• Start
  • ERSTE HILFE
  • Über
    • Meine Trennungsvater-Vita
    • Diese Seite
  • Text-Klassen
    • Aufsaetze
    • BASISWISSEN
    • Beistandstätigkeit
    • Beratung
    • Buchbeiträge
    • Coaching
    • Interviews
    • Kommentare
    • Leserbriefe
    • Reden
    • Referate
    • Rezensionen
    • Satire
    • Seminare
    • Väterexpress
    • ELTERN-EXPRESS
  • Themen
    • ADHS
    • Armageddon
    • AUFSTEHEN
    • Entsorgungsberichte
    • Fallskizzen
    • Gewalt
    • Gewaltschutzgesetz
    • Gutachten
    • Jugendamt
    • Kuckuckskinder
    • Märchen Väterfreundlichkeit
    • Missbrauchsvorwurf
    • Monographie
    • Schule
    • Systemopfer
    • Tears in Heaven
    • Transgenerational
    • Trennungs-Ideologie
    • Unterhalt
    • Vaterschaft
    • Versagen der Medien
    • Wind of Change
    • Zynische Rethorik
  • BESCHLÜSSE
  • Fachveranstaltungen
  • Medienberichte
  • Unsere Kinder
  • Stadt Karlsruhe
  • KUNST
    • Lyrik
    • Comic
    • Cartoon
    • Satire
  • PODCAST
  • Forderungen
Allen Kindern beide Eltern! Allen Kindern beide Eltern!
  • Start
  • ERSTE HILFE
  • Über
    • Meine Trennungsvater-Vita
    • Diese Seite
  • Text-Klassen
    • Aufsaetze
    • BASISWISSEN
    • Beistandstätigkeit
    • Beratung
    • Buchbeiträge
    • Coaching
    • Interviews
    • Kommentare
    • Leserbriefe
    • Reden
    • Referate
    • Rezensionen
    • Satire
    • Seminare
    • Väterexpress
    • ELTERN-EXPRESS
  • Themen
    • ADHS
    • Armageddon
    • AUFSTEHEN
    • Entsorgungsberichte
    • Fallskizzen
    • Gewalt
    • Gewaltschutzgesetz
    • Gutachten
    • Jugendamt
    • Kuckuckskinder
    • Märchen Väterfreundlichkeit
    • Missbrauchsvorwurf
    • Monographie
    • Schule
    • Systemopfer
    • Tears in Heaven
    • Transgenerational
    • Trennungs-Ideologie
    • Unterhalt
    • Vaterschaft
    • Versagen der Medien
    • Wind of Change
    • Zynische Rethorik
  • BESCHLÜSSE
  • Fachveranstaltungen
  • Medienberichte
  • Unsere Kinder
  • Stadt Karlsruhe
  • KUNST
    • Lyrik
    • Comic
    • Cartoon
    • Satire
  • PODCAST
  • Forderungen
Geben Sie Ihre Suchbegriffe und drücken Sie die Eingabetaste.
BASISWISSEN Forderungen Inobhutnahme Jugendamt Menschenrechtswidrigkeit System Systemopfer Systemversagen

Pressekonferenz Berlin 28.08.2026

by Franzjoerg Krieg / 29. August 2026

A
Beiträge von Franzjörg Krieg

B
Zusammenfassung der Inhalte der Pressekonferenz

C
Zusammenfassung Kurzfassung

D
Was kostet uns … Verlust einer Eltern-Kind-Beziehung?
Textfassung

E
Jugendamt – vom kommunalen Eingriffsystem zum Kompetenzzentrum für Soziale Praxis
Textfassung

F
Inobhutnahmen
Textfassung

G
Tödliche Systemopfer
Textfassung

H
Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht
Textfassung

 

 

Anlässlich der ersten Pressekonferenz der Betroffeneninitiative „Ethik im Familienrecht“ hatte ich die Gelegenheit, einige Problembereiche anzusprechen.

1.
Was kostet uns der unnötige aber staatlich geplante Verlust einer Eltern-Kind-Beziehung?

4_FiK_Volkswirtschaftliche-Kosten+Folien_260808

2.
Das Jugendamt neu denken – Vom kommunalen Eingriffsystem zum Kompetenzzentrum für Soziale Praxis

7_FjK_Jugendamt+Folien_260810

3.
Inobhutnahmen und Verantwortung

7_FjK_Jugendamt+Folien_260810

4.
Tödliche Systemopfer

10_FjK_Systemopfer+FOLIEN_260824

5.
Menschenrechtsverletzungen im Deutschen Familienrecht

12_FjK_Menschenrechtsverletzungen+FOLIEN_260822

 

28.08.2026

Zusammenfassung der Pressekonferenz

Betroffenen-Initiative „Ethik im Familienrecht“ – Eltern- und Kinderschutzorganisation

Kernaussage

Die zentrale These der Veranstaltung lautet: Das deutsche Familienrecht und die daran beteiligten Institutionen seien bei hochkonflikthaften Trennungen zu stark auf Verfahren, Zuständigkeiten und Interventionen ausgerichtet und zu wenig auf das eigentliche Ergebnis für das Kind.

Als Leitgedanke zieht sich deshalb durch die Veranstaltung:

Nicht die Verwaltung des Elternkonflikts, sondern der Erhalt tragfähiger Beziehungen des Kindes zu beiden Eltern und seiner Familie müsse zum entscheidenden Maßstab werden.

Die Referenten verstehen die von ihnen beschriebenen Probleme ausdrücklich überwiegend als Struktur- und Systemproblem, nicht primär als persönliches Fehlverhalten einzelner Richter, Jugendamtsmitarbeiter oder anderer Fachkräfte.

 

  1. Kritik an der heutigen Trennungs- und Familienrechtspraxis

Ein zentraler Kritikpunkt ist die nach Ansicht der Initiative zunehmende Zerstückelung eines Familienkonflikts in zahlreiche einzelne Verfahren – etwa Umgang, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhalt, Rückführung, Eilverfahren, Beschwerden und Abänderungsverfahren.

Die Initiative argumentiert, dass dadurch ein Konflikt nicht befriedet, sondern institutionell über Jahre weitergeführt werden könne. Als Größenordnung werden rund 170.000 familiengerichtliche Haupt- und Teilverfahren pro Jahr genannt. Aus Sicht der Referenten könne ein hochstrittiger Konflikt dadurch zehn oder sogar deutlich mehr Verfahren für dieselbe Familie hervorbringen.

Besonders kritisiert wird das deutsche Residenzmodell, wenn ein Kind dadurch faktisch einen Elternteil weitgehend verliere. Die Referenten plädieren stattdessen für den Grundsatz, dass beide Eltern auch nach einer Trennung möglichst gleichwertig Verantwortung übernehmen.

 

  1. „Wer sieht die Familie als Ganzes?“

Einer der stärksten Gedanken der Veranstaltung ist die Betrachtung der Gesamtbelastung einer Trennungsfamilie.

Für Gericht, Jugendamt, Beratungsstelle, Sozialleistungsträger oder Anwalt sei ein Vorgang jeweils nur ein einzelner Fall. Für die betroffene Familie träfen dagegen gleichzeitig Termine, Fristen, Stellungnahmen, finanzielle Unsicherheit, Kinderbetreuung und emotionale Belastungen zusammen.

Die zentrale Frage lautet deshalb:

Wer betrachtet die Summe dieser Belastungen – und ihre Auswirkungen auf das Kind?

