Nach den Erfahrungen in Zigtausenden von Fällen beim VAfK nutzen KindesbesitzerInnen ALLES, um das Kind als Alleinbesitz zu reklamieren.
Niemand wundert es, wenn Corona für diese einen willkommenen Anlass bietet.
Vernünftige Leitlinien
Corona-Auszeiten (Schule, Kindergarten, Arbeitsbeschränkungen, Einschränkung der Sozialkontakte, Ausgangssperren) sind weder Normalumgangszeiten noch Ferien, in denen die Ferienregelung gilt.
Zunächst gelten die üblichen Umgangsregelungen.
Darüber hinaus bietet jeder Einzelfall aber Bedingungen, auf die vernünftig und variabel reagiert werden sollte.
Umgangsausfall und Corona
Umgang fällt nur aus, wenn das Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet hat oder wenn eine Ausgangssperre verhängt wird.
Bei Ausgangssperre kommt es auf die Regelung für Familienbesuch an, wobei Elternbesuch für Kinder einen driftigen Grund für die Durchbrechung der Ausgangssperre darstellt, mindestens so wichtig wie der Einkauf von Lebensmitteln.
Der allgemeine Rat, Sozialkontakte zu beschränken, gilt nicht für Familien. Umgang ist von der Ausgangssperre ausdrücklich ausgenommen.
Ein Vater schreibt mir:
„Ich habe übrigens sowohl vom Bundesgesundheitsministerium als auch vom Land Schleswig Holstein die Aussage, dass es für die wechselseitige Betreuung gemeinsamer Kinder (also auch Umgang) selbst bei Ausgangssperren eine Ausnahmeregelung gibt.“
20.03.2020
Kindesumgang ist trotz der Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen in Bayern erlaubt. Der bayerische Ministerpräsident hat das auf seiner Pressekonferenz ausdrücklich bestätigt (04:10 min).
Da Bayern die schärfsten Ausgangsbeschränkungen hat und die Wahrnehmung von Kindesumgang keine Pflege sozialer Kontakte ist, sondern Ausübung elterlicher Verantwortung, ist die Verweigerung des Kindesumgangs unter Hinweis auf die Corona-Pandemie rechtswidrig und kann Ordnungsstrafen zur Folge haben.
Ein Elternteil arbeitet, das zweite nicht
Es dürfte wohl klar sein, dass das Elternteil, das zuhause ist und betreuen kann, auch betreut.
Großeltern gehören zur Hochrisikogruppe. Ob sie mit betreuen und wie viel, muss mit allen Beteiligten ausdiskutiert werden. Das zweite Elternteil sollte aber als Primärbetreuung gelten.
Beispiel:
Das Kind ist zuhause, wird von den Großeltern ms. betreut, der Vater hat Umgang.
Die Mutter hat die Residenz und ist Ärztin.
Der Vater ist als Lehrer zuhause.
Lösung: Der Vater sollte umfassend zur Betreuung eingebunden werden.
Zu dieser Regelung gibt es inzwischen einige eA-Anträge.
Beide Eltern arbeiten nicht
Wenn beide Eltern als Betreuung zur Verfügung stehen und das Kind zuhause ist, sollten diese Zeiten wie Ferien hälftig geteilt werden.
Ein Elternteil hatte Infiziertenkontakt
Erhält ein Elternteil vom Gesundheitsamt die Nachricht, dass es Kontakt mit einer infizierten Person hatte und deshalb zuhause in Quarantäne bleiben muss, bleibt das Kind, wo es zur Zeit der Information ist. Wird diese extra zurückgehalten, um das Kind wieder zu sich zu holen, kann dies als vorsätzliche schwere Körperverletzung gelten.
Die umfangreichsten Hinweise dazu gab es im Newsletter des VAfK Berlin-Brandenburg vom 21.03.2020, die ich hier zitiere:
Informationen für getrennte Eltern rund um die Corona-Pandemie
Kann aufgrund der Corona-Pandemie das Umgangsrecht ausgesetzt werden?
Nein. Das Umgangsrecht besteht weiterhin fort und es gibt keinen Automatismus. Es ist weiterhin so, dass kein Elternteil einseitig über die Umgangszeiten des anderen bestimmen kann.
