Inzwischen begleitete ich einige Fälle von Vätern, die – in Tateinheit mit einer/m inkompetenten Anwa(e)ltIn – Opfer der Wechselmodelldiskussion geworden waren.
Sie nahmen an, dass in Deutschland das Wechselmodell eine Option sei, die sogar gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden könnte und beantragten das – unterstützt durch eine/n Anwa(e)ltIn, die/der nur die Aktenzeichen als Verdienstoption sah, in ihrer/seiner Beratungsfunktion völlig versagte und dabei im Grund Mandantenverrat beging.
Zur Klarstellung:
Es gibt das WM in Deutschland nicht.
Und wenn es das gibt, ist es die Katzenscheiße, die die Eltern an ihren Absätzen in die gute Stube des deutschen Residenzmodells tragen.
D.h., das WM gibt es nur, wenn es die Eltern konsensual leben wollen.
Nur dann gibt der Staat nach und erlaubt ihnen das.
Wenn es später einmal z.B. von der Mutter abgelehnt werden sollte, weil diese mehr Geld haben will, das Jugendamt und der Verfahrensbeistand aber meinen, dass das Weiterleben des WMs für das Kind das Richtige wäre,
DANN – und NUR DANN – gibt es in Deutschland das WM, und je nachdem seit dem BGH-Urteil vom 01.02.2017 sogar gegen den Willen eines Elternteils.
Väter meinen aber – verführt durch die überbordende WM-Diskussion und fehlberaten durch AnwältInnen – das WM sei eine reale Option, die auch gegen eine Kindesbesitzerin eine Chance vor dem Familiengericht hätte.
Und nochmals zur Klarstellung:
Die politische Gemengelage in Deutschland zeigt eine Ablehnung des WMs mit einer Gewichtung von etwa 5 zu 2. Intelligente Weiterentwicklungen sind nicht in Sicht, obwohl Deutschland damit als scheinbarer „Rechtsstaat“ international völlig daneben ist.
Wir haben:
Mütterzentriertes Residenzmodell mit sanktionsloser Missbrauchsoption für den Kindesbesitz.
Außerdem:
Die gesamte gesetzliche Infrastruktur wie Melderecht, Steuerrecht, Sozialrecht und weitere Funktionszusammenhänge sind auf das Residenzmodell ausgerichtet, womit Eltern, die das WM leben wollen, den Staat austricksen müssen. Das funktioniert z.B. nur mit einer geradzahligen Anzahl von Kindern halbwegs:
Die Hälfte der Kinder wird bei einem Elternteil angemeldet, die andere Hälfte beim anderen.
Um das WM nachhaltig verhindern zu können, gibt es Mantras (Narrative), die das beständige Hintergrundgeräusch zu jeder WM-Diskussion darstellen:
- Das WM ist nur möglich bei optimaler Kommunikation der Eltern
- Jedes Streitpotential verhindert das WM
- Das Kind muss in „seiner autonomen Haltung“ das WM selbst wollen
- Deutsche Kinder sind völlig anders als andere Kinder auf der Welt, weshalb internationale Studien für uns in Deutschland nicht gelten
Ziel der meisten Vorbehalte ist, die (zu rund 85%) kindesbesitzende Mutter zu kontraproduktivem Verhalten anzuleiten und durch verfahrenstaktisch motivierte Kommunikationsverweigerung das WM zu verhindern.
Dieser Funktionszusammenhang ist obszön und entlarvt die essentielle Kindeswohlwidrigkeit deutscher Familienrechtspolitik.
Ein Vater schreibt an mich:
Hallo Franzjörg,
ich glaube, dass es egal ist, was wir hier machen, wir werden vernichtend abgestraft.
Mir ist inzwischen klar, dass hier nichts mit Recht zu tun hat. Das letzte Vertrauen in den Rechtsstaat ist dahin.
Selbstverständlich werde ich weiter alles tun, was in meiner Kraft steht, um die Verantwortung für mein Kind zu übernehmen.
Nun eine andere Frage, wenn die Grundsatzentscheidung des EuGH heißt, allen Eltern beide Kinder zu gleichen Teilen, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um dahin zu kommen, habt ihr einen Top Anwalt zur Hand, der diesen Weg mitgehen kann und würde, vielleicht müssten wir dann die Weichen für die Zulassung der Berufung etwas anders stellen, um die Chancen zu erhöhen.
Vielleicht ist es dann für meinen Sohn zu spät, aber es gibt ja noch viele Kinder mehr, die gegen das EU-Recht um einen Elternteil betrogen werden.
Lieben Gruß,
Günther
Hallo Günther,
Du bist falsch informiert.
