„Berlin: (hib/MWO) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern vorgelegt (19/23569). Der Entwurf sieht die Erweiterung des Straftatbestandes in Paragraf 235 des Strafgesetzbuches (Entziehung Minderjähriger) um die Kindesentführung vor. Das Entführen oder das rechtswidrige Sich-Bemächtigen von Kindern sollen einen Grundtatbestand mit einem Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bilden.“
SUPER!
Wenn eine Mutter ein Kind aus Karlsruhe über die Grenze ins Elsaß entführt, begründen diese 20 km eine Straftat. Wenn eine Mutter das Kind aus Konstanz nach Stralsund entführt, sind diese 1100 km für unseren Rechtsstaat aber völlig in Ordnung. Der Effekt: Kinder verlieren einen Elternteil aufgrund einer narzisstischen destruktiven Besitznahmeaktion einer Mutter. Und diese Kinder werden als Therapeutikum ihrer defizitären Mutter missbraucht, bei gleichzeitiger gewaltsamer Beraubung eines Vaters um sein Kind.
Ich habe Hunderte von Fällen, in denen Mütter das Kind über 500 km weit entführt hatten. In vielen Fällen haben die Politik und die Institutionen dabei als Helfershelfer mitgewirkt.
Dies endlich strafrechtlich in den Griff zu bekommen – dazu wird es wirklich Zeit! Und es wäre wichtig, die politischen Organisatoren dahinter ebenfalls strafrechtlich zu belangen.
Wir werden dafür sorgen, dass sie mit ihren Namen in die Geschichte eingehen werden.
Die Organisation von destruktiven Aktionen gegen Kinder und Väter muss endlich als die brutale Gewaltaktion demaskiert werden, die sie ist. Und wenn sie dabei noch als politische Ideologie bewusst organisiert wird, ist sie Ausdruck eines Unrechtsstaates.
Wenn der Bundestag endlich darüber nachdenkt, diese Schweinerei zu korrigieren, wäre dies längst überfällig.
Ich fürchte aber, dass die politischen Machenschaften der letzten Jahre weiter gehen werden und dass schon eine Ausweitung des §235 StGB formuliert werden wird, die Müttern Missbrauchsspielräume weiter ungehindert offen lässt.
Jede Wette….