Interviewanfrage des Bayrischen Rundfunks vom 27.10.2014
Welche Rolle spielen Ihrer Beobachtung nach Umgangsbetreuer und Verfahrensbeistände?
In meiner familiengerichtlichen Praxis habe ich Fluch und Segen von Verfahrensbeiständen kennen gelernt.
Grundsätzlich sind Verfahrensbeistände oft die einzigen Personen, die valide Informationen aus dem Wohnumfeld des Kindes in das Verfahren einführen können. Sonst kommt meist niemand in die Wohnungen der Eltern.
Ich selbst bin zur Zeit in einem Fall vom Familiengericht bestellter Umgangspfleger, in dem sich ohne mich Vater und Kind nicht mehr sehen würden. Der Vater neigt zur verbalen Übergriffigkeit, was die Mutter als Gewalt schildert und deshalb jeden Kontakt ablehnt. Nur weil ich das 7 Monate alte Kind bei der Mutter abhole und zum Vater bringe (und wieder zurück), können Vater und Kind weiter ihre bestehende Beziehung leben und die Ressource Vater bleibt erhalten.
Die Ausbildungen zum Verfahrensbeistand sind nicht standardisiert. Dies führt dazu, dass das eigentliche Knowhow in der Praxis mit Learning by doing erworben wird. Hierbei spielen Prädispositionen aus der eigenen Vita mit einer meist gewachsenen ideologischen Ausrichtung meist eine größere Rolle als die Ausbildung.
So habe ich Verfahrensbeiständinnen erlebt, die eben nicht Anwalt des Kindes, sondern eigentlich Anwältin der Mutter sind und allein deren subjektive Befindlichkeiten bedienen.
Haben Sie auch schon mitbekommen, dass Väter oder Mütter regelrecht erpresst werden? Entweder sie sind kooperativ oder die Kinder sind weg?
Damit wird ein großes Problem angesprochen, das allerdings vielschichtiger ist als es sich aus den Klagen von betroffenen Elternteilen anhört.
Im Kern ist unsere Familienrechtspraxis mit der Dominanz von AnwältInnen eben nicht kindzentriert, sondern erwachsenenorientiert. Im Zentrum stehen die beiden konkurrierenden Eltern, die sich in ihrem Konflikt so sehr verbissen haben, dass sie nicht mehr das Leid des Kindes in diesem Konflikt sehen, sondern die Rettung des Kindes aus der Not allein in der Alleinbestimmung über das Kind sehen. Dabei liegt die Dominanz immer noch bei der Mutter, wie die Zuweisungen von Alleinigem Sorgerecht durch die Familiengerichte bekunden.
Die Jugendämter verfehlen meist ihre Aufgabe und dienen nicht dem „Kindeswohl“, sondern hofieren den Kinderbesitz – weit überwiegend die Mutter.
Der Verfahrensbeistand könnte in diesem Fall den Blick auf das Kind lenken, wenn er seine Aufgabe richtig begreift, hat aber nur eine Stimme im Verfahrens-Setting.
Grundsätzlich ist jeder Gang zum Jugendamt oder zum Familiengericht eine Bankrotterklärung auf der Elternebene. Die Eltern bekunden, dass sie nicht mehr in der Lage sind, die Belange ihres Kindes autonom zu regeln. Wenn Fremde über das Schicksal des Kindes und der Eltern zu bestimmen haben, ist dies im Kern völlig unangemessen.
Richtig verstanden gibt es nur die Konsequenz, die Professionalität aller Beteiligten dafür zu nutzen, die Eltern wieder erziehungsfähig zu machen und damit die Elternautonomie wieder herzustellen. Dazu gehört aber Konsensbereitschaft und vorher schon Kommunikationswilligkeit und soziale Kompetenz.
Die Realität hat besonders in der Umsetzung der Cochemer Praxis gezeigt, dass man Eltern oft mit subtilem Druck dazu zwingen muss, ihre Konfliktorientierung hinter sich zu lassen und das zu machen, was eigentlich ihre ureigene Aufgabe ist.
So gesehen ist „Erpressung“ oft das, was Elternteile in ihrer Verbissenheit wahrnehmen, wenn sie nur an ihre Verantwortung dem Kind gegenüber erinnert werden.
Wir versuchen deshalb, Qualitäten wie Kommunikationswilligkeit, Konfliktfähigkeit, Konsensbereitschaft oder Kooperationskompetenz zu den wichtigsten Bewertungskriterien elterlichen Verhaltens zu machen. Das sehen die Jugendämter und Gerichte aber meist anders.
