Dieser Schriftwechsel ist inzwischen rund 20 Jahre alt.
Interessant ist, dass sich zwar seither viel geändert hat – es gab die Pilotstudie zu Gewaltwiderfahrnissen von Männern oder das Bundesforum Männer wurde installiert – aber es funktionieren immer noch die gleichen Zumutungen durch ein Ministerium, das sexistisch Männer diskriminiert.
Das Ministerium müsste „Bundesministerium für Familie und Genderbelange“ heißen und müsste von einer weiblich-männlichen Doppelspitze geführt werden.
So aber delettieren wir in Deutschland mit einer defizitären Ministeriums-Krücke, die politisch eine Zumutung bedeutet.
Der Schriftwechsel ist nach 20 Jahren erhellend und wirft ein Licht auf die aktuelle Situation, das diese BRD hoch defizitär aussehen lässt.
09.12.2002
Gender mainstreaming
Sehr geehrte Frau Mahrla,
sehr geehrte Herren und Damen betroffener Ämter und Gremien,
ich beziehe mich auf die Antwort von Frau Mahrla vom 20.11.2002 auf ein Schreiben von Herrn F. vom 27.10.2002.
Sie spielen eine Männerbewegung in Deutschland auf einige Eingaben von Einzelpersonen herunter, die Ihnen vorliegen und meinen wohl, dass damit kein Bedarf für eine Überprüfung der gesellschaftlichen Realität im Hinblick auf sexistische Diskriminierung von Männern bestehe.
Ich möchte einige Bedenken gegen Ihre Einschätzung aufzählen:
- In unseren Grundschulen werden etwa 80% Lehrerinnen Frauenbeauftragte mit Sonderstimmrechten beigegeben, weil die benachteiligten Frauen sonst von den 20% männlichen Kollegen unterdrückt werden könnten… Die Geschichte wird dies als Posse der heutigen gesellschaftlichen Funktionen in die Lehrbücher setzen.
- Weil Männer häufiger Suizid begehen, weil sie in mittleren Lebensjahren häufiger verunglücken oder an Herzinfarkten sterben, weil sie bei der Vaterlandsverteidigung ihr Leben riskieren und auf Grund all dieser Umstände im Schnitt 6-7 Jahre früher sterben, bestand die dringende Notwendigkeit, mit den Steuergeldern mehrheitlich eben dieser Männer einen FRAUEN-Gesundheitsbericht zu erstellen, der den Frauen die Möglichkeit eröffnet, ihre Überlebensrate gegenüber dem männlichen Teil unserer Gesellschaft auf mehr als 7 Jahre zu erhöhen. Muss ich Ihnen vorrechnen, wer mehrheitlich die Pensionen und Renten erarbeitet, die sie dabei verbrauchen? Als verantwortlich denkende Männer in der BRD anmahnten, dass es unter den gegebenen Voraussetzungen doch geboten sei, wenigstens im Nachhinein den Fakten durch einen Männergesundheitsbericht Rechnung zu tragen, wurde von politischer Seite signalisiert, dass es dafür kein Geld gäbe. – Eine zweite Posse in der Kuriositätenkammer der deutschen Geschichte.
- Im Jugendamt des Landkreises Karlsruhe gibt es eine zuständige Dame für Frauenfragen. Diese gibt z.B. mit öffentlichen Steuergeldern einen Flyer über „Häusliche Gewalt“ heraus, in dem sie dieses Problem allein auf Gewalt von Männern gegen Frauen reduziert. Dieser Dame liegen alle Daten vor, die eine realitätsbezogene Darstellung ermöglichen würden. Sie zog es vor, mit Steuergeldern Polemik zu verbreiten. Und weil sie durch eben diese Brille beurteilt, sieht sie in ihrer weiteren Arbeit als Abteilungsleiterin im Jugendamt konsequent einäugig. Fälle werden so hingebogen – auch unter Missachtung von Aktenlage, Fälschung von Aussagen von Dritten, etc. – bis eine einseitige Bedienung der Interessen von Müttern gerechtfertigt erscheint. Jeder Vater wird als Täter behandelt und wenn er dies nicht ist, wird er zum Täter interpretiert. Ich kann dies an meinem persönlichen Fall im Detail nachweisen. Diese Frauenbeauftragte macht auf diese wohl sehr typische Weise nichts weiter als ihren Job im Sinne von Gender mainstreaming.
