Wir glauben, zu wissen, was mit Abstammung gemeint ist. Wir erfahren das auch in allen Bereichen des bisher in der Menschheitsgeschichte angesammelten Wissens: Abstammung gründet auf die Linie der durch biologische Verschmelzung begründeten Weitergabe der eigenen Gene, die in ein Geflecht von Beziehungen eingebunden ist. Dies wurde bis ins 20. Jahrhundert versucht, durch die staatlich wie religiös geförderte Institution Ehe unter Kontrolle zu halten.
Die nach dem zweiten Weltkrieg und dem danach einsetzenden Wirtschaftswunder folgende studentische Revolte löste in der westlichen Welt eine Befreiungsbewegung aus, die die gesellschaftlichen Kontrollen bezüglich der Weitergabe von Genen aufweichte und zu einer Liberalisierung der Reproduktionspraxis führte, die inzwischen die bisher allein gültige Definition von Abstammung zunehmend ab absurdum führt.
Die in einer patriarchalen Welt bestimmende patrilineare Orientierung von Abstammung weicht einer matrilinearen Dominanz, die zur Zeit im Wildwucherungsprozess Orientierung sucht und in diesem Drang nach Lösungsfindung auch immer wieder kuriose Blüten treibt.
Wenn eine deutsche Justizministerin eine seit 8 Jahren geplante und in den Koalitionsvereinbarungen festgeschriebene Familienrechtsreform gezielt an die Wand fährt, im Rückzug aus dieser längst überfälligen Reform aber noch schnell allen lesbischen „Mitmüttern“ das automatische Gemeinsame Sorgerecht zusprechen möchte, obwohl biologische Väter in Deutschland längst nicht alle automatisch das Gemeinsame Sorgerecht erhalten, wird deutlich, was den Wesenszug in der Lösungsfindung ausmacht:
Abstammung soll durch Sozialisation ersetzt werden, wobei die Dominanz die Mutter hat.
Bestrebungen in diese Richtung sind nicht neu:
Wenn in §1591 BGB Mutterschaft biologisch begründet und gegen jede Konkurrenz geschützt wird, wird Vaterschaft in §1592 BGB bewusst allein sozial und rechtlich definiert, wobei Konkurrenzen bewusst erzeugt werden.
Dies führte in den letzten Jahrzehnten dazu, dass Mütter zu den Besitzerinnen und Alleinvollmachtsinhaberinnen ihrer Kinder wurden und dass sie die Möglichkeit haben, ihren Kindern successive Väter zuzuweisen. Matrilineare Lebensläufe prägen viele Restfamilienruinen modularen Charakters.
Doch die Bedrohung auch dieses politisch bevorzugten Konstruktes berührt uns schon:
Während ein Kind heute drei verschiedene Väter unterschiedlicher Vaterqualität haben kann, einen rechtlichen (der zu zahlen hat), einen biologischen und einen sozialen Vater, kann ein Kind heute drei verschiedene allein biologische Mütter haben: Diejenige, von der der Zellkern stammt (die also die Gene weitergibt), diejenige, von der die Zelle stammt und die Leihmutter, die das Kind austrägt und zur Welt bringt. Diese letzte gilt nach §1591 BGB als die rechtliche Mutter. Da diese aber im Rahmen eines Geschäftsmodells auch „nur“ die für diese Dienstleistung bezahlte Leihmutter sein kann, ist durchaus möglich, dass unsere deutsche Definition von Mutter- und Vaterschaft für beide Geschlechter pervertierte Züge aufweist.
Die deutsche Gesetzgeberin will Mutterschaft natürlich vor Konkurrenzen schützen und verbietet damit Leimutterschaft und Zellkernübertragung. Das Phänomen wird allerdings in einer immer mehr vernetzten multikulturellen Gesellschaft aus anderen Staaten zu uns hereingetragen.
Ich habe einen Vater in Beratung, der nach deutschem Recht durch Heirat der Vater eines Kindes ist. Die Mutter hat allerdings in ihrem Heimatland ein Kind von ihrer Schwester übernommen und nach Deutschland mitgebracht. Sie hat das Kind nicht geboren und ist damit nach deutschem Recht nicht dessen Mutter. Hat sie allerdings die Mutterschaft im Herkunftsland z.B. durch eine über Bestechung erreichte Eintragung des Kindes in ihren Pass erkauft, wird dies der deutsche Staat wohl hinnehmen müssen. Es wird aber deutlich, dass die Intention des Gesetzgebers in Deutschland immer dann nicht gegen Missbrauch geschützt ist, wenn Mütter die Konsequenzen daraus tragen müssten. Unser Staat lässt sich gerne durch Mütter betrügen.
Es wird deutlich, dass es in Zukunft zwei Definitionen von Elternschaft geben muss, die gleichrangig nebeneinander stehen und beide definiert und in ihrem Rechtsrahmen bestimmt werden müssen: Die biologische und die soziale Elternschaft.
