Mitte 1995 sind die Kinder Anna, 11 und Leonie, 2 Jahre alt.
Die Mutter, Helga, bürdet der 11-Jährigen die Verantwortung für die 2-Jährige plus den 4-jährigen Tom als Pflegekind auf und lässt die Kinder regelmäßig bis zu 5 Tagen durchgehend allein – bei Kontaktverbot zum Vater, der im übernächsten Haus wohnt.
Das Jugendamt weiß das und meint: „Die Mutter wünscht keine Veränderung.“
07.04.95
Helga macht „Ostereinkäufe“ und kommt um 22 Uhr zurück
Pfingsten 95
Weil Helga mit Roland ungestört in Urlaub fahren möchte, hängt sie mir kurzfristig die Kinder auf, obwohl sie weiß, dass mein Auto mit anderen Personen voll besetzt ist
15.07.95
Anna, Tom und Leonie sind allein zuhause, Leonie ist krank und hat starkes Fieber. Helga ist ab 17.30 Uhr weg und kommt erst spät nach Mitternacht zurück.
10.02.96
Helga 12 – 5 Uhr weg, Kinder allein
18.02.96
Fasching: Helga lässt die Kinder von Sonntag, 13.30 Uhr bis Donnerstag, 22 Uhr, durchgehend allein. Im Haus ist Chaos. Für die Kinder ist nichts organisiert und niemand zuständig.
28.02.96
Die Kinder sind wieder allein. Anna rastet bei mir aus.
Juni 96
Die Kinder werden von Helga immer wieder allein gelassen
03.-06.07.96
Helga ist Mi bis Sa durchgehend weg
12.07.96
Helga ist über 24Std. weg
14.07.96
Helga ist an diesem Sonntag wieder von nach dem Mittagessen bis spät in der Nacht weg
16.07.96
Ich schildere die Situation zum ersten Mal dem Jugendamt. Nichts geschieht.
August 96
Leonie wird während Helgas Touren von mehreren Betreuungspersonen übernommen
13.-14.09.96
Zum ersten Mal verbringt Helga das Wochenende bei Klaus und lässt die Kinder allein.
21.09.96
Kinder zu Petra. Unfall der Mutter in Ludwigsburg und Fete in Stuttgart.
24.09.96
Helga mit Klaus und Hartmut bis nach Mitternacht bei Lara. Die Kinder sind allein. Später werden mir Fotos dieser „Aktion“ der Mutter zugespielt.
02.-03.10.96
Mi-Do Helga bei Klaus, Kinder durchgehend allein
12.-13.10.96
Sa-So Helga bei Klaus, Kinder durchgehend allein
19.-20.10.96
Sa-So Helga bei Klaus (mit Sigrid), Kinder allein
23.-24.10.96
Mi-Do Helga bei Klaus, Kinder allein
08.-10.11.96
Fr-So Helga bei Klaus (mit Sigrid), Kinder allein
13.-14.11.96
Mi-Do Helga bei Klaus, Kinder allein
22.-24.11.96
Fr-So Helga bei Klaus, Kinder allein
04.-05.12.96
Mi-Do Helga bei Klaus, Kinder allein
06.-08.12.96
Fr-So Helga bei Klaus, Kinder allein
14.-15.12.96
Sa-So Helga zu Klaus, Kinder per Zug zu Petra
16.12.96
Kinder 14 Uhr- 19.30 Uhr allein
17.12.96
Kinder 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr allein
17.-18.01.97
Fr-Sa Helga bei Klaus, Kinder allein
22.-23.01.97
Mi-Do. Helga bei Klaus, Kinder allein, Leonie weinend
14.02.1997
Ich bin beim Jugendamt und informiere umfassend. Nichts geschieht.
19.02.97
Mi Helga von 14-21 Uhr weg. Kinder allein.
21.-23.02.97
Fr-So Helga bei Klaus, Kinder allein
10.04.97
Do Helga ist den ganzen Nachmittag über weg.
14.04.97
Mo Helga ist den ganzen Nachmittag über weg.
21.04.97
Mo Helga ist den ganzen Nachmittag über weg.
