Sowohl seit der Einführung der Vorgehensweise nach dem Cochemer Weg als auch allgemein zur Mediation wird immer wieder davor gewarnt, dass Mediation und Beratung zum Aussitzen einer mütterzentrierten und väterfeindlichen Situation missbraucht werden können. Fünf Jahre Beratung bei der Psychologischen Beratungsstelle oder auch zwei Jahre Mediation ohne jedes Ergebnis sind in Beispielfällen beredtes Zeugnis des Versagens der familialen Intervention.
In einem Fall fasst der Vater seine Sichtweise in einem Offenen Brief zusammen.
Nach der Fassung dieses Briefes kommt Bewegung in den Fall: Zum ersten Mal nach Jahren kommt es zu einem gemeinsamen Termin der Mutter (plus neuer Lebensgefährte), dem Vater (plus Beistand), dem Berater der Beratungsstelle und der Sozialarbeiterin des Jugendamtes. Dieses neue Setting zeigt sich im Ansatz als konstruktiv. Aber natürlich: Wenn Konsequenzen folgen sollen und die Mutter sich aber stur verweigert, wird wieder zurückgefahren und alle Professionen erfasst Kinderlähmung.
Um diesen Prozess nicht zu stören, wird der Offene Brief konsequent anonymisiert. Was bleibt, ist die umfassende Gültigkeit der Analyse der Abläufe für unzählige andere Fälle.
Sehr geehrte (Sozialarbeiterin des Jugendamtes),
„Wir müssen dafür sorgen, dass es der Mutter gut geht. Dann geht es auch dem Kind gut.“
Diese Worte sagten Sie mir in einer Verhandlungspause während unserer Gerichtsverhandlung am 10.05.2012.
Dieses Paradigma gilt offenbar bis heute.
Ich wende mich an Sie, da ich wegen des weiteren Vorgehens des Jugendamts im Falle unserer Tochter sehr besorgt bin, insbesondere im Hinblick auf das am 15.01.2018 geplante Gespräch mit Ihnen.
In den letzten Jahren wurden wir als Eltern durch das Jugendamt im Verfahren des „XY-Weges“ (lokale Ausprägung der Cochemer Vorgehensweise) begleitet.
Für uns erwies sich der „XY-Weg“ seit Jahren als eine Sackgasse, die alle Beteiligten sehr belastet.
Wie konnte es dazu kommen?
Der „XY-Weg“ sieht vor, eine gemeinsame, tragfähige und dauerhafte Lösung für den Umgang mit Trennungskindern zu erarbeiten.
Dazu streben alle beteiligten Professionen, d.h. Richter, Anwälte, sowie die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der Psychologischen Beratungsstellen eine enge Kooperation an.
Bei einem beantragten Familiengerichtsverfahren nimmt das Jugendamt Kontakt mit den Eltern auf und ist angehalten, auf eine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern hinzuwirken.
Wenn das nicht gelingt, nimmt das Jugendamt an der Gerichtsverhandlung teil.
Wenn auch bei Gericht keine Einigung erzielt werden kann, bietet das Jugendamt an, den Kontakt zur Psychologischen Beratungsstelle herzustellen.
Das Gericht verweist die Eltern daraufhin an die Psychologische Beratungsstelle. Diese unterstützt die Eltern dabei, miteinander eine tragfähige Lösung zu erarbeiten zum Wohlergehen des Kindes.
Soweit die Theorie.
In der Praxis stellt sich der „XY-Weg“ in unserem Fall wie folgt dar:
Seit 2009 berät die Psychologische Beratungsstelle uns Eltern. Seit 2012 findet die Beratung in der Psychologischen Beratungsstelle auf Wunsch der Mutter nur noch in getrennten Beratungsterminen statt.
Es gibt weder eine erkennbare Struktur noch ein vereinbartes Ziel oder einen Zeitrahmen in diesen Beratungen, obwohl dies wiederholt erbeten wurde.
In den Beratungen werden seit Jahren nicht tragfähige Lösungen miteinander erarbeitet, sondern abstrakte Fragestellungen der einzelnen Elternteile getrennt und ausschließlich mit dem Berater besprochen.
Die Lösung konkreter strittiger Fragen wie Umgänge, ärztliche Behandlungen oder der Schulwahl werden trotz des gemeinsamen Sorgerechts auf unbestimmte Zeit verschoben.
Es vergingen inzwischen fünf unwiederbringliche Jahre in diesem andauernden Zustand.
Auch seit meinem ausführlichen und sehr konstruktiven Gespräch mit dem Landrat am 08.04.2010 gab es keine Verbesserung. Damals wurde mir von der Leitung der Beratungsstelle unmissverständlich mitgeteilt, dass dieses Gespräch missbilligt wurde.
