Studie zum Dunkelfeld hinter dem Hellfeld-Phänomen „Partnerschaftsgewalt“ mit dem Volltitel
„Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag„.
LeSuBiA ist in Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und des Bundeskriminalamtes entstanden.
Aus dem Vorwort zur Studie
Mit der Studie LeSuBiA liegen endlich belastbare und umfassende repräsentative Dunkelfeldzahlen zur Gewaltbetroffenheit von Frauen und – erstmals – auch von Männern in Deutschland vor. LeSuBiA ist damit die erste geschlechterübergreifende und repräsentative Studie zu Gewalt gegen Frauen und Männer innerhalb und außerhalb von Partnerschaften für Deutschland.
LeSuBiA ist eine repräsentative Dunkelfeldstudie für die in Privathaushalten lebende Bevölkerung von 16 bis 85 Jahren in Deutschland. Sie misst Prävalenz, Inzidenz und Schwere, getrennt nach Gewaltformen, Kontext (innerhalb von (Ex-)Partnerschaften vs. außerhalb) und Geschlecht. Der Gewaltbegriff ist bewusst weiter als das Strafrecht und umfasst auch psychische und digitale Formen, die nicht zwingend strafbar sind.
Während die Polizeiliche Kriminalstatistik das Hellfeld abbildet – also die Taten, die den Ermittlungsbehörden bekannt geworden sind – fehlten bislang aktuelle, umfassende repräsentative und geschlechterübergreifende Dunkelfeldzahlen zu Gewalterfahrungen in Partnerschaften, sexualisierter und digitaler Gewalt in Deutschland. Verlässliche Daten, die Hinweise zum tatsächlichen Ausmaß und zur Schwere dieser Gewaltformen liefern, sind jedoch nötig, um effiziente und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt zu entwickeln.
LeSuBiA liefert diese Daten. Die Befunde bestätigen in Teilen die Ergebnisse früherer Studien, zeigen jedoch auch neue Facetten der Gewaltbetroffenheit in Deutschland. Mit dieser Studie liegt eine evidenzbasierte Grundlage für zukünftige Entscheidungen und Strategien zum wirksamen Gewaltschutz von Frauen, Männern und ihren Kindern vor.
Prävalenzen und Inzidenzen
Prävalenzen bezeichnen den Anteil von Personen in der Bevölkerung, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums (z.B. in den letzten fünf Jahren oder im gesamten Leben) mindestens einmal eine bestimmte Gewaltform erlebt haben.
Die Inzidenz beschreibt, wie häufig eine bestimmte Gewaltform in einem bestimmten Zeitraum in der Bevölkerung auftritt.
Wichtigste Aussagen
Partnerschaftsgewalt betrifft Frauen und Männer gleichermaßen, bleibt aber meist unsichtbar.
Das bedeutet: Hohe Gewaltbetroffenheit bei geringer Anzeigequote.
Das bestehende Hilfesystem reicht nicht aus.
Die Ergebnisse der Dunkelfeldstudie LeSuBiA zeigen, dass in den letzten fünf Jahren Frauen und Männer sowohl von psychischer als auch von körperlicher Gewalt in (Ex-)Paarbeziehungen ähnlich häufig betroffen waren.
Weibliche Betroffene weisen jedoch bei beiden Gewaltformen eine deutlich höhere Inzidenz und Schwere der Gewalt auf, was auch daran liegt, dass sie Gewaltereignisse schwerwiegender empfinden als Männer.
Die Studie macht eine massive Diskrepanz zwischen Gewalterfahrung und Anzeigeverhalten deutlich: 19 von 20 Personen erstatten dabei keine Anzeige gegen die (Ex-)Partner*in. Die Anzeigequote bei körperlicher Gewalt liegt bei betroffenen Frauen bei 2,7 Prozent und bei betroffenen Männern bei 3,5 Prozent.
