(Ich habe nicht gerufen – ich war ruhig und konzentriert beim Schreiben)
Es ist nicht wichtig, um welche Anwältin es sich handelt – sie steht symbolisch für eine bestimmte Sorte von in Politik und Gesellschaft aktiven Frauen, die ihren Hass auf Männer exzessiv ausleben und darin in einem profeministischen System unterstützt, gelobt und geehrt werden.
Mir fallen in diesem Kontext nur noch jubelnde IdiotInnen ein, die auf eine Frage nach Totalität wie besoffen „JA!“ schreien.
Bis diese Seite des Feminismus als das erkannt wird, was sie tatsächlich ist und bewirkt, werden wir wohl warten müssen, bis die heute wirkenden Idiotinnen ausgestorben sind…
Sie hat – wie viele Familienrechtsanwältinnen im Bundestag – dazu beigetragen, dass unser Familienrecht immer noch so antiquiert ist, wie es im 21. Jh. immer noch daherkommt und dass Deutschland damit zu den Schlusslichtern unter den westlichen Demokratien gehört, an dem alle Hinweise, Urteile und Einflüsse von europäischen Führungseinrichtungen abprallen. Selbst die Beurteilung „menschenrechtswidrig“ kostet Politikerinnen oder Anwältinnen dieses Zuschnitts nur ein Grinsen.
Es ist das Grinsen, das sie zeigte, als sie sich als Gegenanwältin während einer Verhandlung zu mir über den Tisch beugte und sagte: „Zeigen Sie mich doch an!“
Ich kann aus dem Stegreif Dutzende prominenter Namen nennen, die in diese große Schublade passen. Es geht also nicht wirklich nur um diese eine. Aber ihren Tod habe ich zum Anlass genommen, meine Gedanken dazu öffentlich zu formulieren.
In den rund zwanzig Jahren meiner Beratungs- und Beistandstätigkeit habe ich viele Väter als Opfer dieser Anwältin kennengelernt. Ich kenne deren Geschichten bis in die Details und kenne auch die Gemeinsamkeiten ihrer Schicksale ab dem Tag, an dem diese Anwältin die Mutter der Kinder vertrat.
Gerade das Familienrecht ist für solche Frauen ein Eldorado für menschenrechtswidriges entwürdigendes Verhalten. Und für unlautere Bereicherung.
Das muss erklärt werden.
Zunächst das entwürdigende Verhalten.
Beim Lesen des ersten Berichtes eines Vaters, der Opfer dieser Anwältin wurde, wird vielleicht deutlich, was ich meine.
Eine Anzeige bei der Anwaltskammer gegen diese Anwältin erbrachte folgenden erhellenden Satz der Rechtsanwaltskammer:
„Bei der Ausübung dieser anwaltlichen Tätigkeit kann aber der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin mit am Verfahren Beteiligten nicht immer so schonend umgehend, dass diese sich nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt sehen.“
Und dann noch die unlautere Bereicherung:
Nehmen wir doch die Fachanwältin für Familienrecht in einer Stadt am Rhein, die für ihr profeministisches Milieu bekannt ist.
Diese Anwältin hat einen befreundeten Oberstaatsanwalt und mindestens eine der Richterinnen am ortsansässigen Familiengericht, die mit ihr kungeln („Sauna-Connection“).
Wenn sie die Chance bekommt, eine nicht deutsche Mutter zu vertreten, die sich voll auf sie verlässt und ansonsten keine Ahnung hat und der Vater hat Vermögen im Hintergrund, überpfändet sie auch mal in 5-stelliger Höhe, so lange, bis der Gerichtsvollzieher nicht mehr mitmacht.
Damit treibt sie den Verfahrenswert in die Höhe – und verdient fett daran.
Das Ganze wird durch den Oberstaatsanwalt und eine der Richterinnen gedeckt.
Ob diese beiden zulassen, dass nur die Anwältin daran verdient, obwohl sie sich ebenfalls illegal verhalten haben?
