… noch schlimmer geht immer!
In einer schwierigen Trennungsbeziehung mit 2 Kindern (13 + 15) regt das Jugendamt ein Amtsverfahren nach §1666 BGB (Kindeswohlgefährdung) an.
Das Amtsgericht macht daraus ein strittiges Verfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter Einbeziehung eines Sachverständigen, gegen dessen Votum es das alleinige ABR an die Mutter gibt.
Der Vater geht in die Beschwerde.
Daraufhin stellt der 15-jährige Sohn den Kontakt zum Vater ein.
Sechs Monate später stellt die Tochter kurz vor dem Anhörungstermin beim OLG den Kontakt zum Vater ein.
Die Kindesanhörung ergibt einen Paukenschlag:
Anschließend wird Lisa angehört.
Lisa wird im Juni 13 Jahre alt. Sie geht in die gleiche Schule wie ihr Bruder Michael, in die 7. Klasse. Ihre Leistungen seien im letzten Halbjahr sehr eingebrochen. Das wolle sie aber verändern. Sie mache jetzt im Unterricht mehr mit und wolle auch bessere Noten schreiben. Es müsse bergauf gehen.
Im·Halbjahreszeugnis hatte sie drei oder vier Vierer. Das ganze liege an dem Stress, den sie mit dem Vater habe.
Sie brauche viel Zeit zum Lernen und kriege nicht so viel in ihren Kopf rein. Der Vater würde sie nicht unterstützen, er sage immer nur, sie solle lernen.
Jetzt, die beiden Tage vor dem Anhörungstermin sei sie gar nicht in der Schule gewesen. Auch heute sei sie nicht hingegangen. Sie hätte eigentlich heute eine Mathearbeit schreiben müssen.
Sie sei mit den Gedanken aber nur bei der gerichtlichen Anhörung gewesen. Es seien auch viele Tränen geflossen. Sie habe in der letzten Zeit wöchentlich mit der Schul-Sozialarbeit geredet.
Auch am Dienstag habe sie nochmal zwei Stunden dort gesprochen.
Sie habe auch ausführlich mit der Mama darüber gesprochen. Es sei dann alles rausgekommen, was sie mit dem Vater erlebe: Das sei schon krass. Sie werde ganz aggressiv, sie habe soviel Wut in sich.
Es gehe um die ganze Situation mit dem Papa. Er mache vieI Stress. Sie sei ja die Einzige, die überhaupt noch hingehe. Eigentlich sollte sie dieses Wochenende hin. Sie habe aber abgesagt.
Die ganze Situation ist zu krank, als dass sie noch hingehen könnte.
Beim Reiten gebe es einen Hof, da gehe sie schon seit 7 Jahren hin, das sei aber nur noch manchmal. Außerdem gebe es·einen Reiterhof, auf dem ein Pony steht. Um das kümmere sie sich, als wenn es ihr eigenes Pony wäre. Sie sei eigentlich zu groß, um es zu reiten, mache das nur noch ganz manchmal. Sie kümmere sich aber um das Pony.
Laut ihrem·Papa dürfe sie dort nur mit ihm hingehen: Dabei habe sie extra den Besitzer mal gefragt und der habe gesagt, das sei ihm egal. Der Papa mache aber immer Stress daraus, er·erzähle auf dem Hof Schlechtes und Lügen über Mama.
Dort habe sie auch mit Reitunterricht angefangen. Der Vater habe aber angefangen, Druck zu machen. Wenn sie das nicht richtig mache, also Turnierreiterin werden wolle, dann hätte es insgesamt keinen Wert. Sie müsse dann auch unter der Woche hingehen, nicht nur am Wochenende. Die Schule gehe doch aber vor. Sie brauche nun einmal viel Zeit zum Lernen.
Der Vater dreht alles irgendwie herum, was sie sage. Er habe den anderen auf dem Reiterhof Lügen über sie erzählt, deshalb sei sie da nicht mehr hingegangen. Der Vater habe den Reitunterricht insgesamt abgesagt, obwohl sie gerne am Wochenende weiter hingegangen wäre. Sie sei dann wochenlang überhaupt nicht mehr hingegangen. Es sei ihr aber schwergefallen, dass sie sich nicht mehr um das Pony habe kümmern können. Das sei schon alt, und man wisse nicht, wie lange das noch gehe.
