Der Gang zum Familiengericht bedeutet immer die Bankrotterklärung auf der Elternebene. Eltern schaffen es nicht mehr, über ihr Kind selbst zu bestimmen und damit die Elternautonomie zu wahren, sondern brauchen externe Organisationen oder Personen, die über ihr Kind entscheiden. Dies ist armselig und beschämend. Vor Gericht gibt es – gerade im Familienrecht – Antragsteller und Antragsgegner. Diese Konfrontation wird durch Anwälte zusätzlich verschärft und immer wieder auch auf die Spitze getrieben. Der dann wirksam werdende Wunsch, „Recht zu bekommen“, vernichtet…