Und bleiben wir beim Anlass dieses Artikels:
Zu den Spontanumzügen der Mutter mit Kind, die auf den Eintritt dieser Anwältin in den Verfahrensablauf die Regel waren, gehörte auch, dass sie eine solche Mutter mit Kind in einem ihrer Mietobjekte unterbrachte.
Am besten ist wohl zu begreifen, was die verstorbene Anwältin so alles verbrochen hat, wenn ich einen Vater selbst zu Wort kommen lasse:
„Als ich vor vielen Jahren meinen Arbeitsplatz durch Konkurs verlor und meine Frau in ihrem Beruf schnell eine Stelle fand, blieb ich eben zuhause bei der damals 1-jährigen Tochter.
Aus dieser durch die Umstände geborenen Situation entwickelte sich bei mir eine bis dahin verborgene Qualität: für sein eigenes Kind da zu sein und ihm zu helfen, die Welt kennen zu lernen und zu erobern.
Ich bin in diese Rolle hineingewachsen und bereue nur, dass ich nicht schon früher Kinder auf diesem Weg begleitet habe. Tochter Mara und ich hatten ein sehr intensives und schönes Verhältnis, das in seiner emotionalen Qualität sicher mit jeder Mutter-Kind-Beziehung vergleichbar war.
Dann wurde unsere Ehe schwieriger. Wir hatten Eheprobleme wie andere auch, bloß mit vertauschten Rollen.
Als eine Trennung nicht mehr auszuschließen war, begann der Kampf um das Kind.
Die Mutter mobbte, wo sie Gelegenheit hatte, verweigerte jede Kommunikation und damit jede vernünftige Lösung für die inzwischen 5-jährige Mara.
Sie weigerte sich insbesondere, das Haus ohne Kind zu verlassen (…es sei nun mal ein Naturgesetz, dass ein Kind zur Mutter gehört….), was aufgrund des 4-jährigen Rollentausches eigentlich zu erwarten gewesen wäre.
Die Emanzipation war nun zu Ende.
Eines Tages war sie mit dem Kind weg. Ich wusste 10 Tage lang nicht, wo sie sind. Die Polizei nahm meine Entführungsanzeige nicht an und beruhigte nur – die kommen schon wieder…
Dann kam ein Brief vom Familiengericht, dass ein Verfahren eröffnet sei, in dem mir das Sorgerecht entzogen werden sollte.
Es wurden von der Anwältin meiner Frau alle Klischees bedient, wie Männer nun mal sind: ich sei gewalttätig, sei arbeitslos, sei ein Dieb, der 3000 € unterschlagen hat und das Kind müsse vor mir geschützt werden.
In der Anhörung vor Gericht behauptete meine Frau dann, Mara hätte panische Angst vor mir und möchte nicht mehr in den Kindergarten, weil der Papa sie abholen könne. Ich war sprachlos, geschockt, konnte nicht das Gegenteil beweisen und bekam nur noch einen stundenweisen, begleiteten Umgang mit meinem Kind.
Mara wurde gehört und es wurde festgestellt, dass sie keine Angst hat und von der Mutter beeinflusst war. Das Kindergartenteam bescheinigte mir „besondere pädagogische Fähigkeiten“ etc.
Damit ist doch alles klar, sollte man denken?
Als ich bei einem begleiteten Treffen Mara fragte, wie es bei der Anhörung der Richterin war, erzählte sie mir, sie (die Richterin) hätte sie gefragt, ob sie (Mara) lieber bei Papa oder Mama bleiben wolle.
Diese Aussage traf mich wie ein Blitz, da mir zugesichert wurde, dass einem 5-jährigen Kind niemals eine solche Frage gestellt werden würde. Auf die Frage, was sie geantwortet hat, sagte Mara lachend: bei der Mama. Ich spürte, dass ich meine Tränen nicht mehr lange halten konnte und bat die Begleiterin, eine Freundin meiner Frau, Mara wegzubringen. Als die beiden schon aus dem Haus auf der Straße waren, bin ich dann im Haus völlig zusammengebrochen und habe lauthals geweint, was beim nächsten Verhandlungstermin von der Begleiterin als Zeugin als „Schreien“ bezeichnet wurde.