Der Berater verweist regelmäßig auf seine formale Machtlosigkeit und äußert wiederholt Befürchtungen, die Mutter für die Beratung endgültig zu verlieren, wenn strittige Fragen angesprochen werden.
Selbst als die Mutter und ihr Lebensgefährte mich am 23.05.2016 in Anwesenheit unserer Tochter körperlich gewaltsam angreifen und ich daher das Jugendamt um Hilfe rufe, erklärt sich das Jugendamt für nicht zuständig und verweist wiederum auf die Beratungsstelle. Diese Form häuslicher Gewalt passt nicht in verbreitete Schemata.
Die Beratung verläuft weiter wie bisher: In unregelmäßigen Abständen werden in Abwesenheit der Mutter allgemeine Fragestellungen besprochen, obwohl es eine Vielzahl dringender und wichtiger Fragen zu klären gilt.
Einige Beispiele:
Die Mutter verstößt über Jahre gegen den bestehenden gerichtlichen Beschluss.
Sie droht damit, ein auf die Tochter ausgestelltes Brillenrezept von der Krankenkasse „sperren“ zu lassen, da sie eine Brille für nicht erforderlich hält.
Sie führt die Anmeldung zur weiterführenden Schule unter den Augen der Beratungsstelle wider besseren Wissens alleine durch.
Es gibt noch viele weitere Beispiele für fragwürdige Praktiken.
Auf Lösungsmöglichkeiten für diese Fragen hin angesprochen, äußert der Berater regelmäßig sein Verständnis für die Mutter, relativiert den jeweiligen Sachverhalt oder reagiert mit Gegenfragen wie „Warum ist Ihnen das wichtig?“
Der Berater gibt weiter allgemeine Hinweise wie den, dass „beide Eltern Verantwortung tragen“ oder dass man „nach vorne“ schauen solle, anstatt die konfliktbehafteten Fragen zu besprechen.
Dies gipfelt am 23.05.2017 in der Empfehlung des Beraters, als Vater zu „kapitulieren“.
Das Jugendamt erachtet sich weiterhin in all diesen Fällen als nicht zuständig und verweist zurück an die Psychologische Beratungsstelle.
Die Antwort dort auf die Frage nach den weiteren Optionen angesichts des ausbleibenden Beratungserfolgs ist, die Beratung fortzuführen oder das Gericht anzurufen, verbunden mit dem Hinweis, dann vom Gericht wieder an die Beratungsstelle zurückverwiesen zu werden.
Seit dem letzten Antrag vom 23.03.2012 hatte ich bewusst den Rechtsweg vermieden – in der Hoffnung auf eine außergerichtliche Einigung und trotz vieler bestehender Anlässe.
Am 05.06.2017 wird der entsprechende Antrag beim Familiengericht eingereicht.
Bei der Gerichtsverhandlung am 03.08.2017 zeigt sich wieder, dass dem eingangs genannten Paradigma weiterhin gefolgt wird.
Gemäß den Vorgaben des „XY-Weges“ ist nicht die Beratungsstelle vertreten, sondern der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes, der in den Jahren zuvor nicht zuständig war.
Alle beantragten Punkte zur Ausweitung des Kontakts zur gemeinsamen Tochter werden von der Mutter mit Unterstützung des Jugendamts abgelehnt. Das Jugendamt folgt kritiklos allen von der Mutter vorgebrachten Argumenten, auch wenn sie nicht den Fakten entsprechen. Das Jugendamt wirkt selbst darauf hin, die von der Mutter bisher nicht mehr eingehaltenen Teile des bestehenden Gerichtsbeschlusses auf Wunsch der Mutter außer Kraft zu setzen. Bereits mit der weiterführenden Schule im Vorfeld besprochene Vorschläge der Schule zur Einbeziehung des Vaters in schulische Belange werden vor Gericht aktiv vom Jugendamt abgelehnt.
Das Jugendamt gewichtet schließlich die Fremdbetreuung des Kindes durch eine Tagesmutter sowie den Ferienumgang mit den Eltern der Mutter höher als den beantragten Kontakt zum Vater.
Ergebnis des Gerichtstermins: Auf Vorschlag des Jugendamtes wird wieder zurück an dieselbe Psychologische Beratungsstelle verwiesen, mit deren Hilfe schon in den Jahren zuvor keine tragfähige gemeinsame Lösung erzielt werden konnte.
Fazit:
Das Jugendamt weist oft auf die gemeinsame Verantwortung der Eltern hin.
Die fortlaufende Bedienung der Interessen der Mutter durch das Jugendamt und die Psychologische Beratungsstelle fördert kein kooperatives Verhalten der Mutter, setzt also falsche Anreize.
