Begleiteter Umgang (BU) wurde eingerichtet, um nach einer empfindlichen Störung der Eltern-Kind-Beziehung wieder behutsam eine neue Beziehung aufbauen zu können.
BU wird aber schon immer von Müttern dazu missbraucht, um Kinder und Väter auf ein Mindestmaß von zwei Stunden Kontakt alle 14 Tage herunterzubremsen.
Fatal ist zusätzlich, dass es gewaltige Engpässe gibt. Allein schon die eingeschränkte Verfügbarkeit seitens der Träger von BU verursacht immer wieder Umgangspausen von mehreren Monaten. Damit trägt die familiale Intervention zum gelingenden kindeswohlwidrigen Boykott bei – und niemand findet dies skandalös.
Kindesmissbrauch wird damit aber institutionell kommunal verwaltet und verantwortet.
Hat ein Anbieter Kapazitäten frei, ist es der Mutter freigestellt, beliebig zu verzögern.
Es gibt keine Sanktionen.
Der Bericht eines Jugendamtes an das Familiengericht ist typisch für unzählige Fälle, die ich erleben musste.
Typisch ist auch, dass die berichtende Sozialpädagogin nicht fassungslos ist über das rotzfrech ignorante Verhalten der Mutter. Sie zeigt Verständnis und sieht es als „großen Fortschritt“, dass sich die Mutter nach monatelanger Verzögerung doch auf BU „einlassen kann“.
Das kann nur noch als institutionalisierter Kindesmissbrauch bezeichnet werden – unter Aufsicht des Amtes, das eigentlich dazu da sein sollte, Kindesmissbrauch zu verhindern.
Wenn dieses Amt einerseits jährlich eine 6-stellige Anzahl von Kindern aus den Elternhäusern herausnimmt, aber regelmäßig Umgangsboykott selbst steuert und verwaltet, ist die Misere einleuchtend umschrieben.
04.02.2019
Sehr geehrter Herr Richter,
in der Verhandlung am 29.10.2018 bzgl.·einer Umgangsregelung zwischen den Parteien Maier und Müller baten Sie mich um Rückmeldung, sobald die vereinbarten begleiteten Umgänge und Beratungen bei der Psychologischen Beratungsstelle begonnen·haben.
Ich muss·Ihnen mitteilen, dass bis heute lediglich Erstgespräche, jedoch kein konkreter Umgang und keine Beratung bei·der Psychologischen Beratungsstelle stattgefunden haben. Noch am Tag der Verhandlung meldete der BU-Träger Kapazitäten ab sofort an. Seitens des Trägers sind zu Beginn eines betreuten·Umgangs zwei separate Erstgespräche mit den Eltern·und dem·Sozialen Dienst vorgesehen. Die Zuständige wollte mit dem Elternteil beginnen, bei dem das betroffene Kind lebt. Ich informierte·beide Elternteile über den aktuellen Stand und wollte, wie·mit dem Träger vereinbart, mit der Mutter einen Termin vereinbaren. Sie äußerte·mir gegenüber Bedenken,·dass·ihr dies jetzt zu schnell gehe.
Ich wies sie·auf die am gleichen Morgen getroffene Vereinbarung hin. Die Mutter gab an, mit ihrem Sohn für eine·Woche zu verreisen·und sich nach ihrer Rückkehr bzgl. eines Termins zu melden. Auch im Folgenden gestaltete·sich eine Terminfindung als äußerst schwierig, da die Mutter mir gegenüber angab, generell nur zwischen·15 und 16 Uhr Zeit zu haben,·aber zu konkreten Terminvorschlägen nach eigenen Angaben bereits verplant war. Gelang es dennoch, einen Termin zu vereinbaren, wurde dieser seitens der Mutter krankheitsbedingt wieder abgesagt.
