Die Abgeordnete Jung (Die Linke) stellte im Thüringer Landtag am 10.12.2018 folgende Anfrage.

Ich könnte Frau Jung Antworten anbieten, die sich sicher von denen der Landesregierung unterscheiden.
Also – sollte ich gefragt werden:
1.
Kinder bekommen das Signal, dass sie mit der Trennung der Eltern beide Elternteile behalten. Beide Eltern bekommen das Signal, dass sie weiter Eltern bleiben können.
2.
Die Kriterien sind zunächst vorgegeben durch ideologisch begründete Vorurteile gegenüber dem Wechselmodell, bei deren Konservierung gerade „Fachleute“ eine bedeutende Rolle spielen. In der Diskussion um das Wechselmodell in Deutschland werden grundsätzliche Prädispositionen rekapituliert, die schon Anfang der 80er Jahre zum Sorgerecht von sich trennenden verheirateten Eltern und ab 2010 zum Sorgerecht nicht ehelicher Väter geäußert wurden. Das Problem ist, dass die Professionen vom Streit leben und keine Motivation haben, eine Befriedung zu unterstützen. Deshalb werden alle internationalen Studien in Deutschland konsequent missachtet.
Es wird spannend werden, in wieweit die PETRA-Studie in der 1. Jahreshälfte diese offiziell vom Bundesfamilienministerium gestützte Boykottaktion gegen das Wechselmodell erkennen lassen wird. Dass das BMFSFJ gewaltsam und ohne Einbeziehung des Wissenschaftlichen Beirats ins Design der laufenden Studie eingegriffen hatte, zeigt die Brisanz der Vorgänge.
3.
Die Antwort hängt von der Auswahl der einzelnen „Fachfrau“ bzw. des einzelnen „Fachmannes“ ab.
Dass der Deutsche Familiengerichtstag die Empfehlungen seines größten Arbeitskreises zum Wechselmodell trotz überwältigender Einstimmigkeit ignorierte und nicht als Empfehlung an die Bundesregierung weitergab, zeigt das Problem.
Diejenigen Fachleute, die annehmen, dass wir zwar Deutsche, aber ansonsten durchschnittliche Menschen sind und dass deshalb die Erkenntnisse zur Trennungsforschung – zumindest in anderen europäischen Ländern – weitgehend auf uns Deutsche übertragbar sind, votieren für das Wechselmodell.
Diejenigen Fachleute, die meinen, die Deutschen seien eine besondere Spezies, der Menschlichkeit sich eklatant von der Menschlichkeit anderer Nationen unterscheidet, meinen, dass das Wechselmodell in Deutschland erst Akzeptanz finden könnte, wenn spezielle nur für Deutschland geltende Studien dies überzeugend bewiesen hätten.
4.
Natürlich gilt das Axiom, dass bei Vorliegen von Gewalt der Einzelfall auch entsprechend untersucht und gewürdigt werden müsste.
Dieselben Argumente hatten wir schon zu allen gesetzlichen Neuregelungen der Elterlichen Sorge – insofern ist dieses Argument nicht neu und hat die Neuregelungen trotzdem nicht verhindert.
Das viel größere Problem liegt darin, dass die Missbrauchsmöglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes immens sind und bisher nicht sanktioniert werden. Im Gegenteil wurde mit den „Autonomen Frauenhäusern“ eine Institution geschaffen, die im rechtsfreien Raum agiert und in deren Umfeld der Rechtsstaat aufgehoben ist. Die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr und die Aussage einer Partei wird zum Wahrheitsbeweis. Dies wirkt weit in die Familiengerichte hinein, sodass Familiengerichte bei den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten die Folgen der rechtswidrigen und menschenrechtswidrigen Strukturen übernehmen.
Dies wurde bei der Anhörung zum Gewaltschutzgesetz vor den Bundestagsausschüssen am 20.06.2001 schon vorhergesagt. Trotzdem wurde das Gewaltschutzgesetz eingeführt und es wurden die Hinweise zur Einladung zum gefälligen Missbrauch nicht zum Anlass genommen, den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes entsprechend zu ahnden.
Damit wurde der Missbrauch zur regelhaften Methode.
Die Folgerung erscheint zwingend, dass von Seiten der Regierung der Missbrauch bewusst eingeplant wurde, um menschenrechtswidrige Vorgehensweisen gegen Männer und Väter in Deutschland zu legalisieren.
Damit wird die 4. Frage zur Gewalt zu nichts weiter als zur Erörterung eines pauschalen Ausschlussarguments.