Fünf von zehn Frauen (48,7 %) und vier von zehn Männern (40,0 %) haben mindestens einmal in ihrem Leben psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebt. Körperliche Gewalt durch eine Partnerin oder einen Partner gaben insgesamt 16,1 % der Befragten an. Innerhalb der vergangenen fünf Jahre waren 5,7 % betroffen. Über die gesamte Lebensspanne hinweg berichten Frauen mit 18,0 % häufiger von solcher Gewalt als Männer mit 14,0 %. Die beiden Werte liegen aber bedeutend näher beisammen als alle relevanten Beiträge in den Medien annehmen lassen. (Anmerkung von mir im Kursivtext). Betrachtet man nur die letzten fünf Jahre, liegt der Anteil bei Männern mit 6,1 % leicht über dem der Frauen (5,2 %). Es ist anzunehmen, dass der derzeitige Hype in Sachen Gewaltschutz die Missbrauchsrate durch Frauen erhöht hat, oder – vorsichtiger ausgedrückt: Eine mögliche Hypothese wäre, dass öffentliche Gewaltschutzdebatten Auswirkungen auf Anzeige- oder Konfliktdynamiken haben könnten. Ob sich daraus reale Veränderungen ergeben, kann diese Studie jedoch nicht klären. (Anmerkung von mir im Kursivtext).
Frauen erleben subjektiv körperliche Gewalt nicht nur etwas häufiger, sondern berichten auch häufiger von weitreichenderen körperlichen Gewalterfahrungen, starker Angst in diesen Situationen und bewerten die Vorfälle als schwerwiegender.
Die Bundesregierung steht unter Druck:
Neben der Umsetzung der Istanbul-Konvention bildet die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (2024/1385) (EU 2024a) eine bedeutende Rechtsgrundlage für Deutschland und die EU-Mitgliedstaaten. Diese sind verpflichtet, bis Juni 2027 auf nationaler Ebene die rechtlichen und tatsächlichen Vorkehrungen zu treffen, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen (EU 2024a ). Art. 44 Abs.3 der Richtlinie sieht vor, in regelmäßigen Abständen bevölkerungsbezogene Erhebungen zur Erforschung von Prävalenzen und Trends der Gewalt gegen Frauen durchzuführen.
Mein Kommentar
Ich fordere schon seit 25 Jahren mehr Studien zum Thema „Partnerschaftsgewalt“. Das, was mit LeSuBiA nun vorliegt, ist noch lange nicht genug – aber es zeigt einen Ansatz, der alte Narrative endlich ad acta legt und auf einer neuen Basis künftige Entscheidungen begründen muss.
Die Deadline „Juni 2027“ gilt zunächst für „Gewalt gegen Frauen“. LeSuBiA macht deutlich, dass die Eingrenzung auf weibliche Viktimisierung eine Menschenrechtswidrigkeit darstellt. Wetten, das ist für unsere Regierung völlig unbedeutend und es werden zunächst alle Forderungen des weiblichen Bevölkerungsanteils bedient, bevor an eine Umsetzung auch für Männer überhaupt gedacht wird? Juni 2027 kommt rasend schnell. Wir werden erleben, was diese Regierung tatsächlich umsetzen wird.
Alle meine Kritikpunkte an der vergangenen und derzeitigen Gewaltschutzpraxis werden durch LeSuBiA bestätigt.
Dort, wo meine Analyse weit über die Zahlen von LeSuBiA hinaus gehen, hat dies zwei Gründe:
1. Das in meiner Beratungspraxis anfallende Teilsegment von Realität ist nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung. Es gilt zwar bundesweit, betrifft aber nur ein thematisch begrenztes Segment: Der Missbrauch von Schutzinstrumenten durch Frauen im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen um Trennung und Scheidung mit Kindern.
Dazu gab es bisher nur eine einzige Untersuchung: Busse et al, Berlin, 2000 – zur Vorwurfspraxis durch Frauen im Rahmen von familiengerichtlichen Auseinandersetzungen zum Sexuellen Missbrauch von Kleinkindern durch deren Vater.
