Nach Trennung von seiner Frau
Ein Mann muss lebenslang ins Gefängnis, weil er seinen erst sechs Jahre alten Sohn mit Kohlenmonoxid vergiftet hatte. Das Landgericht Ulm sieht hinter der Tat ein heimtückisches Motiv.
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Mein Kommentar
Der Artikel ist ein aufschlussreiches Beispiel, wie uninformiert, ideologisch vorgeprägt und unprofessionell in den Medien mit einer solchen Tat umgegangen wird.
Zunächst muss ich eindeutig erklären, dass eine solche Tat – völlig egal, ob sie von einem Vater oder von einer Mutter begangen wurde – nie entschuldbar sein kann. Sie ist und bleibt immer verwerflich.
Tatsache ist, dass Kindesmord zunächst ein hauptsächlich von Müttern begangenes Verbrechen darstellt. Es muss aber auch erklärt werden, dass solche Mütter vorher als Ausweg immer die anonyme Geburt oder die Babyklappe vorgesetzt bekommen. Jede Mutter darf also sagen: April, April, ich will damit nichts mehr zu tun haben. Und wenn sie trotzdem mordet, kommt sie eher in die Psychiatrie als in den Knast. Auch Mitnahme-Suizide nach einer Trennung werden inzwischen von Müttern ausgeübt. Die spektakulären Fälle, die in den Medien landen, sind aber immer noch die Mitnahme-Suizide von Vätern.
Sie erhalten keine Hilfestellung. Sie können nicht die Verantwortung loswerden. Und sie wollen diese auch nicht loswerden. Da funktionieren sie völlig anders als Babyklappen-Mütter. Sie wollen diese Verantwortung wahrnehmen und werden meist durch die Mutter in Tateinheit mit einem erzkonservativen Jugendamt und einem ebensolchen Familiengericht unter Machtausübung daran gehindert.
Auch der Vater im obigen Artikel lässt durch seinen Anwalt erklären, er „habe in völliger Verzweiflung darüber gehandelt, den Sohn als Mittelpunkt seines Lebens zu verlieren.“
Warum wird eine solche Äußerung vom objektiv Berichtenden glatt übergangen? Warum wird dem Vater statt dessen angedichtet, es würde ihm nur um die Trennung von der Frau gehen? Warum lässt man nicht zu, dass er über die Trennung auch herzlich froh sein kann, aber nicht auch die Trennung von seinem Kind zulassen möchte?
Der Mann habe „heimtückisch und aus Verzweiflung über die Trennung von seiner Frau gehandelt“. „Er habe das Kind als Mittel benutzen wollen, um sich an seiner geschiedenen Frau zu rächen, nachdem ihr das Sorgerecht zugesprochen worden war.“
Könnte es nicht sein, dass dies die offizielle Interpretation einer Staatsanwaltschaft war, die ebenfalls ideologisch beschränkt handelt? Beispiele dafür habe ich in Karlsruhe massenhaft. Und könnte es nicht sein, dass ein Strafrichter genau so wenig Einblick in die Funktionalismen hat und sich deshalb einfach anschließt?
Und könnte es zudem nicht sein, dass bestimmte erzkonservative und müttertümelnde Familiengerichtsbezirke ganz besonders viele Väter entsorgen und damit solche Fälle geradezu heraufbeschwören, weil sie Leid durch ignorantes Machthandeln ausüben – völlig egal, welche Konsequenzen das hat, weil sie eben nur einer müttertümelnden Ideologie dienen. Wie war das mit der alleinigen Primärbindung an die Mutter, die schon bei einer Übernachtung des Kindes beim Vater im Vorschulalter in Gefahr geraten könnte?
Ein Abgleich solcher Fälle nach Familiengerichtsbezirken könnte erhellend sein.
Und natürlich beweist dieser Fall einmal wieder die völlige Ahnungslosigkeit von bezahlten Schreiberlingen in unserer Medienlandschaft.
Siehe auch meinen Text