Die Forderung lautet, Hilfesysteme stärker aus der Perspektive der gesamten Familie zu organisieren, Schnittstellen zwischen Institutionen zu verbessern und Unterstützung möglichst früh und niedrigschwellig anzubieten.

Ein prägnanter Satz der Veranstaltung fasst diesen Ansatz zusammen:

„Das Kind erlebt keine Zuständigkeiten. Das Kind erlebt die Folgen.“

 

  1. Kontaktverlust und seine psychischen Folgen

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Verlust der Beziehung zwischen Kind und Elternteil beziehungsweise Großeltern.

Die Referenten beschreiben Kontaktabbrüche nicht lediglich als organisatorisches Problem des Umgangsrechts, sondern als potenziell massive psychische und soziale Belastung. Angst, Wut, Trauer, Orientierungslosigkeit und der Verlust sozialen Halts werden als mögliche Folgen beschrieben.

Dabei wird die These vertreten, dass dauerhafte Aussichtslosigkeit und jahrelange institutionelle Konflikte sowohl Kinder als auch ausgegrenzte Eltern erheblich destabilisieren können.

Die Veranstaltung greift hierzu auch schwere Einzelfälle bis hin zu Suiziden auf. Die Initiative kündigt eine Datenbank an, in der solche Schicksale dokumentiert werden sollen. Die behaupteten ursächlichen Zusammenhänge zwischen familienrechtlichen Verfahren und Suiziden werden im Vortrag allerdings überwiegend anhand von Einzelfällen beziehungsweise eigenen Beratungserfahrungen dargestellt und sollten wissenschaftlich getrennt überprüft werden.

 

  1. Kritik an Jugendämtern

Ein großer Themenblock betrifft die Struktur der Jugendämter.

Die zentrale Frage lautet:

„Wer kontrolliert eigentlich die fachliche Qualität staatlicher Eingriffe in Familien?“

Kritisiert werden insbesondere eine aus Sicht der Referenten fehlende unabhängige externe Fachaufsicht, unzureichende wissenschaftliche Evaluation, institutionelle Eigenlogiken sowie fehlende messbare Erfolgskriterien bei Hilfsmaßnahmen.

Als Beispiel wird der begleitete Umgang genannt: Wenn nach Dutzenden begleiteten Kontakten keine Entwicklung hin zu einem normalen Eltern-Kind-Kontakt eintrete, müsse nicht nur gefragt werden, ob die Maßnahme durchgeführt wurde, sondern:

Hat sich für das Kind tatsächlich etwas verbessert?

Die Initiative fordert deshalb messbare Ziele, regelmäßige Evaluationen, transparente Geldströme, unabhängige Beschwerdemöglichkeiten und eine wissenschaftliche Qualitätskontrolle.

Langfristig sollen Jugendämter nach Vorstellung der Initiative eher zu „Kompetenzzentren für soziale Praxis“ beziehungsweise Dienstleistern für Familien entwickelt werden.

 

  1. Inobhutnahmen

Besonders kritisch behandelt wird die Herausnahme von Kindern aus ihren Familien.

Die Initiative erkennt ausdrücklich an, dass Inobhutnahmen bei tatsächlicher Kindesgefährdung zwingend erforderlich sein können. Gleichzeitig fordert sie wegen der Schwere eines solchen Eingriffs besonders hohe Anforderungen an fachliche Qualität, Nachvollziehbarkeit und unabhängige Kontrolle.

Auch die erheblichen öffentlichen Kosten werden thematisiert. Im Vortrag werden für 2024 rund 9,2 Milliarden Euro für Heimunterbringung beziehungsweise Pflegefamilien genannt. Daraus wird die Forderung abgeleitet, dass nicht nur die Durchführung einer Maßnahme, sondern deren tatsächlicher Nutzen für das Kind evaluiert werden müsse.

 

  1. Volkswirtschaftliche Betrachtung

Die Referenten versuchen außerdem, den Verlust von Eltern-Kind-Beziehungen volkswirtschaftlich zu betrachten.

Ihre zentrale Kritik: Der Staat erfasse zwar Kosten in Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Justiz, Sozialleistungen und Bildung, untersuche aber nicht systematisch, welcher Anteil dieser Kosten möglicherweise auf langanhaltende Trennungskonflikte oder vermeidbare Eltern-Kind-Kontaktverluste zurückzuführen sei.

Dazu wird eine ausdrücklich als Szenariorechnung bezeichnete Größenordnung von etwa 1,25 bis 7,5 Milliarden Euro jährlich vorgestellt. Die Vortragenden weisen selbst darauf hin, dass diese Rechnung den tatsächlichen Betrag nicht beweist.

Gefordert wird deshalb eine unabhängige Langzeitstudie zu den gesundheitlichen, sozialen und volkswirtschaftlichen Folgen langfristiger Eltern-Kind-Kontaktverluste.

 

  1. Blick ins Ausland

Als Gegenmodelle werden insbesondere Dänemark, Lettland, Norwegen sowie Kentucky in den USA vorgestellt.

Als positiv hervorgehoben werden je nach Land insbesondere:

  • frühe und verbindliche Mediation,
  • kurze Entscheidungswege,
  • deutlich weniger voneinander getrennte Verfahren,
  • gemeinsame elterliche Verantwortung als Ausgangspunkt,
  • die Möglichkeit paritätischer Betreuung,
  • stärkere Kontrolle von Umzügen eines Elternteils mit dem Kind,
  • stärkere Rechte der Großeltern und
  • eine detailliertere Begründungspflicht, wenn von geteilter Betreuung abgewichen wird.

Für Kentucky wird beispielsweise die Darstellung vertreten, dass dort die gemeinsame Sorge beziehungsweise gleiche Betreuungszeiten als gesetzlicher Ausgangspunkt stärker verankert seien und anschließend die Zahl hochkonflikthafter Streitigkeiten zurückgegangen sei.

Die Botschaft der Initiative lautet: Deutschland müsse nicht alles neu erfinden, sondern könne funktionierende Elemente anderer Systeme prüfen.

 

Die wichtigsten Reformforderungen

Am Ende der Pressekonferenz werden konkrete Lösungsvorschläge gebündelt vorgestellt. Dazu gehören insbesondere:

  1. Zentrale Koordinationsstelle für Trennung und Scheidung als erste Anlaufstelle anstelle sofortiger gerichtlicher Eskalation.
  2. 50:50-Betreuung als gesetzliche Ausgangs- bzw. Leitlinie, sofern keine Kindeswohlgründe wie insbesondere Gewalt oder Missbrauch entgegenstehen.
  3. Stärkere gesetzliche Kontakt- und Teilhabegarantie für Kinder gegenüber beiden Eltern und Großeltern.
  4. Förderung von Wechselmodell, Doppelresidenz und gegebenenfalls Nestmodell.
  5. Möglichst ein zusammenhängendes Verfahren statt zahlreicher familiengerichtlicher Teilverfahren.
  6. Einschränkung beziehungsweise Neugestaltung des separat vergebenen Aufenthaltsbestimmungsrechts, insbesondere bei internationalen Umzügen.
  7. Ein schnell verfügbares, interdisziplinäres Notfallinterventionsteam bei konkreten Verdachtsfällen von Gewalt oder Missbrauch.
  8. Videoaufzeichnung beziehungsweise bessere Dokumentation familiengerichtlicher Verfahren und Kindesanhörungen, insbesondere zur Qualitätskontrolle.
  9. Grundlegende Reform der Jugendämter, einschließlich überregionaler Qualitätskontrolle, stärkerer wissenschaftlicher Anbindung und einer Orientierung am tatsächlichen Ergebnis für Familien.
  10. Gesetzliche Konkretisierung des bislang offenen Begriffs des Kindeswohls.
  11. Überprüfung von Gutachten, Verfahrensbeiständen und deren Kosten.

