Nur zur Illustration:
In der zweiten Jahreshälfte 2020 wurde deutlich, dass die SPD in den beiden Ministerien Familie und Justiz alle Bemühungen um die im Koalitionsvertrag festgelegte Familienrechtsreform sabotiert und alles an die Wand fährt. Der familienrechtspolitische Totalschaden war definitiv.
Das war der Moment, an dem für alle durch eine hochdefizitäre Familienrechtspraxis Betroffene, die verstehen, dass diese eines Rechtsstaates unwürdige Misere politisch gewollt und gesteuert ist, eine Reaktion gemein war:
ES REICHT!
Deshalb hatte ich dazu eine temporäre Homepage eingerichtet, deren wesentliche Inhalte ich hier wieder aufführe.
Mit einer rot-grünen Regierung ist zu befürchten, dass das Problem weiter ausgesessen und eher verschlimmert wird.
Intention
Die breite Diskussion um das „Wechselmodell“ hat in Deutschland seit 2012 sowohl unter den Professionen, den Verbänden und in der Bevölkerung viel Wirbel erzeugt, der in den Medien deutlichen Niederschlag gefunden hat. Die Haltung der Professionen dazu zeigte sich zum ersten Mal in der Reaktion des Deutschen Familiengerichtstags (DFGT) auf den Arbeitskreis „Wechselmodell“ mit Prof. Hildegund Sünderhauf auf dem DFGT 2013. Obwohl dieser Arbeitskreis mit fast 70 Teilnehmenden wegen der übergroßen Resonanz in das Audi Max des Brühler Konferenzortes verlegt werden musste und die Abstimmungen in diesem Arbeitskreis überdeutlich waren, wurden sie vom Vorstand des DFGT ignoriert und nicht auf seiner Homepage veröffentlicht und an die Politik eben nicht weitergegeben. Damit wurde die Zielrichtung, mit der der öffentlichen Forderung nach der Doppelresidenz begegnet wurde, vorgegeben: Es wurde machtpolitisch an allen demokratischen Strukturen vorbei Ideologie durchgesetzt.
Die SPD, die sowohl das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ – oder kurz BMaaM, das Ministerium für alle, außer für Männern zwischen 18 und 65) als auch das Bundesjustizministerium innehat, befolgt einen Kernsatz aus ihrem Grundsatzprogramm:
„Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.“
Diesen Grundsatz setzt sie besonders im Familienrecht um, das an der Schnittstelle dieser beiden Ministerien angesiedelt ist. Und sie geht noch einen Schritt weiter: Sie überwindet nicht „die männliche Gesellschaft“, sondern das Männliche in der Familie.
Im Zuge der hoch ideologisch und hoch emotional geführten öffentlichen Diskussion wurden seither von Regierungsseite mehrere Initiativen ergriffen:
- Die Beauftragung der auch vom DFGT geforderten spezifisch deutschen Studie zur Betreuung von Kindern nach einer Trennung der Eltern
- eine Reform des SGB
- und eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts.
Das Bundesfamilienministerium gab 2016 die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ in Auftrag, die öffentlich kurz „Petra-Studie“ genannt wurde.
Schon früh wurde deutlich, dass das SPD-geführte Bundesfamilienministerium (Bundesfrauenministerium) machtpolitisch am wissenschaftlichen Beirat vorbei ins Design dieser Studie eingriff, damit die Wissenschaftlichkeit der Studie erschütterte und das Ergebnis schon im Ansatz zu beeinflussen versuchte. Ab diesem Punkt war klar, dass die SPD an demokratischen Spielregeln vorbei reine ideologisierte Machtpolitik betrieb und nicht an einer objektiven Bestandsaufnahme der Wirklichkeit, in der Familien in Deutschland leben, interessiert war.
Allein damit schon war eine Veruntreuung von Steuergeldern gegeben und diese Studie müsste konsequenterweise aus der Parteikasse der SPD bezahlt werden – immerhin 2,2 Millionen nach Presseaussagen.
Am 30.04.2019 wurde die fertige Studie vom deutschen Studienleiter Stefan Rücker beim BMFSFJ abgegeben – und wurde dort eingelagert. Man hörte munkeln, die Studie sei noch nicht fertig und es gäbe rechtliche Probleme nach dem Tod eines der beiden Studienleiter.
Offen erfuhr man aber von verschiedenen Seiten, das Ergebnis würde den SPD-geführten Ministerien nicht passen und sie suchten eine Möglichkeit, nach dem machtpolitischen Eingriff ins Design der laufenden Studie nun auch machtpolitisch das Ergebnis zu manipulieren.