Wird Umgang ohne triftigen Grund verhindert, kann dies bei einer gerichtlich festgelegten und vollstreckbaren Umgangsvereinbarung ein Grund sein, ein Ordnungsgeld (bis zu 25.000 EUR, ersatzweise bis zu 6 Monate Haft) anzuordnen.
Entsprechende Ordnungsgeldanträge sollten insbesondere gestellt werden, wenn es auch in der Vergangenheit wiederholt Probleme mit der Wahrnehmung des Umgangsrechts gegeben hat und der begründete Verdacht besteht, dass das Thema Corona nur als erneuter Vorwand genutzt wird, wie wir es in den letzten Tagen leider verstärkt registrieren mussten.
Wenn es bisher aber gut lief und erstmals Probleme aufgrund nachvollziehbarer Besorgnis auftreten, dann sollten die Eltern versuchen, das Thema miteinander zu klären und eine verantwortungsvolle Lösung zu finden.
Was ist, wenn es eine Ausgangssperre geben sollte / gibt?
In Österreich, Frankreich und seit neuestem auch in Bayern gibt es bereits Ausgangssperren bzw. -beschränkungen. Ausnahmen gab es in allen Fällen für „die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich“ (mehr). Sämtliche bisher verhängten Ausgangsrestriktionen sehen nach aktuellem Stand (20.03.2020) KEINE Einschränkungen des Umgangsrechts vor und wir gehen davon aus, dass dies auch so bleiben wird.
Eine sehr gute Übersicht, was eine Ausgangssperre bedeuten würde und weiteren Informationen zur Corona-Pandemie hat auch der rbb auf seiner Seite veröffentlicht.
Ich soll dem anderen Elternteil einen Nachweis erbringen, dass ich nicht am Corona-Virus erkrankt bin, bevor ich mein Kind sehe
Auch hierfür gibt es keine Grundlage. Sollte es aber ernsthafte Anhaltspunkte geben (z.B. jüngster Aufenthalt in Risikogebieten und Krankheitssymptome) könnte eine solche Anforderung im begründeten Einzelfall zulässig sein.
In solchen Fällen würde es sich aus unserer Sicht aber von selbst verstehen, dass der Elternteil schon allein aus Verantwortung seinen Kindern und auch dem anderen Elternteil gegenüber sich eigeninitiativ testen lässt.
Einer der Eltern gehört zu einer Risikogruppe
Auch dies ist grundsätzlich kein Grund, das Umgangsrecht auszusetzen. Sollte der betreuende Elternteil hier unspezifische Bedenken haben, dass das Kind sich beim Kontakt mit dem anderen Elternteil infizieren und diese Infektion mit in seinen Haushalt bringen könnte, würde immer auch die Möglichkeit bestehen, dass das Kind in der nächsten Zeit beim gesunden Elternteil verbleibt. Auch so ließe sich ein erhöhtes Infektionsrisiko eines Elternteils mindern.
Hier sei an einen verantwortungsvollen Umgang der Eltern appelliert.
Bei mir oder beim anderen Elternteil gibt es Anzeichen einer Infektion
Wenn bei einem Elternteil oder bei einem Kind Infektionsanzeichen festgestellt werden, dann sollte Kontakt zum anderen Elternteil (und zum Kind, wenn man Umgangsberechtigter ist) natürlich vermieden werden.
In einem solchen Fall sollten Eltern und Kinder umgehend untersucht und getestet werden, schon allein aus Gründen des Selbstschutzes und der elterlichen Fürsorgepflicht. Sollte aus solchen begründbaren Verdachtsmomenten ein aktueller Umgang ausfallen, sollten dem anderen Elternteil mindestens die Untersuchungsergebnisse des Kindes zugänglich gemacht werden. Dies zum einen in seiner Funktion als sorgeberechtigtem Elternteil, zum anderen aber auch, um gerade bei einem belasteten Elternverhältnis den Verdacht einer vorsätzlichen Umgangsbe- und Verhinderung zu vermeiden.
Auch hier sei erneut an einen verantwortungsvollen Umgang der Eltern appelliert.
Die Kita und Schule ist geschlossen, wie soll ich jetzt die Betreuung der Kinder organisieren?
Diese Frage betrifft beide Eltern gleichermaßen. Normalerweise sind die Großeltern hier eine wertvolle Unterstützung. In der aktuellen Situation raten wir davon jedoch ab, da insbesondere ältere Menschen zu den stark gefährdeten Personenkreisen gehören. Im Moment ist die Vermeidung des Kontakts zu den Großeltern deren aktiver Schutz.