Jetzt gehe sie aber doch wieder am Wochenende hin. Das hätte der Vater aber offenbar nur deshalb erlaubt, damit sie hier bei Gericht was Gutes über ihn sage. Er habe jetzt immerhin Respekt ihr gegenüber aufgebaut, weil er wisse, dass sie hier in diesem Verfahren das entscheidende Wort habe. Sie könne sagen, dass sie nicht mehr kommen will, sie könne die ganzen Probleme bei Gericht ansprechen oder sie könne auch die ganzen Probleme bei der Schul-Sozialarbeit ansprechen und überhaupt was anderen Leuten erzählen. Sein eigenes Bild von sich sei aber ganz anders. Er würde Lügen erzählen. Sie könne seine Maske fallen lassen.
Der Vater könne es nicht haben, dass sie seine Maske runterreiße. Er denke, er sei ein toller Mann. Dabei kommt er mit sich selbst nicht klar. Er wird schneII Iaut und mache den anderen nieder „ich bin oben, du bist unten“. Aber sie habe letztlich doch das Sagen.
Beim Thema Handy sage er, sie sei handysüchtig, sie sei krank, dabei sei er ständig am Handy.
Wenn sie beim Vater gewesen sei, habe sie häufig nichts zu tun gehabt. Deshalb habe sie viel mit Freunden geschrieben. Die Hausaufgaben habe sie allein gemacht. Der Vater könne nicht erklären, er werde schnell aggressiv, wenn sie es nicht auf Anhieb verstehe. Mit dem Stiefvater habe sie darüber reden können. Mit dem Stiefvater verstehe sie sich überhaupt sehr gut. Sie seien ein gutes Team, bei ihm fühle sie sich sicher. Der Papa habe etwas gegen ihn.
Der Papa habe beim Reiterhof auch Lügen über ihn erzählt und auch über sie. Deshalb sei es so schwierig, da überhaupt noch hinzugehen.
Der Vater würde sich aber um sie kümmern und würde auch nicht aggressiv sein, wenn sie sich weh tue. Sie habe neulich einen kleinen Reitunfall gegeben, das sei überhaupt nichts Schlimmes gewesen. Später unter der Dusche habe sie sich aber selbst an der Hand geritzt, damit es ordentlich blutet und damit er sich um sie kümmert und keinen Stress macht, Sie habe auch immer ihr Feuerzeug dabei, wenn er im Stall zu aggressiv werde und ihr zu nahe käme, könnte sie ihn mit dem Feuerzeug abschrecken.
Sie habe aber mit der Mama geredet und dabei sei ihr klar geworden, dass sie nie mehr hingeht.
Sie habe auch mit der Oma geredet. Diese habe gesagt, du bist doch die Einzige, die überhaupt noch hingeht. Wie schaffst du das mit 12 Jahren, dem Mann die Maske runterzureißen?
Der Vater habe nach dem letzten Gerichtstermin richtig Stress gemacht. Er habe sie zur Rede gestellt, warum sie denn solche Lügen über ihren armen Vater erzählen würde. Er habe ihr auch gesagt, dass sie nicht mehr auf den Reiterhof könne, wenn sie solche Lügen erzähle.
Beim Vater könne sie nicht richtig schlafen. Sie·habe schon das Trauma, dass·er sie so oft von hinten erschreckt habe, deswegen müsse sie immer den BIick Richtung Tür haben. Sie habe Angst vor ihm. ln den letzten zwei Wochen sei es richtig·krass geworden. Er sage immer wieder, er wolle bei ihr schlafen. Sie sage aber Nein, geh in dein eigenes Bett. Er sei dann aber trotzdem herangekommen und habe ihr die Hand auf den Po gelegt. Sie habe gesagt, das ist mein Körper, ich darf entscheiden, wer da anfasst und ich will das nicht. Er habe gesagt, ich bin doch dein Vater und ich bin der Einzige, der das darf. Dies sei der eigentliche Grund, warum sie jetzt nicht mehr dort hingehen wolle. Das sei schon mehrfach vorgekommen.