Das Wechselmodell als „Grundsatzentscheidung des EuGH“ gibt es nicht.
Es gibt eine einstimmige Empfehlung des Europarates – das ist aber eben nur eine Empfehlung.
Die politische Stimmung im Bundestag ist 2:5 gegen das Wechselmodell –
https://vater.franzjoerg.de/familienrechtsideologinnen-bei-der-arbeit/
Da hilft der teuerste Anwalt nicht.
Wenn Du Erfolg haben willst, musst Du Deine Performance optimieren. Das allein schafft Chancen. Hilfreich dafür kann der Besuch meiner Coaching-Seminare sein.
Franzjörg
Ein Vater schrieb mir (meine Anmerkungen dazu in roter Schrift):
Meine Exfrau – wir leben in Scheidung – hat sich vor gut drei Jahren entschieden, mich mit einem anderen Mann zu betrügen. Wir waren gut 20 Jahre zusammen.
Meine erste Frage im Trennungsgespräch galt den Kindern und wie wir damit umgehen. Ich wollte von Anfang an die Doppelresidenz (Wechselmodell), weil nichts anderes für mich in Frage kam. Ich habe, bereits als die Familienplanung anstand, meinen Job gewechselt, um flexibler für die Familie zu sein.
Lesen: https://vater.franzjoerg.de/wechselmodell-als-falle/
Ich habe meine Kinder mindestens zu 50% mit betreut, ich habe sie morgens geweckt, Frühstück gemacht, sie in die Kita gebracht und immer versucht, am späten Mittag wieder zu Hause zu sein, um sie gegebenenfalls abzuholen und den Tag mit ihnen zu verbringen. Nachdem ich sie ins Bett gebracht habe, habe ich mich an meinen Computer gesetzt, um zu arbeiten.
Da wir ein Zweifamilienhaus besitzen, haben wir erst versucht, unter einem Dach weiterzuleben. Ich bin in unserer Wohnung verblieben und meine Ex-Frau ist eine Etage höher unter das Dach gezogen.
Die Kinder konnten frei zwischen meiner Ex-Frau mir in den Wohnungen pendeln, da auch keine Schlüssel in den Türen waren. Nach einigen Monaten gab es aber immer wieder Streit und ich habe für meine Kinder entschieden, lieber das Haus zu verlassen. Ich wurde regelrecht rausgeekelt und für mich war es auch einfacher, zu gehen, da meine Schwiegereltern ebenfalls bei uns ins Haus gezogen sind. Meine Wohnung habe ich allerdings voll möbliert im Haus belassen und habe auch meine gewährten Umgangszeiten dort mit den Kindern verbracht, zumindest das erste halbe Jahr.
Ziemlich schnell kam natürlich dann die Verfahrensbeiständin und damit fing das Debakel an.
Hätte ich gewusst, dass, wenn ich aus Rücksicht für die Kinder ausziehe, ich alle meine Rechte verliere, wäre ich niemals gegangen.
Das Verlassen der Wohnung bedient das Hauptargument aus dem letzten Jahrhundert:
„Er hat uns verlassen!“
Außerdem geht der direkte Kontakt zu den Kindern verloren.
Du selbst schreibst von „gewährten Umgangszeiten“ – hast Du Dir einmal Gedanken darüber gemacht, woher der Begriff „gewähren“ kommt?
Eine allmächtige feudale Fürstin wirft einem Untertanen in ihrer huldvollen Gnade ein Almosen (ein Häppchen Zeit mit dem Kind) zu. Das ist mit ‚“gewähren“ gemeint.
https://vater.franzjoerg.de/umgang-gewaehren/
Bei den ersten beiden Jugendamtsterminen habe ich dann aus reinem Herzen erzählt, warum ich eine Doppelresidenz für absolut unumgänglich halte. Ich habe viele, viele Argumente dafür genannt, auch ein paar Bedenken habe ich natürlich genannt. Meine Ex hat nicht ein einziges Argument dafür oder dagegen nennen können. Nach dem zweiten Termin beim Jugendamt verließ sie den Raum mit den Worten „dann suche ich mir halt Argumente bis zum nächsten Mal“.
In der Familienrechtspraxis zählt kein „reines Herz“. Sämtliche üblichen Bewertungskriterien wie Logik, Ethik, Recht, Wahrheit, gesunder Menschenverstand oder sonstige Normen zählen absolut nichts. Es geht nur darum, dieses böse Spiel zu kennen und die Regeln klug zu beachten und für sich die Spielräume zu entdecken.
Auch der Anwalt kann diese Regeln des Systems nicht ignorieren oder brechen.