- Die deutsche Familienrechtspraxis diskriminiert Männer sobald sie Väter werden. Im Fall einer hinreichend intakten Familienbindung fällt dies nicht auf, aber im strittigen Fall nach Trennung und Scheidung werden Väter oft in menschenunwürdiger Weise behandelt – und dies nicht nur von den Müttern ihrer Kinder, sondern in effektiver Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Gerichten, Gutachtern und anderen Institutionen der familienrechtlichen Interventionsszene. Der Paragraph 1626a BGB wird bald nur noch ein Dokument dieser sexistischen Entrechtung sein.
- In der Werbung wird mit Brutalität von Frauen gegen Männer medienwirksam Kasse gemacht. Ob einem Mann ein Blumentopf auf den Kopf fällt oder ihm eine Frau in die Genitalien tritt, alles soll die zur Zeit politisch korrekte öffentliche Haltung bedienen und damit Kasse machen.
- Ob in Sketchen der Kindersendung „Tigerente“ oder in Spielfilmen – überall wird der Mann entweder als doof und tollpatschig oder als Opfer von Frauengewalt dargestellt, wobei die Frauen keine Konsequenzen fürchten müssen, entweder nur die Lacher auf ihrer Seite haben oder aber für offen aggressive Gewalt straffrei ausgehen.
Wenn Sie in einer Suchmaschine im Internet die Stichwörter „Männer“, „Maskulist“ oder verwandte Begriffe eingeben, werden Sie eine Fülle von Hinweisen auf Männerarbeit in der Bundesrepublik finden – und dies nicht nur von Einzelpersonen, sondern auch in organisierter Form vom „Väteraufbruch für Kinder“ bis zum „Männerrat“.
Die Behauptung, eine Diskriminierung von Männern auf Grund ihres Geschlechtes gäbe es nicht, ist objektiv nicht haltbar und beruht auf einer ideologisch verbogenen Sichtweise.
Die Frage ist nur, wie lange die feministische Polit-Szene in der BRD noch wie die Glucken auf ihren erworbenen Privilegien sitzt und sich auch durch vernünftigste Argumente nicht zu einer Anhebung ihres Schwerpunktes bewegen lässt. Die Sturheit, mit der wider besseres Wissen nur der egoistische Vorteil bedient wird, zerstört auf Dauer die feministische Bewegung, was von vielen intelligenten Vertreterinnen inzwischen auch in vielen Büchern dokumentiert wurde.
Dass damit aber inzwischen Unrecht geschieht, dass Männer auch im Namen unseres Rechtsstaates gedemütigt, entrechtet und menschenunwürdig behandelt werden, ist eine Tatsache, die Politik und Gerichte noch lange beschäftigen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
An das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
z.Hd. Frau Ministerin Renate Schmidt
Taubenstraße 42/43
11017 B E R L I N
16.12.2002
Sehr geehrte Frau Ministerin
– oder auch:
Liebe Frau Schmidt,
die Lektüre des Interviews, das die taz mit Ihnen führte und das heute veröffentlicht wurde, ermutigt mich, Ihnen zu schreiben.
Zunächst zu meiner Person:
Ich bin Realschullehrer für Musik und Ethik und im 8. Jahr „entsorgter“ nicht verheirateter Vater zweier Töchter, mit deren Mutter ich 17 Jahre lang in ehegleicher Gemeinschaft zusammen lebte, bis diese sich im Bewusstsein von mir trennte, ab sofort die „Besitzerin“ der Kinder zu sein und mich zum ausschließlichen Zahlvater entrechten zu können. Meine inzwischen 19-jährige ältere Tochter sehe ich seit über 6 Jahren nicht mehr, obwohl sie mit der Mutter im übernächsten Haus lebt. Die Reform des Kindschaftsrechtes zum 01.07.1998 gab mir endlich die Chance, die Bedingungen für meine jüngere Tochter (jetzt 10 Jahre alt) zu verändern. Nach Umgangsboykott-Phasen von bis zu 10 Monaten konnte ich gerichtlich eine Umgangsregelung durchsetzen, die die Basis dafür bot, dass zu dieser zweiten Tochter eine sehr gelungene und innige Vater-Tochter-Bindung besteht, der allerdings durch die Mutter immer noch enge Grenzen auferlegt werden, obwohl durch die Wohnumstände die besten Voraussetzungen für weit bessere Möglichkeiten gegeben wären.
