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AA TOP-LEVEL-TEXT Kommentare Kongresse Veranstaltungen

Mein Statement

by Franzjoerg Krieg / 14. Februar 2020

Beim Schlusspodium des FAMILIENKONGRESSES 2019 in Halle erhielt ich die Gelegenheit, meine Gedanken zum Abschluss dieses Ereignisses aus dem Stegreif zu formulieren.

Dies geriet zu einer Zusammenfassung meiner Analyse der deutschen Familienrechtspraxis.

 

      Diskussionsrunde

 

Transkription

Textversion (sprachlich optimiert)

Uli hat mir gesagt, ich solle die beiden Referate kommentieren.
Das kann ich nicht leisten. Das schaffe ich nicht. Es gab Passagen dabei, da hätte ich jeden Satz kommentieren müssen. Das würde den Rahmen hier sprengen, kann ich also nicht.

Ich werde also etwas ganz anderes machen.
Ich werde zum Beispiel bei dem beginnen, was ihr vorhin gehört habt:

Josef mit seinen fünf Kindern.
Josef ist zu mir gekommen, ich habe sein Schicksal angehört und bin seither mit ihm an der Bearbeitung seines Falles.
Ihr habt einen alleinerziehenden Vater von fünf Kindern gesehen. Ihr habt miterlebt, wie diese sechs uns berühren können und wie sie mit dem, was sie hier emotional leisten, uns alle ansprechen können.
Dahinter steckt aber eine Geschichte, die die meisten von euch nicht kennen.
Josef ist nicht nur ein geduldiger, bewundernswerter, talentierter, alleinerziehender Vater von fünf Kindern, sondern für sein sechstes, siebtes und achtes Kind ist er ein Gewalttäter, der diese drei Kinder nicht sehen darf.
Auch die fünf Geschwister dürfen ihre drei anderen Geschwister nicht sehen, haben sie noch nie gesehen, es sei denn aus der Ferne.
Josef durfte seinen jüngsten Sohn, der jetzt gerade ein gutes Jahr alt ist, kein einziges Mal im Arm haben. Er wird damit gequält, dass dieses Kind in wenigen Metern Entfernung an ihm vorbeigetragen wird mit Mützchen auf und er darf nur den Hinterkopf des Kindes und die Mütze sehen.
Das ist Folter, was mit diesem Vater gemacht wird.
Was da abläuft, offenbart das Totalversagen dieses Systems, zumindest in diesem Fall, und outet dieses System in diesem Fall als brutal und menschenrechtswidrig.
Das ist ein Fall, den ihr hier jetzt live erlebt, das nur als Schlaglicht am Anfang.

Ich will vielleicht fortfahren mit meinem Eindruck vom Deutschen Familiengerichtstag 2013.
Der größte Arbeitskreis, den es vielleicht jemals beim Deutschen Familiengerichtstag gab mit 66 Teilnehmenden, das war der Arbeitskreis zum Wechselmodell von Hildegund Sünderhauf.
Kein Seminarraum war groß genug, um diese 66 Leute zu fassen, also musste dieser Arbeitskreis im Audimax stattfinden.
Ich habe es gewagt, dort im Plenum zu sagen, dass wir uns vielleicht doch daran gewöhnen müssen, dass der unbestimmte Rechtsbegriff Kindeswohl doch mal präziser gefasst und definiert wird.
Unisone Haltung der OLG-Richter: „Um Gottes Willen, mach das ja nicht.“
Gut, das habe ich erwartet, aber die Begründung war interessant:
„Dann verlieren wir ja jeden Gestaltungsspielraum.“

Jetzt setze ich mit meiner Analyse an:

Deutsche Familienrechtspraxis – so habe ich schon vor vielen Jahren bei mir auf die Homepage geschrieben – sind 10% Recht, das ist Verfahrensrecht, 40% Ideologie und in diesen 40% fallen die Entscheidungen und 50% sozialpädagogische Beliebigkeit.
Und in diesen 50% sozialpädagogische Beliebigkeit werden mit sozialpädagogischem Vokabular die Entscheidungen begründet, die in 40% Ideologie fallen.

Wieso sitze ich hier?

Ich habe 600 Gerichtsverhandlungen als ehrenamtlicher Beistand nach § 12 hinter mir. Das tut sich sonst keiner an, denn wer die Kompetenz hat, sagt, ich will mindestens die Hälfte von dem, was ein Anwalt verdient. Das steht mir zu, dieses Format habe ich und diese Fähigkeiten habe ich. Aber ich kann ja über VKH gar nicht bezahlt werden. Ich bin also genuin Ehrenamtler.
Aber ich habe als Ehrenamtler eben viele Einsichten, die andere aus diesem Blickwinkel nicht haben und aus diesem Blickwinkel argumentiere ich und deshalb sitze ich hier.

Meine neue Definition, sie ist erst jetzt ein bis zwei Jahre alt, ist gewachsen seit der Diskussion im Bundestag am 15.03.2018 zum Wechselmodell.
Die FDP stellte einen Antrag zur Erörterung des Wechselmodells im Bundestag.
Und da wurde politisch argumentiert: „Jetzt kommen die Väterrechtler und die FDP und wollen allen ein Modell überstülpen. Das kann ja wohl nicht sein. Das passt ja nicht. Man kann doch nicht allen ein Modell überstülpen!“
Die sind so blind, dass sie nicht bemerken, dass sie selbst seit Jahrzehnten allen ein Modell überstülpen. Und dieses Modell heißt „mütterzentriertes Residenzmodell“.
Wobei man in letzter Zeit sagen muss, Ausnahmen gibt es immer öfter. Das mit dem „mütterzentriert“ gilt nicht mehr zu 100%.

