Angenommen, die Mutter hat das Kind in eine andere Stadt entführt und dort in Geiselhaft genommen. Dieser Gewaltakt wird ihr von unserem Staatswesen erlaubt, obwohl (oder weil) bekannt ist, dass sie damit Vorteile generiert:
- Sie wird als Alleinerziehende zur unangefochtenen Kindesbesitzerin,
- sie erhält Geld vom Vater und vom Vater Staat (aus den Taschen von uns anderen Vätern und Müttern),
- sie wird in eine bevorzugte Steuerklasse einsortiert,
- sie erhält die offizielle Genehmigung, sich gegenüber Kind und Vater übergriffig zu verhalten und
- sie erhält die Zusicherung, schon immer alles richtig gemacht zu haben und auch in Zukunft alles richtig zu machen.
Das ist ein grotesker Fehlanreiz unseres Staatswesens dafür, die niedrigsten Instinkte auszutoben und sich wie ein Schwein zu benehmen.
Soviel zur Menschenrechtswidrigkeit eines Staates, der sich Rechtsstaat nennt.
Niemand muss sich über Wählerverhalten wundern…
Der Vater hat inzwischen sein Kind über ein Jahr nicht mehr gesehen.
Am Geburtstag des Kindes versucht er, das Kind irgendwie zu erreichen, was nicht gelingt.
Dann fährt er in die Stadt, in der das Kind wohnt.
Dabei trifft er auf der Straße indirekt auf die Mutter – beide benutzen ein Verkehrsmittel.
Es kommt zu keiner direkten Begegnung und zu keinem Gesprächskontakt.
Die Mutter weiß ja, dass Kindesentführung funktioniert – sie hat das ja erfolgreich gemacht.
Und sofort stolpert sie in eine Übertragungshandlung und weist dem Vater die Absicht zu, das Kind entführen zu wollen.
Sie kontaktiert ihren Anwalt, der danach alle Vorurteile gegen Anwälte bedient und an den Vater folgendes Einschreiben versendet:
Einwurfeinschreiben
An
Herrn
Vater
Warendorf, den 21.09.2021
Sehr geehrter Herr Vater,
in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen der Frau Mutter vertreten. Eine auf uns lautende Vollmacht übersenden wir Ihnen in der Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme und Verbleib bei Ihren Unterlagen.
Wie Ihnen bekannt ist, besteht die Beziehung zwischen unserer Mandantin und Ihnen nicht mehr.
Unsere Mandantin hat Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie keinen Kontakt mehr zu Ihnen wünscht. Insbesondere hat unsere Mandantin Sie aufgefordert, jeglichen direkten Kontakt durch Aufsuchen der örtlichen Nähe und durch unangekündigtes Erscheinen am Hause und/oder der Arbeitsstelle unserer Mandantin zu unterlassen, sowie jeglichen sonstigen Kontakt (bspw. Geschenke, Blumen, Blumensendungen, Briefe, Pakete, Anrufe, Nachrichten und Mails) zu unterlassen.
Sie haben mehrfach gegen diese Forderung verstoßen.
Letztmalig haben Sie es am 08.09.2021 für richtig befunden, unserer Mandantin aufzulauern und ihr nach dem Verlassen ihrer Arbeitsstelle zu folgen. Unsere Mandantin hat sie dann ausdrücklich aufgefordert, sie in Ruhe zu lassen und sich zu entfernen. Sie haben es dann für richtig befunden, unserer Mandantin auf einem Fahrrad hinterher zu fahren und s1e bis zu ihrer Wohnung zu verfolgen.
Ihnen ist hoffentlich klar, dass dieses Verhalten strafrechtlich relevant und sofort zu unterlassen ist!
Unsere Mandantin kann Ihr Verhalten verständlicherweise nicht mehr akzeptieren und hinnehmen.
Wir fordern Sie hiermit letztmalig namens und in Vollmacht unserer Mandantin auf, sämtlichen Kontakt zu unserer Mandantin sofort zu unterlassen.
Des Weiteren fordern wir Sie auf, es sofort zu unterlassen, die räumliche Nähe zu unserer Mandantin aufzusuchen.
Konkret fordern wir Sie insbesondere auf, es zu unterlassen:
– sich im unmittelbaren Umkreis der Wohnung unserer Mandantin aufzuhalten,
– unsere Mandantin in irgendeiner Form, auch unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln, zu kontaktieren, insbesondere unsere Mandantin anzurufen, sie anzusprechen, ihr Faxe zu übermitteln, ihr E-Mails oder SMS zu senden, oder über andere Telekommunikations-Apps zu kontaktieren,
– ein Zusammentreffen mit unserer Mandantin herbeizuführen,
– unter Zuhilfenahme Dritter Kontakt zu unserer Mandantin zu suchen,
– ihr unaufgefordert Gegenstände zukommen zu lassen.
Sollten Sie nochmals gegen diese Forderung verstoßen, so werden wir ohne weitere Ankündigung umgehend gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.
In aller Deutlichkeit: Lassen Sie unsere Mandantin in Ruhe!
Wir gehen davon aus, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat. Alle Weiterungen wären mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden. Wir weisen auch darauf hin, dass wir unserer Mandantin anraten werden, umgehend strafrechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten, sobald Sie erneut gegen die vorgenannten Forderungen verstoßen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Der Anwalt ist natürlich nicht doof oder unvermögend. Er weiß, was er tut. Und damit muss er auch verantworten, was er tut.
Er tut so, als ob es allein um die Beziehung zwischen den beiden Personen gehen würde und ignoriert deren Elternfunktion völlig.
Damit macht er das, womit Anwälte auf dreckige Art ihr Geld verdienen: Er gießt Öl ins Feuer oder liefert Waffen in ein Krisengebiet.
Ich muss ihn aber in einer Hinsicht von der Verantwortung freisprechen:
Er macht nichts weiter, als nur die Menschenrechtswidrigkeit eines Systems zu nutzen, das Väter missachtet und nach einer Trennung der Eltern nur noch das Residenzmodell und das Alleinerziehen in einer „Einelternfamilie“ kennt.