Ihr sei klar, dass es im Gerichtsverfahren darum gehe, wo sie wohnen. Michael und sie seien beide dagegen, dass sie zum Vater sollen. Dann würden sie lieber in eine Mülltonne ziehen.
Sie könne sich nicht recht erklären, warum der Vater so sei, wie er sei. Vielleicht liegt es an seinen roten Haaren. Er sei früher sehr gemobbt worden wegen den roten Haaren, deswegen färbe er sich auch die Haare schwarz. Deswegen sei er irgendwie sauer und komme nicht mit sich selbst zurecht.
Wenn Mama früher gesagt habe, sie solle zum Papa gehen, dann fand sie das schon immer schwierig. Jetzt akzeptiere die Mama ihre Entscheidung, wie auch bei Michael.
Als sie der Mama am Mittwoch erzählt habe von der Wunde an der Hand und dem Feuerzeug, sei der Mama das Herz in die Hose gerutscht. Die Mama habe deswegen gestern dem Vater mitgeteilt, dass erstmal dieses Wochenende kein Umgang·ist.
Lisa erklärt, dass sie den Vater in·Whatsapp blockiert habe. Dieser schreibe ihr immer komische Sachen. Sie könne da nicht Kind sein. Sie habe das Gefühl, sie müsse sich um einen 55~Jährigerin kümmern, als wäre er ein 5-Jähriger.
Früher habe der Vater immer behauptet, Mama und Michael hätten ihr Dinge in den Kopf gesetzt, sie wäre viel zu klein, um das alles zu verstehen. Jetzt entscheide sie. Er mache immer Stress mit Geld, dabei habe er genug. Beim Jugendamt wollte sie genau das klären, auch weil er bei diesem Thema immer schnell handgreiflich und aggressiv werde, sie wollte, dass jemand dabei ist. Der Termin wurde dann immer wieder verschoben. Sie sei schließlich doch wieder zum Vater hingegangen, weil sie sich gesagt habe, dass sie ihn doch irgendwie vermisse. Manchmal hätten sie auch schöne Sachen gemacht, es gab mal einen Ausritt, als sie mit dem Pony draußen war und er mit dem E-Bike nebenher gefahren ist. Aber es war auch immer viel Stress. Sie sei doch seine Tochter, aber ihr sei es erst diese Woche klar geworden, dass sie ihn nicht mehr sehen will.
Am liebsten würde sie die Sache so krass durchziehen, dass er überhaupt kein Sorgerecht mehr über sie habe. Das sei ihr größter Wunsch: Sie scheiße auf das Pony und auf·den Reiterhof. Sie werde sich nächste Woche die Haare umfärben, um nicht mehr seine rote Färbung zu haben.
Sie wolle auch nicht mehr seinen Namen tragen. Sie sei überhaupt nur zum Vater gegangen wegen des Ponys.
Auf Frage, was der Vater ändern müsse, dass sie wieder hingehe, erklärt Lisa, da gebe es nichts. Sie werde auf keinen Fall rnehr hingehen. Nach 7 Jahren reiche es. Sie habe so krasse Depressionen und Ängste. Egal, was er ändere, sie gehe nie mehr hin.
Den Kampf gegen ihn habe sie aber erst gewonnen, wenn er kein Sorgerecht mehr über sie habe.
Lisa wird vom Senat erklärt, dass die Eltern im vorliegenden Verfahren aber nur über das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten.
– Ende des Vermerks –
Es fällt auf, dass Lisa nur wenige Tage vor der Anhörung nicht nur in der Schule fehlt und viele Tränen fließen lässt, sondern dass sie auch mit einigen Personen spricht, worauf ihr plötzlich klar wird, was da schon lange schief läuft: Sie erkennt endlich, dass der Vater der Schuldige ist und schon immer alles falsch gemacht hat.