Inzwischen wurde vom Bundesfrauenministerium Frau Walper vom DJI, eine bekennende Wechselmodell-Kritikerin, eingesetzt, um das Ergebnis der Studie auf SPD-Konformität hin zu interpretieren, offiziell formuliert: Um „die unfertige Studie fertigzustellen“.
In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Berlin wird zur Zeit geklärt, ob die SPD die am 30.04.2019 vorgelegte Studie veröffentlichen muss. Es muss angenommen werden, dass das Bundesfrauenministerium in diesem Kontext so weit geht, in seinen verwaltungsgerichtlichen Stellungnahmen die wahren Abläufe auf dieselbe machtpolitische Art zu verbiegen, die sie bisher im Verlauf der Studie angewendet haben.
Parallel zur Laufzeit dieser Studie setzte das Bundesjustizministerium eine Expertenkommission ein, die Vorschläge zur Reform des Kindschaftsrechts erarbeitete.
Diese Kommission kam auch etwa 1 Jahr nach Abgabe der PETRA-Studie zu einem Ergebnis, das viele Forderungen der deutschen Väter positiv aufgriff:
Das automatische Sorgerecht für Mütter und Väter ab Feststellung und Annahme der Elternschaft, die Streichung des §1671 und der Umstieg von „Umgang“ auf „Beherbergung“, was einen wichtigen qualitativen Schritt in der Balancierung von Elternschaft darstellt.
Die SPD-Justizministerin Lamprecht wischte diese Ergebnisse aber kurzerhand beiseite und erklärte, dass sie diese Vorschläge nicht überzeugten, sie würde das bevorzugen, was das ideologische Grundsatzprogramm ihrer Partei ihr vorgeben würde.
Damit ist wiederum klar: Die SPD ignoriert demokratische Spielregeln und missbraucht Steuergelder, um dadurch ihre ideologische Steuerung der Überwindung des Männlichen durchzusetzen.
Ende August 2020 wurde der Referentenentwurf für die Kindschaftsrechtsreform an die Parteien und Ressorts weitergegeben und die Presse reagierte mit ersten Stellungnahmen darauf.
Plakatives Beispiel der Denkweise der SPD ist die Überwindung des Männlichen im Sorgerecht:
Während in §1591 BGB die Definition von Mutterschaft so abgeändert werden soll, dass der männlichere Anteil einer lesbischen Beziehung nach der Entbindung eines Kindes durch die weiblichere Komponente automatisch als „Mitmutter“ das Sorgerecht erhalten soll, ist geplant, einem biologischen Vater eines nicht ehelichen Kindes nicht automatisch das Sorgerecht zuzugestehen.
Eine solche Behandlung von Vätern ist nicht hinnehmbar. Eine Partei, die den männlichen Anteil der Wählerschaft auf diese Weise diskriminiert, ist in einer Demokratie nicht mehr wählbar.
Wenn auch die klare Aussage „ES REICHT!“ eine konfrontative Vorgehensweise suggeriert, ist damit allein gemeint, dass wir Väter (und viele besonnene Mütter) uns eine solche machtpolitisch durchgesetzte Diskriminierungsideologie nicht mehr gefallen lassen und dass wir darauf entschieden reagieren werden.
In der demokratischen Auseinandersetzung sind wir aber offen für jeden Dialog und suchen diesen. Bisher wurde dieser aus machtpolitischen Gründen von Seiten der Regierung nur marginal gesucht und beschränkte sich auf gelegentliche Teilhaben und auf Anhörungen, die aber nie wirklich berücksichtigt wurden.
JETZT ist der Punkt erreicht, an dem wir uns nicht mehr ignorieren lassen.
Wir werden jede undemokratische Vorgehensweise öffentlich bloßstellen und angreifen.
Wir werden jede Form der Diskriminierung als Verbrechen gegen den Rechtsstaat und als menschenrechtswidrige Vorgehensweise öffentlich kritisieren und in allen Wahlkampfauseinandersetzungen zum Thema machen.
Dabei bleiben wir aber offen für jeden Dialog.
Wir fordern nichts weiter als die Einhaltung demokratischer Spielregeln.
Chronologie einer Bewegung
und Dokument einer desaströsen Politik
Doppelresidenz, PETRA-Studie und Familienrechtsreform
Schon ab Beginn des Jahres 2012 werden insbesondere bis Ende 2014 Dutzende von Themenabende zum Thema Doppelresidenz von VAfK-Kreisvereinen organisiert. Bei allen referiert (unter anderen) Angela Hoffmeyer als Organisatorin der Projektgruppe Doppelresidenz.
