vor den Bundestagsausschüssen
Am 20.06.2021 jährt sich die entlarvende Anhörung zum Gewaltschutzgesetz vor den Bundestagsausschüssen zum 20. Mal.
Das gibt Grund, sich wieder eingehend damit zu beschäftigen.
Ich habe auf diesen Blog folgende beiden Artikel eingestellt:
Ich hatte natürlich damals dieses Protokoll gesichert und abgespeichert, weil ich wusste, mit welchen machtpolitischen Mitteln in unserem „Rechtsstaat“ besonderer Ausprägung politisch gearbeitet wird.
Der Umgang mit Prof. Bock damals oder die Machenschaften der SPD zum Ende dieser Legislaturperiode im Familien- und Justizministerium bestätigen meine Vorsicht.
Unter Einbeziehung aller Erkenntnisse der letzten 20 Jahre brauchen wir dringend eine Evaluation des Gewaltschutzgesetzes und eine Evaluation der Praxis der autonomen Frauenhäuser.
Ich sammle haarsträubende Fälle von Veruntreuung von Steuergeldern und Ausübung von Gewalt durch Frauenhäuser.
Zwei eklatante Fälle spielen gerade am Frauenhaus Stuttgart und am Frauenhaus Sigmaringen.
Weil es zu wenige Gewalttäter in Deutschland gibt, um die Frauenhäuser zu füllen und das Dogma des männlichen Gewalttäters erfolgreich propagieren zu können, haben Frauenhäuser Frauen aus Entwicklungsländern, die über eine staatlich protektionierte Form von Edelprostitution den Eintritt in unseren Wohlfahrtstaat „erarbeiten“ wollen, als Lieblingsklientel entdeckt. Es gibt in vielen Ländern Anweisungen für Frauen, wie sie ihren Körper einsetzen können, um die Erfolgsleiter hinaufzupurzeln:
* Einen deutschen Mann finden, der sie heiratet und sie schwängert
* Drei Jahre warten und dabei den Absprung vorbereiten durch Hinweise auf Gewalttätigkeit, Vernachlässigung und weitere ersonnenen „Gewalttätigkeiten“ des Mannes und Vaters
* Kontakt zum Frauenhaus aufnehmen
Alles Weitere ist dann standardisierter Ablauf:
* Nach dem Einsatz ihres Körpers genügt jetzt der sorgfältig geplante Einsatz der Frucht ihres Körpers als Erweiterung der Prostitution: Das Kind garantiert die Stellung der Frau im Wohlfahrtsstaat
* Meist wird die Frau und Mutter mit dem Kind in ein Frauenhaus verlegt, das mehrere 100 km weit weg liegt.
* Der Vater sieht sein Kind nicht mehr. Dieser legalisierte Kindesentzug wird vom Frauenhaus mit viel Gewaltbereitschaft geplant und durchgeführt.
* Wenn der Vater sein Kind sehen möchte, muss er ein Verfahren am entfernten Ort des Frauenhauses führen
* Das Frauenhaus will keinen Kontakt zwischen Vater und Kind und tut alles, um diesen zu verhindern
* Das Frauenhaus erklärt der Mutter, dass sie alles bekommen wird, was sie will – sie muss nur die Vorgaben des Frauenhauses beachten und den Vater möglichst monströs darstellen
* Die Geldflüsse für die Mutter sind staatlich garantiert, das Recht von Kind und Vater nicht
Fall in Stuttgart
Mutter Afrikanerin, Vater deutsch
Kennenlernen über eine afrikanische Vermittlungsplattform
Ablauf wie oben beschrieben
Im Protokoll der ersten Verhandlung nach dem Kindesentzug ist zu lesen:
„Die Mutter berichtete, dass es dreimal Streit gegeben habe. Ein Mal als er keine Pampers gekauft hat, ein Mal als er die Exfreundin [mit deren Verlobtem] eingeladen hat und ein Mal bei einem Telefonat mit der Großmutter. Sie hat verneint, dass er ihr gegenüber gewalttätig geworden ist.“
Und das ist für das Frauenhaus Stuttgart Grund genug, eine Afrikanerin, die nicht die Flucht wählt, sondern ein Prostitutionsmodell, um bedeutend komfortabler den Eintritt in den Wohlfahrtsstaat zu erreichen, hilfreich auf Kosten des Steuerzahlers zu unterstützen. Nebeneffekt: Ein deutscher Mann als Gewalttäter mehr auf der sorgsam inszenierten Strichliste der Männerhasserinnen vom Frauenhaus. Und das Geld aus dem Steueraufkommen (mehrheitlich von Männern erwirtschaftet) sprudelt munter weiter.
Fall in Sigmaringen
Vater und Mutter russisch
Vater ist mehrfacher alleinerziehender Vater, der nach dem Tod seiner Frau mit bewundernswerter Disziplin seine Kinder aus erster Ehe großzieht.
Für seine drei weiteren kleinen Kinder aus der Folgebeziehung ist er ein Gewalttäter, der diese Kinder – über das Frauenhaus organisiert – über ein Jahr lang nicht sehen durfte.
Dass etwas absolut nicht stimmen kann, ist für jeden deutlich, der diesen grotesken Fall kennenlernt.
Immer wieder kann ich typische Frauenhausanwältinnen in Verfahren kennenlernen. Sie gehen mit einer Gewaltbereitschaft vor, die atemlos macht und die ich auch aus dem Umfeld von Frauenhäusern in Gestalt von Vertreterinnen kenne.
„Natürlich brauchen die Kinder einen Vater – aber nicht diesen!“
Dabei zeigte die Anwältin aus dem Raum Calw auf den Vater, der neben mir saß.
Inzwischen ist klar, dass diese Anwältin und diejenige davor gewaltsam gegen alles verstoßen haben, was vernünftig, kindeswohlgerecht und angemessen gewesen wäre.
Es gab in diesem Fall endlich einen Gutachter mit Augenmaß, der über die Lösung der Geschwistertrennung (Tochter bleibt bei der Mutter, Sohn kommt zum Vater) der Mutter die Illusion nahm, mit ihren perversen Spielchen weitermachen zu können.
Was wir brauchen, ist also eine Evaluation solcher Abläufe, die eben nicht die systemimmanente Beweihräucherung profeministischen Handelns als Richtschnur aufnimmt, sondern die ALLE Betroffenen in die Evaluation einbezieht – auch die vermeintlichen Täter, auch die über die Zuweisung von Täterschaft Zerstörten und auch die Täterinnen.
Zu dieser Leistung ist aber unser Staat nicht fähig.
Also muss eine solche Arbeit privat finanziert werden.
Hinweise dazu nehme ich gerne entgegen.