Allerdings bestritt die Richterin, Mara jemals die Entscheidungsfrage nach Vater oder Mutter gestellt zu haben…
Nun hatte die Richterin endlich den gesuchten Grund gefunden, das Kind ordnungsgemäß der Mutter zuzusprechen.
Begründung: Ich sei psychisch labil!
Das stimmte spätestens nach diesem Urteil auf alle Fälle. Nach drei Tagen am leeren Bett meines Kindes ließ ich mich in eine psychosomatische Klinik einweisen. Nun hätte ich innerhalb von 14 Tagen Berufung einlegen können, was nach Aussage der Klinikleitung bedeutet hätte, die angefangene Therapie vorzeitig zu beenden, da eine erneute juristische Auseinandersetzung einen Therapieerfolg unmöglich gemacht hätte. Ich hatte panische Angst vor Anwälten, dem Gericht und auch vor meiner Frau und deren Brutalität. Ich entschied mich für die Therapie, eine Berufung hätte ich psychisch nicht durchgestanden.
Sechs Monate sah und hörte ich fast nichts von meinem Kind, durfte nicht wissen, wo sie wohnt, hatte keine Telefon-Nr., wusste nicht, wo sie eingeschult wird und als ich sie zufällig im Hof des neuen Kindergartens spielen sah, wurde sie von einer Erzieherin von mir weg ins Haus gezerrt.
Mein gesamtes Umfeld, die Mara und mich seit Jahren kennen, sind paralysiert von den Geschehnissen.
Ich habe ein Jobangebot in meinem Beruf, das mich nach Norddeutschland gebracht hätte, abgelehnt, um hier einen interessanten, aber schlecht bezahlten Job in der Nähe von Mara anzunehmen. Hätte ich das nicht getan, hätte Mara keinen Vater und ich kein Kind mehr.
Mit Hilfe des Jugendamtes und einer Familienberatung ist es mir gelungen, den Kontakt zu Mara wieder herzustellen. Ich kann sie jetzt Mittwochnachmittag 4 Stunden, und jedes 2. Wochenende 25 Stunden sehen. Ich kann sagen, das Verhältnis zu Mara wurde so gut wie vorher. Allerdings möchten wir mehr Zeit zusammen verbringen, was von der Mutter, die bis heute die Kommunikation mit mir verweigert, abgelehnt wird.
Die Mutter arbeitet ganztags, ich arbeite ganztags und Mara ist in der Schule und danach bis 17 Uhr im Hort.
Mein Vorschlag war, Mara im Wechsel, eine Woche bei der Mutter und dann eine Woche beim Vater verbringen zu lassen, da beide Elternteile gleich wichtige Bezugspersonen für Mara sind. Die Örtlichkeiten lassen das problemlos zu, da Mara bei mir genauso „zuhause“ ist, wie bei der Mutter.
Die Mutter lehnt das ab, Begründung: das wäre „Hickhack“!
Dann habe ich einen Antrag beim Familiengericht eingereicht. Inhalt: Das sog. „Wechselmodell“, welches in etlichen europäischen Ländern, zuletzt in Belgien, als Standard bei strittigen Kindesfragen eingeführt wurde, insbesondere, um Machtkämpfe um das Kind zu vermeiden.
Als Alternative habe ich ein familienpsychologisches Gutachten beantragt.
Die Richterin weiß offensichtlich nicht, was sie tun soll, da bis dahin noch nie ein Gericht in der BRD das Wechselmodell angeordnet hatte.
So hatte ich eine schweigende Frau und eine schweigende Richterin.
Die Mutter dachte nicht daran, Termine mit mir abzusprechen oder zu Gesprächen beim Jugendamt zu erscheinen. Das sei alles freiwillig!
Mara fragt: Mama, darf ich heute beim Papa übernachten, er kann mich doch auch in die Schule bringen. Antwort: Nein, komm rein jetzt! etc, etc.