Gerade jetzt wäre es daher wichtig, wenn sich beide Eltern gegenseitig unterstützten und dies auch, unabhängig von bestehenden Umgangsregelungen, anböten. Hier haben wir selbst von langjährig schwierigen Elternbeziehungen in den letzten Tagen schon positive Rückmeldungen erhalten.
Keine Option sollte es sein, die Kinder bei Dritten (Freunden, Bekannten) in die Betreuung zu geben und somit den Kreis möglicher Infektionen zu erweitern. Erster Ansprechpartner sollte daher immer (nicht nur in der Corona-Krise) der andere Elternteil sein.
Wie sollen die Osterferien geregelt werden?
Auch wenn Urlaube voraussichtlich nicht möglich sein werden: die Zeiten, wann sich das Kind bei welchem Elternteil aufhält, waren vermutlich bereits geregelt und müssen nicht verändert werden.
Wenn in einer Umgangsregelung festgeschrieben wurde, dass das Kind an Schule oder Kita abgeholt werden solle, sollten sich die Eltern im Zweifelsfall auf die Abholung bei dem Elternteil, bei dem sich das Kind befindet, einigen.
Ein Elternteil kann seine Betreuungszeiten nicht wie geplant wahrnehmen, da er / sie in systemrelevanten Berufen arbeitet und aufgrund der Corona-Krise mehr als bisher arbeiten muss
Pflegekräfte, medizinisches Personal und viele andere sind in den letzten Tagen/der letzten Woche und voraussichtlich auch noch längere Zeit besonderen Belastungen ausgesetzt und zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung von besonderer Bedeutung.
Diese Elternteile sollten vom anderen Elternteil in der Betreuung der Kinder nach Kräften unterstützt werden, denn sie leisten im Moment einen noch wichtigeren Beitrag für unsere Solidargemeinschaft als ohnehin schon.
Die Ignoranz der Politik Trennungseltern gegenüber zeigt sich bei jedem öffentlichen Statement, sei es von Angela Merkel oder anderen. Sie reden von Ausnahmen, wenn Menschen in einem gemeinsamen Hausstand leben. Wie Trennungseltern damit umgehen, wird gehandhabt, als sei das ein Randproblem. Unsere PolitikerInnen leben in einem Paralleluniversum, das von der Realität Lichtjahre entfernt ist.
Wählt sie ab – sie wollen nicht verstehen. Schmeißt sie raus!
Siehe auch: Offener Brief von VoR an den ORF
Natürlich ging das Gezerre schon am 13.03.2020 los – dass es dazu noch ein Freitag war, hat historische Bedeutung.
FALLBEISPIEL 1
FALLBEISPIEL 2
Vater Paul, Mutter Maria, Sohn Tom
19. Februar 2020
Anfrage von Paul an Maria bezüglich Ferienregelung und Ausweitung der Wochenendintervalle plus Angebot, das mit Unterstützung des Jugendamtes in gemeinsamen Gesprächen zu regeln.
24.02.2020
Hallo Paul,
zunächst steht eine Ausweitung der Wochenendintervalle für das Jahr 2020 überhaupt nicht zur Debatte.
Es besteht auch nach erneuter Rücksprache mit Tom kein Interesse an einer dahingehenden Änderung. Die Intervalle richten sich nach dem Interesse des Kindes und nicht nach deinen Befindlichkeiten.
Gerne erwarte ich deine Vorschläge zu den Betreuungszeiten in den Schulferien.
Gruß Maria
11.03.2020
Hallo Maria,
die Gestaltung eines „normalen“ Umgangs würde bedeuten, dass Tom jedes 2. Wochenende und die Hälfte der Schulferien bei mir verbringt. Das sind sozusagen Minimalzeiten, diese sind weit entfernt von “erweitertem” oder “intensiviertem” Umgang.
Dass Tom in unserem nicht „normalen“ Umgang zwischen allen Stühlen sitzt und oft in eine emotionale Zwickmühle gerät, dürfte leicht nachvollziehbar sein. Ob er frei und unbeschwert Entscheidungen treffen kann, darf bezweifelt werden.