Wenn wir vom Geschäftsmodell „Leihmutterschaft“ ausgehen, müsste die Mutter, von der der Zellkern stammt (Zellkernspenderin) die biologische Mutter sein. Jedes Kind muss das Recht haben, zu wissen, woher seine genetische Disposition (Krebsfamilie, Neigung zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gicht, psychiatrische Disposition, etc. bis zu IQ, emotionale Grund-Disposition, Humor, Persönlichkeits-Typus, etc.) kommt.
Und damit wird auch deutlich, dass das Adjektiv „biologisch“ nicht mehr ausreicht. Wenn ein Kind drei biologische Mütter haben kann, muss eine präzisere Bezeichnung verwendet werden: „genetisch“. Wir müssen also in Zukunft von der genetischen und der sozialen Elternschaft reden. Was wir mit Abstammung bisher meinten, betrifft die genetische. Und diese ist auch in einer immer chaotischer werdenden Welt mit ihrer Vielfalt an Beziehungen und technischen Optionen die einzig sichere und klare Definition.
Die soziale Mutter ist dann vielleicht diejenige, deren Partner die Leihmutter bezahlt und die als Auftraggeberin das Kind bestellt hat und dann großzieht.
Der biologische (und damit auch genetische) Vater ist derjenige, dessen Weitergabe seiner Gene durch einen Gentest nachgewiesen ist. Vielleicht ist er aber nur derjenige, der in einem ONS auf der Discotoilette die Schwangerschaft auslöste, was die Mutter wohl nie preisgeben wird, weil sie noch verheiratet ist, aber mit einem weiteren Mann zusammenlebt. Ihr Noch-Ehemann ist dann der rechtliche Vater, der zu bezahlten hat, der aus der Discotoilette ist der biologische Vater, der wohl nie bekannt werden wird und der, mit dem sie zusammenlebt, ist der soziale Vater (Lebensabschnittsgefährte – LAG). Die Mutter hat aber die Möglichkeit, diese verschiedenen Funktionen nach Belieben zu verbinden oder zu vermischen. Sie kann versuchen, die Vaterschaft dem Noch-Ehemann anzuhängen oder dem derzeitigen LAG.
Mindestens 10% der heute lebenden Kinder sind auf diese oder ähnliche Weise entstanden und allein deren Mütter wissen, was tatsächlich geschah. Sie werden aber von unserem Staat geschützt und davor bewahrt, die Verantwortung für die Folgen ihres Handelns tragen zu müssen. Ein Vater, der festgestellt werden kann, MUSS haften. Er hat keine Möglichkeit, die Babyklappe zu nutzen. Chancengleichheit und Wahlfreiheit beider Geschlechter? Vergiss solche Werbesprüche einer den Wähler betrügenden Machtclique!
Heute kommen zu den Perversitäten im Umgang mit der Definition von Vaterschaft und Mutterschaft diejenigen Perversitäten, die aus dem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, der Frauenhaus-Praxis und dem Missbrauch mit dem Missbrauch resultieren.
Ich bearbeite zur Zeit parallel einmal wieder meinen Stammbaum. Es wird deutlich, wie früher Brüche in Lebensläufen schicksalhaft aus politischen Bedingungen und aus den mangelhaften medizinischen Möglichkeiten hervorgingen. Während Männer durch Unfälle und Kriegsereignisse umkamen, prägte Kindersterblichkeit und der Tod von Müttern bei der Geburt einen Stammbaum. Während nur 1 bis 2 Generationen geschehen inzwischen weit drastischere Einbrüche in Lebensläufe durch die staatlichen Steuerungselemente um Trennung und Scheidung und die dabei wirksamen Perversitäten im Ablauf.
Meine Überlegungen führen dazu, dass jede Person zwei Stammbäume führen müsste: Einen genetisch und einen sozial begründeten. Der sozial begründete Stammbaum würde dann alle Personen aufführen, die im Lebensverlauf in der Lage waren, Einfluss auf die Sozialisation der Zielperson im Stammbaum auszuüben.
Hinzu kommen allerdings weitere bedeutende neue Aspekte:
Die durch Mütter ausgelöste Vaterlosigkeit von Kindern führt zu inzwischen weitgehend erforschten Risiken, die immer noch billigend in Kauf genommen werden. Zunehmend bevölkern kaputte Individuen einen immer kaputter anmutenden Staat.
Unsere Psychiatrien und Therapiestationen sind proppevoll. Immer mehr Kinder belegen Therapieplätze und werden als wählende Klientel im Staat Sprengstoff bilden. Es ist kein Wunder, wenn inzwischen Wahlergebnisse zu nur schwer umsetzbarer Regierbarkeit führen.
Wenn dieser Staat z.B. eine durch die Mutter vaterlos aufgezogene Wissenschaftlerin (Vater wird von beiden, Mutter und Tochter, nur als Geldquelle in einem prostitutionsorientierten System missbraucht) dafür bezahlt, ethische Normen in der Reproduktionsmedizin zu entwickeln, müssen wir uns nicht wundern, wo diese Gesellschaft hinführt.
Und wenn der von Mutter und Kind entsorgte Vater dann auch noch gar nicht der genetische Vater ist, sondern nur der soziale Vater auf Zeit war, dann ist diese Wissenschaftlerin in doppelter Hinsicht vaterlos.