Jugendamtsmitarbeiter geben zu, dass sie das alles schrecklich finden, aber leider nichts unternehmen können und dass das leider häufig so sei, dass Väter keine Chance gegen die Willkür der Mütter haben. So sei es nun mal.
Kindesmissbrauch zählt erst dann, wenn Blut fließt oder Knochen brechen!
Mobbing in der Familie kann schwer nachgewiesen werden und existiert deshalb für die Justiz nicht. Brutalität und Kindesmissbrauch von Müttern gibt es nicht.
Ich bitte darum, alle Väter in diesem Land Deutschland davor zu warnen, dass keine Mutter, wenn es ans Trennen geht, bereit sein wird, die traditionelle Vaterrolle zu übernehmen, die da lautet:
Arbeite, gib das Verdiente ab und sei froh, dass du dein Kind ab und zu mal sehen darfst. Solche Selbstverständlichkeiten mutet frau nur Vätern zu. Jede Mutter hat panische Angst davor, so behandelt zu werden, wie sie das dem Vater ihres Kindes selbstverständlich antut. Und bundesdeutsche Frauenförderung (Täterinnenschutz) sorgt dafür, dass dies auch reibungslos funktioniert.
Aber auch Väter, die durch die Betreuungszeit nun auch ein intensiveres Verhältnis zum Kind haben, werden sich zukünftig nicht mehr mit der „Wochenend-Rolle“ abspeisen lassen.
Die Familienministerin triumphiert, dass sie für ca. die Hälfte der deutschen Kinder etwas verbessert – für die andere Hälfte – ca. 50% aller Ehen werden geschieden – die Trennungskinder und deren Väter, bleibt alles beim Alten.
Die Familienjustiz hat die Aufgabe, dies zu garantieren.
Wenn ich noch erwähne, dass die Anwältin meiner Frau, die die Entführung Wochen vorher logistisch und juristisch geplant hat, eine Persönlichkeit aus der lokalen politischen Szene ist, kann man vielleicht die Brisanz dieser Geschichte erahnen.
Diese Zeit war die schrecklichste in meinem Leben, aber ich werde heute – Jahre mit Verhandlungen am Familiengericht und Gutachten danach – durch ein sehr gutes Verhältnis zu meiner inzwischen fast erwachsenen Tochter belohnt.“
Ein anderer Vater:
„Ich leide seit ca. 4 Jahren wegen den Arbeitsmethoden dieser „Frau“. Monster wäre wahrscheinlich der bessere Ausdruck dafür.
Diese Anwältin hat nach meiner Auffassung kein Interesse, dass sich die Eltern über eine Psychologische Beratungsstelle oder über das Jugendamt verständigen. Das ist Teil ihrer Strategie. Ich habe auch den Eindruck, dass sie Männer hasst. Anders kann ich mir ihre Motivation für das bösartige Verhalten nicht erklären. Teil der Strategie ist auch, Väter grundsätzlich als Gewalttäter hinzustellen. In meinem Fall verpuffte das zwar vor Gericht, aber sie versucht es immer wieder.
Sie hat viele Väter auf dem Gewissen, denen sie die Kinder genommen hat.
Immer wenn diese Anwältin ins Verfahren kommt, wurde es so richtig dreckig:
Vorwürfe in Sachen Gewalt, Sexueller Missbrauch, Strafanzeigen wegen was auch immer, heimlicher Umzug der Mutter unter Mitnahme des Kindes (Entführung), Frauenhaus als taktische Variante, etc.
Was eine solche Anwältin zurücklässt, wenn sie Väter zur Strecke gebracht hat, wirkt in unserer Gesellschaft weiter und ist Teil einer Szene, die sich politisch verweigert und als Wähler nicht mehr rational handelt.