 

  1. Menschenrechte und Transparenz

Die Initiative verweist außerdem auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und stellt insbesondere Art. 6, 8, 13 und 14 EMRK – faires Verfahren, Familienleben, effektiver Rechtsbehelf und Diskriminierungsverbot – in den Mittelpunkt.

Angekündigt wird der Aufbau eines Registers möglicher Menschenrechtsverletzungen im Familienrecht, um Fälle systematisch zu erfassen und gegebenenfalls den Weg zum EGMR zu unterstützen.

Daneben soll eine KI-basierte Plattform familiengerichtliche Beschlüsse, Gutachten und Berichte sammeln und anhand eigener Kriterien auswerten. Die Initiative kündigt außerdem öffentlichkeitswirksame Bewertungen beziehungsweise „Negativpreise“ für Institutionen an.

 

Gesamtbotschaft der Veranstaltung

Die Pressekonferenz ist im Kern kein Plädoyer für weniger Kinderschutz, sondern für einen anderen Ansatz von Kinderschutz:

früher eingreifen, Konflikte schneller befrieden, Beziehungen möglichst erhalten, staatliche Eingriffe kontrollierbarer machen und ihre tatsächliche Wirkung auf das Kind messen.

Die Veranstalter wollen weg von einem System, in dem sich Eltern über Jahre in Verfahren gegenüberstehen, hin zu einem Modell, das grundsätzlich davon ausgeht, dass ein Kind – soweit keine konkrete Gefährdung entgegensteht – beide Eltern, Großeltern und sein familiäres Bezugssystem behalten soll.

Gleichzeitig ist die Pressekonferenz deutlich aktivistisch und systemkritisch. Sie verbindet persönliche Erfahrungen, Beratungspraxis, Statistiken, internationale Vergleiche und politische Forderungen. Gerade deshalb sollte man bei einer Weiterverwendung sauber unterscheiden zwischen belegten statistischen Daten, persönlichen Fallberichten, Hochrechnungen und politischen beziehungsweise rechtlichen Bewertungen.

Der Schlusssatz bringt den Anspruch der Initiative gut auf den Punkt: Die Veranstaltung solle „kein Strohfeuer“ sein; in einem Jahr wolle man erneut Bilanz ziehen, welche Veränderungen erreicht wurden.

 

 

 

Kurzfassung – Pressekonferenz „Ethik im Familienrecht“

Betroffenen-Initiative für Eltern- und Kinderschutz

Die Veranstaltung kritisiert strukturelle Schwächen des deutschen Familienrechts bei Trennung und Scheidung mit Kindern. Im Mittelpunkt steht die Forderung, Verfahren konsequenter aus Sicht des Kindes zu gestalten und den Erhalt tragfähiger Beziehungen zu beiden Eltern und zur erweiterten Familie stärker zu schützen.

Die 10 wichtigsten Aussagen und Forderungen

  1. Das Kind muss der zentrale Maßstab sein.
    Nicht Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe oder institutionelle Routinen sollen im Mittelpunkt stehen, sondern die Frage: Was bewirkt eine Entscheidung tatsächlich für das Kind? Die Referenten formulieren dazu den Leitgedanken: „Das Kind erlebt keine Zuständigkeiten. Das Kind erlebt die Folgen.“
  2. Trennungskonflikte sollen möglichst früh entschärft werden.
    Familien benötigten frühzeitige, niedrigschwellige Unterstützung, bevor Konflikte eskalieren. Behörden, Gerichte, Beratungsstellen und Sozialleistungsträger müssten besser zusammenarbeiten.
  3. Die Vielzahl einzelner Gerichtsverfahren soll reduziert werden.
    Kritisiert wird, dass Sorge-, Umgangs-, Aufenthalts-, Unterhalts- und Beschwerdefragen in zahlreiche Einzelverfahren zerfallen können. Die Initiative fordert möglichst ein koordiniertes Verfahren, das zentrale Fragen frühzeitig zusammenführt.
  4. Beide Eltern sollen grundsätzlich in Verantwortung bleiben.
    Als gesetzliche Leitlinie wird eine möglichst gleichwertige Betreuung beider Eltern vorgeschlagen. Genannt werden Wechselmodell, Doppelresidenz und in geeigneten Fällen das Nestmodell. Ausnahmen sollen insbesondere bei tatsächlicher Gefährdung, Gewalt oder Missbrauch gelten.
  5. Kontaktabbrüche sollen stärker verhindert werden.
    Die Initiative betrachtet den langfristigen Verlust der Beziehung zu einem Elternteil oder zu Großeltern als erhebliche psychische und soziale Belastung. Sie fordert deshalb eine stärkere Kontakt- und Teilhabegarantie für Kinder.
  6. Jugendämter sollen stärker kontrolliert und wissenschaftlich begleitet werden.
    Gefordert werden externe Qualitätssicherung, messbare Ziele, regelmäßige Evaluationen, unabhängige Beschwerdemöglichkeiten und eine engere Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschung.
  7. Nicht die Durchführung einer Hilfe, sondern ihre Wirkung soll zählen.
    Begleiteter Umgang, Familienhilfen oder Beratungsmaßnahmen müssten regelmäßig darauf geprüft werden, ob sie die Situation des Kindes tatsächlich verbessern. Eine lange Laufzeit oder viele Termine seien für sich genommen kein Qualitätsnachweis.
  8. Bei Inobhutnahmen werden besonders hohe Qualitätsstandards gefordert.
    Die Initiative erkennt notwendige Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern ausdrücklich an. Wegen der Schwere des Eingriffs sollen Entscheidungen jedoch besonders professionell, nachvollziehbar und kontrollierbar sein.
  9. Das Familienrecht soll transparenter werden.
    Vorgeschlagen werden unter anderem bessere Dokumentation, teilweise Videoaufzeichnungen von Gerichtsverfahren und Kindesanhörungen sowie stärkere externe Überprüfbarkeit.
  10. Andere Länder sollen als Reformmodelle geprüft werden.
    Die Veranstaltung verweist insbesondere auf Dänemark, Lettland, Norwegen und Kentucky. Hervorgehoben werden dort aus Sicht der Referenten schnellere Verfahren, Mediation, gemeinsame elterliche Verantwortung und geringere gerichtliche Eskalation.

Zentrale Reformidee

Die Initiative schlägt eine professionelle Koordinationsstelle für Trennung und Scheidung vor. Sie soll Familien frühzeitig begleiten, Betreuungs- und Unterhaltsfragen koordinieren und gerichtliche Verfahren möglichst vermeiden oder deutlich verkürzen.

Kernaussage der Veranstaltung

Kinderschutz soll nicht primär bedeuten, Konflikte zu verwalten, sondern Beziehungen zu erhalten, Eskalationen früh zu verhindern und staatliche Maßnahmen an ihrer tatsächlichen Wirkung für das Kind zu messen.