2. Die Personen, die von mir Beratung annehmen wollen, stellen eine gefilterte Auswahl dar, die in ihrem Ausmaß zunächst nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sein muss. Allerdings kommen Frauen und Männer nicht nur zu mir, weil sie Missbrauch erfahren, sondern weil sie Diskriminierung jedweder Art erfahren – es sind die Verlierer bei der Kürung des „besseren Elternteils“ im typisch deutschen Residenzmodell. Darunter gibt es welche, die zusätzlich Missbrauch in Sachen Gewaltvorwurf und Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs ausgesetzt sind, weil eben dieser Missbrauch von Frauen bisher keine Sanktion erfährt – es existiert für Frauen allein die Option, dadurch Vorteile zu erlangen. Und diese Auswahl ist schon repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.
Bis diese Regierung ihre Aufgabe erledigt hat, wird noch viel Menschenrechtswidrigkeit ertragen werden müssen.
Einstweilige Ratschläge für Betroffene
- Tagebuch führen, umfassend dokumentieren
- Hilfe suchen, Beratung und Unterstützung annehmen
- Tatausübende anzeigen
Gerade zum letzten Punkt MÜSSEN MÄNNER hinzulernen!
Sie neigen zu einer geringen Anzeigekonsequenz und können sich Frauen zum Vorbild nehmen. Deren Anzeigeverhalten ist bedeutend konsequenter, was LeSuBiA nicht umfassend darstellt. Dazu brauchen wir spezielle Studien zum Teilsegment „Missbrauch von Gewaltschutzsystemen im Kontext Trennung und Scheidung mit Kindern“.
Männer müssen auch hinzulernen, was deren eigenes Verhalten zum Phänomen „Gewalt“ anbetrifft. In LeSuBiA werden Gewalthandlungen nicht objektiv miteinander verglichen, sondern die subjektive Wahrnehmung des Opfers wird wiedergegeben. Männer neigen dazu, objektive Gewalthandlungen mit Verletzungen eher hinzunehmen und zu bagatellisieren. Sie haben bisher auch nicht erfahren, dass sie einen Vorteil davon haben, sich als Opfer darzustellen, was bei Frauen aber vorherrschendes Prinzip darstellt.
Hinzu kommt, dass Gewalt gegen Männer gesellschaftlich bagatellisiert wird. Es ist völlig normal, dass Wehrdienst allein junge Männer verbindlich in Haftung nimmt.
Es gibt zwar einen „Keine-Gewalt-gegen-Frauen-Tag“, aber keinen „Keine-Gewalt-gegen-Männer-Tag“, obwohl in Srebrenica 8000 Männer und Jungs von den Serben unter den Augen europäischer Streitkräfte in einem gigantischen Androzid abgeschlachtet wurden.
Es geht also um zwei anzusteuernde Entwicklungen:
* Gewalthandlungen von Frauen muss gesellschaftspolitisch und strafrechtlich dieselbe Bedeutungsschwere zugeordnet werden wie Gewalthandlungen von Männern
* Männer müssen als Opfer aus dem Verhalten von Frauen lernen
Ich erinnere einen Gewaltschutzvorfall in Baden-Baden:
Ein deutscher Mann hatte eine thailändische Mutter mit zwei Kindern von zwei Vätern zum dritten Mal zur Mutter gemacht. Er renovierte für sie eine neue Mietwohnung in Baden-Baden. Beim Verlegen der letzten Teppichbodenleiste erklärte sie ihm, dass ihre Liebe zu ihm inzwischen erloschen sei und dass er gehen solle. Sein Unverständnis beantwortete sie damit, dass sie das Wandtelefon aus der Verankerung riss und ihm über den Schädel schlug. Dann rief sie die Baden-Badener Polizei. Diese verwies den blutüberströmten Vater als Täter der Wohnung.
Eine solche Vorgehensweise trifft die badische Quintessenz in Sachen Gewaltschutz: „Gewalt zuhaus‘ – Mann muss raus“ – Zitat eines Karlsruher Stadtdirektors in einem öffentlichen Referat im Rahmen des Pilotprojektes zum Gewaltschutzgesetz.
Wann überwinden wir in einem der modernsten „Rechtsstaaten“ der Welt die Steinzeit in Sachen Gewaltschutz?