Ausgerechnet vom AG München kommt eine bemerkenswerte Entscheidung:
Eine in einer Zahnarztpraxis arbeitende Mutter hat ihre Tochter in die KiTa zur Betreuung von Kindern von Müttern in systemrelevanten Berufen gegeben. Der Vater, bei dem das Kleinkind den in Bayern noch üblichen „Standardumgang“ jedes zweite Wochenende hat, reichte einen Antrag ein: Er arbeitet im Homeoffice und bietet sich an, seine Tochter zu betreuen. Die Richterin beschloss, wie von ihm beantragt.
Rechtsanwältin der Mutter ist die einschlägig bekannte Cornelia Strasser. Natürlich echauffierte diese sich: Die Richterin habe selbst mitgeteilt, dass sie ihre beiden Kinder auch in der Notbetreuung untergebracht habe.
Interessant ist die Stellungnahme von Isabell Götz, OLG München und Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags. Sie diskutiert nicht auf der praktischen Ebene: Warum sollte der eigene Vater zur Betreuung ungeeigneter sein als die KiTa? Sie meint, durch die Entscheidung dieser Richterin sei die Trennung von Sorgerecht und Umgangsrecht auf den Kopf gestellt worden. Weil die Tochter in Zeiten von Corona den Hauptaufenthalt beim Verlierer im Residenzmodell hätte, hätte er damit die Rolle der Gewinnerin im Residenzmodell – das heißt, der hätte die Rolle der aufenthaltsbestimmungsberechtigten Mutter. Und das sei wohl rechtssystematisch gewagt.
Damit ist erklärt, was Juristen aus einer Elternbeziehung machen, wenn sie ihnen in die Finger gerät.
Und es ist erklärt, welche grotesken Auswirkungen die ideologische Ausgangsbasis „Residenzmodell“ erzeugt.
Um rechtssystematisch korrekt zu bleiben, muss das Kleinkind wohl eher von Fremden als vom eigenen Vater betreut werden.
„Die spinnen, die Römer…!“
Und noch was:
Wie mutig muss eine Richterin sein, um ausgerechnet in München so eine eigentlich ganz logische und unspektakuläre Entscheidung zu treffen?
Meine Hochachtung hat sie!
Nachtrag am 09.05.2020
Man könnte natürlich auch davon ausgehen, dass Richter und die Professionen an sich lernbereit wären und dass sie nur alle Argumentationsgrundlagen noch nicht erkannt hätten: „Ein Kind hat schließlich zwei Eltern und kann doch von beiden profitieren…“
Das Problem ist nur, dass die das alle schon immer wussten. Sie wollen es aber nicht als Argument gelten lassen. Warum?
Richter sind zunächst als Judikative die Kontrolle über die Exekutive. Sie haben gesetzliche Vorgaben von der Legislative, deren korrekte Umsetzung sie zu sanktionieren haben.
Was ist politisch ideologisch korrekte Sichtweise? Der im Kern mütterzentrierte Kindesbesitz und die Abqualifizierung des Vaters als „Umgangsberechtiger“ und „Zahlungspflichtiger“.
Richter sind die Erfüllungsgehilfen des politischen Systems. Als teutsche Unterthanen haben sie dafür zu sorgen, dass die ideologische Marschrichtung eingehalten wird. Sie haben nicht weiter zu denken. Auf jeden Fall nicht weiter als unsere PolitikerInnen, die ihnen sagen, was sie zu tun haben.
Und ein Element im Gebäude fehlt noch:
Sie gehören alle zu den Professionen, die im DFGT (Dt. Familiengerichtstag) zusammengeschlossen sind. Isabell Götz ist deren Vorsitzende. Außer den Richtern in diesem Gremium verdienen alle anderen provisionsartig am Elternstreit. Die Maximierung des Elternstreits ist deren Geschäftsmodell. Und da sie alle kungeln, bleibt am Ende eine Brühe aus allen drei Elementen:
* Systemische Gefolgstreue * Ideologische Einordnung und Durchsetzung * Geschäftsmodell
Und wieder muss ich darauf hinweisen, dass es nicht die einzelne Personen ohne Denkvermögen und Rückgrat ist, die das Problem ausmacht. Es ist das gesamte vernetzte System, für das allein die Legislative die Gesamtverantwortung trägt. Sie gibt vor, sie verteilt die Gelder und sie steuert das gesamte Getriebe.
Und da wir gestern den 08.05. hatten und viel vom „Lernen aus der Geschichte“ geredet wurde:
Diese Richterin im AG München hat verstanden. Und deshalb hat sie meine Hochachtung!