„Sie habe auch ausführlich mit der Mama darüber gesprochen. Es sei dann alles rausgekommen, was sie mit dem Vater erlebe: Das sei schon krass. Sie werde ganz aggressiv, sie habe soviel Wut in sich Es gehe um die ganze Situation mit dem Papa. Er mache vieI Stress.“
„Mit dem Stiefvater habe sie darüber reden können.“
„Sie habe aber mit der Mama geredet und dabei sei ihr klar geworden, dass sie nie mehr hingeht.“
„Sie habe auch mit der Oma geredet. Diese habe gesagt, … Wie schaffst du das mit 12 Jahren, dem Mann die Maske runterzureißen?“
„Der Vater könne es nicht haben, dass sie seine Maske runterreiße. … Er wird schneII Iaut und mache den anderen nieder „ich bin oben, du bist unten“. Aber sie habe letztlich doch das Sagen.“
„Sie könne seine Maske fallen lassen.“
Die konzertierte Aktion der Familie der Mutter wird überdeutlich. Während der knapp 16-jährige Michael relativ autonom wirkt, berichtet Lisa naiv, wie sie ihren Umschwung gegen den Vater nun endlich als Befreiung empfindet und wer alles wie dazu beigetragen hat.
Woher hat sie wohl als 12-Jährige die Beiträge zur Psychoanalyse ihres Vaters? Wann hatte sie wie von ihrem Vater als rothaariger gemobbter Junge erfahren?
„Sie könne sich nicht recht erklären, warum der Vater so sei, wie er sei. Vielleicht liegt es an seinen roten Haaren. Er sei früher sehr gemobbt worden wegen den roten Haaren, deswegen färbe er sich auch die Haare schwarz. Deswegen sei er irgendwie sauer und komme nicht mit sich selbst zurecht.“
„Er denke, er sei ein toller Mann. Dabei kommt er mit sich selbst nicht klar.“
„Sie habe das Gefühl, sie müsse sich um einen 55~Jährigerin kümmern, als wäre er ein 5-Jähriger.“
Ihre Mutter hat ihr nicht nur die Augen geöffnet und ihr die wahre Natur des Vaters erklärt, sie hat ihr auch erklärt, dass sie jetzt als 13-jähriges Mädchen Macht über ihren Vater hat. Und Lisa genießt diese Macht:
„Er habe jetzt immerhin Respekt ihr gegenüber aufgebaut, weil er wisse, dass sie hier in diesem Verfahren das entscheidende Wort habe. Sie könne sagen, dass sie nicht mehr kommen will, sie könne die ganzen Probleme bei Gericht ansprechen oder sie könne auch die ganzen Probleme bei der Schul-Sozialarbeit ansprechen und überhaupt was anderen Leuten erzählen. … Sie könne seine Maske fallen lassen.“
Natürlich ist sie eine typische 13-Jährige und entsprechend ambivalent:
„Er habe den anderen auf dem Reiterhof Lügen über sie erzählt, deshalb sei sie da nicht mehr hingegangen.
Der Vater habe den Reitunterricht insgesamt abgesagt, obwohl sie gerne am Wochenende weiter hingegangen wäre.
Sie sei dann wochenlang überhaupt nicht mehr hingegangen.
Jetzt gehe sie aber doch wieder am Wochenende hin.“
Lisa hat den Beschuldigungseifer der Mutter übernommen und erklärt 7 Mal, der Vater würde Lügen über sie und ihre Mutter erzählen.
Ebenso erklärt sie 7 Mal, der Vater würde Stress machen.
Das Ganze toppt Lisa durch die Aussage:
„Den Kampf gegen ihn habe sie aber erst gewonnen, wenn er kein Sorgerecht mehr über sie habe.“
Sie kämpft als Kind gegen den Vater um das Sorgerecht für die Mutter?
Und wie reagieren die Professionen darauf?
Sie fragen, wie sich der Papa ändern müsse, dass er den Anforderungen seiner Kinder gerecht wird. Das nennt man Parentifizierung hoch zehn.
Nicht die Eltern bestimmen die Entwicklung des Kindes, sondern das Kind bestimmt die Entwicklung des Verlierers im Residenzmodell.
LERNTIPP:
Hallo Papas, habt ihr verstanden, wie das geht, den anderen Elternteil aus dem Rennen zu kicken?