Die Pressekonferenz ist deutlich systemkritisch und politisch positioniert. Einige vorgetragene Zahlen, Einzelfälle, Hochrechnungen und rechtliche Bewertungen sind Aussagen der Veranstalter und wurden im Rahmen dieser Zusammenfassung nicht unabhängig überprüft. Die Initiative kündigt weitere Dokumentation, eine KI-gestützte Auswertungsplattform sowie ein Register zu möglichen Menschenrechtsverletzungen im Familienrecht an.

 

D

Volkswirtschaftliche Kosten des institutionell verfestigten Verlusts einer Eltern-Kind-Beziehung nach Trennung

Eine vorsichtige Annäherung an Zahlen und Fakten

 

 Was kostet es den Staat, wenn Kinder nach der Trennung ihrer Eltern einen Elternteil weitgehend verlieren?

Die ehrliche Antwort lautet: Der Staat weiß es nicht. Er erfasst zwar die Ausgaben für Jugendhilfe, Gesundheit, Transfers, Justiz und Bildungsprobleme – aber nicht deren Zusammenhang mit dem Verlust einer Eltern-Kind-Beziehung.

Nach den aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Mikrozensus 2025 leben in Deutschland rund 2,36 Millionen Kinder unter 18 Jahren in einem Haushalt mit nur einem Elternteil. Das sind 16,8 Prozent aller Minderjährigen. Von den Alleinerziehenden sind 84,4 Prozent Mütter und 15,6 Prozent Väter. Knapp jede fünfte Familie mit minderjährigen Kindern ist eine Alleinerziehendenfamilie.

Doch diese Zahlen sagen noch nichts über die Qualität der Beziehung zum anderen Elternteil. Ein Kind kann in einem Alleinerziehendenhaushalt gemeldet sein und trotzdem beide Eltern verlässlich erleben. Entscheidend ist daher nicht die Haushaltsform, sondern die Frage: Wie viele Kinder verlieren nach der Trennung die gelebte Beziehung zu einem Elternteil weitgehend?

Im deutschen Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil. Der andere wird häufig auf begrenzte Umgangszeiten verwiesen – auch dann, wenn er wesentlich mehr Betreuung übernehmen könnte und das Kind von einem balancierteren Bezug zu beiden Eltern profitieren würde.

 Dem Kind wird damit weitgehend ein Elternteil entzogen – und diesem Elternteil weitgehend das Kind.

Warum sorgt der Staat nach einer Trennung nicht vorrangig dafür, dass dem Kind beide Eltern erhalten bleiben und beide gleichwertig Verantwortung übernehmen?

Offizielle Darstellungen behandeln das Alleinerziehen häufig als eine normale und unterstützenswerte Familienform. Gleichzeitig fordern Verbände aber beständig weitere Hilfen für ein offenkundig besonders belastetes Segment gesellschaftlicher Realität.

Pädagogen, Jugendhilfe und Psychotherapie erleben die Folgen täglich: emotionale Belastungen, Verhaltensauffälligkeiten, psychische Erkrankungen, Schulprobleme und in schweren Fällen transgenerationale Problemverläufe. Nicht jedes Trennungskind ist betroffen. Aber Trennungskinder tragen im Durchschnitt erhöhte Risiken – besonders dann, wenn zur Trennung der Verlust eines Elternteils hinzukommt.

Mit rund 200.000 jährlich neu betroffenen Elternpaaren – ehelich und nicht ehelich – umfasst diese Erfahrung inzwischen Millionen Menschen. Viele Mütter werden nach der Trennung zur hauptsächlich betreuenden Person und bemerken aber später, dass ihnen durch reduzierte Erwerbsarbeit Rentenanwartschaften fehlen. Viele Väter werden auf die Rolle des Zahlenden mit begrenztem Zugang zum Kind verwiesen und zugleich in Steuerklasse I eingeordnet. Das Modell erzeugt also nicht nur Gewinner und Verlierer. Es erzeugt auf beiden Seiten langfristige Abhängigkeiten und Schäden.

Eltern und ihre Familien zahlen einen hohen Preis. Ausgegrenzte Eltern erkranken, fallen bei der Arbeit aus, benötigen therapeutische oder medizinische Hilfe. Großeltern, Geschwister und ganze Familienverbände verlieren ihre Beziehungen zum Kind. Hinter jedem unmittelbar betroffenen Elternpaar stehen weitere Menschen, die institutionell mit ausgegrenzt werden.

Großmütter väterlicherseits erleben inzwischen, dass familienpolitische Errungenschaften und feministische Ziele, für die sie einmal gekämpft haben, nicht verhindern, dass sie nach einer Trennung ihre Enkel verlieren. Elternverlust ist deshalb niemals nur der private Verlust zweier Menschen. Er greift in ganze Familienverbände ein.

 Unsere Eingangsfrage lautet deshalb:
Was kostet den Staat diese vermeidbare Fehlsteuerung nach der Trennung von Eltern?

Zu den Kosten gehören:

  • Arbeitsausfälle und Behandlungskosten infolge physischer und psychischer Schäden bei ausgegrenzten Elternteilen;
  • frühe Psychiatrisierung und Behandlung von Kindern, die den Verlust eines Elternteils und die Abwertung eines Teils ihrer eigenen Herkunft bewältigen müssen;
  • zusätzliche Belastungen in Bildung, Jugendhilfe, Sozialleistungssystemen und Justiz;
  • fehlgesteuerte Familienhilfen, die Konflikte nicht lösen, sondern problematische Verhältnisse über Jahre verwalten.

Was bedeutet dabei vermeidbar?

Aus meiner inzwischen 25-jährigen Arbeit kenne ich z.B. jahrelange Beratungskarrieren ohne erkennbares Ergebnis; begleiteten Umgang, obwohl Vater und Kind keiner Begleitung bedürfen; aufsuchende Familienhilfen, die Defizite nicht beheben, sondern lediglich bestehende Verhältnisse prolongieren; und sogar Inobhutnahmen, obwohl der andere Elternteil zur Betreuung bereitsteht.

Ich kenne Fälle, in denen das Kind nicht zum betreuungsbereiten Vater wechseln durfte, während beim bisherigen Residenzelternteil immer neue Hilfen installiert wurden. Damit wird nicht das Kind stabilisiert, sondern die einmal getroffene Rollenzuweisung. Und das System von Trennungsintervention schützt seine Aktoren vor der Erkenntnis fehlerhafter Entscheidungen. Dabei erzeugt jede neue Maßnahme Kosten, ohne naheliegende Alternativen auch nur ernsthaft zu prüfen.

Die Aufzählung bleibt offen. Bezahlt werden alle diese Maßnahmen von der Allgemeinheit.

Der deutsche Staat weiß nicht, welche vermeidbaren Kosten sein Regelwerk verursacht, weil er sie nicht als eigene Ursache-Wirkungs-Kategorie erfasst. Es wird nicht systematisch untersucht, welche Folgen unterschiedliche Betreuungsmodelle, gerichtliche Interventionen und langjähriger Kontaktverlust tatsächlich haben.

Aber wir können uns der Größenordnung zumindest annähern.

In Deutschland leben rund 2,5 Millionen Minderjährige in Alleinerziehendenhaushalten. Die öffentlichen Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe beliefen sich 2024 insgesamt auf 78,8 Milliarden Euro. Selbstverständlich wird nur ein Teil davon durch Trennungskonflikte berührt. Welcher Anteil mit einem vermeidbaren Elternverlust zusammenhängt, wird jedoch nicht ausgewiesen.