Die Jugendamts-Mitarbeiterin sprach auch davon, dass, wenn meine Ex-Frau nicht einsichtiger würde, sie die Gespräche abbrechen müsste.
Richtig, das Jugendamt kann nur beraten und vermitteln.
Siehe: https://vater.franzjoerg.de/das-jugendamt-im-familialen-verfahren/
Sie riet mir, mich an das Familiengericht zu wenden. Der Termin vor Gericht wurde sogar durch die Jugendamt-Mitarbeiterin einmal verschoben mit der Begründung, dass sie unbedingt dabei sein müsste, da sie zum Verfahren beitragen könne.
Bei der Verhandlung war sie dann allerdings kurzfristig nicht in der Lage, zu erscheinen. Stattdessen kam eine Vertretung, die überhaupt nichts gesagt hat.
Mein Eindruck war auch, dass, seit die Verfahrensbeiständin eingeschaltet wurde, die Jugendamtsmitarbeiterin sich total zurückgezogen hat und sich nicht traute, irgendwas Sinnvolles beizusteuern.
Eine Verfahrensbeiständin hat mehr direkten Kontakt zu Mutter und Kind, weshalb ihre Wertung mehr zählt. Da halten sich dann unsichere Mitarbeiterinnen des Jugendamtes lieber zurück.
Die Verfahrensbeiständin war etwa 50 Minuten bei mir. Sie lobte diverse Sachen während des Gespräches. Unter anderem, dass meine Kinder überhaupt keine elektronischen Spielzeuge besitzen und sie wunderte sich, dass wir nicht einmal einen Fernseher haben. Meine Kinder spielten an dem Tag mit einem riesigen Pappkarton, den ich ihnen mitgebracht habe.
Sie bauten daraus ein Haus und Fahrzeuge für ihre Kuscheltiere und bespielten die ganze Wohnung. Meine Tochter hat sogar angefangen, selbstständig Waffeln zu backen, in der Küche, die sie selbst in meiner alten Wohnung mit ab und in der neuen Wohnung wieder mit aufgebaut hat. Sie hatte damals alle Backwaren und Kleinzeugs in Kisten verpackt und ganz ordentlich in der neuen Küche wieder ausgeräumt. Wenn ich bemerken darf, meine Tochter kennt sich mit neun Jahren in meiner Küche besser aus als ich.
Mein Sohn, der damals fünf Jahre alt war, war auch sehr ausgelassen und offen.
Als die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin kam, fiel ich bald hinten über. Über den Besuch bei meiner Ex-Frau schrieb sie ganz ausführlich auf einer ganzen DIN A4 Seite, was diese alles mit den Kindern gemacht und erlebt hat. Nach dieser Beschreibung muss sie auch mehrere Stunden da gewesen sein. Das bestätigt ja auch meine Tochter.
Über den Besuch bei mir war allerdings nicht ein einziges Wort zu lesen. Der einzige Satz, der dort stand, war, dass die Kinder bei mir nicht angekommen zu sein scheinen.
Außerdem strotzt ihre Stellungnahme vor Fehlern (11).
Gerade Verfahrensbeiständinnen sind in der Gefahr, besonders von ideologischen Gründen geleitet zu sein und sich vor allem mit der Mutter zu solidarisieren.
Zum Teil Unwahrheiten, die sie von meiner Ex-Frau mitgenommen hat, aber auch formelle Fehler. Ich habe am 23.06.22 eine Mail an sie geschrieben und sie gebeten, dazu Stellung zu nehmen.
Das ist kontraproduktiv. Sie ist vom Gericht bestellt und berichtet dem Gericht. Also muss man ihre Darstellung beim Gericht angreifen. Von ihr selbst eine Stellungnahme einzufordern, ist übergriffig und sie muss und wird nicht darauf reagieren. Wenn man sie aber bei Gericht angreift, muss sie Stellung beziehen.
Bis zur Gerichtsverhandlung am 10.08.22 hat sie sich dazu nicht geäußert. Bei der Verhandlung selbst habe ich hier versucht, diese Fragen zu stellen und sie hat mich nur ganz harsch angefahren, dass Fragen an sie vor Gericht nicht üblich seien und sie mir diese nicht beantworten würde. Außerdem zähle nur ihr persönlicher Eindruck und der sei, dass alles so bleiben solle, wie es ist.
Deshalb muss man sie vorher mit Schriftsatz ans Gericht angreifen.