23.06.2012
Prof. Hildegund Sünderhauf stellt in einem Referat mit dem Titel „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für getrennt lebende Eltern – ein Votum für abwechselnde Betreuung?“ beim VÄTERKONGRESS in Karlsruhe zum ersten Mal ihr noch nicht erschienenes Buch „Wechselmodell“ vor und erklärt, dass dieses Buch zwei Monate später mit etwa 350 Seiten erscheinen wird.
Die Entwicklung verläuft danach aber so rasant, dass ihr Buch erst ein Jahr später mit etwa dem dreifachen Umfang veröffentlicht wird.
10./11. August 2013
Kick-off-Meeting der internationalen Internetplattform twohomes.org unter Führung von Angela Hoffmeyer in Bonn mit 21 Teilnehmenden aus den Bereichen Wissenschaft, familialen Professionen und der Zivilgesellschaft aus 14 Ländern. Es reift der Entschluss, einen Internationalen Verband zum Thema zu gründen.
20.09.2013
Beim 20. Deutschen Familiengerichtstag in Brühl beschließt der wegen Überfüllung in die Aula verlegte Arbeitskreis „Wechselmodell“ mit Hildegund Sünderhauf,
- das Wechselmodell in alle Überlegungen um die Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung mit einzubeziehen und
- dass es eine eigene deutsche Studie zum Wechselmodell geben muss.
Der Vorstand des DFGT traut seinen eigenen Mitgliedern nicht und boykottiert seine eigenen demokratischen Spielregeln:
Diese überwältigend und nahezu einstimmig beschlossenen Ergebnisse eines der größten Arbeitskreise, die es je beim DFGT gab, wird vom Vorstand nicht auf die Webseite übernommen und wird auch nicht an die Politik weitergegeben.
Mit antidemokratischer Machtpolitik und Ideologie ist also nicht nur in der Politik zu rechnen, sondern auch einflussreiche Vereine und Verbände üben sich in Machtgebaren.
22.+23.02.2014
Gründung des International Council on Shared Parenting (ICSP) in Bonn durch 26 führende Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft aus 11 Nationen.
Sommer 2014
Die Bundesregierung und das BMFSFJ beschließen ein Forschungsvorhaben, das die Auswirkungen von Umgangskontakten auf das Kindeswohl ermitteln soll.
Initiator: CDU/CSU Fraktion/Markus Weinberg (Fam.pol.Sprecher)
Das BMFSFJ kommt der Forderung nach einer eigenen deutschen Studie zum Thema Beherbergungsmodelle von Kindern nach Trennung oder Scheidung nach.
Natürlich steht hinter dieser Forderung die Weigerung, die durchweg positive Beurteilung der Doppelresidenz in den rund 50 Internationalen Studien beachten zu wollen, um mit der Begründung, dass sich deutsche Kinder eben von allen anderen Kindern dieser Welt signifikant unterscheiden würden, eine spezifisch deutsche Studie in Auftrag zu geben, auf die dann auch Einfluss genommen werden könnte.
Ab dieser Beauftragung wird jede Diskussion um das Wechselmodell mit dem Hinweis auf diese Studie abgewürgt.
Damit wird ein Erwartungsdruck erzeugt, der alle Professionen und Betroffenen jahrelang beschäftigte.
Es war schon von Anfang an klar, dass eine deutsche Studie mit einem niedrigen 4-stelligen n mit z.B. den schwedischen Studien mit bis zu über 150.000 berücksichtigen untersuchten Kindern nie mithalten könnte.
Wir konnten aber in der Diskussion erleben, dass kritische Ergebnisse zum Wechselmodell, die über eine marginale Teilnehmerzahl erzielt wurden, zum schwergewichtigen Gegenargument hochstilisiert wurden, was Teil der hochemotional und hoch ideologisiert geführten Diskussion in Deutschland ausmachte.
22.09.2014
Erste bundesweite Doppelresidenz Fachtagung in Kooperation mit der „Johannes Gutenberg Universität“ und dem „Zentrum für interdisziplinäre Forensik“ in Mainz.
Thema: „Kinder im Fokus von Trennung und Scheidung – Paritätische Doppelresidenz“
09.04.2015
Ausschreibung der Studie durch das BMFSFJ
Ende 2015
Auftrag an „Projekt PETRA“
Vergabe der Studie 2015 an Professor Franz Petermann, Universität Bremen.