Weil belastbare Verlaufsdaten fehlen, ist nur eine Szenariorechnung möglich. Nehmen wir beispielhaft und sehr vorsichtig an, dass nur 10 bis 20 Prozent dieser Kinder einen schwerwiegenden, vermeidbaren Verlust des anderen Elternteils erleben. Das wären 250.000 bis 500.000 Kinder.

Unterstellt man zusätzliche öffentliche Kosten von 5.000 bis 15.000 Euro pro betroffenem Kind und Jahr – für Transfers, Verwaltung, Jugendhilfe, Gesundheit, Bildung und Justiz –, ergibt sich eine Spanne von 1,25 bis 7,5 Milliarden Euro jährlich.

 Diese Rechnung beweist die Summe nicht.
Sie lässt aber erahnen, welche Größenordnung der Staat seit Jahrzehnten vermeidet, zu untersuchen.

Noch nicht enthalten sind dabei langfristige Folgen:
Geringere Bildungs- und Erwerbschancen, Arbeitslosigkeit, dauerhafte psychische Erkrankungen, Steuerausfälle, die gesundheitliche Schädigung ausgegrenzter Eltern und die Weitergabe problematischer Beziehungsmuster an die nächste Generation.

Der Schaden ist nicht nur finanziell. Wer erlebt, dass der Staat tief in seine Eltern-Kind-Beziehung eingreift, verliert Vertrauen in seine Institutionen. Auch dieser Vertrauensverlust wirkt langfristig politisch und gesellschaftlich.

Die Politik hat offenbar geglaubt, ein mit dem Etikett ‚Kindeswohl‘ versehenes Residenzmodell werde von den Betroffenen dauerhaft akzeptiert. Aber staatliche Eingriffe wirken unmittelbar in den Biografien der Menschen. Wer erlebt, dass Beziehungen nicht geschützt, sondern verwaltet oder zerstört werden, lässt sich nicht durch wohlklingende Begriffe beruhigen.

Und die Ergebnisse zeigen sich inzwischen bei jeder Wahl.

Warum wurden die Folgen familienrechtlicher Interventionen nie systematisch evaluiert? Und warum werden Jugendhilfe-, Gesundheits-, Bildungs- und Justizdaten bis heute nicht so miteinander verbunden, dass die Folgen eines Elternverlustes sichtbar werden?

Warum gibt es bis heute keine umfassende Evaluation des Gewaltschutzgesetzes und seiner Wirkungen in Trennungsfamilien? Wenn staatliche Intervention tief in Eltern-Kind-Beziehungen eingreift, muss der Staat auch nachweisen, welchen Nutzen und welche Schäden sie hervorbringt.

Das System trifft überwiegend Väter, zunehmend aber auch Mütter. Gerade diese Entwicklung zeigt: Das Grundproblem ist im Endeffekt nicht das Geschlecht des ausgegrenzten Elternteils, sondern ein Modell, das nach Trennung strukturell einen betreuenden und einen nachgeordneten Elternteil produziert. Dies ist eine qualitative Zuordnung des Staates mit durchaus menschenrechtswidriger Komponente.

Wir kennen die Milliardenbudgets. Wir kennen die betroffenen Kinder. Wir kennen die Institutionen. Was wir nicht kennen, ist der Anteil der Kosten, den das System selbst verursacht – weil es ihn nie untersucht hat.

Deshalb fordern wir eine unabhängige Langzeitstudie über die gesundheitlichen, sozialen und volkswirtschaftlichen Folgen des Verlusts einer Eltern-Kind-Beziehung nach Trennung.

Kindeswohl darf kein Etikett für erwachsenenorientierte Klientelpolitik sein. Kindeswohl muss bedeuten:

Beziehungen erhalten, Schäden verhindern und beide Eltern in Verantwortung halten.

 

E

Wer kontrolliert das Jugendamt?
Vom kommunalen Eingriffssystem zum Kompetenzzentrum für Soziale Praxis

Franzjörg Krieg

Jugendämter übernehmen in Deutschland eine Vielzahl sozialer Aufgaben. Ich beschränke mich hier auf einen einzigen Bereich:
den Allgemeinen Sozialen Dienst und seine Tätigkeit bei Trennung und Konflikten von Eltern.

Und ich möchte mit einer einfachen Frage beginnen:

Wer kontrolliert eigentlich die fachliche Qualität staatlicher Eingriffe in Familien?

Ich beschäftige mich seit 25 Jahren mit diesen Abläufen. Meine Kritik richtet sich dabei ausdrücklich nicht gegen einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Problem liegt tiefer.

 Wir haben ein Strukturproblem. 

  1. Das Problem der Kontrolle

Jugendhilfe ist kommunal organisiert. Jugendämter unterliegen einer kommunalen Dienstaufsicht. Eine systematische externe Fachaufsicht, die konkrete sozialpädagogische Entscheidungen regelmäßig anhand wissenschaftlicher Standards überprüft, fehlt jedoch.

Interne Supervision kann fachliche Reflexion ermöglichen. Aber interne Supervision ist keine unabhängige Qualitätskontrolle.

Das führt zu einer bemerkenswerten Situation:
Der Staat greift mit erheblicher Macht in Familien ein. Er beeinflusst, wo Kinder leben, wie Eltern ihre Kinder sehen können, welche Hilfen installiert werden und unter welchen Bedingungen Kontakte stattfinden.
Aber gerade die fachliche Qualität dieser Eingriffe ist für Betroffene nur schwer unabhängig überprüfbar.
Damit entsteht ein System, das seine eigenen Entscheidungen weitgehend selbst bewertet. 

  1. Das Problem des Wissens

Hinzu kommt ein zweites Problem.
Zwischen der täglichen Praxis der Jugendämter und der aktuellen sozialwissenschaftlichen Forschung gibt es keine institutionell zwingende Schnittstelle.
Was wir in anderen Bereichen selbstverständlich verlangen – wissenschaftliche Evaluation, Rückkopplung von Forschung und Praxis, messbare Qualitätskriterien –, ist hier nur unzureichend institutionalisiert.
Das ist besonders problematisch, weil sich unser Wissen über Trennungsfamilien, Bindungen, Eltern-Kind-Beziehungen und Betreuungsmodelle weiterentwickelt.

Eine Institution, die Familien beraten und steuern soll, muss eine lernende Institution sein.

  1. Das Problem institutioneller Eigenlogik

Jugendämter arbeiten außerdem nicht isoliert.
Sie sind Teil eines lokalen Systems aus Jugendamt, freien Trägern, Beratungsstellen, Familienhilfen, Verfahrensbeiständen, Umgangsbegleitern und Familiengerichten.
Diese Akteure begegnen sich immer wieder. Es entstehen Routinen, Netzwerke und institutionelle Pfadabhängigkeiten.
Das muss keineswegs böse Absicht sein.

Aber genau darin liegt das Problem:
Ein System kann Fehlentwicklungen produzieren, ohne dass die Beteiligten das Gefühl haben, etwas falsch zu machen.

Ich kann das am Beispiel Karlsruhe besonders gut beobachten, weil ich die dortige Entwicklung seit einem Vierteljahrhundert begleite.

Dabei erlebe ich immer wieder eine starke Mütterzentrierung der sozialen Praxis.