Am 14.11.2018 wandte ich mich erneut telefonisch an die Mutter, da·der am 29.10.18 versendete Antrag auf begleiteten Umgang bislang nicht unterschrieben bei mir eingegangen·war. Sie teilte·mir mit, ihr Vater hätte ihn persönlich in den Briefkasten der Dienststelle eingeworfen. Ich schickte Herrn Maier einen Antrag, der auch zeitnah unterschrieben zurückkam. Am 21.11.18 schickte ich eine·Kopie des unterschriebenen Antrags an Frau Müller mit der Bitte, diesen ebenfalls zu unterschreiben und mir·zukommen zu lassen. Am 24.01.19 teilte mir die Mutter telefonisch mit, sie hätte den Antrag unterschrieben in der Dienststelle eingeworfen.
Die Psychologische Beratungsstelle teilte mir mit, dass erst nach den Umgangskontakten mit der gerichtsnahen Beratung begonnen werde.
Ende November fiel die vom BU-Träger für den begleiteten Umgang zuständige Frau Dahm längere Zeit krankheitsbedingt aus. Seitens des Trägers konnte keine Vertretung eingerichtet werden, so dass erst nach Frau Dahms Genesung Anfang Januar wieder nach Terminen gesucht werden konnte.
Am 10.01.19 fand·entgegen der ursprünglichen Planung das Erstgespräch mit Herrn Maier statt. Bis heute war es nicht möglich, einen Termin mit Frau Müller zu vereinbaren. Frau Dahm teilte mir am 08.01.19 mit,·dass·die Mutter sämtliche Terminvorschläge krankheitsbedingt negierte. Sie wolle sich erst nach ihrer Gesundung·wieder melden. Darüber hinaus sei eine Reha geplant, bei der sie das Kind·mitzunehmen plane.
Am·24.01.19 sagte mir die Mutter telefonisch den Terminvorschlag am·25.01.19 ab. Ob sie den Termin eine Woche später wahrnehmen könne, sei derzeit noch unsicher. Sie überlege, sich wieder an·ihre Anwältin zu wenden. Sie vertraue dem Vater einfach nicht und so lange dieses Misstrauen bestehe, werde sie ihr·Kind niemandem geben.
Frau Dahm meldete mir zurück, dass, sollte ein weiterer Termin abgesagt werden, der BU-Träger nicht mehr für den begleiteten Umgang zur Verfügung stehen·wird.
Frau·Müller erklärte sich dann zu einem Erstgespräch am 01.02.19 bereit, bei welchem sie auch den formell benötigten Antrag·unterschrieb. Hierbei äußerte sie große·Bedenken. Sie sei nach wie vor unsicher bzgl. des begleiteten Umgangs und wolle nun die Anbahnung zwischen Kind und BU-Träger abwarten.
Aktuell werde sie nachts mit anonymen Anrufen sowie Sturmläuten an der Tür betästigt. Zudem sei ihr Auto kürzlich zerkratzt worden. Die Mutter fühle sich terrorisiert und habe große Ängste, dass·der Vater dahinter stecken könnte.·
Im Gespräch zeigte sich weiterhin auch eine zeitliche Problematik: Die Mutter arbeite täglich von 10 Uhr bis ca. 18:30 Uhr mit einer Pause von ca. 1,5 – 2 Stunden um die Mittagszeit. ln·dieser Pause hole sie das Kind vom Kindergarten ab, kocht und isst·mit ihm, bevor sie dann wieder arbeiten muss. Ein Umgang·oder eine Anbahnung ist in dieser Zeit für sie nicht einzurichten.
Ebenso ist eine Anbahnung in den·Abendstunden in Anbetracht des Kindesalters schwierig. Hinzu kommt, dass die Mutter sich am·11.·März für mindestens vier Wochen in ambulante Reha begibt. ln dieser Zeit sei ein·Umgang ihrer Einschätzung nach wahrscheinlich·nicht möglich.
Seit der Verhandlung am 29.10.18·sind nun über drei Monate vergangen bis beide Erstgespräche·stattfinden konnten. Es wird als großer Fortschritt angesehen, dass die Mutter bereit zu sein scheint, sich·auf den begleiteten Umgang einzulassen.·Aus Sicht des Sozialen Dienstes ist aufgrund·der terminlichen·Engpässe seitens der Mutter sowie der geplanten Reha-Maßnahme jedoch mit weiteren Verzögerungen zu rechnen.