22.04.97
Di Helga ist den ganzen Nachmittag über weg.
28.04.97
Mo Helga ist den ganzen Nachmittag über weg.
29.04.97
Helga von 18-22 Uhr weg.
30.04.-01.05.
Helga vom frühen Nachmittag bis 22 Uhr am nächsten Tag weg.
Ende Mai-Anfang Juni Helga im Krankenhaus.
16.06.97
Mo Helga bis spät abends weg.
20.-22.06.97
Fr-So Helga bis So 21.30 Uhr weg.
Erfahrungen mit dem JUGENDAMT Karlsruhe-Land, vertreten durch Frau Kelbert
Freitag, 05.07.1996
Helga hat die Kinder zum 2. Mal mehrere Tage lang allein gelassen. Ich versuche, das Jugendamt zu erreichen. Es gelingt aber nur bei der Stadt, wo ich abgewimmelt werde.
Dienstag, 16.07.1996
9 Uhr Anruf beim Jugendamt. Ich schildere Frau Kelbert die Situation. Sie hört sich alles an, meint, sie könne nur dann etwas unternehmen, wenn ich glaubhaft genug Belastendes anführen könne. Sie macht sich eine Aktennotiz.
Freitag, 14.02.1997
10.30 Uhr bis 11.30 Uhr Gespräch im Jugendamt. Ich gebe volle Information.
Mittwoch, 26.02.1997
Ich rufe Frau Kelbert an. Sie meint, es sei für nächste Woche ein Treffen mit Helga vereinbart.
Dienstag, 18.03.1997
Da sich das Jugendamt bis jetzt nicht gemeldet hat, rufe ich an. Das Treffen mit Helga fand statt. Frau Kelbert scheint indifferent bis pro Helga. Es wird sich nichts ändern, „da die Mutter im Moment keine Veränderung wünscht“.
Es wird deutlich, dass vom Jugendamt keine Hilfe zu erwarten ist. Für das Jugendamt ist es am einfachsten, die grundsätzliche Rechtslage – Mutter ist Eigentümerin der Kinder – zu unterstützen.
Dienstag, 17.11.1998
Ich rufe um 9.15 Uhr Frau Kelbert an, schildere ihr die schlimme Entwicklung mit Anna, erkläre ihr, dass ich schon vor zwei Jahren darauf hinwies, dass es genauso kommen müsse, wenn von Seiten des Jugendamtes nichts unternommen würde. Ich mache deutlich, dass hier eindeutig Versäumnisse des Jugendamtes vorliegen, die deshalb zustande kamen, weil es einfacher war, gegen alle anders lautenden Informationen der Mutter zu glauben und damit den status quo zu erhalten. Dem Vater zu glauben, war einfach zu unbequem. Und wieso auch – Väter sind, was Kinder anbetrifft, eh immer automatisch im Unrecht. Ich sage ihr das nicht so deutlich, aber ich denke, sie konnte es heraushören.
23.06.2003
Heute war es soweit.
Ich hatte Akteneinsicht beantragt, die abgewiesen wurde. Da der Amtsleiter aber so unglücklich abwimmelte, konnte ich ihn aushebeln und ihm erklären, wie enttäuscht ich bin, dass er nicht versucht, meinem berechtigten Ansinnen nachzukommen, sondern dass er alle nur erdenklichen Gründe konstruiert, um mein Ansinnen versagen zu müssen. Ich habe ihm dann erklärt, was er alles tun könne, um eine Akteneinsicht zu ermöglichen und habe ihm auch persönlich mündlich erklärt, dass mein nächster Schritt die Fachaufsichtsbeschwerde beim Landrat sein wird. Und siehe: Mein zuständiger Sachbearbeiter meldete sich bei mir, sagte mir, dass er persönlich auch nicht meinte, mir Einblick geben zu müssen, aber er könne mir vorschlagen, dass er die Akte bei mir am Tisch in der Hand behält und mir alles aus der dicken Akte vorliest, was mich betrifft. Ich konnte ihm nicht zusichern, dass damit mein Antrag erledigt sein würde, sagte aber zu.
