2010 entschied das BVerfG auf Grund einer internationalen Demontage der BRD als menschenrechtswidrig handelnder Staat durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass die BRD nicht ehelichen Vätern den Zugang zur Gemeinsamen Sorge eröffnen müsse.Unsere gewählten Vertreter in der Politik dieses (Un-)Rechtsstaates Deutschland brauchten bis Ende Mai 2013, um diese Menschenrechtswidrigkeit durch eine gesetzliche Neufassung des §1626 BGB zu korrigieren, die es ebenfalls verdient hätte, wieder in Straßburg zu landen. Diese 3 Jahre nutzte die Mütterlobby, um gegen Väter zu hetzen.Im…