Ein auf diese Weise Geschlagener kann auch hier nicht mehr komplett zitiert werden. Aber es macht deutlich, was diese Frau angerichtet hat:
Diese v…….., r…………. v……………….. K…… hat dafür gesorgt, dass ich als rücksichtsvoller, unbescholtener Mann und Vater, privat und beruflich geschätzt, völlig unberechtigt mit erlogenen Gewalt- und Missbrauchsvorwürfen überzogen wurde und seit 15 seelisch schmerzenden Jahren so gut wie keinen Kontakt mit meinen Kindern habe. Ich musste meinen hoch angesehenen und verantwortungsvollen Beruf aufgeben, weil ich diesen rein psychisch nicht mehr leisten konnte. Diese Person hat mich beruflich, psychisch und ökonomisch zerstört.
Hinzu kommt die Rolle der Unterstützerorganisationen (Richter/ Beratungsstellen/ Jugendhilfeträger/ Jugendämter/ Kinderpsychiater/ subjektiv und haarsträubend agierende „Gut“achter/Psychologen in ihrer Funktion als Väter- und Kinder-Seelen-Zerstörer) u. a. dazu beigetragen und eine gewissenlose Mutter bedient haben.
Und damit auch dieser v………………… und u……… V………….-Besitzerin zugearbeitet haben.
Eine Veröffentlichung in der regionalen Tageszeitung könnte erwogen werden. Aber:
Der getreue und selbst der kritische Durchschnitt-Mitbürger, der ich auch einmal war, würde unsere Ausführungen nicht verstehen und nicht glauben.“
Und noch ein anderer Vater:
„Ich wollte für meine Kinder da sein und Verantwortung übernehmen, was als Vater meine Pflicht ist. Aber ich habe die „Unverschämtheit“ besessen, einen Antrag auf „Wechselmodell“ als Fortführung der gelebten Kontinuität zu stellen. Aus mir wurde dann innerhalb eines Schreibens dieser Anwältin ein gewalttätiger Alkoholiker, der Waffen missbraucht, Tiere quält und seine Kinder schlägt und einsperrt. Das hat mir 2 Jahre lang Strafanzeigen und schlaflose Nächte beschert. Ich wache meistens um 5 oder halb sechs auf und habe Angst vor der Mutter meiner Kinder. Neulich bin ich wieder um halb sechs aufgewacht, um einen Blick auf die Uhr meines Handys zu werfen. Mich hat die Nachricht erreicht, dass diese Anwältin tot ist. Ich habe es nicht recht glauben wollen, aber ich habe es geschafft, mich mit einer lange nicht mehr bekannten inneren Ruhe noch einmal im Bett umzudrehen und die Augen zu schließen, in der Hoffnung, dass jetzt doch alles gut wird….
Es ist das erste Mal in meinem Leben, dass ich um mich herum Menschen erlebe, die nicht mit Trauer auf den Tod eines anderen Menschen reagieren.“
Ein Gutachter zu dieser Anwältin (schriftlich im Gutachten):
„Bereits in der Anhörung wurde seitens des Gerichts der Vorschlag im Sinne einer wechselseitigen Betreuung in Form einer Dreitages-Viertageslösung gemacht. Diese mögliche Vereinbarung ist an der strikten Ablehnung der Mutter gescheitert. Auf Nachfrage beim Gericht erscheint es, als ob die Mutter zunächst eine gewisse Offenheit für eine solche Regelung erkennen ließ, die klare Ablehnung dann nach Intervention ihrer Anwältin erfolgte. Insgesamt auffällig ist der scharfe Ton der Anwaltsschriftsätze der mütterlichen Seite und die hemmungslose Abwertung des Vaters, die darin zu finden ist. Die dadurch erfolgte Eskalation erscheint für eine Befriedung des elterlichen Konflikts und für das Kindeswohl nicht hilfreich.“
Ein betroffener Vater meinte zu mir, nachdem er vom Tod dieser Anwältin erfahren hatte: „Ab heute glaube ich wieder an eine göttliche Fügung.“
Und eine Mutter meinte zu mir, es gäbe Menschen, die an ihrer eigenen Bösartigkeit sterben.
Es gab „Nachrufe“, die mit Grillfesten garniert waren.