Durchführung durch das „Projekt PETRA“. Umsetzung und Koordination: Dr. Stefan Rücker.
Da Professor Petermann schwer erkrankte und im August 2019 verstarb, leitete die Ausarbeitung der Studie danach ausschließlich Stefan Rücker.
Die Studie wurde durch einen „Wissenschaftlichen Beirat“ begleitet, dessen Zusammensetzung allerdings nicht nur wissenschaftlich, sondern auch machtpolitisch orientiert war und am Anfang geheim gehalten wurde:
Vier Vertreterinnen des Familienministeriums (reines Frauenministerium), vier Parteienvertreter, VertreterInnen von Jugendamt und Jugendhilfe sowie Prof. Hildegund Sünderhauf und Prof. Sabine Walper (Leiterin des DJI, das zu 75% aus Aufträgen des Frauenministeriums lebt).
Diese „wissenschaftliche“ Begleitung sollte nach außen die Studie professionalisieren. Tatsächlich aber war der Beirat ein Instrument der machtpolitischen Einflussnahme auf die Studie und wurde auch immer wieder durch das BMFSFJ durch eigenes machtpolitisches Gebaren glatt ignoriert.
Professor Petermann antwortete auf die Frage nach der politischen Einflussnahme auf die Studie: „Ja, das wurde versucht, aber ich lasse mir von denen nicht meinen Ruf als unabhängiger Wissenschaftler kaputt machen.“
Weil das BMFSFJ daran interessiert war, nur Ergebnisse zu erzielen, die der SPD-geführten ideologischen Ausrichtung auf das mütterzentrierte Residenzmodell gerecht wurden, war die Einbeziehung von Vätern nach einer Trennung der Eltern der am meisten umstrittene methodische Streitpunkt im Kontext der Studie.
Frühjahr 2016
öffentlicher Aufruf zur Beteiligung an der Studie
„Das BMFSFJ möchte erforschen, wie Kinder und Jugendliche unterschiedliche Umgangskonstellationen erleben, wie es ihnen dabei geht und wie sich die konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts auf ihr Befinden und ihre weitere Entwicklung auswirkt. Ebenso soll untersucht werden, wie familiengerichtliche Verfahren und die Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe in Umgangsfragen hinsichtlich des Kindeswohls bestmöglich gestaltet werden können.“
Regelungen: Trennung darf nicht länger als 4 Jahre zurückliegen.
Unseren Beobachtungen nach erfolgte der Ablauf der Studie in allen Fällen, in denen Teilnehmer mit Kontakt zu uns interviewt wurden, konstruktiv, allparteilich, korrekt und sensibel.
07.05.2015
Die vom Väteraufbruch für Kinder (VAfK) und Verband berufstätiger Mütter (VBM) initiierte Anhörung vor dem Familienausschuss des Bundestages zum Thema „Aktive Elternschaft im Lebensverlauf – Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell)“ gerät unter anderem zum Dokument demonstrativer Ignoranz bestimmter weiblicher Mitglieder des Familienausschusses.
16.06.2015
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) und der Verband berufstätiger Mütter (VBM) veranstalteten am 16.06.2015 einen ersten gemeinsamen Parlamentarischen Abend in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin zum Thema „Rahmenbedingungen für Kinder, Mütter und Väter in modernen Familienformen“ mit ca. 70 Teilnehmenden.
22.09.2016
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) und der Verband berufstätiger Mütter (VBM) veranstalteten am 22.09.2016 einen weiteren Familienpolitischen Abend zum Thema „Familien im gesellschaftlichen Wandel – auf dem Weg zur gleichberechtigten Elternschaft von Anfang an. Lösungsansätze im europäischen Kontext und deren Chancen und Risiken für Familien in Deutschland“. Das Bundesforum Männer, vertreten durch den Vorsitzenden, Martin Rosowski, war mit einem Vortrag zur Entwicklung der Situation von Vätern in Deutschland und zur aktuellen Situation beteiligt.
22.10.2016
Fachtagung „Doppelresidenz“ im Bundesministerium für Finanzen in Wien.
15.03.2018
Die FDP bringt die Diskussion um das Wechselmodell in den Bundestag.
13.02.2019
Öffentliche Anhörung der Sachverständigen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages zum Wechselmodell.