Betreuungszeit an jedem 2. Wochenende ist nicht sehr kompliziert. Die Hälfte der Ferien ist schwieriger. Ich versuche immer so viel wie möglich an Urlaub in den Schulferien zu nehmen. Hierbei bin ich natürlich nicht der Einzige in der Abteilung. Trotzdem ist es mir gelungen in den Osterferien, Sommerferien und Herbstferien Urlaub zu nehmen. Es macht wenig Sinn, dass Tom bei mir zu Hause sitzt, während ich zur Arbeit gehe. Dazu ist er einfach noch zu jung.
Im Hinblick auf meine Urlaubsdaten und die sowieso schon geplanten Vater-Sohn-Wochenenden ergeben sich folgende Termine:
Osterferien: 10.04. – 17.04.20 Tom bei mir. (WE 10.-12.04. + 5 Tage Ferien)
Pfingstferien: keinen Urlaub, nur WE
Sommerferien: z.B. 3.08. -16.08.20 oder 10.08. – 23.08.20 Tom bei mir (1 WE eingeschlossen)
Herbstferien: 26.10. – 30.10.20 Tom bei mir.
Weihnachtsferien: keinen Urlaub
Viele Grüße
Paul
PS.: Nach Rücksprache mit dem Jugendamt hat sich der Sachverhalt mit dem angebotenen Gesprächstermin doch etwas anders dargestellt. Das Jugendamt hat einen freiwilligen Gesprächstermin in Anwesenheit beider Eltern angeboten. Bei dem Telefonat mit Dir hat sich für sie herausgestellt, dass Du an einem gemeinsamen Gespräch nicht interessiert bist. Insofern hatte sich das Thema „Gesprächstermin“ für das Jugendamt erledigt. Mir wurde erklärt, dass das Jugendamt als eine Art „Dienstleister“ ein gemeinsames Gespräch anbietet, aber nur unter Mitwirkung beider Eltern. Wenn, wie in diesem Fall, die Mutter des Kindes ein Gespräch ablehnt, findet eben kein Gespräch statt.
15.03.2020
Hallo,
Osterferien 10.4. – 15.4.
Sommerferien 10.8. – 23.8.
Herbstferien 26.10. – 28.10.
Wochenendregelung wie schon vereinbart
Bitte die Termine bestätigen, ansonsten sind sie nicht gültig
und bitte noch Abhol- und Bringzeit ergänzen
Maria
17.03.2020
Hallo Maria,
zuerst zu Deiner WhatsApp Nachricht:
Eine unserer OP-Schwestern ist mit Corona infiziert und in diesem OP-Bereich habe ich 3 Tage gearbeitet. Daher wurde ich dem Gesundheitsamt als Kontaktperson gemeldet. Der Rachenabstrich war negativ, Krankheitssymptome habe ich ebenfalls keine. Vorerst gilt für mich trotzdem die vom Gesundheitsamt beschlossene 14-tägige Quarantäne. Diese Maßnahme ist umstritten und wird wohl auch nicht einheitlich gehandhabt. Die meisten Mitarbeiter aus dem OP-Bereich wurden wieder zur Arbeit beordert bzw. unterlagen gar keinen Quarantänemaßnahmen. Der Abholtag Freitag wäre Tag Nr. 9 von 14. Ich rechne allerdings täglich mit der Aufhebung der Quarantäne. Falls dies nicht der Fall sein wird, sollten wir das Wochenende um eines nach hinten verschieben.
Zu Deiner Antwort zur Ferien- und Wochenendregelung:
Deine Antwort wirft zwei Fragen auf.
Zum einen, Tom hat etwa 90 Tage Ferien in diesem Jahr. Die Hälfte der Ferientage wären also 45 Tage. Realistisch kann ich an 27 Tagen eine Betreuung gewährleisten, was weit unter der Hälfte der Ferientage liegt. Warum wird diese sowieso schon knappe Zeit von Dir um weitere 4 Tage verkürzt?
Viele Grüße
Paul
18.03.2020
Hallo Paul,
zunächst finde ich deine beschriebene Einschätzung der aktuellen Gefahrenlage nicht nur leichtsinnig, sondern auch überaus verantwortungslos. Allein dein Vorhaben, Tom bereits am nächsten Wochenende bzw. ggf. schon an diesem Wochenende zu betreuen, ist schlichtweg absurd.
Aktuell wurden bereits Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Geschäfte etc. geschlossen. Soziale Kontakt müssen soweit wie möglich eingeschränkt werden.