Heute um 14 Uhr erschien ich dann mit Laptop – der Sachbearbeiter kroch auf allen Vieren unter den Tisch, um mir Strom zu verschaffen und dann ging´s in sehr fairer Atmosphäre zur Sache.
Meine eigentliche Intention war nach 1 1/2 Stunden so bedient, dass ich damit meinen Antrag als erledigt betrachte. Ich habe jetzt den Beweis, dass ich in den letzten 8 Jahren immer gehört wurde, dass auch alles in die Akte kam, dass bei der Stellungnahme des JA im Umgangsverfahren die damalige Sachbearbeiterin aber zu Gunsten der Mutter den Fall glatt so hinbog, wie es ihr passte. Und das war eben weit an den Fakten und der Aktenlage vorbei.
In dieser Sache wird´s jetzt noch mindestens ein Gespräch mit dem Amtsleiter und der Abteilungsleiterin (Frauenbeauftragte des Landkreises!) geben.
Der jetzige Sachbearbeiter hat sich nach der Lesestunde, in der ich immer Zeit bekam, um mitzuschreiben, für die faire Gesprächsführung auch von meiner Seite bedankt.
Alles in allem war´s eine positive runde Sache. Es geht also doch. Allerdings musste ich im Vorfeld richtig schweres Geschütz auffahren.
Anzeige
Ich,
Franzjörg Krieg
zeige hiermit das
Jugendamt Karlsruhe-Land
wegen
unterlassener Hilfeleistung und Unterlassung ihrer Interventionsverpflichtung
an.
Unterlassung einer dringenden Intervention, meine Tochter Anna betreffend, auf meine Sachvorträge im Jugendamt Karlsruhe-Land am 16. Juli 1996 und 14. Februar 1997 hin.
Betroffene Personen:
Meine Tochter:
Anna
Die Mutter:
Helga
Damalige Sachbearbeiterin im Jugendamt:
Frau Kelbert
Grund der 7-jährigen Verzögerung dieser Anzeige
Das Jugendamt Karlsruhe-Land nutzt seinen Ermessensspielraum mit dem Hintergrund, Mütter zu bevorzugen und Väter auszugrenzen, sehr restriktiv. Belege hierfür und Hintergründe werden später noch erläutert. Das Jugendamt erklärte damals, dass eine weitere Intervention ihrerseits nicht notwendig sei. Den Gegenbeweis konnte ich nicht erbringen. Ich erklärte damals, dass das Verhalten der Mutter eine Therapiebedürftigkeit der Tochter nach sich ziehen werde, was die Fachliteratur auch deutlich ausweist. Erst das jetzt vorliegende Gutachten des Professor Dr. B. Eikelmann vom 30.09.2004 hat meine damaligen Befürchtungen nicht nur bestätigt, sondern meine schlimmsten Erwartungen übertroffen. Deshalb kann auch erst jetzt der Beweis der schrecklichen Folgen einer damals fehlenden Intervention angetreten werden.
Erläuterungen zum Sachverhalt
- Faktenlage und mein Vortrag dazu beim Jugendamt Karlsruhe-Land im Juli 1996 und Februar 1997
Nach der Trennung (17 Jahre ehegleiches Zusammenleben) im Spätsommer 1994 bezog ich mein eigenes Anwesen, das übernächste neben dem der Mutter, die nach der Trennung automatisch die alleinige Sorge innehatte. Ab dem Sommer 1996 ließ die Mutter unsere beiden Töchter Anna und Leonie im Alter von damals 11 und 2 Jahren über die Dauer von mehr als 2 Jahren regelmäßig an 4 Tagen in jeder Woche allein. Zwischendurch blieb sie auch bis zu 5 Tagen am Stück weg. Alles bei gleichzeitigem Kontaktverbot der Kinder zu mir als dem nebenan wohnenden Vater.
Dies hatte zur Folge, dass die kleine Leonie nach der „Entsorgung“ des Vaters auch die Mutter weitgehend entzogen bekam, mehrheitlich von ihrer ebenfalls noch zu jungen Schwester versorgt und erzogen wurde und damit einem empfindlichen Orientierungsverlust im Hinblick auf die zuständigen Erziehungspersonen ausgesetzt war, was sich damals in auffälligem Verhalten zeigte. Öfter konnte ich über das dazwischen liegende Grundstück hinweg Leonie weinen und schreien hören. Wenn ich rüber ging und nachfragte, ob ich helfen könnte, erhielt ich z.B. von Anna die Auskunft, dass Leonie sich unmöglich benommen hätte und sie sie hätte einsperren müssen.