Ach so, zum Schluss noch:
Die Verfahrensbeiständin äußert vor dem gesamten Senat des OLG ohne jede Hemmung, dass sie bei der Mutter keine Einschränkung in der Bindungstoleranz erkennen könne. Damit macht sie deutlich, weshalb der Berufsstand der Verfahrensbeistände allgemein im Verruf ist. Es sind die haltungslosen und ethikfreien Verkörperungen von Professionen, deren Äußerungen alles andere widerspiegeln – nur keine Professionalität. Und diese VB war das klassische Beispiel dafür in einer Anhörung vor dem OLG. Man müsste den Namen dieser Frau öffentlich machen und ihr öffentlich das Handwerk legen!
Außer dieser profilfreien Verfahrensbeiständin waren das Jugendamt und ein Sachverständiger vertreten. NIEMAND außer dem Beistand des Vaters machten den Inhalt der Kindesanhörung und dessen Konsequenzen zum Thema: Alle wollten die Dominanz einer destruktiven Mutter und eine Beschuldigung des Vaters.
Wir werden das Schicksal dieser Kinder verfolgen und die dafür verantwortlichen Personen zur Rechenschaft ziehen.
Wenn die Bauchgefühle von Frauen (dort, wo die Nabelschnur herkommt) vor Gericht synchronisieren, kann nur das rauskommen, was unsere deutsche Familienrechtspraxis zu der Katastrophe werden lässt, die sie ist.
Und schließlich:
Was muss der Papa machen, wenn seine Tochter wieder fragen sollte: Papa, legst Du Dich zu mir ins Bett bis ich eingeschlafen bin?
Muss er dann nicht erklären, dass das nicht geht, weil er sich vor seiner eigenen Tochter in Schutz bringen muss?
Wenn seine Tochter ihn umarmt, muss er ihr dann sagen, dass sie zuerst fragen muss, wo sie hingreifen darf, weil sein Körper ihm gehört und er allein bestimmt, was sie anfassen darf?
Ein weiterer Fall kam aktuell hinzu:
Aus dem Bericht der Verfahrensbeiständin ans AG
Gespräch mit Alice in der Grundschule am 15.03.2023
Die Unterzeichnerin trifft Alice ohne vorherige Ankündigung in der Grundschule.
Alice wirkt fröhlich und aufgeschlossen. Die Klassenlehrerin ermöglicht ein Gespräch in einem Nebenraum ihrer Klasse. Nachgefragt, wie es Alice gehe, betont sie, dass es ihr gut gehe. Auf die Frage, was es Neues gibt, antwortet sie spontan: „Ich will noch einen Papa-Tag haben.“
Sie erklärt, dass sie sich wünsche, dass heute Freitag wäre und dann wieder ein Tag mit dem Papa sei. Die Unterzeichnerin zeichnet die Wochentage auf ein Blatt und fragt nach, wie genau sie sich dies vorstelle. Alice erklärt, dass sie momentan den Papa freitags sehe. Dann fordert sie die Unterzeichnerin auf, auch den Samstag anzukreuzen und erklärt, dass sie in der Woche später wieder zwei Mama-Tage haben wolle und dann im Wechsel wieder zwei Papa-Tage.
Nachgefragt, ob sie sich vorstellen könne, jede Woche, beispielsweise freitags Papa-Tag zu haben, verneint sie dies und erklärt, dass sie auch noch ihre Freundin treffen und zum Turnen fahren wolle. Nachgefragt, ob auch der Papa sie zum Turnen bringen könne, verneint sie dies und teilt mit, dass die Mama ihr beim Abholen immer etwas zu essen mitbringe. Nachgefragt, ob auch der Papa ihr das Essen mitbringen könne, sagt sie: „Nein, er weiß nicht, welche Sachen er mir mitbringen soll.“ Nachgefragt, ob die Mama ihm das sagen könnte, sagt sie: „Nein, die Mama wird ihm das nicht sagen.“ Nachgefragt, was sie gerne nach dem Turnen esse, erklärt sie: „Eine Banane und eine Brezel mit Käse und Wurst. Die Mama hat einmal einen falschen Käse mitgebracht und dann musste ich brechen.“
Nachgefragt, wie die Kontakte mit dem Papa aktuell seien, erklärt Alice: „Wir spielen immer was Schönes. Es läuft gut. Der Papa macht dann das, was ich sage.“ Nachgefragt, ob die Umgangsbegleiterin dabei sei, erklärt sie, dass Frau K. auch schon mal ein bisschen weg gewesen sei und dann wiederkam. Das sei für sie auch in Ordnung. Ganz solle Frau K. aber nicht weggehen.
