Sorgerechtsentzug und Umgangsausschluss sind die defizitären Spitzen der miesen Qualität unserer deutschen Familienrechtspraxis. Natürlich darf das auch nicht missverstanden werden: Gerade die Familienrechtspraxis lebt auch mit den menschlichen Schwächen von Elternpersonen, was dazu führt, dass es nichts gibt, das es nicht gibt. Das bedeutet, dass auch Einzelfälle Faktum sind, in denen es aus Gründen einer tatsächlichen und akuten Kindeswohlgefährdung einen Sorgerechtsentzug oder einen Umgangsausschluss geben muss. Das sind aber sehr seltene Einzelfälle, die ausschließlich mit einer wirklich akuten Kindeswohlgefährdung nach…