Anna war in viel zu jungen Jahren auf sich allein gestellt und begann folgerichtig nur 1 bis 2 Jahre später zu machen, was sie wollte, was zu ausgesprochen schwerwiegenden Problemen zwischen Mutter und Tochter führte. Es war im Gespräch, Anna in ein Internat zu verbringen.
Der Mutter war die Unzulässigkeit ihres Verhaltens bewusst, weshalb sie die Kinder dazu verpflichtete, darüber Stillschweigen zu bewahren. Als ich am 19.02.1997 Anna gegenüber bemerkte, dass ihre Mutter sie ja nicht nur übers ganze Wochenende, sondern auch jeden Mittwoch alleine lasse, leugnete sie dies hartnäckig. Als ich sie fragte, warum sie mich belüge, schrie sie mich an, ob ich denn wolle, dass sie ins Heim kämen.
Da ich die zu erwartenden schwerwiegenden psychischen Folgen für die Kinder schon im Jahr 1996 voraussah, verständigte ich im Juli 1996 und im Februar 1997 das zuständige Jugendamt Karlsruhe-Land und forderte eine Intervention.
- Die Reaktion des Jugendamtes Karlsruhe-Land
Die zuständige Frau Kelbert erklärte, sich mit der Mutter in Verbindung setzen zu wollen.
Da ich innerhalb eines Monats nichts vom Jugendamt über den Ausgang der Unterredung mit der Mutter hörte, rief ich am 18.03.1997 beim Jugendamt an. Frau Kelbert teilte mir mit, dass die Mutter „keine Veränderung“ wünsche.
Es wäre Aufgabe des Jugendamtes gewesen, die Mutter auf die gesetz- und kindeswohlwidrige Art ihrer Verhaltensweise aufmerksam zu machen und die Mutter darüber zu unterrichten, was laut Ausweis der Fachliteratur ein solches Verhalten der Mutter bei den Kindern an Folgen – auch ernste Spätfolgen – aufwerfen würde.
Stattdessen teilte mir das Jugendamt mit, dass es nichts mehr unternehmen würde, weil die Mutter keine Veränderung wünsche.
Es genügte dem Jugendamt Karlsruhe-Land völlig, den Wunsch einer Mutter zu ermitteln und deren subjektive Befindlichkeit zu bedienen. Die Gefährdung von Kindern wird als nachrangig oder als Hirngespinst eines Vaters betrachtet.
Die Fakten können in der Akte des Jugendamtes nachvollzogen werden. Ich hatte erstmals am 07.09.2002 um eine Akteneinsicht nachgesucht. Erst nach mehrmaligem nachdrücklichen Insistieren auf meiner Forderung erhielt ich am 23.06.2003 eine Aktenauskunft – keine Einsichtnahme. Diese Auskunft erbrachte, dass alle meine Auskünfte und Hinweise auf eine Gefährdungslage der Kinder zwar beim Jugendamt eingegangen waren, aber nicht ernst genommen wurden, weil beim Jugendamt Karlsruhe-Land die Wünsche einer Mutter in der Regel als Handlungsvorgabe gelten, dem Vorbringen eines Vaters dagegen mit Misstrauen begegnet wird.
- Beweis der Verfahrensweise des Jugendamtes Karlsruhe-Land anhand der jugendamtlichen Stellungnahme vom 11.01.1999, meine zweite Tochter Lisa betreffend
Erst nach dem Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform am 01.07.1998 hatte ich als leiblicher Vater die Gelegenheit, die Ansprüche des Kindes auf seinen Vater im Hinblick auf den Erhalt des Vaters als Bezugsperson gegen die Mutter gerichtlich einzuklagen. Das „Jugend“-Amt zeigte sich auch in dieser Hinsicht als reines „Mütter“-Amt und bediente allein die Mutter. Die Ansprüche, Bedürfnisse und Wünsche des Kindes wurden einfach ignoriert.