18.03.2019
Anhörung im Bundestag zu einer Novelle des Abstammungsrechts. Es wird deutlich, dass Abstammung durch Sozialisation ersetzt werden soll. So soll z.B. die Ehefrau einer lesbischen Mutter das Gemeinsame Sorgerecht erhalten.
30.04.2019
Abgabe der fertigen PETRA-Studie durch Dr. Stefan Rücker beim BMFSFJ.
Dort wird sie seither weggeschlossen.
Es läuft ein Verfahren auf Herausgabe der Studie vor dem Verwaltungsgericht in Berlin.
23.05.2019
Internationale Tagung in der tschechischen Botschaft in Berlin zum Thema „Equality and Shared Parental Responsibility. Resolution 2079 (2015) of the Parliamentary Assembly of the Council of Europe – What now?“
Organisation: Jürgen Rudolph
29.10.2019
Die Fach-Arbeitsgruppe Sorge- und Umgangsrecht beim Bundesjustizministerium legt ein Thesenpapier vor, das mit hohen Zustimmungsraten einige unserer Kritikpunkte ausräumt: So soll z.B. der §1671 BGB als Machtinstrument von Eltern gegeneinander weniger Bedeutung erhalten und für feststehende leibliche Eltern soll das Gemeinsame Sorgerecht ab Geburt bestehen, unabhängig von ihrer Bindungsform.
10.08.2020
Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) verwirft die Vorschläge der hochkarätigen Expertenkommission und fährt die Reform zurück. Hauptargument: 7 Jahre SPD seien nicht genug Zeit für eine wirkliche Reform gewesen.
Väter in Deutschland fühlen sich von der SPD betrogen und müssen erkennen, dass deren Credo, das Männliche in der Gesellschaft überwinden zu wollen (Grundsatzprogramm), desaströse Konsequenzen hat.
August 2020
Beauftragung von Prof. Sabine Walper durch das BMFSFJ mit der „Fertigstellung“ der PETRA-Studie. Als Kritikerin der Doppelresidenz ist offensichtlich, dass ihre Aufgabe darin besteht, die Ergebnisse der Studie so zurecht zu biegen, dass sie der SPD ins Weltbild passt.
Was die PETRA-Studie überdeutlich gemacht hat, ist die politische Steuerung von angeblich „wissenschaftlichen“ Studien.
„Trau keiner Studie, die Du nicht selbst gefälscht hast.“
Politische Forderungen
- Analog zur Gleichstellung von Frauen und Männern müssen auch im Familienrecht biologische Mütter und biologische Väter gleichgestellt werden
- Logische Folge ist die analoge Definition von Mutterschaft und Vaterschaft in den Paragrafen 1591 und 1592 BGB.
- Logische Folge ist das automatische Sorgerecht ab Feststellung der Elternschaft und der Bestätigung durch die entsprechende Elternperson – §1626a.
- Logische Folge ist die Priorität von biologischer Elternschaft, die nicht automatisch mit sozialer Elternschaft gleichgestellt werden darf.
- Gleichstellung der Eltern bedeutet auch immer, dass die Doppelresidenz des Kindes nach einer Trennung die Diskussionsbasis darstellen muss, die als Verhandlungseinstieg in die Ausarbeitung einer individuellen Lösung durch die Eltern oder notfalls durch das Gericht dient.
- Analog zur Balancierung der Eltern müssen sowohl das Sorgerecht als auch der gelebte Kontakt zum Kind für beide Eltern prioritär sein und deren Einschränkung muss einer hohen Hürde unterliegen
- 1671 BGB muss gestrichen werden, weil er nichts weiter als ein Instrument der Machtausübung von Eltern gegeneinander darstellt. § 1666 BGB genügt als Regulativ bezüglich des Kindeswohls.
- „Umgang“ muss als Ausdruck der restriktiven Kontaktbeschränkung zum Kind für den „umgangsberechtigten“ Elternteil geächtet und durch „Betreuung“ ersetzt werden.
- Eltern sind wechselseitig mitverantwortlich für die Beziehung des jeweils anderen Elternteils zum Kind
- 1684 muss endlich ernst genommen werden. Verstöße dagegen stellen immer eine Kindeswohlgefährdung dar und müssen deutlich sanktioniert werden.
- Kindesentzug auch innerhalb der BRD muss über die Erweiterung des §235 StGB ins Strafrecht übernommen werden.
- Falschbeschuldigung muss auch in der Praxis strafrechtlich verfolgt werden. Dabei müssen auch Mütter nach dem Verursacherprinzip für ihr Tun verantwortlich gemacht werden.