28.12.2016
Hallo Franzjörg,
ich wollte Dir hier kurz die Ereignisse nach dem 14.12. schildern.
Da war ja das erste gemeinsame Beratungsgespräch bei einem Mediator der Caritas. Der Termin selbst lief wie von mir erwartet. Die Mutter saß bei dem Gespräch, lächelte schön und zeigte sich sehr offen für alle Arten von Vorschlägen. Der Mediator sagte im Vorfeld schon, dass wir an diesem Termin zu keiner Übereinkunft kommen würden, das wäre jetzt alles noch viel zu früh.
Auf die Frage nach dem nächsten Termin schlug er auf Anraten der Mutter Ende Januar vor, was diese natürlich auch sehr begrüßte.
Bis zum Termin am 25.01. haben wir von ihm folgende Hausaufgabe bekommen:
Wir sollen uns noch einmal gemeinsam hinsetzen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung für die Erweiterung des Umgangs zu suchen. Sollte ich jedoch merken, dass sich in der Zeit nichts bewegt, solle ich mich direkt wieder bei ihm melden.
Ich habe Dir noch eine Datei an die Mail gehängt, in der Du sehen kannst, mit welchem Vorschlag ich in das erste Gespräch für die KW51 + 52 gegangen bin, und mit welchem Ergebnis ich dann da raus bin.
Abschließend hätte ich noch folgende Fragen:
- Was wäre eine vertretbare Steigerung des Umgangs? Also aus Sicht der Mutter, minimalst gesehen.
- Ist es sinnvoll, sie beim nächsten Gespräch noch einmal daran zu erinnern, dass ich eine Steigerung sehen möchte, da ich mich sonst gezwungen sähe, den Antrag beim Familiengericht wieder aufzunehmen und ihn um einen Antrag auf Regelung des Umgangs zu erweitern?
Es wäre nett, wenn du mir diese beiden Fragen beantworten könntest.
Bis dahin, schöne Grüße und einen guten Rutsch wünsche ich Dir
Simon
28.12.2016
Hallo Simon,
ich kann Dir nicht versprechen, dass ich mit der Antwort auf Dein Mail noch „nett“ bleiben kann.
Das Wichtigste wird wohl in der nächsten Sitzung sein, dass Du Grundlegendes klärst.
Die Voraussetzungen, unter denen eure Mediation abläuft, beruht auf dem Faktum, dass die Mutter die alleinige „Besitzerin“ des Kindes ist und durch Missbrauch ihrer Verfügungsmacht als Verfügungsgewalt Dir das Kind in kleinen Häppchen zuteilt – das nennen die Anwälte, das Jugendamt und das Familiengericht folgerichtig dann auch „Umgang GEWÄHREN“.
Faktum ist aber Folgendes:
Dieses Kind hat zwei Eltern, die es beide liebt. Sowohl vor dem Gesetz als auch für das Kind sind die beiden gleichwertig und niemand „besitzt“ das Kind. Das heißt aber auch, dass es kein widerwärtiges kleinliches Geschachere um das Kind gibt und dass niemand die Macht hat, einem Elternteil das Kind weitgehend zu entziehen. Bei einer Regelung von 7 Stunden pro Woche und ohne jede Übernachtung, d.h. 100% Übernachtung bei der Mutter, 0% Übernachtung beim Vater und 161 Stunden bei der Mutter und 7 Stunden beim Vater haben wir es aber mit einem weitestgehenden Kindesentzug – bzw. um weitestgehenden Vaterentzug für das Kind – zu tun.
Wenn sich die Voraussetzungen dieser Mediation nicht grundlegend ändern, geht sie von einem Familienbild aus, das Du nicht teilen kannst.
De facto macht sich die Mediation damit der Beihilfe zum gemeinschaftlichen Kindesmissbrauch schuldig.
Mit herzlichem Gruß für die Zeit zwischen den Jahren
Franzjörg
Das kann man doch durchaus auch mal so sehen.