Heute in einem süddeutschen Familiengericht.
Faktenlage:
Das Kind (7) ist hoch belastet. Beide Eltern verstehen es nicht, das Kind aus dem Konflikt weitgehend herauszuhalten.
Es gab schon einmal eine kleinschrittige Umgangsanbahnung mit Einsatz von Beratung bei der PBS, womit also Vorerfahrungen vorhanden sind.
Offizielle Analyse:
Die Eltern sind zerstritten.
Subjektive Analyse:
Die Befindlichkeit der Mutter bestimmt den Verfahrensablauf.
Familiengerichtlicher Lösungsansatz:
Der Vater wird (vorübergehend) weitgehend aus dem Leben des Kindes ausgegrenzt.
D.h.: Wöchentlich 2 Stunden „Umgang“ am Wohnort der Mutter unter Ausgrenzung der neuen Familie des Vaters (mit Kindern). Neuer Einsatz von Beratung bei der PBS.
Kommentar:
Das ist die typische defizitäre Lösung eines Systems, das keine besseren Instrumente kennt.
Der Vater:
Dieser Preis ist mir mit Blick auf meine neue Familie zu hoch. Diese wird es nicht verstehen, warum sie am Wochenende allein ins Spaßbad sollen, weil ich einen halben Tag weg bin.
Außerdem kann ich es mir nicht mehr leisten, die nächsten Jahre damit zuzubringen, dass die Mutter in der Beratung ihre Befindlichkeit durchsetzt und im Hintergrund dieselben Spielchen ablaufen, die bisher schon eine erwachsene Lösung unmöglich machten.
Ich steige also aus.
Der Mutter
wird damit die Freiheit genommen, ihre Verfügungsmacht weiterhin als Verfügungsgewalt zu missbrauchen.
Resultat:
Alle sind unzufrieden.
Der Vater:
„Sagt meinem Sohn, wenn er Kontakt mit seinem Vater will, weiß er, wo ich zu finden bin. Sucht er aber den Ochsen, den die Mutter mit dem Strick in der Hand am Nasenring durch die Manege zieht, wird er mich am Ende des Stricks nicht mehr finden!“