Für eine Klage auf Umgang mit meiner Tochter Anna war es nach über 4 Jahren mitten in der Pubertät schon zu spät. Dafür kam auch die Kindschaftsrechtsreform zu spät, was die Verantwortung der Politik für die Schicksale vieler gebrochener Menschen aufzeigt. Anna sah sich einerseits allein an die Mutter gebunden und hatte verinnerlicht, die Ablehnung des Vaters durch die Mutter fortzuführen. Andererseits kämpfte sie einen erbitterten Kampf gegen die Mutter um ihre Unabhängigkeit und erkannte in mir als Vater eine erfolgreich ausgeschaltete weitere Erziehungsautorität. Folglich übernahm sie mich betreffend allein meine Funktion als bequemer Alimentierer, der seine Arbeitskraft in einer anonymen monatlichen Überweisung zur Verfügung zu stellen hatte. Ansonsten wurde ich missachtet – eine Form moderner Sklavenhaltung. Die komplizierte Situation, in der sich Anna befand – und immer noch befindet – führte notwendigerweise zu einer Somatisierung. Sie ist schwer PAS-geschädigt, was das inzwischen vorliegende Gutachten überzeugend ausweist.
Es ist Aufgabe des Jugendamtes, im Fall eines familiengerichtlichen Verfahrens in Sachen Sorge oder Umgang nach § 50 SGB VIII eine Stellungnahme an das Gericht abzugeben (die Stellungnahme vom 11.01.1999 und meine Analyse dazu vom 24.01.1999 in der Anlage).
Die damalige Stellungnahme zeigte deutlich, dass das Jugendamt allein bemüht war, die Mutter zu bedienen. Dazu wurde die Aktenlage grob missachtet, alle Angaben der Mutter wurden als wahr und alle meine Angaben als potentiell unwahr angesehen. Die „Kompromisslösung“ des Jugendamtes war identisch mit der Minimallösung der Mutter, was das Umgangsangebot betraf.
Die katastrophale Fehleinschätzung des Jugendamtes wurde folgerichtig damals durch den Richter missachtet, der meiner Forderung auf Umgang weitgehend entsprach.
Die Folge war, dass meine zweite Tochter Leonie heute – trotz schwerster Belastung durch das Boykottverhalten der Mutter – erstaunlich gut mit der Situation umgeht, während Anna extrem gefährdet ist und laut Gutachten als 21-jährige Erwachsene einer „Nachreifung“ bedarf, also eigentlich noch nicht als erwachsen angesehen werden kann.
- Erläuterungen zur Amtsführung im Jugendamt Karlsruhe-Land
An dieser Stelle muss zum besseren Verständnis etwas zu den Führungsstrukturen im Jugendamt Karlsruhe-Land gesagt werden.
Unter der Amtsführung von Herrn Kalteisen (mit dem ein Gespräch nach seiner Aussage nur geführt werden kann, wenn jede Kritik an seinem Amt ausgeklammert wird) hat Frau Monika Schneider die Abteilungsleitung der Karlsruher Sektion des Jugendamtes Karlsruhe-Land inne. Sie ist gleichzeitig „Ansprechstelle für Frauenfragen“ im Landkreis Karlsruhe. Verschiedene Äußerungen von ihr („Herr Krieg, Sie müssen verstehen, ich handle eben zielgruppenorientiert“) und die Analyse von Schriften, für die sie zumindest mitverantwortlich zeichnet (Gewaltschutzpraxis im Landkreis Karlsruhe) zeigen, dass Frau Schneider sich nicht nur als Inhaberin eines Frauenförder-Postens als kritiklose Bedienerin weiblicher Interessen sieht, sondern dass sie diese Haltung auch zur Maxime ihres Verhaltens als Abteilungsleiterin des Jugendamtes macht. Dies führt sogar so weit, dass eine rechtmäßig verurteilte Gewalttäterin im Bereich „Häusliche Gewalt“ unter ihrer Zuständigkeit keinen Platzverweis bekam. Stattdessen kamen drei Kinder seit inzwischen eineinhalb Jahren in ein Heim. Die selbstverständliche Doktrin „Das Opfer bleibt, der Täter geht“ wurde dabei auch kurzerhand auf den Kopf gestellt.