Angesichts des immensen außergewöhnlichen Risikos, welches mit der Ausübung deines Berufs und dem ständigen Kontakt mit infizierten Patienten einhergeht, fallen – auch ungeachtet deiner momentanen Quarantäne – sämtliche Betreuungszeiten hiermit aus. Dies gilt so lange, bis sich die Situation wieder erheblich entspannt hat. Hier hat die Sicherstellung der Gesundheit von Tom definitiv Vorrang. Es darf von dir als Vater erwartet werden, zum Schutze von Tom einige Wochen oder Monate auf direkten Kontakt zu verzichten – auch wenn es schwerfällt; das verstehe ich auch.
Auch nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt ist diese Maßnahme empfehlenswert.
Nach Rücksprache mit dem entsprechenden Fachanwalt können die bereits vereinbarten Betreuungszeiten allein mit einer richterlichen Anordnung durchgesetzt werden.
Das dürfte allerdings angesichts der aktuellen Lage bereits im Vorfeld zum Scheitern verurteilt sein.
Das Ausfallen der Betreuungszeiten ist somit bereits jetzt unabwendbar und steht nicht zur Diskussion.
Sämtliche eventuellen außergerichtlichen Versuche deinerseits, Tom zu übernehmen, werden mit polizeilichen Maßnahmen und ggf. mit der entsprechenden Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Nötigung beantwortet.
Lediglich ergänzend weise ich noch darauf hin, dass sich sowohl das Intervall der Betreuungszeiten, als auch die Urlaubszeiten allein nach dem Willen von Tom richten – und nicht nach Empfehlungen, die in irgendwelchen Laienblättern stehen.
Gruß Maria
18.03.2020
Hallo Franzjörg,
Deine Mails lese ich regelmäßig und bin oft fassungslos. Traurigerweise kann ich jetzt vielleicht auch noch eine neue Variante des Kindesentzugs beitragen.
Mit einer absolut perfiden Taktik versucht die Kindsmutter, aus der Corona-Krise auch noch Kapital zu schlagen für ihr Vorhaben, mir den Umgang mit meinem Sohn Tom gänzlich zu verweigern, mich aus dem Leben von Tom auszuradieren. Das sind doch schon wahnhafte Verschwörungstheorien und Drohungen.
Tatsache ist, dass ich im Krankenhaus als OP-Assistenz arbeite. Ich habe noch mit keinem einzigen SARS-CoV-2 infizierten Patienten Kontakt gehabt. Ich habe vergangene Woche in einem OP-Bereich gearbeitet, in dem auch eine COVID-19 erkrankte OP-Mitarbeiterin tätig war. Nachdem dies bekannt war, wurde ein Rachenabstrich entnommen und ich wurde vorsorglich mit 3 anderen Kollegen in eine 14-tägige häusliche Quarantäne geschickt. Das Testergebnis ist “negativ” und ich bin auch völlig gesund. Ich erhalte täglich Nachricht von der Klinikleitung, ob mein Einsatz bei negativem Testergebnis und Symptomfreiheit nicht doch noch erforderlich wird. Selbst wenn man die 14 Tage Quarantäne streng abwartet, ist diese am Donnerstag nächster Woche zu Ende. Rechtzeitig vor dem übernächsten Wochenende. Einen “negativ” getesteten Vater, der 14 Tage quasi keinen Kontakt zur Außenwelt hatte…was will man noch mehr an Sicherheit?
Vielleicht bin ich ja weder der Erste noch der Einzige, der mit Hilfe von “Corona” den Umgang verweigert bekommt……aber ich denke, es ist für Dich vielleicht auch eine Information wert, dass Selbstherrlichkeit von Kindsmüttern wohl vor nichts Halt macht. Traurig.
Herzliche Grüße
Paul
FALLBEISPIEL 3
Papa, Lehrer, zuhause, eigenes Haus mit großem Garten
Mama, arbeitet, Stadtwohnung in Mietshaus
3 Jungs zwischen 7 und 11
Mama: Perfekt! Du arbeitest weiterhin normal? Montag kannst du sie mir dann vor deiner Arbeit bringen. Sag bitte Bescheid.
Papa: Ich darf nicht zur Schule, weil ich letzte Woche Kontakt zu unseren Kindern hatte, die ja im Elsass waren. Wir haben also alle Corona-frei.