Die gerichtliche Umgangsvereinbarung habe ich – rein zufällig! – einem Richter zu verdanken, der in diesem Fall, durch meine ständigen Bemühungen sensibilisiert, näher hinsah. Die Stellungnahme des Jugendamtes bediente nicht das Kind, sondern allein die Mutter, deren Minimalvorschlag für Umgang von den Fachkräften des Jugendamtes als „Kompromiss“ vorgeschlagen wurde.
Soweit belegt mein Fall
- die Inkompetenz dieses Jugendamtes in meiner Sache,
- die Wichtigkeit der Vorgaben (auch ethischer Normen!) durch die Familiengesetzgebung und
- die Auslieferung von Kindern und Vätern (in Konsequenz auch der Mütter) und deren Schicksale an Zufälligkeiten, weil Qualität und Kompetenz in der familienrechtlichen Interventionsszene sehr stark differieren und außer einem pauschalen „Kinder brauchen beide Eltern“ als Feigenblatt kaum Standards festgelegt sind.
Anwälte können hemmungslos Brandstifter spielen, Jugendämter vertreten immer wieder Positionen, die weder wissenschaftlichen Standards genügen noch vernünftige Einsichtigkeit vorweisen und Gerichte entscheiden über ungenügend vorgebildete Richter/innen willkürlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Ich musste zunächst hilflos die Ohnmacht erleben, die alle Väter verspüren, wenn sie ihr Vatersein auch nach Trennung ernst nehmen. Jahrelang wäre für mich die beste Lösung das gewesen, was alle von mir erwarteten: „Lass doch endlich die Mutter in Ruhe.“ D.h., mache eben nur das, was sie will. Konsequenz: Außer der monatlichen Überweisung hätte es keinen Berührungspunkt mit meinen Kindern mehr gegeben. Viele Väter machen an dieser Stelle das Einzige, das ihnen noch bleibt: Sie gründen eine neue Familie und lassen sich dafür noch beschimpfen, sie wären an den Kindern aus der letzten Beziehung nach der Trennung nicht mehr interessiert. Ich schaffte dies nicht. Ich wollte und will weiter Vater sein, muss mich dafür aber fortgesetzt in den Machtmissbrauchsbereich der Mutter begeben. Mir bleibt nur die Wahl, diesen Machtmissbrauch mit seinen Schikanen und Demütigungen für den Kontakt mit einer meiner Töchter jahrelang gelassen zu ertragen oder aber den Kontakt auch von meiner Seite zu kappen, was mir den Vorwurf einbringen würde, an meinen Kindern kein Interesse zu haben.
Was Vätern durch diese Funktionsmechanismen unseres Familienrechtes und seiner besonderen Praxis unter den Bedingungen unserer Gesellschaft auf diese Weise ständig zugemutet und abverlangt wird, begründet mit, warum die Suizid- und Herzinfarktraten unter Männern höher sind als unter Frauen.
Meine Vater-Vita hat mich konsequent dazu geführt, vor gut einem Jahr die Karlsruher Gruppe des „Väteraufbruch für Kinder“ zu gründen, deren Sprecher ich bin. Ich sehe meine Aufgabe in der Hilfe für Väter an der Basis, in der Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit und in der Arbeit an der Gestaltung unserer Gesellschaft z.B. durch die Diskussion mit politischen Entscheidungsträgern.
Die Bedingungen unseres Familienrechtes haben mich gezwungen, mein Leben total zu verändern und mein Geld, meine Zeit und meine Initiative dieser Aufgabe zu widmen.
Ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, wie viel Potential an hilfloser Verzweiflung, an Wut oder Resignation, an Auflehnung gegen Unrecht und Willkür bei Hunderttausenden von Männern, die es nicht schaffen, ihre Energie und Zeit in politische Aktion umzusetzen, durch diese Mechanismen entfacht wird.
Soweit zum Hintergrund meiner Väter-Arbeit.
Herr F hatte am 27.10.2002 an Sie einen Brief geschrieben, der am 20.11. von Frau Mahrla beantwortet wurde.
Am 09.12.2002 übersandte ich Frau Mahrla per E-Mail eine Stellungnahme von meiner Seite, die ich auch hier beifüge.