Wichtig ist natürlich die Ausgangsposition. Ein weitgehend marginalisierter Vater wünscht sich natürlich mehr Kommunikation, weil er nur noch die Wahl hat, die Dominanz der mütterlichen Alleinverfügungsgewalt zu ertragen. Die Mutter denkt nicht daran, z.B. bei einer Mediation mitzuwirken, weil sie bei jeder Veränderung von ihrer Macht nur verlieren könnte.
Wird eine solche Mutter nun zur Kooperation genötigt, wird sie dies natürlich als Erpressung wahrnehmen.
Als Erpressung wahrgenommener Druck muss also nicht nur negativ sein. Die zentrale Frage betrifft die Motivation, die zur subtilen Druckanwendung führt. Ich nenne die positive Motivation „Kindzentrierte Ethik“. Und dann ist natürlich auch wichtig, keinen brachialen Druck auszuüben, sondern Eltern subtil an ihre Verantwortung zu erinnern – allerdings mit dem Nachdruck, der auch zur Veränderung der eigenen Verhaltensweisen führt.
Kennen Sie auch Fälle aus dem Raum München?
Ich habe einigen Kontakt zu Fällen im Münchener Raum, möchte mir aber nicht erlauben, zu Fällen, in denen ich selbst nicht direkt vor Ort involviert war, gültige Aussagen zu machen. Wenn ich nur Kontakt zu einem Elternteil hatte und dieser nur telefonisch oder per Mail war, möchte ich mir nicht anmaßen, mich auch bei Kenntnis der kompletten Aktenlage zu positionieren.
Es scheint allerdings so zu sein, dass im Münchener Raum die Mütterzentrierung sehr ausgeprägt ist und Väter oft schlechte Karten haben.
Sehen Sie das Ganze als Väter-gegen-Mütter-Problem oder als Problem, dass Kinder keine Lobby haben?
Die Frage ist so formuliert, dass mir die Antwort schwer fällt.
Väter-Mütter-Problem:
Einerseits nein. Es wird ein Machtgefälle zwischen den Eltern produziert. Und die Bereitschaft, sich durch Machtangebote korrumpieren zu lassen, ist unter Müttern und Vätern wohl gleich.
Das Problem ist, dass es ein Ungleichgewicht in der Wertzuweisung an Mütter und Väter gibt. Das ist politisch gesteuert, nachweisbar z.B. an der Geschichte und der Praxis des Sorgerechtes für nicht eheliche Väter. Und wenn dazu die Positionierung nicht so ist, dass das nachempfunden werden kann, muss man Deutschland nur im internationalen Vergleich sehen und die Signale aus Straßburg vom EGMR beachten – Deutschland verletzt im Kontext Familienrecht immer wieder die Menschenrechte. Es ist allgemein anerkannt, dass deutsche Politiker andere Staaten an die Einhaltung der Menschenrechte erinnern. Im Familienrecht sind wir aber nicht besser.
Das führt dazu, dass von Seiten der politisch korrekten Betrachtungsweise und von Seiten der aus Steuergeldern finanzierten Frauen- und Mütterlobby ein Väter-Mütter-Problem daraus gemacht wird. Im Bundesfamilienministerium gab es noch vor wenigen Jahren wohl nur einen Hausmeister als Mann. Eine Landesfrauenvertreterin wollte mir in einem Live-Interview im Dritten Fernsehprogramm öffentlich klarmachen, dass allein Männer Gewalt ausüben. Ich solle doch einfach die Platzverweiszahlen beachten. Da ich weiß, wie im Rahmen der Platzverweispraxis die Doktrin der Gewaltlosigkeit von Frauen bewusst erzeugt wird, ist im Vergleich zu internationalen Studien zum geschlechtsbezogenen Gewaltverhalten klar, dass in diesem Zusammenhang politisch korrekt ein Väter-Mütter-Problem erzeugt wird. Das darf aber nicht gesehen werden, um die Unzulässigkeit dieser Zuweisung Vätern vorhalten zu können, die sich beschweren.
Kinder haben keine Lobby?
Es gibt nichts Wertvolleres für uns als Kinder. Deshalb ist der Kampf um sie ja so heftig.
Ich will das am Beispiel des Begriffes „Kindeswohl“ erklären.
Das „Kindeswohl“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der so unbestimmt bleiben soll, damit die Professionen ihren Spielraum haben, wie ich beim Familiengerichtstag 2013 hören konnte.
Jeder argumentiert mit dem Kindeswohl. Beachtet man aufmerksam die Praxis, ist allein festzustellen, dass jeder seine Egoismen mit dem Kindeswohl adelt. Es gibt wohl kaum einen Anwaltsschriftsatz, in dem eine anwaltliche Vertretung nicht erklärt, dass das, was der Mandant will, dem Kindeswohl entspricht.