Nächste Woche wird meine Schule wohl auch schließen.
Mama: Ah, ok.
Wir sollten telefonieren, um gemeinsam eine Arbeitsplanung zu machen…
Du Mathe/IW – Sprachen und anderes für mich?
Dann bringst du mir die Kids am Montag um 14.00?
Papa: Am besten und logisch wäre doch jetzt eine Ferienregelung, jeweils freitags ist Wechsel.
Damit bekommt auch ein Virus weniger Gelegenheit zum Überwechseln. Ich habe Vorräte eingekauft wie für einen Hurricane… Kann ich nur empfehlen, solange die Geschäfte voll sind. Siehe Italien…
Mama: Wir ändern NICHTS an unserer gerichtlichen Abmachung! Es sind eben keine Ferien! Ich meine: NEIN, wir ändern nichts… Am Montag Vormittag z. B. könntest Du überlegen, 3 Std mit den Kids zu arbeiten. Am Donnerstag auch… Ansonsten mach, wie Du willst- aber es ist kein Grund, irgendetwas zu verändern! Damit es ganz klar ist!
Papa: Hallo. Wir haben alle geschwollene Mandeln bis auf den Jüngsten. Ich hatte zusätzlich seit gestern Abend Kratzen im Hals, bisschen Husten, Kopfweh…
Ich habe heute mit dem ärztlichen Notdienst telefoniert und die meinen, es ist nur eine Seitenstrangangina.
Nichtsdestotrotz sollten die Kinder Leuten über 60 nicht zu nahe kommen, weil Kinder meistens keine Symptome haben.
Die derzeitige Betreuungssituation ist so wie in den Ferien, denn die Kinder gehen ja nicht zur Schule. Als Lehrer habe ich darüber hinaus ebenso frei. Also kann ich, wie du vorgeschlagen hast, sehr gut in Mathematik, Deutsch und auch naturwissenschaftlichen Unterricht mit unseren Kindern machen.
Wenn die Kinder nur alle 14 Tage donnerstags bei mir sind, kommen Mathematik und Deutsch wirklich kurz…
Daher denke ich, dass wir wirklich ein Sonder-Betreuungsmodell vereinbaren sollten und können.
Was hältst du davon, wenn die Kinder einfach morgen bis Donnerstag bei mir bleiben. Dann wären sie 6 Tage bei mir, also Freitag bis Donnerstag und dann acht Tage bei dir, also Donnerstag bis Freitag.
Wir könnten uns morgen die Schultaschen übergeben.
Sollte es wirklich zu einem shutdown kommen, dann wäre es doch auch sehr sinnvoll, wenn die Kinder hier bei mir sind und im Garten spielen können.
Ich finde schön, wenn wir das ganz normal kommunizieren könnten, es gibt ja auch noch andere Betreuungsmodelle.
Also auf jeden Fall bis morgen 14 Uhr.
Mama: Ja bis morgen 14.00
Nein, es sind keine Ferien und nein, wir ändern NICHTS an der Betreuung. Die Schule wird zu Hause gemacht – wie es schon von einigen Lehrern vorgegeben ist. Also brauchen wir uns nichts auszudenken! Auch du hast bestimmt deiner Arbeit nachzugehen. Bis morgen.
Papa: Nein, ich habe keine Arbeit, bin krankgeschrieben. Ich kann also gerne die Betreuung und den Unterricht übernehmen.
Ich nehme Penicillin und bin nicht ansteckend.
Du könntest die Betreuungsregelung in Anbetracht der Situation vor allen Dingen der Beschulung der Kinder auch ganz einfach ganz locker sehen…
Ja, ja, wir sind um 14 Uhr da.
Machen wir jetzt also immer 14 Uhr Übergabe zu den verabredeten Tagen?!
Ich frage mich, wann ich dann Mathe und Deutsch machen soll mit den Kindern…
Mama: Lass mal! Ja immer um 14.00. Also Donnerstag bringe ich sie dir um 14.00 und du bringst sie mir am Freitag um 14.00.
Du hättest die heutigen Hausaufgaben zum großen Teil heute mit dem Kindern machen können… wenn du die Mails bzw. Myschool ausführlich gelesen hättest… Außerdem bist du doch ein super Pädagoge? Oder??? 😂😂😂😂😂
Papa: Nein, Mittwoch um 14 Uhr bis Freitag um 14 Uhr, wenn überhaupt. Freitag Mittag bis Sonntag ist Wochenende, denke ich und heute morgen war ich beim Arzt. Sehr gerne würde ich mehr mit den Kindern machen, wenn mir Zeit dazu gegeben ist.