Diesen Satz habe ich übrigens ca. 2 Wochen, bevor die Verfahrensbeiständin zu mir kam, an beiden Papa-Wochenenden von meinem Sohn mehrfach gehört. Aus dem Nichts sagte er plötzlich: „Papa, alles soll so bleiben, wie es ist!“ Ich habe das erst überhaupt nicht verstanden und konnte das auch nicht zuordnen, da mein Sohn erst 5 Jahre alt war. Als er dies noch mal aus heiterem Himmel sagte, als ich meine Tochter gerade von der Schule abholte, fragte ich meine Tochter, ob sie wisse, was er damit meine. Und sie sagte mir, dass Mama ganz oft mit ihm spreche und sage, alles solle so bleiben, wie es ist.
Da habe ich erst einmal das Ausmaß dieses Satzes verstanden. Die Kinder waren total eingeschüchtert und wurden einseitig manipuliert, damit sie dies auch der Verfahrensbeiständin bei dem Besuch bei mir zu Hause mitteilen, was sie dann auch taten!
Eltern-Kind-Entfremdung geschieht in diesem Fall über die schleichende Konditionierung der Kinder durch die Mutter. Sie nutzt auch den emotionalen Faktor, der dazu führt, dass Kinder die Seismographen der mütterlichen Befindlichkeit sind. Kinder sind im Ernstfall innerhalb weniger Tage wie gehirngewaschen.
Vor Gericht hatte ich nicht einmal 15 Minuten Zeit, um meinen Standpunkt zu vertreten.
Zwischenzeitlich kamen auch mehrere Schreiben von insgesamt drei verschiedenen Rechtsanwältinnen meiner Ex-Frau, welche dem Gericht vorlagen. Die erste Rechtsanwältin bezichtigte mich der Schizophrenie. Die zweite Rechtsanwältin bezichtigte mich, die Kinder in meinem dreiwöchigen Urlaub mit den Kindern allein gelassen zu haben und meine Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Dabei war ich genau zweimal nicht bei meinen Kindern. Einmal war ich Einkaufen und einmal war ich Joggen und beide Male habe ich meinem Vater, welcher direkt seinen Wohnwagen neben meinem hatte, gebeten, auf die Kinder aufzupassen. Dies bestätigte er mir sogar in einer eidesstattlichen Erklärung.
Die jetzige Rechtsanwältin scheint wirklich was auf dem Kasten zu haben. Sie fährt die Schiene „totale Kommunikationsblockade“.
Jede Verweigerung von Kommunikation, also einseitige Kommunikationsunwilligkeit, wird vom System immer als beiderseitige Kommunikationsunfähigkeit erkannt: „Die Eltern streiten!“
Das ist das Hauptargument, das z.B. für nichteheliche Väter das Gemeinsame Sorgerecht unmöglich macht oder auch für Mütter das Wechselmodell verhindert.
Damit sind wir in Deutschland immer noch in der familienrechtspraktischen bzw. gesellschaftspolitischen Steinzeit.
Ich versuche immer, umgehend meine Ex-Frau mit allen Informationen zu versorgen.
Auch Kleinigkeiten, z.B. ein Muttermal, was mir auffällig erschien, was ich hier sofort mitteilte und zu hören bekam, dass sie schon vor drei Wochen damit beim Arzt gewesen war und alles in Ordnung sei.
Mütter meinen immer, sie seien die Einzigen, die immer alles in Sachen Kinder im Griff haben und die als Einzige alles für ihre Kinder richten können. Dass ein Vater ihr zuvorkommen könnte, betrifft eine Urangst von Müttern.
Oder als meine Tochter, als sie das erste Mal überhaupt außerhalb Deutschland war, nach 10 Tagen Heimweh hatte und ich umgehend mein Handy griff, um Mama per Videotelefonie anzurufen. Wir sind auch am gleichen Tag noch nach Hause gefahren, obwohl es unser vorletzter Urlaubstag war. Dies habe ich aus Rücksicht auf meine Tochter gemacht und ich weiß, wie sich Heimweh anfühlt. Daraus machte die Rechtsanwältin meiner Ex-Frau dann, dass die Kinder sich beim Vater nicht wohlfühlen und der Vater den Urlaub abbrechen musste. Außerdem sei der Vater die ganze Nacht bei Schnee und Eisglätte nach Hause gefahren und hätte damit die Kinder gefährdet!
Im Zerrüttungsprinzip wurde nicht das Schuldprinzip überwunden, sondern es wurde erst richtig definiert: Der Vater ist immer schuld!
Also wird alles so hingedreht, dass diese Vorgabe auch stimmt.
Zwischenzeitlich ist meine Ex-Frau mit ihren Eltern aus dem gemeinschaftlichen Haus ausgezogen und ich bin wieder dort eingezogen.
