Meist führen Elternteile familienrechtliche Verfahren unter Mandatierung eines Rechtsbeistandes. Der komplexe Charakter der Materie und die Schwierigkeit, sich das nötige Fachwissen anzueignen, trifft meist auf ein Selbstverständnis von AnwältInnen, das getragen ist vom Bewusstsein der eignen Unverzichtbarkeit und vom Wissen um die Ahnungslosigkeit des Mandanten. All das führt dazu, dass die Neigung besteht, den Fall an die Anwaltschaft abzugeben und dass diese danach „ihr Ding“ abzieht. Ein Risiko für den Anwalt besteht nicht, weil sowohl im Fall des Obsiegens als…