BU = Begleiteter Umgang, oder je nach Ideologisierungsgrad auch Betreuter Umgang oder Beschützter Umgang.
Der Missbrauch von BU ist der Normalfall.
Eigentlich wurde der BU institutionalisiert, um nach einer Phase von Missbrauch oder Gewalt gegen das Kind den „Umgang“ wieder schonend in Gang kommen zu lassen. Dieses Szenario habe ich in Tausenden von Fällen nicht erlebt.
Aber ich habe erlebt, dass BU das minimale Zugeständnis ist, auf das sich eine Mutter nach einem von ihr inszenierten Kindesentzug, für den sie nie sanktioniert wurde, einlassen muss.
Was dann folgt, ist immer eine Zumutung für Vater und Kind. Und wie lange diese Zumutung dauert, wird nie durch das Kind oder den Vater bestimmt, sondern allein durch die Befindlichkeit der Mutter.
Und eben dafür werden unsere Steuergelder ausgegeben.
Manchmal beantrage ich „Beschützten Umgang“ für den Vater, um diesen endlich nach den Begegnungen mit seinem Kind vor ungerechtfertigten Vorwürfen durch die Mutter zu schützen.
Dass die Wartezeiten nach dem BU-Beschluss des Familiengerichtes immer zu lang sind, ist die Regel. Dass die Befindlichkeit der Mutter die Abläufe bestimmt, ist ebenfalls die Regel und dass weder die Bedürfnisse des Kindes noch die Bedürfnisse des Vaters eine Rolle spielen, ist ebenfalls die Regel.
Heute erhielt ich dazu eine Mail eines Vaters:
Letzte Woche war das vierte Elterngespräch (2 AWO, 2 Kinderschutzbund). Bei diesem Termin sollte besprochen werden, wie es nach dem letzten BU am Samstag, den 10.06.2017 weitergeht. Da jetzt jede der beteiligten Personen nacheinander in Urlaub ist und die Mutter nicht möchte, dass die Leiterin des Kinderschutzbundes die Betreuerin ersetzt, sehe ich jetzt meine Tochter voraussichtlich zwei Monate nicht!
Die Begründung der Mutter ist, dass unsere Tochter aufgrund einer verzögerten Entwicklung Sicherheit und Kontinuität bei den Personen, die sie umgeben, braucht. Unsere Tochter kennt meiner Meinung nach die Leiterin gut, daher denke ich, dass es ein vorgeschobener Grund ist, das Kind von mir fernzuhalten. Die Mutter hat uns auch beim vierten Elterngespräch mitgeteilt, dass sie keine weiteren Elterngespräche möchte. Die Leiterin hat ihr gesagt, dass sie dies dann der Richterin weitergeben müsse.
Beim BU-Termin am Samstag war die Leiterin anwesend und hat mir gesagt, dass sie am 10.07.2017 ein Gespräch mit der Kindesmutter habe und dass sie nochmals mit ihr sprechen möchte, damit sie den weiteren gemeinsamen Elterngesprächen zustimmt.
Was mir weiter negativ aufstößt, ist, dass mir schon monatelang angekündigt wurde, dass wir auf den Spielplatz gehen könnten, was bisher nicht zustande kam. Erst war es zu kalt, dann zu warm, dann brauchten wir einen Kindersitz, etc. Die Mutter hatte immer neue Gründe. Die Begleiterinnen bekommen es nicht in den Griff, sich gegen die Mutter durchzusetzen. Die Leiterin hat mir nach dem letzten Elterngespräch gesagt, dass sie die Mutter nicht zwingen kann und dass sie keine rechtliche Handhabe zur Verfügung habe.
Ich stehe jetzt da ohne Termine oder dass es irgendwie weitergeht, auf den Spielplatz, etc. Und das nach 9 Monaten BU.
Leider ist ein solches Szenario keine Ausnahme.
Nachtrag am 12.07-2017
„Ich habe am Montag Frau H. wegen den neuen Umgangsterminen kontaktiert und wollte nachfragen, wie es jetzt weitergeht. Leider waren die Kindesmutter und das Kind mal wieder krank, so dass es bisher zu keinem Gespräch kommen konnte.
Ich denke, dass es min. zwei Monate dauert, bis ich mein Kind wieder sehen darf. Und das trotz für mich positiven Gerichtsbeschluss. Die Betreuerin und Frau H. richten sich nur nach der Mutter und nicht nach dem Kindeswohl. Frau H. möchte noch weitere Termine für die BUs beim Jugendamt beantragen, obwohl es zwischen mir und dem Kind seit Beginn super läuft.“
Fakt ist:
Die Mutter missbraucht ihre Verfügungsmacht als Kinderbesitzerin gewaltsam. Und alle erkennen das – aber niemand tut was dagegen.
Die renommierte Beratungsstelle fürchtet wohl um ihren Ruf und möchte in einem System von Mütterzentrierung im Residenzmodell nicht als mütterfeindlich ins Gerede kommen. Also schaut sie untätig der Verfügungsgewalt der Mutter und dem Kindesmissbrauch zu.
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