Das Argument der Verfahrensbeiständin, die Kinder seien bei mir nicht angekommen, kann ja nun nicht mehr greifen. Allerdings weiß ich nicht, ob die Verfahrensbeiständin jetzt noch mal rauskommt und sich die neue Wohnsituation anschaut. Jetzt ist ja meine Ex-Frau ausgezogen und lebt in einer Wohnung, die die Kinder nicht kennen. Ob sie nach über 4 Monaten immer noch nur im Bett der Mutter schlafen und nicht in ihren eigenen Zimmern?
Kontinuität ist ein Dogma in der Familienrechtspraxis. Allerdings nur dann, wenn es für die Mutter zählt. Wenn die Mutter die Kinder entzieht und damit alle Kontinuitäten bricht, reicht sie selbst, um die Kontinuität zu erhalten. Und 4 Wochen am neuen Ort reichen ebenfalls, um eine neue umfassende Kontinuität zu begründen.
Das wäre für einen Vater unmöglich.
Mir gegenüber meinte eine Richterin aber einmal, dass der Umzug der Mutter mit dem Kind von Pforzheim nach Lübeck ganz in Ordnung gewesen wäre, weil der 2-Jährigen nach 4 Wochen Lübeck sehr gut gefallen würde!
Auch meine Ex-Frau hat einmal angeregt, dass das Zuhause der Kinder ja dieses Wohnhaus sei, wo sie aufgewachsen sind.
Im Kampf um die Kinder würde sie schwören, dass sie das nie gesagt hätte!
Im Moment kann ich einfach nur noch warten und hoffen. Und ich drehe wirklich durch, weil ich einfach nicht weiterweiß und verunsichert bin.
Durch die Richterin wurde mir bei der Verhandlung mitgeteilt, dass entweder alles so bleibt wie es ist, weil meine Ex-Frau keine anderen Umgangszeiten wünscht oder sie entscheidet jetzt auf Grund der ihr vorliegenden Kenntnisse. Dass sie aufgrund der ihr vorliegenden Kenntnisse ein Urteil fällt, was dann für Jahre bindend ist, wollte ich auf gar keinen Fall, da meine Rechtsanwältin immer die Schiene gefahren ist, sich nicht auf dieses Niveau unter der Gürtellinie einzulassen und hat nie eine wirkliche Gegenargumentation geschrieben.
Willkommen in der bundesdeutschen Familiengerichtsbarkeit!
Jetzt ist es also so, dass seit anderthalb Jahren alles so bleibt, wie es war. Die ursprüngliche Doppelresidenz, die ich immer noch bevorzuge, ist inzwischen kein Thema mehr. Inzwischen wurde ein familienpsychologisches Gutachten erstellt, welches dem Gericht seit fünf Wochen vorliegt, ich aber immer noch keine Antwort oder Informationen bekommen habe.
Deine Anwältin muss das Gutachten haben und sie muss dies sofort an Dich weiterleiten. Solltest Du gerade anwaltlich nicht vertreten sein (was ein guter Entschluss wäre), müsstest Du dies dem Geschäftszimmer des Gerichts aber mitteilen und umgehende Zustellung aller Dokumente an Deine Adresse veranlassen.
Natürlich solltest Du nie allein sein, sondern Dich durch einen guten Beistand coachen und begleiten lassen.
Sicher wird sein, dass das Gutachten das Wechselmodell in diesem Fall als nicht kindeswohlgerecht abweisen wird. Wir leben ja in Deutschland.
Ich habe das Gefühl, meine Rechtsanwältin ist überhaupt nicht daran interessiert, für mich einen Prozess zu gewinnen und ich bin mir unsicher, ob ich diesen Prozess hätte überhaupt anzetteln sollen. Ich frage mich, ob ich diesen Prozess einfach abbrechen oder zurücknehmen kann, weil ich echt Angst vor der Entscheidung des Gerichts habe. Vor einer Richterin, die meine Kinder noch nie gesehen hat, die Argumente einer Verfahrensbeiständin entgegennimmt, die meines Erachtens total versagt hat und überhaupt nicht im Sinne der Kinder handelt, sonst hätte sie doch vor der Gerichtsverhandlung mal auf meine E-Mail geantwortet.
Wenn ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, wird es eine Verhandlung danach geben und es wird eine Entscheidung gefällt werden. Das Gutachten kostet im Bereich um die 10.000 Euro und soll ja nicht umsonst gewesen sein.
Analysiere das Gutachten und stelle fest, welche Mängel es aufweist. Dabei kannst Du Dich auch von kundigen Personen unterstützen lassen.