Das Jugendamt schafft auf diese Weise seit Jahren Fakten und Kontinuitäten für die Mutter, auf die es sich später, unter anderem in Gerichtsverfahren, selbst beruft.
Um den so andauernden Konflikt beizulegen, erteilt die Beratungsstelle den Rat, zu kapitulieren.
Das ist nicht im Interesse des Kindes!
Auch in der Schule des Kindes, mit der ich durch meine Funktion als gewählter Elternvertreter in engem Kontakt stehe, stößt das Verhalten des Jugendamtes auf Unverständnis.
Das Jugendamt hat sicherlich keine leichte Aufgabe im Spannungsfeld zwischen Politik, Justiz, Gesellschaft, persönlichen Schicksalen und innerem Beharrungsvermögen. Dennoch zeigen die Forschung und Beispiele anderer Jugendämter in der Bundesrepublik und im Ausland, dass es durchaus Wege gibt, um Sackgassen wie die hier beschriebene zu vermeiden. Darüber hinaus kommt die Forschung seit Jahren zu dem Ergebnis, dass Kinder beide Eltern brauchen. Das hat auch Auswirkungen auf die Politik und die Professionen: Der Europarat hat mit der Resolution 2079 (2015) einstimmig das Doppelresidenzmodell als künftig anzustrebenden Standardfall verabschiedet. Auch die Justizministerkonferenz sieht in Deutschland einen notwendigen Änderungsbedarf. Selbst der Bundesgerichtshof und das OLG Stuttgart haben die Anordnung des Doppelresidenzmodells ermöglicht -auch gegen den erklärten Willen eines Elternteils.
Die Politik ringt im Sonderfall von Flüchtlingen um die Zusammenführung von Familien. Für den Erhalt von gemeinsamer Elternschaft nach der Trennung in Deutschland werden dagegen von den Professionen der familialen Intervention immer wieder die falschen Anreize gesetzt.
Ich habe großes Interesse an einer guten Kooperation mit dem Jugendamt sowie der Psychologischen Beratungsstelle und möchte eine tragfähige Lösung für unsere Tochter finden. Noch habe ich Hoffnung, dass die beschriebenen Zustände verbessert werden können, und dass der Wille dazu vorhanden ist. Der geschilderte Fall ist bei Weitem kein Einzelfall, sondern nur einer von vielen.
Wie kann auch das Jugendamt künftig dazu beitragen, dass Kinder beide Eltern erleben können? Wann wird das Modell eines exklusiv kinderbesitzenden Elternteils nicht mehr unterstützt, das erwiesen nicht im Interesse der Kinder ist und den anderen Elternteil zum Leidwesen des Kindes ausgrenzt?
Wann wird auch das Jugendamt nach dem Leitsatz handeln: „Wir müssen dafür sorgen dass das Kind beide Eltern hat und es dem Kind gut geht“?
Mit anderen Worten: Wann folgt das Jugendamt nicht mehr der Maxime: „Wir müssen dafür sorgen, dass es der Mutter gut geht. Dann geht es auch dem Kind gut“?
Dazu ein Zitat aus einem Aufsatz von Lucas Schoppe, nachzulesen unter
https://man-tau.com/2018/03/26/bundestag-wechselmodell/
Für mich war zudem nicht nur das Verhalten der Mutter rätselhaft, sondern auch die Gleichförmigkeit unterschiedlicher Beratungsstellen in ganz unterschiedlichen Städten. Die schon erwähnte Beraterin der Caritas sagte mir offen, dass ich aufpassen solle, was ich in der Beratung sage – wenn sie vor Gericht klarstelle, dass die Eltern nicht kommunizieren könnten, hätte ich keine Chance auf ein gemeinsames Sorgerecht. Natürlich ist solch ein kaum kaschiertes „Halt’s Maul“ das Gegenteil sinnvoller Mediationsansätze. Da ich selbst als Lehrer auch Mediationsgespräche führe, ist mir das selbstverständlich klar, und das wiederum weiß die Beraterin auch – nur hilft mir das in den Machtstrukturen dieser Situation überhaupt nicht.
Als ich mich darüber beklagte, dass durch beständige kurzfristige Absagen der Mutter etwa 60-80% der vereinbarten Beratungstermine ausfielen, brüllte sie – diese Caritas-Beraterin, nicht die Mutter – mich mitten in der gemeinsamen Beratung an und warf mir vor, ich wäre an unserem Kind ohnehin nur interessiert, um die Mutter unter Druck zu setzen.
Eine Beraterin der evangelischen Diakonie wiederum riet mir, mich doch weniger auf unser Kind zu konzentrieren und einfach mit einer anderen Frau ein Kind zu haben.