„Mütterzentriertes Residenzmodell“ – und was kommt noch hinzu?
„Mit sanktionsfreier Missbrauchsoption für den Kindesbesitz.“

Das heißt, derjenige Elternteil, der die Verfügungsmacht über das Kind hat und der nicht bestraft wird, wenn er diese Verfügungsmacht als Verfügungsgewalt missbraucht, der wird einfach machen lassen. Er darf Beratungen abbrechen, er darf sich einer gemeinsamen Beratung verweigern und wenn dann irgendwann einmal gesagt wird, ja, jetzt müssen aber sorgerechtliche Konsequenzen kommen, denn das berührt ja schon 1666, dann kommt die Beißhemmung.
Ich werde morgen ein Verfahren am Amtsgericht in Borna haben.
Dort geht es genau um diesen Fall von Beißhemmung.
Und es wird sich mal wieder zeigen, was das System zu leisten vermag.

Seit ich diese Arbeit mache, bin ich vehement gegen Professionen-Bashing.
Ich bin selbst Verfahrensbeistand und Umgangspfleger. Nicht deshalb will ich kein Professionen-Bashing, sondern: Es ist nicht der einzelne Richter, es ist nicht die einzelne Jugendamt-Sachbearbeiterin oder Sozialpädagogin, es ist nicht die einzelne Beraterin.
Es ist ein komplexes System, das dafür sorgt, dass im Jugendamt 90 Prozent Frauen sitzen, davon sind etwa 30 bis 40 Prozent Trennungsmütter und von denen ist wieder ein Teil selbst umgangsboykottierende Trennungsmutter. Das ist ein empirisches Faktum.
Das ist statistisch die Realität in diesem System.
Aber ich muss trotzdem sagen: „Kein Professionen-Bashing“. Warum?
Ich erlebe immer wieder bemühte Personen und ich will deshalb kein Professionen-Bashing.

Wir bekommen von der Legislative Vorgaben und jetzt kann ich natürlich sagen, ich sehe ins Gesetz. Dort steht, was ich zu machen habe.
Es gibt aber auch die Möglichkeit zu sagen, ich bekomme mit dem Gesetz ein Instrument in die Hand – und ich habe schon Personen erlebt, die sagen, ich erlebe da, dass, wenn ich mir die Haare kämmen möchte, wird mir ein Hammer in die Hand gegeben. Ich habe das falsche Instrument. Und dieses falsche Instrument wird durch die Politik vorgegeben.
Die Legislative gibt Möglichkeiten vor, die in vielen Fällen gar nicht passen. Der Rahmen, den ich ausschöpfen kann, reicht nicht, um die Vorlagen, die ich in der Realität habe, bearbeiten zu können.
Wie weit denke ich jetzt?
Ich sage dann auch vor dem OLG:
„Wir müssen dafür sorgen, dass wir so wenig wie möglich Schaden anrichten.“
Das heißt, wie können wir tatsächlich verfahrensfördernd und beziehungsfördernd wirken und keinen Schaden anrichten.

Und immer wieder grenze ich dann an die Sprache.
Ich komme zur Sprache. Das System verrät sich durch die Sprache.
Die Sprache ist Spiegel der Gedanken.

Umgang.
Der Begriff „Umgang“ hat einen Hintergrund:
Das Residenzmodell.

Die unterschiedliche Bewertung von zwei Elternteilen.

Das eine ist Elternteil erster Klasse. Es hat die Alleinverfügungsmacht über das Kind.
Und das zweite Elternteil ist nicht zweiter Klasse, es ist letztrangiger Klasse und ist durch die Begriffe „Umgangsberechtigung“ und „Zahlungsverpflichtung“ beschrieben.
Und dieses Küren von Elternteilen zweier verschiedener Klassen, die dann auch unterschiedlich behandelt werden, das prägt unser System.
Und das ist schon der Webfehler in diesem System.

Ich kann nicht sagen: „Jetzt geht mal in Beratung.“
Und dem einen Elternteil sage ich: „Du hast alle Optionen, du kannst machen, was du willst und Du wirst auch nie bestraft für etwas.“
Und dem anderen Elternteil sage ich:
„Du musst aber zu allem, was man dir sagt, ja sagen. Ansonsten bedienst du das Kindeswohl nicht und wir nehmen dir das Sorgerecht.“

1671 ist für mich – ohne Frage – ein Machtinstrument von Eltern gegeneinander.
Es kann nicht sein, dass das Gesetz Eltern ein Machtinstrumente gegeneinander in die Hand gibt. Wir haben den 1666, der reicht aus, um das alles zu behandeln. Wir brauchen den 1671 nicht.

Im Moment, glaube ich, haben wir eine Chance.

Die Volksparteien sind an eine Stelle gekommen, wo sie nicht mehr Volksparteien sind, wo das ganze System sich infrage stellen muss und wo die Politik so langsam offen sein muss für wirkliche Reformen, weil sie feststellen müssen, das alte System funktioniert nicht mehr, es kippt.

Das ist unsere Chance.
Und jetzt müssen wir unsere Einsichten vorlegen.
Und das, was wir zu sagen haben, müssen wir an die richtige Stelle anbringen.

Soweit mein Kommentar, der gar keiner war.

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