Auch die Beschäftigtenstruktur verdient deshalb Aufmerksamkeit. In den Sozialen Diensten liegt der Frauenanteil nach meiner Beobachtung und den mir bekannten Zahlen bei etwa 85 bis 90 Prozent. Auch zahlreiche freie Träger sind stark frauendominiert.
Daraus folgt nicht automatisch eine Benachteiligung von Vätern.
Aber die Frage muss erlaubt sein, ob eine derart einseitige Personalstruktur Wahrnehmungen, Routinen und institutionelle Kulturen beeinflusst.
Wenn wir heute in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen über Diversität und ausgewogene Repräsentation sprechen, dürfen ausgerechnet die Sozialen Dienste davon nicht ausgenommen werden.

  1. Entscheidend ist die Wirksamkeit

Am deutlichsten wird das Strukturproblem bei den eingesetzten Hilfen.

Nehmen wir den Begleiteten Umgang.
Ich kenne Verfahren mit Dutzenden, teilweise mehr als hundert begleiteten Kontakten, mit neuen gerichtlichen Entscheidungen und wechselnden Trägern – ohne dass daraus eine Perspektive auf normalen Eltern-Kind-Kontakt entsteht.

Dann muss irgendwann gefragt werden:
Was ist eigentlich das Ziel dieser Maßnahme?
Nach welchen Kriterien wird ihr Erfolg gemessen?
Wann gilt sie als gescheitert?
Und wer trägt Verantwortung dafür, wenn über Jahre erhebliche öffentliche Mittel eingesetzt werden, ohne dass sich für das Kind etwas verbessert?

Dasselbe gilt für endlose Beratungsprozesse.
Wenn nach dem zwanzigsten Gespräch noch immer derselbe Konflikt besteht wie nach dem ersten, ist die Zahl der Beratungstermine kein Qualitätsmerkmal.
Sie kann ebenso ein Indikator für das Scheitern der Maßnahme sein.

Auch aufsuchende Familienhilfen und Inobhutnahmen müssen sich einer solchen Wirkungsprüfung stellen.

Wir dürfen nicht nur fragen:
Wurde eine Hilfe durchgeführt?
Wir müssen fragen:
Was hat sie für das Kind tatsächlich verbessert?

  1. Deshalb reicht eine Reparatur möglicherweise nicht

Damit komme ich zur entscheidenden Frage:
Müssen wir Jugendämter lediglich reformieren?
Oder müssen wir die Institution grundsätzlich neu denken?

Ich schlage vor, über Kompetenzzentren für Soziale Praxis nachzudenken.

  • Sie wären nicht in erster Linie Eingreifbehörden, sondern durch eine kindzentrierte Ethik geleitete Dienstleister.
  • Sie müssten dauerhaft mit Hochschulen und Universitäten kooperieren.
  • Sie müssten aktuelle Forschung systematisch in ihre Praxis übernehmen.
  • Sie bräuchten eine externe, überregionale fachliche Qualitätssicherung.
  • Und jede kostenintensive Familienhilfemaßnahme müsste regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Dazu gehören für mich:
* Transparenz der Geldströme.
* Messbare Ziele für Familienhilfen.
* Regelmäßige Evaluation.
* Unabhängige Beschwerdemöglichkeiten.
* Überprüfung von Inobhutnahmen.
* Qualitätskontrolle bei Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften.
* Und eine systematische Beteiligung von Betroffenenverbänden, damit die Institution erfährt, welche Folgen ihr Handeln tatsächlich erzeugt.

  1. Ein Paradigmenwechsel

Das wäre mehr als eine Verwaltungsreform.
Es wäre ein Paradigmenwechsel.

* Vom Eingriff zur Dienstleistung.
* Von institutioneller Selbstkontrolle zu externer Qualitätssicherung.
* Von tradierten Routinen zur wissenschaftlich überprüften Praxis.
* Von der Durchführung einer Maßnahme zur Messung ihrer Wirkung.

Und vor allem:
Von der Verwaltung eines Elternkonfliktes zur Sicherung der Beziehungen eines Kindes.

Vielleicht sollten wir deshalb nicht länger nur fragen:
Wie können wir unsere Jugendämter verbessern?
Sondern viel grundsätzlicher:
Welche Institution würden wir heute schaffen, wenn wir die Aufgabe völlig neu organisieren könnten?

Meine Antwort darauf lautet:
Eine Institution, die nicht danach beurteilt wird, wie viele Hilfen sie installiert, wie viele Gespräche sie führt oder wie viele Maßnahmen sie verwaltet.

Sondern danach,

ob es den Kindern und ihren Familien nach ihrer Intervention tatsächlich besser geht als vorher.

Das wäre für mich der entscheidende Maßstab für ein Jugendamt der Zukunft.

 

F

Inobhutnahmen

Für eine Familie ist es der Super-GAU, wenn ein Kind inobhutgenommen wird. Ein Kind aus einer Familie herauszunehmen, ist ein hoheitlicher Gewaltakt, der uns als Demokratie in diesem Punkt einer tyrannischen Diktatur angleicht.

Einerseits haben wir Familien, in denen eine Inobhutnahme die einzige Möglichkeit ist, ein Kind zu retten.

Andererseits haben wir Familien, in denen ein Kind dringend in Obhut genommen werden müsste, das Jugendamt aber z.B. eine übergriffige und prügelnde Mutter deckt und das Kind der Mutter als Therapeutikum überlässt.

Und es gibt Familien, aus denen ein Kind in Obhut genommen wird, obwohl es dafür keinen wirklich stichhaltigen Grund gibt.

Für den letzten Fall kenne ich prominente Fälle, die von den wichtigsten Personen in der deutschen Familienrechtslandschaft zu verantworten sind. Ein Junge wurde in Obhut genommen und landete mehrere Jahre in diversen Heimen, nur, weil er beim Vater wohnen wollte und die Mutter davon freigehalten werden wollte, an den Vater Kindesunterhalt zahlen zu müssen. Offizielle Begründung in den Beschlüssen und Gutachten: Die Eltern streiten. Wenn das ein Grund für eine Inobhutnahme darstellen soll, müssten jährlich nicht nur 30.000 Kinder in Obhut genommen werden, sondern mindestens 100.000, weil deren Eltern im Trennungsprozess streiten.

Wenn die Inohutnahme eines Kindes den grausamsten hoheitlichen Akt darstellt, den unser System Eltern und Kindern antun kann, dann müssen die Voraussetzungen dafür hoch professionell, wissenschaftlich und überparteilich angesiedelt sein, was sie in unserer Familienrechtspraxis hin und wieder auch sein können. Dieser angemessene hohe Standard ist aber nicht garantiert – und unsere Beratungspraxis zeigt Fälle, in denen er erheblich unterschritten wird.

Wenn mangelnde Qualität schließlich zu Inobhutnahmen führt, müssen wir uns zwei Folgen zuwenden:

  1. Was macht das mit Eltern und Kindern?
  2. Was kostet das den Steuerzahler?

Wenn das System als Machtinstrument auftritt und ohne Vorwarnung massiv eingreift, können Eltern nicht realisieren, dass ihr eigenes Verhalten zum Super-GAU geführt hat. Es muss eine Gefährdungshistorie geben, die den Eltern die Chance lässt, das Ihre dazu beizutragen, dass der worst case verhindert werden kann.
Besteht diese Chance nicht, erzeugt dieses System diejenigen Wähler, die unsere PolitikerInnen hinterher als UN-Demokraten außerhalb des Systems stellen müssen.

Kinder werden zu Heimkindern – und wir wissen, dass diese Belastung in der Vita meistens negative Prägung für das gesamte weitere Leben entwickelt.

Ich knüpfe an an meine Feststellungen zur Weiterentwicklung der Jugendämter zu Kompetenzzentren für Soziale Praxis.

