An die familienpolitischen Sprecher der Parteien im Dt. Bundestag
An die Mitglieder des Familienausschusses im Bundestag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich Ihnen zunächst vorstellen, damit Sie meine Anfrage einordnen können.
2001 habe ich auf Grund persönlicher Betroffenheit den „Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.“ gegründet und bin heute noch dessen Vorsitzender.
2003 war ich Mitgründer des Landesverbandes BW und bin bis heute dessen Vorsitzender.
Den VAfK Karlsruhe habe ich zu einem der größten Kreisvereine des VAfK ausgebaut mit rund 400 Mitgliedern und damit über 10% des gesamten Mitgliederbestandes im gesamtdeutschen Verein.
Dies beruht auf der Effektivität der Hilfestrukturen, die ich etablieren konnte.
- Seit Gründung leitete ich 900 Beratungsabende mit über 11.000 Anwesenheiten.
- Durch meine persönliche Beratung liefen rund 3000 jeweils einzeln dokumentierte Familienrechtsfälle, die die Faktenlage in der deutschen Familienrechtspraxis eindrucksvoll illustrieren.
- Als ehrenamtlicher Beistand (vor dem 01.09.2009 nach §90 ZPO und danach nach §12 FamFG) nahm ich an über 600 Gerichtsverhandlungen persönlich teil.
- Zusätzlich werde ich von den Familiengerichten als Verfahrensbeistand und Umgangspfleger eingesetzt, gehöre also zu den Professionen.
- Organisation und Durchführung der VÄTERKONGRESSE und der ELTERNKONGRESSE des VAfK
- Mitwirkung beim Dokumentarfilm „Der Entsorgte Vater“
- Eingebunden in internationale Organisationen und Strukturen
Vor diesem Hintergrund habe ich besondere Einsichten in die Strukturen der deutschen Familienrechtspraxis und erkenne folgende leitende Wirksamkeiten:
- Deutsche Familienrechtspraxis unterliegt – politisch gesteuert – dem Dogma des mütterzentrierten Residenzmodells mit sanktionsfreier Missbrauchsoption für den Kindesbesitz. Dieses Modell wurde allen Eltern und Kindern in Trennungssituationen gewaltsam übergestülpt, obwohl es nie eine Evaluation zur Wirkung dieses Modells gab. Es gibt auch keine Studie, die die Kindeswohlwirksamkeit dieses einzigen und jedem Trennungsfall verschriebenen Modells ermittelte.
- Innerhalb dieser Doktrin werden genuin kindeswohlwidrige Anreize gesetzt und politisch aufrechterhalten, wie z.B. die Kürung des „besseren Elternteils“ – zu 90% aus rein sexistischen Gründen die Mutter – gegen jede grundsätzliche Gleichstellung der Geschlechter in internationalen Grundsatzerklärungen zum Menschenrecht und im Grundgesetz.
- Nach der Setzung dieser politisch gesteuerten Dysbalance wird den Eltern aufgetragen, in gemeinsame Beratungen zu gehen, in der das Elternteil mit Kindesbesitz seine Überlegenheit gegen den anderen Elternpartner ausspielen darf und bei Bedrohung seiner Alleinverfügungsmacht sanktionslos abbrechen oder boykottieren darf.
Diese Einsichten sind auf der Basis meiner oben beschriebenen Arbeit gewachsen und bestätigen sich bei fast jedem weiteren Fall und bei jeder weiteren Verhandlung vor irgendeinem Familiengericht in Deutschland. Eine Liste von über 100 Familiengerichten, deren Praxis ich live erfahren konnte, kann nachgeliefert werden.
Die ehemaligen Familienrichter Jürgen Rudolph und Hans Christian Prestien können meine Einsichten bestätigen und besitzen auch die Freiheit, dies öffentlich zu benennen, weil sie als Richter nicht mehr ihr Leben finanzieren müssen. Wenn Herr Rudolph öffentlich erklärt, dass er als Familienrichter vor seiner Einsetzung der Cochemer Praxis eine „Blutspur durchs Land gezogen“ hat, wird deutlich, von was auch ich hier schreibe.