Nachgefragt, was passieren könne, wenn sie nicht da sei, erklärt sie: „Dann könnte der Papa mich anschreien. Ich habe Angst, dass er mich schlägt. Mama hat das gesagt, dass der Papa das früher gemacht hat.“ Alice erklärt: „Papa hat sich ein bisschen verändert. Aber ich möchte das nicht ausprobieren, weil meine Mama erlaubt das nicht, … weil meine Mama denkt, dass er mich dann schlägt oder mich anschreit.“ Alice erklärt: „Ein kleines bisschen kann ich mich an früher erinnern und die Mama hat das mir gesagt. Sie glaubt nicht, dass der Papa sich verändert hat.“
Die Unterzeichnerin erklärt Alice, dass sie nicht wisse, ob Frau K. auch samstags arbeite.
Nachgefragt, wie sie das finden würde, wenn jemand entscheiden würde, dass zum Beispiel jeden Freitag begleiteter Kontakt mit dem Papa sei, erklärt sie: „Das ist schlimm, denn dann kann ich ja nichts essen.“
Nachgefragt, ob es auch schlimm sei, wenn beide Elternteile damit einverstanden seien, sagt sie: „Wenn Mama das sagen würde, dann würde ich es machen.“
Nachgefragt, wie sie das genau meine, sagt sie: „Weiß ich nicht.“
Nachgefragt, was ich der Richterin von ihr sagen solle, teilt sie mit, dass sie zwei Papa-Tage (Freitag und Samstag) haben wolle und Frau K. solle die Tage begleiten. Zeitlich solle es so sein, wie bisher.
Anmerkung der Unterzeichnerin: Alice wirkte fröhlich und zeigte sich gesprächig. Nach dem Gespräch zeigte sie der Unterzeichnerin noch ihren Garderobenplatz und ihre Klasse.
Gez.
Dipl.-Sozialarbeiterin/Dipl.-Sozialpädagogin
Der Vater schreibt dazu ans AG:
Stellungnahme zum Bericht der Verfahrensbeiständin vom 19.03.2023
Die Verfahrensbeiständin hörte das Kind Alice in der Schule an und wählte damit einen neutralen Ort außerhalb des Wohnumfeldes der Mutter.
Damit kam es zu erhellenden Äußerungen des Kindes.
Die spontane Intention von Alice war, mehr Zeit mit dem Vater verbringen zu können.
In der nachfolgenden Dialogsequenz bei der Ankreuzung von Wochentagen im Kalender wird allerdings völlig realitätsfern agiert:
Es wird argumentiert vom „Wechsel von zwei Papa-Tagen mit zwei Mamatagen“. Dabei geht es offensichtlich um den Wechsel von 2 Papatagen mit 12 Mama-Tagen. Die Verfahrensbeiständin argumentiert in dieser Sequenz ausschließlich innerhalb der Kategorie „14-tägiger Umgang“, ohne dem Kind zu vermitteln, dass es den Vater immer nur zwei Tage nach einer langen Sequenz von 12 Mamatagen sieht.
Trotz diesem besonderen Wunsch nach mehr Zeit mit dem Papa wird die Ambivalenz des Kindes mit diffusen Ängsten, die das Kind mit dem Vater verbindet, deutlich:
„Dann könnte der Papa mich anschreien. Ich habe Angst, dass er mich schlägt.“
Diese Ängste von Alice sind völlig neu, wurden nie vorgebracht und erscheinen ohne jede reale Erfahrung aus der Begegnung mit dem Vater zum ersten Mal bei dieser Anhörung.
Allerdings erklärt Alice auch deutlich, woher diese Ängste kommen:
„Mama hat das gesagt, dass der Papa das früher gemacht hat.“
„Papa hat sich ein bisschen verändert. Aber ich möchte das nicht ausprobieren, weil meine Mama erlaubt das nicht, … weil meine Mama denkt, dass er mich dann schlägt oder mich anschreit.“
Alice lebt in einer von der Mutter diktierten und dominierten Welt, die durch deren Vaterfeindlichkeit geprägt ist.