Dasselbe brauchen wir im gesamten System, das das Phänomen Inobhutnahmen bestimmt.
Gerade dort, wo wir tendenziell bei fehlgeleiteter Intervention den größten Schaden – und die größten Kosten – erzeugen, müssen wir alles tun, um auf der sicheren Seite zu sein.

Damit sind wir bei der Kostenfrage.

Die aktuell teuerste Unterbringung eines Kindes aus meiner Beratungspraxis kostet monatlich 48.000 Euro. Ich habe die Kostenaufstellung vorliegen. Das ist zugegeben ein extremer Spitzenwert.

Aber wir müssen zwei Kostenarten auseinanderhalten.

Eine Inobhutnahme ist zunächst eine vorläufige Krisenmaßnahme. 2023 dauerte sie im Durchschnitt 50 Tage. Rechnet man dafür vorsichtig mit durchschnittlich 250 bis 400 Euro Unterbringungskosten am Tag, kostet bereits diese erste Phase überschlägig zwischen 12.500 und 20.000 Euro pro Fall.

Bei gut 50.000 regulären Inobhutnahmen im Jahr sprechen wir damit allein für diese vorläufige Phase über eine Größenordnung von mehreren hundert Millionen bis rund einer Milliarde Euro jährlich.

Doch danach beginnt häufig erst der eigentlich teure Teil.
2024 lebten in Deutschland rund 134.000 junge Menschen zumindest zeitweise in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform und knapp 87.500 in Pflegefamilien.
Zusammen sind das mehr als 220.000 junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilien.

Die öffentliche Hand gab dafür 2024 rund 9,2 Milliarden Euro aus.

Neun Milliarden zweihundert Millionen Euro – in einem einzigen Jahr.
Das sind gut 25 Millionen Euro jeden Tag.

Und deshalb ist die Frage nach der Qualität der Entscheidungen nicht nur eine Frage des Kindeswohls.
Sie ist auch eine Frage nach Milliardenbeträgen öffentlicher Mittel.

Wenn eine Herausnahme notwendig ist, darf Geld keine Rolle spielen. Dann muss ein Kind geschützt werden.
Aber wenn Fehlentscheidungen Kinder unnötig aus ihren Familien herauslösen und anschließend für Jahre in ein kostspieliges Hilfesystem schicken, entsteht doppelter Schaden:
für die Kinder und ihre Familien – und für die Gesellschaft, die dafür bezahlt.

Gerade dort, wo wir den größtmöglichen persönlichen Schaden und gleichzeitig die höchsten Kosten erzeugen können, müssten wir deshalb die höchsten Anforderungen an Professionalität, Kontrolle und Qualität stellen.

 

G

Tödliche Systemopfer
der deutschen Familienrechtspraxis

Franzjörg Krieg

Wir wissen natürlich, dass es im zwischenmenschlichen Bereich, und besonders im Bereich von Liebesbeziehungen, tragische und schwerwiegende Schicksale gibt, die aus dem Unvermögen resultieren, Emotionen und deren Folgen noch beherrschbar halten zu können.

Wir meinen in unserem Kontext heute aber nicht diese Auswirkungen menschlicher Abgründe.

Wir meinen die Tragödien, die durch falsche Interventionen des Staates nach Trennung und Scheidung mit Kindern in unserer deutschen Familienrechtspraxis resultieren.

Wenn der Staat kein Interesse daran hat, Kindern nach einer Trennung möglichst beide Eltern zu erhalten und stattdessen unter den Eltern lieber einen Gewinner und einen Verlierer kürt, bleiben hoch traumatisierte Kinder und Elternteile zurück.

Viele der rund 75% von insgesamt rund 10.000 Suizidopfern in der Bundesrepublik jährlich, die männliche Opfer ausmachen, bringen ihre Motivation für den Suizid aus den Erfahrungen durch den Entzug der Kinder bei oft gleichzeitiger finanzieller Ruinierung mit.

Nicht jeder Verkehrsunfall ist ein Unfall und nicht jeder plötzliche Herztod hätte sein müssen.

Hinzu kommt, dass wir nur bei spektakulären Mitnahmesuiziden oder in seltenen Fällen von Prominenten auch etwas zur Motivation für den Suizid erfahren. Wir sind hauptsächlich auf private Erfahrungen und Recherchen angewiesen.

Deshalb werde ich nur Beispiele aus der langen Reihe der tödlichen Systemopfer der deutschen Familienrechtspraxis aufführen.

Als sich im Februar 2014 der FDP-Politiker und Väteraktivist Dr. Roland Rehmet im Alter von 48 Jahren mit einer schwerkalibrigen Smith&Wesson Magnum in den Kopf schoss, konnten wir das über die Medien erfahren.

https://vater.franzjoerg.de/freitod-eines-vaters/

Der Tod von vielen Suizidopfern, die nach dem Entzug eines Kindes das Leben nicht mehr für lebenswert halten, bleibt anonym.

Wie der Suizid von „Tobias“, wie ich ihn hier nenne. Ich war mit ihm zwei Tage vor seinem Suizid in München beim Familiengericht und wir konnten es alle nicht realisieren, dass er sich eine Deadline gesetzt hatte: Wenn er seine Tochter nicht ein bestimmtes Maß an Kontaktzeit zugesprochen bekommen wird, wird er sein Leben beenden. Wir alle konnten nur noch feststellen, dass diese Deadline real war und dass er das auch konsequent umsetzte.

Bei über 4000 Elternteilen in meiner eigenen Beratung kann ich froh sein, ein solches Desaster nur einmal erlebt haben zu müssen. Meist kann ich durch meine Interventionen das Schlimmste verhindern.

Tobias steht für unzählige Systemopfer, von denen wir nie etwas erfahren. Er wurde 43 Jahre alt.

https://vater.franzjoerg.de/deadline/

Als Beispiel für ein Trennungskind möchte ich Philip nennen, der sich mit 21 Jahren an einer Brücke in seinem Wohnort bei Mutter und Stiefvater in der Schweiz erhängte.

https://vater.franzjoerg.de/rip-philip/

Ich möchte noch den 16-Jährigen F. erwähnen, der nach einer Geschwistertrennung als jüngstes Kind bei der Mutter verblieb, die den Kontakt zu seinen beim Vater lebenden Geschwistern rigoros verweigerte. Er erhängte sich bei der Mutter im Kinderzimmer. Da ich bis heute keine Erlaubnis habe, dieses Schicksal zu veröffentlichen, bleibt es eines der vielen unbekannten Systemopfer.

Bernd Kuppinger wurde international bekannt, weil er zwei Verfahren am EGMR gegen Deutschland gewonnen hatte. Das Recht, das ihm zugesprochen wurde, nützte ihm aber nichts. Die Mutter boykottierte weiterhin erfolgreich den Kontakt zu seinem Sohn, wofür sie nie sanktioniert wurde, was ebenfalls durch den EGMR kritisiert wurde. Die Diskrepanz zwischen seiner Rechtsposition und dem ihm widerfahrenen Unrecht brachte ihn schließlich mit 68 Jahren um. Er litt an Bluthochdruck.

https://vater.franzjoerg.de/dr-bernd-kuppinger-21-01-1953-%e2%80%a0-21-08-2021/

Zum Schluss möchte ich noch den Krebstod des 9-jährigen Kindes M. aufführen, das von der Mutter im letzten Lebensjahr komplett vom Vater abgeschirmt wurde. Es starb, ohne seinen Vater noch einmal gesehen zu haben.

https://vater.franzjoerg.de/mutter-steuert-den-kontaktabbruch-eines-todkranken-kindes-zum-vater/

Diese Beispiele stehen für eine unbekannte Vielzahl von tödlichen Systemopfern der deutschen Familienrechtspraxis.