Mama: Im Kalender haben wir abgemacht, dass du diese Woche die Kids nur Donnerstag hast, damit du sie auch die Woche darauf zu deinem Geburtstag haben kannst!!!
Ich bitte dich, unserem Kalender ganz genau zu folgen und dich im Voraus darüber zu informieren!!!!
Du nervst!!!
Papa: Ist bei mir im Kalender anders vermerkt. Vielleicht könntest du ja einfach nachgeben, so, wie ich Weihnachten nachgegeben habe, dann wäre das wieder ausgeglichen und völlig gerecht, zumal zurzeit die Beschulung und die Betreuung ja wirklich prima wie in den Ferien geregelt werden könnte, also halbe-halbe oder zumindest annähernd halbe-halbe. Aber, nun gut, ich denke, Mittwoch 14 Uhr wäre schon angebracht.
Mama: Nein, ich gebe nicht nach!!! Die Tage wurden beim Jugendamt gezählt und dementsprechend vermerkt!!! Soll ich eine e-mail schreiben????
Ich frage mich eher, wer wohl einen Fehler gemacht hat über Weihnachten?!!!!
ALSO, NOCH MAL, NEIN!!!!
FALLBEISPIEL 4
Papa, 40
Mama, 40
Tochter, 2
Während des Gespräches informierte ich sie dann noch bzgl. Kurzarbeit und dass ich Nele morgen (Freitag) gerne sehen würde. Das gefiel ihr ganz und gar nicht und sie meinte nur, ob ich denn Nele in Gefahr bzgl. Ansteckung bringen wolle. Sie will, dass ich Nele aufgrund der aktuellen Lage nicht sehen solle. Mindestens bis Ostern. Und wenn, dann will sie von mir einen Nachweis, dass ich kein Corona habe.
FALLBEISPIEL 5
Situation:
Zwei Kinder (7 und 9) leben beim Vater. Das Jüngste (3) lebt bei der Mutter.
Der Vater will den Kleinen nicht zu sich holen, weil er dann nicht mehr begründen könnte, dass die beiden Älteren nicht zur Mutter sollen.
Papa
Aus gegebenem Anlass werde ich der Fürsorge entsprechend den Kleinen morgen nicht abholen. Ich hoffe, dass ich die Zeit bald schon nachholen kann.
Mama
Aus welchem Anlass?
Papa
Das dürfte bekannt sein
Mama
Nein es ist nicht bekannt
Papa
Corona
Mama
Für Trennungseltern und Umgang gibt es eine Sonderregelung. Diese sind von den Maßnahmen nicht betroffen.
Papa
Davon ist die ganze Menschheit betroffen. Wir tragen in dieser Zeit alle dieselbe Verantwortung – immerhin mache ich einen verantwortungsvollen Rückschritt.
FALLBEISPIEL 6
2 Söhne (6 und 8), 170 km Entfernung
Ordnungsmittelbewehrte Umgangsregelung
SMS von Mama an Papa:
Hallo, da wir erkältet sind, bleiben die Kinder dieses Wochenende zuhause.
Du brauchst sie nicht abholen. Wir wissen beide, wie ernst die Situation ist.
Werde auch nicht mit Dir darüber handeln.
FALLBEISPIEL 7
Eine „alleinerziehende“ Mutter von 3 Kindern schreibt an den Vater:
Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation des Coronavirus werden meine Kinder bis zum Ende der Eindämmungsmaßnahmen keinen Kontakt zu anderen Personen aufnehmen.
Zum Schutz der Gesundheit meiner Kinder sage ich die Besuchstermine ab.
FALLBEISPIEL 8
Nun kommen aber erneute Probleme hinzu, die Mutter hat ein Kontaktverbot ausgesprochen und beruft sich auf Aussagen der Bundesregierung.
Habe ich hier Möglichkeiten dem etwas entgegenzusetzen?
Du hattest etwas von eA-Antrag über das Familiengericht erwähnt?
FALLBEISPIEL 9
Mama
Einfach unglaublich das du aus purem Egoismus lieber Menschenleben gefährdest als gesunden Menschenverstand walten lässt.
