Die Verhandlung zum §1626a BGB – Sorgerecht für nicht eheliche Väter – vor dem Bundesverfassungsgericht war eine bedeutende Entscheidung.
Das BVerfG hat sich aber damals noch als Büttel der Frauenförderung gezeigt und hat aus der höchsten Richterriege unseres Landes festgelegt, dass eine deutsche Frau, sobald sie schwanger wird, vom deutschen Staat das Prädikat „gut“ als Geschenk ins Wochenbett gelegt bekommt und dass Väter dagegen immer erst geprüft werden müssen, ob sie auch sorgefähig sind – es sei denn, sie heiraten die Mutter. Durch diese Aktion werden auch sie – vielleicht nicht „gut“ – aber zumindest ohne Nachprüfung sorgefähig.
Dass diese Haltung BundesverfassungsrichterInnen nicht würdig ist, war ihnen damals selbst nicht klar. Es musste ihnen erst 7 Jahre später vom Europäischen Gerrichtshof für Menschenrechte erklärt werden.
Im Spiegel vom 27.01.2003 wurde auch auf unsere Aktion zur Verhandlung Bezug genommen.
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