Wir wollen versuchen, dem Anteil dieses Sektors aus den 10.000 Suizidopfern in Deutschland näher zu kommen.

 

H

Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht

Franzjörg Krieg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beurteilt die europäischen Staaten nach deren Einhaltung der Menschenrechte durch die nationalen Gerichte. Die dabei gültigen Normen sind die Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Von 2000 bis 2023 gab es 22 Verurteilungen gegen Deutschland im engeren Rahmen des Familienrechts. Das heißt, der EGMR stellte fest, dass Deutschland im Familienrecht gegen die Menschenrechte verstößt.

Die Richtlinie für die Beurteilung staatlichen Handelns durch den EGMR bildet die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Im Zentrum der Kritik durch den EGMR stehen folgende Artikel:
Artikel 6: Das Recht auf ein faires Verfahren
Artikel 8: Das Recht auf Familienleben
Artikel 13: Das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf
Artikel 14: Diskriminierungsverbot

Wenn wir die insgesamt 22 Fälle auf diejenigen reduzieren, bei denen der Vater, evtl. in Beschwerdeunion mit Teilen seiner Herkunftsfamilie, der Beschwerdeführer war, bleiben 18 Fälle übrig.

Und bei dieser engen Betrachtung fällt etwas auf:

Die von uns gefundenen Beschwerdeführer sind ausschließlich Väter und keine Mütter.

Einen Fall, in dem das Kind beim Vater wohnt und die Mutter keinen Kontakt zum Kind hat, gibt es bisher aus der Rechtsprechung des EGMR nicht.

Diese Feststellung beweist, dass die Verurteilungen durch den EGMR nicht objektiver Maßstab für die Einhaltung der Menschenrechte darstellen, sondern dass immer nur ein Teil dieser Fälle in Straßburg landet, weil der Weg dorthin nicht einfach ist und sich nur wenige diese Art des Protestes gegen Willkürhandlungen erlauben können.

Deshalb haben wir uns vorgenommen, eine Organisation zu gründen, die Fälle nach strengen Kriterien untersucht und Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Familienrechtspraxis anmahnt.

Haltet also Kontakt mit unserer Plattform und Initiative, sodass wir im Laufe des Jahres dieses „Register für Menschenrechte“ ins Leben rufen können. Wenn es eine solche Initiative in irgendeiner Form für Deutschland schon geben sollte, tragen wir gerne dazu bei.

  • ♥18 597
  • Weiterlesen
  • Jugendamt und Deutungshoheit

Das könnte Ihnen auch gefallen

Umgang mit dem Jugendamt
1. Februar 2022
Aktueller gehts nicht
20. August 2024
Wie funktioniert EKE?
5. November 2020

Über mich

Über mich

Persönlicher Blog von Franzjörg Krieg: Väteraktivist, Berater, Coach und Beistand.

Kategorien

  • AA TOP-LEVEL-TEXT
  • ABC Artikel-Statistik
  • Abspaltung
  • Abstammungsbetrug
  • ADHS
  • Aktionen
  • Aktuelle Seminartermine
  • Allgemein
  • Anwälte
  • Archiv
  • Armageddon
  • Aufsaetze
  • AUFSTEHEN
  • Auskunftsanspruch
  • BASISWISSEN
  • Beistandstätigkeit
  • Beratung
  • Beratung
  • Beschluss
  • BESCHLÜSSE
  • Best practice
  • Buchbeiträge
  • Bundesverfassungsgericht
  • Cartoon
  • Coaching
  • Cochemer Weg
  • Comic
  • DEMU
  • Diese Seite
  • Doppelresidenz
  • DSGVO
  • Edelprostitution
  • EGMR
  • Eigene Texte
  • ELTERN-EXPRESS
  • Eltern-Kind-Entfremdung
  • Elternbeziehungen
  • Elternpartnerschaft
  • English translation
  • Entsorgte Mutter
  • Entsorgungsberichte
  • ERSTE HILFE
  • Erziehung
  • ES REICHT!
  • Ethik der Generationenordnung
  • Europarat
  • EVALUATION
  • Fachliteratur
  • Fachveranstaltungen
  • Fallskizzen
  • Familiengericht
  • Familienhilfe
  • Familienpolitik
  • Familienrechtspraxis
  • Feedback
  • Feminismus
  • Filme
  • Forderungen
  • Frauenhaus
  • Gastbeitrag
  • Genderbalance
  • Gewalt
  • Gewalt von Frauen
  • Gewaltschutzgesetz
  • Gutachten
  • Häusliche Gewalt
  • Historische Dokumente
  • Hochstrittigkeit
  • ICSP
  • Innovationen
  • Inobhutnahme
  • Institutionelle Gewalt
  • Interviews
  • Jugendamt
  • Karlsruhe
  • Kinder im Trennungskonflikt
  • Kindesentführung
  • Kindesmörderinnen
  • Kindeswohl
  • Kindeswohlgefährdung
  • Kommentare
  • Kongresse
  • Kuckuckskinder
  • Kundgebungen
  • KUNST
  • Kurzportrait
  • Langzeitfolgen
  • Leserbriefe
  • LÖSUNG
  • Lyrik
  • Märchen Väterfreundlichkeit
  • Medienberichte
  • Meine Trennungsvater-Vita
  • Menschenrechtswidrigkeit
  • Missbrauch Gewaltschutz
  • Missbrauchsvorwurf
  • Monographie
  • Mütterliche Macht- und Kontrollausübung
  • Offener Brief
  • PAS
  • Perversion
  • PODCAST
  • Politisches Mobbing
  • Polizei
  • Pressemitteilungen
  • Psychotherapie
  • Publikationen
  • Rabenmutter
  • Reden
  • Referate
  • Reproduktionsmedizin
  • Residenzmodell
  • Rezensionen
  • Satire
  • Schule
  • Seminare
  • Sexismus
  • Sorgerecht
  • Soziale Medien
  • Spätgebärende
  • Statistik
  • System
  • Systemopfer
  • Systemversagen
  • Tag der Menschenrechte 2013
  • Tears in Heaven
  • Toxische Mütterlichkeit
  • Transgenerational
  • Trennungs-Ideologie
  • Trennungsindustrie
  • Übersetzung E-D
  • Übersetzungen
  • Überwindung des Männlichen
  • Umgang
  • Unsere Kinder
  • Unterhalt
  • VAfK
  • VAfK Karlsruhe
  • Vaterlosigkeit
  • Vaterschaft
  • Veranstaltungen
  • Verantwortung der Politik
  • Verfahrensbeistand
  • Verfügungsgewalt
  • Vernetzungskongress
  • Versagen der Medien
  • Versagen der Professionen
  • Verzweifelte Väter
  • Vision
  • Wahnsinnstat
  • Wertschätzung
  • Wind of Change
  • Zynische Rethorik

Neueste Beiträge

  • Pressekonferenz Berlin 28.08.2026 29. August 2026
  • Ethik im Familienrecht 23. August 2026
  • Jugendamt und Deutungshoheit 23. August 2026

Über diese Seite

  • Über
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

(c) 2020 Franzjörg Krieg