Leider überrascht mich das gar nicht.
Trotzdem halte ich mich an die geltenden Maßnahmen der Bundesregierung und das bedeutet Kontaktverbot zu allen Personen außerhalb des Hausstandes.
Und zu dem gehörst du nun mal nicht.
Papa
Keiner weiß wie lange das anhält. Dem umgangsrecht werde ich weiter nachkommen und sehe es auch als unvermeidbaren Kontakt innerhalb der Familie. In dieser Zeit brauch der Junge auch seinen Vater.
Mama
Du gefährdest aus purem Egoismus Menschenleben.
Leider überrascht mich das gar nicht.
Ich halte mich an die geltenden Maßnahmen der Bundesregierung und das bedeutet Kontaktverbot zu allen Personen außerhalb des Hausstandes.
Und zu dem gehörst du nun mal nicht.
FALLBEISPIEL 10
Hallo Franzjörg,
leider hat die aktuelle Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen in meinem Fall negativen Einfluss auf die Bereitschaft der Mutter, die vereinbarte Umgangsregelung einzuhalten.
Sie hat mir per Mail mitgeteilt, dass der Umgang zwischen meinem Sohn (7 Jahre) und mir ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bedeutet und den Umgang bis auf Weiteres ausgesetzt. Hierfür führt sie im Wesentlichen die Vorgaben der Bundesregierung vom 22.03.2020 an.
Die Mutter bietet Telefon-Kontakte nach Absprache an.
Ich habe das Jugendamt kontaktiert und erhalte folgende Stellungnahme:
„Das Jugendamt kann Ihnen als sorgeberechtigte Eltern die Entscheidung bzgl. des Umgangs nicht abnehmen. Das Jugendamt kann keine Aussagen darüber treffen, ob Umgangskontakte aktuell ein erhebliches Risiko für ein Kind darstellen, sich oder andere mit Corona anzustecken. Wir empfehlen deshalb, dies als Eltern gemeinsam abzuwägen und gegebenenfalls Kontakte vorübergehend per Telefon oder online zu pflegen.
Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, steht es Ihnen selbstverständlich frei, einen entsprechenden Termin beim Familiengericht zu erwirken.“
FALLBEISPIEL 11
Eine Mutter schreibt an den Vater:
Aufgrund der aktuellen Kriesensituation rund um das Korona Virus würde ich mich mit Ihnen Herr (Nachname) bis sich die Situation wieder stabilisiert, auf folgende Übergangsregelung einigen. Sie können die beiden Kinder jeden Montag für zwei Stunden besuchen.
Und das Jugendamt schreibt von „Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern“.
Dabei hat die Mutter eindeutig nicht alle Latten am Zaun….
PETITION Kinderbetreuung und Coronakrise – Politik muss Lösungen für Alleinerziehende anbieten!
Diese Petition wurde vom Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) gestartet.
Wir fordern, die Notfallbetreuungen für Alleinerziehende unabhängig von ihrem Beruf zu öffnen.
Wir rufen Arbeitgeber dazu auf, Alleinerziehende bezahlt frei zu stellen, wenn es keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt.
Sinnvoll sind dafür staatliche Hilfen für kleine Betriebe. Diese sollten mit der Verpflichtung verbunden sein, Eltern in Not durch bezahlte Freistellungen zu helfen.
Warum ist das wichtig?
Keine Kinderbetreuung zu haben, ist für Alleinerziehende ein Notfall. Auch die Großeltern fallen in der Regel aus, da sie zu den Risikogruppen gehören. Anders als Paarfamilien können Alleinerziehende nicht zu zweit jonglieren, um fehlende Betreuung auszugleichen. Niemand weiß, wie lange diese Ausnahmesituation anhält – Urlaub zu nehmen ist deshalb keine Lösung. Dieser ist sowieso schon kürzer als die regulären Ferien der Kinder. So manche Alleinerziehende treibt nicht nur die Sorge um die Gesundheit um, sondern auch Existenzängste. Denn für unbezahlte Freistellungen fehlt vielen der Sparstrumpf.
Franzjörgs Kommentar:
Eine Mutter, die sich durch Entsorgung des Vaters zur „Alleinerziehenden“ stilisiert, erhält keine Hilfen, wenn sie den Vater als Betreuungsmöglichkeit nicht nutzt.