Diese meine Analyse ist kurz und prägnant auf den Punkt gebracht, ohne das Bemühen um wohlgefällige Abmilderung. Es ist Zeit, deutlich zu werden – auch mit der Gefahr, unbequem zu sein.
Durch meine Kongressarbeit und meine Anwesenheit bei jeder Konferenz des ICSP (International Council on Shared Parenting) bin ich persönlich bekannt mit allen international wichtigen Wissenschaftlern zum Thema Shared Parenting und kenne deren Arbeiten und die Situation in den entsprechenden Ländern, in denen die Doppelresidenz eingeführt ist.
Die Situation in Deutschland ist nicht nur strukturell kindeswohlfern, sondern ignoriert im Interesse der eigenen Sichtfeldbeschränktheit die internationale Studienlage konsequent.
Diese politisch von oben gesteuerte Beschränktheit fällt immer mehr auf und ist mit verantwortlich für die Politikverdrossenheit und die Tendenz zur Radikalisierung, die unsere Gesellschaft inzwischen prägt. Aktuell sind Millionen von Wählenden direkt als von Ausgrenzung bedrohte Elternteile und als deren Familienangehörige betroffen. Dieser Umstand sorgt inzwischen dafür, dass in allen Gesellschaftsschichten „Fässer überlaufen“.
Der neue Spielfilm „Weil Du mir gehörst“ steht für eines dieser überlaufenden Fässer. Und diese Entwicklung wird potenziert weiter voranschreiten. Bis zum nächsten bedeutenden Film werden nicht mehr 10 Jahre vergehen wie seit dem Dokumentarfilm „Der Entsorgte Vater“, auf den sich der neue Spielfilm immer wieder in Zitaten bezieht.
Gleichzeitig stellen alle Betroffenen fest, dass die neue „Reform zum Familienrecht“ mehr verspricht als sie tatsächlich ändert und damit marginal bleibt.
Außerdem wird von der Öffentlichkeit erkannt, dass das von der SPD angeführte Familienministerium die 2015 in Auftrag gegebene und seither erwartete PETRA-Studie, auf die immer wieder verwiesen wurde, schon seit April 2019 fertig in der Schublade hält und den zahlenden Wählenden vorenthält.
Dass das Ministerium, das in seinem Namen offen erklärt, dass es sich für Männer zwischen 18 und 65 nicht für zuständig hält, während der laufenden Studie machtpolitisch und ohne Einbeziehung des wissenschaftlichen Beirats ins Studiendesign eingegriffen hat, erläutert nur die Arroganz, mit der geglaubt wird, sich dieselbe Arroganz zur Vorenthaltung der Ergebnisse gegenüber den diese Studie Finanzierenden erlauben zu können.
Das steht nicht für vertrauenswürdige Politik.
Wie stehen Sie persönlich zu dieser desaströsen Faktenlage?
Ich kenne viele Reaktionen von Politiker*innen, die diese Einsichten als überzogene Einseitigkeiten abtun. Außerdem ziehen sie sich auf Allgemeinplätze wie die Kindeswohlorientierung zurück und tun alles andere als bedauerliche Einzelfälle ab. 3000 Fälle – allein im Einzugsbereich von Karlsruhe – sind keine Einzelfälle mehr. Und was Familienrechtsanwältinnen als familienpolitische Fachfrauen ihrer Parteien am 15.03.2018 im Bundestag äußerten, ist kundigen Wählenden nicht mehr als fachlich vertretbar aufzuschwatzen.
Ich erlebe auch live, was eine Fachfrau, die vorher einmal Ausschussvorsitzende im Bundestag war, danach als Familienrechtsanwältin verbricht.
Mir ist wichtig, wie Sie persönlich mir als Wähler und Fachkundigem Ihre Haltung als von uns Wählenden beauftragte Person gegenüber vertreten und bitte Sie um eine Erklärung zur desaströsen Situation in der deutschen familialen Intervention.
Diese ist top-down gesteuert und die Wurzeln der Misere sind in den Parteien im Bundestag angesiedelt, was den Wählenden nicht mehr verborgen bleibt – trotz aller Vernebelungstaktiken.
Mit freundlichem Gruß
Franzjörg Krieg