e) Körperlicher Untersuchungsbefund:
Gepflegter Allgemeinzustand, modische Bekleidung. Normgewichtiger Ernährungszustand.
III. Diagnose und zusammenfassende Beurteilung:
Bei Frau Meier besteht eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung (ICD 10: F 60.3).
Für die verschiedenen Persönlichkeitsstörungen bestehen in den internationalen Klassifikationen ICD 10 und DSM IV verschiedene diagnostische Kriterien. Für die Diagnose einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung müssen u. a. folgende Kriterien erfüllt sein: Verzweifeltes Bemühen, tatsächliches oder vermutetes Verlassenwerden zu vermeiden; ein Muster instabiler, aber intensiver zwischenmenschlicher Beziehungen, das durch einen Wechsel zwischen den Extremen der Idealisierungen und Entwertungen gekennzeichnet ist; ausgeprägte oder andauernde Instabilität des Selbstbildes oder der Selbstwahrnehmung; Impulsivität in mindestens zwei potenziell selbstschädigenden Bereichen (z. B. Substanzmissbrauch, Fressanfälle); wiederholte suizidale Handlungen, Selbstmordandeutungen oder -drohungen oder Selbstverletzungsverhalten; affektive Instabilität in Folge einer ausgeprägten Reaktivität der Stimmung; unangemessene, heftige Wut oder Schwierigkeiten die Wut zu kontrollieren. Ferner bestehen empirisch gesicherte Risikofaktoren für die Entwicklung einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung: weibliches Geschlecht, Früherfahrung mit sexueller und/oder körperlicher Gewalt und Vernachlässigung durch primäre Bezugspersonen sowie Gewalterfahrung im Erwachsenenalter. Trotz der hohen Missbrauchsrate ist der kausale Zusammenhang zwischen erlebter Traumatisierung und Entwicklung einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung nicht sicher geklärt. Typisch für diese Form der Persönlichkeitsstörung ist das hohe Ausmaß der Comorbidität in Form von depressiven Erkrankungen, Angststörung, Substanzmissbrauch und Essstörung.
Die oben geschilderte Diagnosekriterien sind bei Frau Meier in großem Ausmaß erfüllt. Bei der zu Begutachtenden liegt tatsächlich ein tiefgreifendes Muster von Instabilität in zwischenmenschlichen Beziehungen, Selbstbild und Affekten vor. Sie schildert eindrücklich ihre Angst vor dem Verlassenwerden, die partnerschaftliche Beziehung kann wohl als instabil, aber intensiv beschrieben werden. Es fällt Frau Meier schwer, sich selbst zu beschreiben.
In der Vergangenheit ist es nach eigenen Angaben der zu Begutachtenden zu Substanzmissbrauch und Symptomen einer Essstörung, aber auch zu suizidalen Handlungen und Selbstverletzungsverhalten gekommen. Frau Meier beschreibt ihre Grundstimmung in Reaktion zu äußeren Ereignissen. Sie kennt Phasen von innerer Wut und Anspannung.
In der ausführlichen Exploration und Untersuchung ergaben sich keinerlei Hinweise auf eine psychotische, bipolare Störung oder körperlich begründbare seelische Störung. Es fanden sich auch keine Anhaltspunkte für Aggravation oder Simulation.
Frau Meier hat bereits vor Jahren therapeutische Hilfe in Anspruch genommen. Sie befindet sich aktuell weiterhin in ambulanter Psychotherapie. Diese Psychotherapie scheint erfolgreich zu verlaufen, es ist jedoch von einer längerfristigen Behandlung auszugehen. Frau Meier sollte so die Möglichkeit zu einer Nachreifung in geschütztem Rahmen erhalten. Wir halten es deshalb für sinnvoll, dass sie für zunächst zwei Jahre jeglichen Umgang und Kontakt mit ihrem Vater vermeidet.
Dieses Gutachten wurde nach bestem Wissen und Gewissen sowie unabhängig und überparteilich erstattet.
Einverstanden aufgrund eigener Untersuchung und Urteilsbildung
Prof. Dr. B. E.
Klinikdirektor
FA. f. Neurologie, Psychiatrie u. Psychotherapie
Hilfreich ist eventuell, zu wissen, dass dieses Gutachten erstellt wurde, nachdem der Vater mit seiner Tochter nach 4 Jahren ohne Kontakt ins Gespräch kommen wollte und dafür die Zahlung von Unterhalt einstellte. Er argumentierte für die Einstellung von Unterhalt mit dessen Verwirkung durch Missachtung seiner Vaterrolle durch die Tochter.
Das Gutachten hatte also auch die Aufgabe, der Tochter auch nach deren kompletter Missachtung des Vaters dessen Alimentation zu erhalten und sie damit in die Lage zu versetzen, ihren Vater als Sklaven zu missbrauchen. Für eine Ethikerin ist das natürlich ein absolutes Killerargument, das ihren Lebensweg mitbestimmen wird.
Die Diagnose des Klinikdirektors ist perfekt – seine Therapie aber eine Katastrohe.
Resultat:
Die inzwschen 40-jährige Tochter hat aktuell seit 25 Jahren keinen Kontakt mehr zum Vater.
Dies beweist sowohl den völligen Irsinns-Charakter der deutschen Familienrechtspraxis als auch deren blödsinnigen Spruchmantras, wie z.B.:
Warten Sie einfach ab, das Kind wird eines Tages schon wieder zu Ihnen zurückfinden…
Eben das wird nicht stattfinden.
Dafür wird diese als Frau einen entsprechend hohen Therapiebedarf aufweisen.
Und das ist jederzeit überprüfbar.
Eine aktuelle Zuschrift einer Oma an mich:
Wir sind nun wieder beim OLG bezüglich Volljährigen-Unterhalts. Die Tochter blockiert seit 8 Jahren jeden Kontakt, auch zur ganzen Familie.
Wir haben auf Nichtzahlung von Unterhalt wegen Verfehlungen eines Unterhaltsberechtigten geklagt.
Obwohl sie z.B. informiert war, dass ihr Großvater an Krebs erkrankt ist, meldet sie sich nicht.
Da die Familie dort, wo sie wohnt, schon immer rassistisch war und das Gutachten dies auch klar hervorhob, gehen wir davon aus, dass die Tochter ihre halbe Familie inzwischen ausradiert, da sie nicht damit klarkommt, zur Hälfte asiatisch zu sein (sie teilte das auch mal per SMS mit: „Ich bin nur noch deutsch“.)
Ein sehr großzügiges Angebot an Wohnung, Auto und Unterhalt, mit der Bedingung von Kontakt wurde komplett abgelehnt.
Naturalunterhalt an unserem Wohnort, mit eigener Wohnung auch.
Sie studiert Jura und tauchte nicht mal vor Gericht auf, um ihrem Vater gegenüberzutreten.
Wir wissen, dass hier PAS voll gegriffen hat und sie dringend aus dem Mutterhaushalt rausmüsste, aber Mitleid oder Verständnis ist hier aktuell nicht mehr gegeben.
Wer seine eigene Familie ablehnt, sollte moralisch selbst klar kommen. Ethik ist eine feste Größe für ALLE!
FAZIT:
Keine Entwicklung in den letzten 30 Jahren!