Der Rheinpfalz kann man nicht vorwerfen, dass sie in diesem Fall grottenschlechten Journalismus betreibt – sie ist bei diesem Thema schließlich in guter Gesellschaft. Es gehört zum Stromlinienfeminismus politisch korrekter deutscher Natur, denselben alten Käse jedes Jahr aufs Neue den Abonnenten in immer wieder neuer Verpackung anzubieten. Und weil das Thema immer noch zu wenige betrifft, funktioniert die Volksverdummung immer noch.
Eines ist richtig: Nicht alle UnterhaltszahlerInnen allerlei Geschlechtes zahlen verlässlich.
Bis auf die Zahlen am Ende des Dramas ist aber damit auch schon Schluss mit dem Faktencheck, der eigentlich jedem seriösen Journalismus zugrunde liegen müsste.
Wenn die promovierte Oberstaatsanwältin Anne Hermann mit Betonung meint: „Die säumigen Zahler sind in der Regel Männer“, dann muss das ja wohl stimmen. Wozu hat sie promoviert und wozu sitzt sie an der Quelle?
Und was heißt das? Es gibt mehr Väter, die zu wenig Unterhalt bezahlen, als Mütter?
Die Unterhaltsdrückeberger sind die Väter?
Das Erstere, ja. Das Zweite, nein.
Während Väter nach Studienlage in etwa zur Hälfte verlässlich bezahlen, kommt dieselbe Leistung für ihre Kinder nur von 10% der unterhaltspflichtigen Mütter. Die Mütter sind tatsächlich die eigentlichen Unterhaltsdrückebergerinnen.
Was das Problem geschlechtsbezogen so krass disbalanciert, ist das Faktum, dass die Familiengerichte immer noch hauptsächlich Mütter zu Kindesbesitzerinnen und damit zu gehätschelten „Alleinerziehenden“ machen.
Da diese alles zugeschoben bekommen, was unser Sozialstaat so alles zu bieten hat, gibt es genug Mütter, die sich nebenher Wohneigentum von diesen Leistungen anschaffen. Nein, nicht aufheulen jetzt – ich kann diese Fälle mit Namen und Adressen belegen. Und ich kann auch belegen, welche Mütter in der Pfalz (und auch in Landau) trotz Wohneigentum Verfahrenskostenhilfe bekommen und deshalb ad infinitum gegen den Vater vor Gericht ziehen können.
Wie die Interessen tatsächlich verteilt sind, ist in fast jedem Trennungsfall vor Gericht evident: Das erste Verfahren reicht die Mutter wegen Unterhalt ein. Denn für sie ist Geld wichtig – anonym und verlässlich per Dauerauftrag – und abgesichert durch einen Titel.
Erst das zweite Verfahren ist dann oft der Umgangsantrag des Vaters, weil er weiter Vater für sein Kind sein will – und nicht, weil er nicht zahlen will.
Neben dieser VKH gibt es Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, Familienhilfe und eine Menge staatlicher Segnungen obendrauf für „alleinerziehende“ Mütter. Und das Sahnehäubchen ist die Steuerklasse drei – egal, was da alles an Kohle reinkommt. Und Unterhaltszahlungen tauchen in den Armutsberichten nicht auf.
Ja, es gibt trotzdem auch Mütter, die verdammt schlecht dran sind. Aber da muss man genau hinsehen, weshalb sie ins Prekariat abgerutscht sind.
Väter dagegen sind die Eltern letzter Klasse, die nicht als „Miterziehende“, sondern als „Umgangsberechtigte und Zahlungspflichtige“ bezeichnet werden. Und weil sie die gesamte Zeche zu bezahlen haben und weil Familie für sie als Hobbyausgabe gewertet wird, werden sie in Steuerklasse 1 gesteckt. Wenn da die Lust fehlt, Lohnsklave für eine Mutter zu spielen, die ihre perverse Macht und Kontrolle mit dem Kind über den Vater austobt, muss das schon verstanden werden. Und solange unser Staat nur Alleinerziehendenförderung kennt und die entsorgten Zahler am Ende der Hackordnung vergisst, werden Kommunen, Länder und Bund immer mehr in die Tasche greifen müssen, um die Endabrechnung wieder stimmig zu machen. Und das ist nicht mehr als logisch. Gerade auch promovierte Juristinnen sollten das verstehen können.
Was das aus Vätern macht, kann man am früheren Sterbealter, an der Struktur der Obdachlosen, an den Suizidzahlen und an vielem mehr ablesen. Das war unseren so sehr auf Gleichstellung getrimmten Beauftragtinnen bisher aber keine einzige Studie wert.
Dass Mütter panische Angst davor haben, das erleiden zu müssen, was sie massenhaft Vätern antun, muss ebenfalls nicht verwundern. Ich habe einige davon in Beratung und im Coaching. Sie meinen, die Weltordnung sei aus den Fugen geraten, nur, weil ihnen zugemutet wird, das zu tun, was sie sonst selbstverständlich und zynisch Vätern anhängen.
Im Bundesjustizministerium wird seit Jahren darüber nachgedacht, wie man die Zumutung beseitigen könne, dass Trennungsväter in vielen Fällen zwar zu einem Drittel und mehr miterziehen, aber trotzdem über 100% Unterhalt an die Mutter bezahlen. Und sie haben dazu dieselben Ausgaben wie die Mutter: Meist ein eigenes Kinderzimmer, einen vollen Kleiderschrank, Spielzeug, etc. und müssen obendrauf noch die „Umgangskosten“ allein tragen, auch dann, wenn es die Mutter war, die mit dem Kind wegzog.
Natürlich gibt es auch schon lange die Lösung: Man muss den Unterhalt an das Betreuungsverhältnis koppeln. Nur, damit auch rauszukommen, das trauen sich die PolitikerInnen nicht. Dann würde nämlich die Geldgeilheit der Mütter offensichtlich werden, die schlagartig Anträge bei den Familiengerichten stellen werden, um mit allerlei erfundenen Schweinereien den „Umgang“ des Vaters mit dem Kind auf ein Maß herunterzuschrauben, das ihnen wieder volle Alimentierung garantiert.
Das hat schon was von Prostitution. Die Ware ist aber nicht mehr der eigene Körper, sondern die Frucht dieses Körpers. Und der Garant für die Funktion dieses Deals ist der Staat. Als Zuhälter?
Wenn der Artikel suggerieren soll, dass Väter nicht zahlen wollen, warum konnte dann nur einer gefunden werden, der zwar will, aber nicht kann?
Warum will nicht erkannt werden, dass der staatliche Anspruch von Alleinerziehendenförderung unter Miss- und Verachtung derer, die allein zu zahlen haben, eben eine Menge von Opfern erzeugt, die nicht zahlen können?
Wie groß muss das öffentliche Gejammere noch werden, bis Hirn vom Himmel regnet und Denkvorgänge voranbringt?
Demnächst werden wir mit einem öffentlich rechtlichen Fernsehsender in einer Runde sitzen und werden für eine Produktion genau das zum Thema haben.
Dieser Journalismus wird dann gut recherchiert sein und eben keinen alten Käse in neuer Verpackung bieten.