Eine solche Konditionierung des Kindes durch die Mutter gegen den Vater widerspricht nicht nur eklatant §1684 BGB, sondern stellt eine Kindesmisshandlung dar, die dem Kind einen Elternteil mit Psychoterror-Maßnahmen entziehen will.
Beide Töchter sind inzwischen durch die Manipulationen der Mutter dem Vater gegenüber kritisch bis ablehnend eingestellt, was durch missbräuchliches Verhalten der Mutter ausgelöst und ständig weiter gepflegt wird – und das unter der Beobachtung der Professionen.
Niemand unter den Professionen hat diese Destruktionen der Mutter je zum Thema gemacht, obwohl der Vater beständig davor gewarnt hat.
Schon im Gutachten aus dem Jahr 2020 wurde ausgeführt, dass die Mutter kein stabiles konstruktives Elternverhalten leben kann und den Vater als Elternteil abweist.
Allein diese Hinweise aus dem Gutachten hätten genügen müssen, um die Mutter auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und deren angemessenes Verhalten einfordern zu müssen – unter Androhung von sorgerechtlichen Maßnahmen.
Da dies nicht erfolgte, erleben wir inzwischen eine neue Dimension des Indoktrinierungsverhaltens der Mutter, die den Vater in Alice mit Gewaltverhalten assoziiert und Ängste des Kindes vor dem Vater bewusst erzeugt.
Damit sind wir im Bereich einer bewussten von der Mutter gesteuerten Kindeswohlgefährdung.
Alice erklärt immer wieder die Dominanz, die sie durch die Mutter erfährt. Diese kontrolliert alle Abläufe und sorgt dafür, dass der Vater abseits gehalten wird.
Ihr Vater könne sie nicht vom Turnen abholen, weil er nicht wisse, was sie nach dem Turnen gerne esse.
„Nachgefragt, ob die Mama ihm das sagen könnte, sagt sie: „Nein, die Mama wird ihm das nicht sagen.“
„Die Mama hat einmal einen falschen Käse mitgebracht und dann musste ich brechen.“
Man stelle sich vor, ein solches Missgeschick sei dem Vater passiert. Es wäre für Mutter und Kind Grund gewesen, den Vater für lange Zeit oder für immer vom Kontakt mit der Tochter auszuschließen.
Die Mutter sorgt dafür, dass zuviel Vater für Alice mit existenziellen – aber völlig unbegründeten – Ängsten verbunden ist:
„Nachgefragt, wie sie das finden würde, wenn jemand entscheiden würde, dass zum Beispiel jeden Freitag begleiteter Kontakt mit dem Papa sei, erklärt sie: „Das ist schlimm, denn dann kann ich ja nichts essen.“
Deutlicher kann das Missbrauchsverhalten der Mutter nicht geschildert werden.
Die Professionen müssen darauf reagieren, wenn sie sich nicht einer Kindesmisshandlung mitschuldig machen wollen.
Die VB schilderte nur den Ablauf ihres Dialoges mit dem Kind. Sie verzichtete auf jeden Kommentar und auf jeden Schluss, den sie aus diesem Dialog ziehen muss, um von ihrer Seite die von ihr erwarteten Hinweise ans Gericht zu liefern.
Das hat natürlich taktische Gründe. Ohne sich schriftlich im Vorfeld zu äußern, kann sie ihre Haltung im Verfahrenstermin wie ein Fähnchen im Wind dem jeweils gegebenen kollektiven Gruppenkonsens andienen, ohne durch eigene divergierende Haltungen aufzufallen.
Eine solche rückgratlose und profilneutrale Haltung erfahren wir von Professionen immer dann, wenn deren Bestellung vom Wohlwollen des Gerichts abhängig ist. Diese Art von Kindeswohlferne wird auch gerne durch „professionellen“ Wortschatz getarnt.
KINDESWOHL erfordert aber Profil und Haltung – das Gegenteil dessen, was der Bericht der VB hergibt.
Es wird spannend sein, wie die Richterin mit dem Bericht der VB und dem Kommentar das Vaters dazu umgehen wird.