- Ausgrenzung von mir als Vater in Folge der fehlenden Intervention des Jugendamtes Karlsruhe-Land
Dass das Jugendamt sich im Jahr 1997 weigerte, seine ureigene Aufgabe wahrzunehmen und sich um die Gefährdung der Kinder zu kümmern, signalisierte der Mutter, dass sie die Abgrenzung der Kinder von mir als ihrem Vater ungestört weiter betreiben konnte. Dies sorgte dafür, dass ich meine Tochter Anna seit inzwischen über 8 Jahren nicht mehr unter normalen Umständen treffen konnte. Die Beziehung zu meiner zweiten Tochter Leonie ist emotional sehr stark, leidet aber unter dem restriktiven Widerstand der Mutter, die in den vielen letzten Jahren jede Möglichkeit nutzte, den Umgang einzuschränken. Das Jugendamt hätte die Aufgabe gehabt, die Mutter deutlich auf die Folgen ihres Verhaltens hinzuweisen und ihre Verhaltensweise klar zu rügen. Genau dies aber erfolgte nicht. Statt dessen hat das Jugendamt die Mutter immer durch sein Nicht-Eingreifen bestätigt.
- Beweis der schlimmen Folgen der fehlenden Intervention des Jugendamtes Karlsruhe-Land durch das Gutachten vom 30.09.2004
Das Gutachten des Prof. Dr. Eikelmann vom 30.09.2004 zum psychischen Zustand meiner Tochter Anna weist aus:
- Anna ist in hohem Maße suizidal
- Anna ist depressiv
- Anna leidet unter Atemproblemen, Fettstoffwechselstörung, Hypercholesterinamie, Reizmagen, Reizdarmsyndrom mit Diarrhoe und Laktoseunverträglichkeit, Blähungen, Bauchkrämpfen und Nahrungsmittelunverträglichkeit
- Anna war jahrelang nikotinabhängig
- Anna ist alkoholabhängig und konsumiert Alkohol bis zum „Filmriss“
- Anna hat Drogenerfahrung bis zum Kokainkonsum
- Anna wechselt unkontrolliert zwischen Liebe- und Hassgefühlen (Stimmungsschwankungen)
- Anna wird gewalttätig bis zum ausgerenkten Kiefer ihres Freundes
- Anna leidet unter Panikattacken, Essstörungen, Fressattacken mit induziertem Erbrechen
- „Bei Anna besteht eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung (ICD 10: F 60.3)“
- Anna leidet unter Instabilität in zwischenmenschlichen Beziehungen, Selbstbild und Affekten
Dieses komplexe Bild von Persönlichkeitsstörungen ist typisch für schwer PAS-geschädigte Kinder, deren Mutter den Vater rigoros ablehnt und diese Ablehnung im Kind induziert.
Im diagnostischen Teil ist das Gutachten gründlich, sachlich begründet und mit Literaturangaben untermauert. Die zweite Frage in der Aufgabenstellung an den Gutachter, die die Verantwortlichkeit von Anna für ihre Beteiligung am Umgangsboykott betrifft, ist weder diskutiert noch beantwortet. Sie ist auch von keiner einzigen Literaturangabe begleitet. Es ist auch für Laien offen ersichtlich, dass der Gutachter in dieser Frage überfordert ist und nicht die sachliche Kompetenz besitzt, die Aufgabenstellung zu erfüllen.
In der Diagnose ist der Gutachter durchaus nachvollziehbar und schlüssig. Sowohl Anamnese als auch Angaben zur Therapie entbehren jeder Nachvollziehbarkeit und Glaubhaftigkeit.
Anlagen
- Stellungnahme des Jugendamtes Karlsruhe-Land vom 11.01.1999
- Meine Analyse vom 24.01.1999 zur Stellungnahme des Jugendamtes
- Gutachten des Prof. Dr. Eikelmann vom 30.09.2004
Krieg Franzjörg