Immerhin macht diese entwaffnende Rohheit zwei Punkte deutlich. Erstens kann die Perspektive des Kindes trotz aller rituellen Berufung auf das Kindeswohl in Beratungssituationen ausgeschlossen sein.
Zweitens werden Väter beständig mit einem tief unmoralischen Angebot konfrontiert. Als Vater wird mir – meist unausgesprochen, aber mit großem Nachdruck – deutlich gemacht: Meiner Hilflosigkeit, meiner Abhängigkeit von den Launen einer Mutter oder Beraterin, meinem enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand für den Umgang mit unserem Kind kann ich jederzeit ein Ende setzen, und ich habe jederzeit die Möglichkeit, aus dieser Situation herauszukommen.
Ich muss dafür eben nur den Kontakt zu unserem Kind beenden.
Wie ein Gewaltsystem politisch verkauft wird
Ich halte es mittlerweile für völlig ausgeschlossen, dass solche Beratungssituationen, die ich von mir und aus Erzählungen vieler anderer Väter kenne, rein zufällig große Regelmäßigkeiten der irrationalen Vaterfeindschaft aufweisen. Diese Regelmäßigkeiten werden offenkundig produziert – eben durch die Politik von Verbänden und Lobbygruppen, aber auch durch Veranstaltungen wie die, die peinlicherweise an die Öffentlichkeit gekommen war.
Diese Strukturen wären außerdem nicht möglich ohne politische Rückendeckung. Schon als Strasser gegen Mathieu vor Gericht zog, schlug sich Lydia Dietrich, grüne Gleichstellungsbeauftragte der Stadt München, demonstrativ solidarisch und empört auf ihre Seite – ohne auch nur ein einziges Mal nachzufragen, ob es nicht wichtig wäre, den gravierenden inhaltlichen Vorwürfen gegen Strasser und VAMV nachzugehen.
Da in dieser Stadt nicht nur ein Vater intensive Erfahrungen mit dem dortigen defizitären Umfeld gemacht hat, kamen die Vorkommnisse im Spätsommer 2020 in die Medien.
Der verantwortliche Landrat meinte, dass er gerichtlichen Verfahren mit Gelassenheit entgegensehen würde.
Genau diese Haltung haben wir zur Sicherung des Defizites erwartet.
01.03.2023
Was ist in dieser schwäbischen Stadt inzwischen geschehen?
Da es parallel zu den Bemühungen engagierter Väter auch zu einem Missbrauchsskandal kam, kam der Amtsleiter des Jugendamtes im Februar 2021 so sehr in Druck, dass zu ihm seither kein Kontakt mehr aufgenommen werden konnte. Was geschehen ist, ist nicht zu erfahren. Seit 01.05.2022 gibt es aber eine neue Doppelspitze als Amtsleitung des Jugendamtes. Auch der Stellvertreter des alten Amtsleiters ist weg. Zu den näheren Umständen ist seitens des Landratsamtes nichts zu erfahren: „Keine Auskunft in Personalangelegenheiten.“
In Ulm wurde eine Sachverständigen-Gruppe damit beauftragt, den Missbrauchsskandal aufzuklären und wurde dafür mit rund 250.000 Euro ausgestattet. Sie erhält aber keine Akteneinsicht.
Eine weitere Institution wurde mit demselben Budget ausgestattet, um für das Jugendamt Standards für ähnliche Situationen zu erarbeiten, obwohl der Landrat vorher meinte, es gäbe dazu keinen Handlungsbedarf.
Damit ist für alle klar:
In diesem schwäbischen Landratsamt steht der Sumpf in Sachen Sozialpolitik allen bis zum Hals. Es findet keine Aufklärung statt. Verantwortliche mauern und sitzen alles aus – es sei denn, sie werden so sehr belastet, dass sie freiwillig gehen.
Es ist schade, soweit gehen zu müssen. Wenn aber Intelligenz und Verantwortung nicht ausreichen, dann gibt es keine andere Chance, die Zustände erträglicher werden zu lassen.
Und eines ist sicher:
Wir werden das böse Spiel mit uns nicht weiter treiben lassen! ES REICHT!
Wir beziehen die Verantwortlichen mit ein und machen sie öffentlich verantwortlich!
Ich sehe das als Blaupause für weitere Aktionen in anderen lokalen Bereichen.
Findet die Leichen im Keller. Macht sie öffentlich. Macht die Verantwortlichen auch verantwortlich.
Entweder sie sind bereit für den öffentlichen Diskurs und offen für Veränderungen oder sie müssen so sehr unter Druck geraten, dass sie freiwillig gehen.