Ihre Nachfolgerin in einem speziellen Fall war eine Anwältin, die als Vorsitzende eines Trägervereins für ein Frauenhaus im nordbadischen Raum in einer Verhandlung meinte:
„Natürlich brauchen die Kinder einen Vater – aber nicht DIESEN!“
– wobei sie versuchte, den Vater mit ihrem ausgestreckten Zeigefinger zu erdolchen.
„Dass Sie Lehrer sind, ist eine Schande!“ schob sie nach.
Meine Forderung an die Richterin, diese Aussagen zu protokollieren, wurden von ihr abgewiesen.
Aber ich habe das protokolliert – inklusive dem Namen dieser nordbadischen Anwältin.
Heute will sie sich nicht mehr an ihre hasserfüllte Aktion gegen den Vater erinnern. Vielleicht, weil diese Kinder heute wieder bei diesem Vater sind und eine fast normale Beziehung zu diesem haben?
Vielleicht, weil sie erkennen musste, dass diese Mutter ein mieseres Verhalten gezeigt hatte, als das, was sie dem Vater andichtete?
Vielleicht, weil sie erkennen musste, dass ihre ideologisch bedingte hasserfüllte Vorgehensweise eine Persönlichkeitsstruktur prägt, die typisch ist für frühen Krebstod? Und auch typisch für Feministinnen dieses hässlichen und unerträglich widerlichen Zuschnitts?
Es gibt Menschen, zu deren Nachrufen man etwas hinzufügen muss, weil Nachrufe noch weniger faktische Aussagekraft haben als Arbeitszeugnisse, besonders dann, wenn diese Menschen eine öffentliche Rolle innehatten.
Und – es geht in diesem Fall eben nicht (nur) um diese eine Person. Sie ist ein Prototyp, der für dieses unser Land typisch ist.
Für mich war es nicht einfach, diesen Artikel auf meiner Seite zu veröffentlichen, weil ich damit ein Tabu breche. Nachrufe sollen abschließen, beenden, zudecken, evtl. auch Frieden schaffen und mit Verzeihen auf menschliche Schwächen reagieren.
Das geht in diesem Fall einfach nicht. Der persönliche und gesellschaftliche Schaden ist so groß, dass er jedes erträgliche Maß sprengt. Es geht auch nicht mehr um eine menschliche Schwäche. Es geht um den Missbrauch einer Stellung, mit dem hasserfüllten Ziel, zu vernichten und zu zerstören.
Und: Was diese Frau gemacht hat, ist systemimmanent und wird von unserem System sogar hoch anerkannt und dekoriert.
In einem solchen Fall kann nicht mehr mit der üblichen „lasse-Gras-drüber-wachsen-Haltung“ reagiert werden.
So, wie die Tätigkeit dieser Frau jede Grenze gesprengt hat, muss auch diese meine Reaktion jede gesellschaftlich normale Grenze sprengen.
Eine ganze Reihe von Autoren hat sich mit diesem Thema befasst:
Heinz Erhardt
“Es scheint so, daß auf dem Planeten,
den wir so gern mit Füßen treten
und ihn dadurch total verderben –
daß also hier nur Gute sterben!
Denn: las man je im Inserat,
daß ein Verblichner Böses tat,
daß er voll Neid war und verdorben,
und daß er nun mit Recht gestorben?
Es kann hier keinen Zweifel geben:
die Schlechten bleiben alle leben!”
Der Liedermacher Ulrich Roski
“[…] aber damit hat’s ab heute nun ein Ende, denn bald deckt ihn das Moos.
Es gibt zwar immer noch genug von seiner Sorte, aber den sind wir los!”
Reinhard Mey
“[…] Widerwärtig bis zum Ende, Zwietracht war sein Lebenswerk,
ein Geschwür, ein Spielverderber, ein gift’ger, böser Zwerg.
Ewig hat der Sack genörgelt, hat uns jeden Spaß verpatzt.
Endlich und viel zu spät ist die alte Ratte abgekratzt!
Endlich hat der Sensemann der Zecke den Rüssel gekappt,
hat ihm die Lampe ausgeschossen und die Hufe hochgeklappt!”
Dank an Torsten H. für die Hinweise
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