Das Schreiben von Frau Mahrla bestätigt uns Männern und Vätern, dass unsere Probleme und unser Wissen um Unzulänglichkeiten in der Gesetzgebung und im gesellschaftlichen Funktionsablauf immer noch nicht wahrgenommen werden. Ich kann nicht beurteilen, ob die entsprechende Öffentlichkeit in den Medien vom Spiegel-Titel „Die vaterlose Gesellschaft“ vor 4 Jahren bis zum aktuellen STERN mit dem Beitrag „Kampf ums Kind“ den Weg zum BMFS nicht gefunden hat oder ob die offensichtliche Misere bewusst ignoriert wird, weil eben ideologische Sichtweisen das Hinsehen verbieten.
Ihrer Meinung, dass es noch nicht Zeit wäre für einen Männerbeauftragten, muss ich entschieden begegnen. Die Einrichtung eines solchen Korrektivs ist die Voraussetzung von Gender mainstreaming, besonders dann, wenn – wie Sie selbst auch meinen – Frauen genug gefördert seien.
Ich plädiere nachdrücklich für die Einrichtung von Männerbeauftragten auf allen gesellschaftlichen Ebenen, um die Emanzipation des Mannes – nicht seinen Machtausbau! – voranzutreiben.
Außerdem möchte ich Sie ermuntern, sich nicht nur einzumischen, wie im taz-Interview zu lesen ist. Da plädiere ich eher für die Kanzler-Aussage: kommunizieren. Nach den nicht optimistischen Erfahrungen mit Frau Bergmann habe nicht nur ich den Eindruck, dass mit Ihnen ein produktiver Dialog möglich sein könnte, der auf der Ebene des BMJ mit Vertretern des Väteraufbruch schon begonnen hat.
Ich möchte Sie bitten, die Möglichkeit zu schaffen, auf der familienpolitischen Ebene Kontaktgespräche zu führen, an Klausuren und Arbeitskreisen teilzunehmen, eben in den Dialog einzutreten und „kommunizieren“ zu können.
Außerdem möchte ich Sie bitten, mir Politiker(innen)-Persönlichkeiten zu nennen, die hier im südwestdeutschen Raum verkehren und in familienpolitischen Arbeitskreisen oder Ausschüssen an Zukunftsvorstellungen arbeiten.
Ich stehe für Dialoge und konstruktive Arbeit an Zukunftsmodellen immer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
An das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
z.Hd. Frau Ministerin Renate Schmidt
Taubenstraße 42/43
11017 B E R L I N
07.01.2004
Sehr geehrte Frau Ministerin
– oder auch:
Liebe Frau Schmidt,
mit Datum vom 16.12.2002 habe ich Ihnen schon einmal geschrieben, für die Institutionalisierung des Männerbeauftragten plädiert und die Schaffung von Kommunikationsmöglichkeiten in Sachen Familienpolitik angesprochen.
Zum Hintergrund meines Engagements verweise ich auf dieses erste Schreiben an Sie.
Inzwischen ist meine „Väteraufbruch“-Gruppe in Karlsruhe über 2 Jahre alt und wir schalten uns auf allen Ebenen in die öffentliche Diskussion ein.
Durch viele Veranstaltungen tragen wir das Bewusstsein von der Notwendigkeit von Reformen in der Familienrechtspraxis in die Öffentlichkeit, was sich sowohl in Aktionen als auch in Medienbeiträgen niederschlägt.
Die institutionalisierte Frauenförderung treibt in den Kommunen und Kreisen absurde Blüten. Die Frauenszene schreckt auch vor deutlicher pauschaler sexistischer Diskriminierung von Männern nicht zurück. Sie fühlt sich im Auftrag der von Ihnen zu verantwortenden Politik berechtigt, einseitig und doktrinär in die Öffentlichkeit zu wirken.
Ich möchte nochmals daran erinnern:
Wir haben in Karlsruhe ein städtisches sogenanntes „Kinderbüro“, das feministisch geleitet ist und auf dessen Homepage man erkennen kann, dass Männer im Kontext Familie allenfalls als „Täter“ vorkommen.
Die Frauenbeauftragte des Landkreises Karlsruhe ist Abteilungsleiterin im Jugendamt und arbeitet dort „zielgruppenorientiert“, was fatale jugendamtliche Entscheidungen und Stellungnahmen zur Folge hat.
In den letzten Tagen habe ich auf 2 Vorgänge reagiert:
- PR-Artikel der Karlsruher Frauenszene in der Tagespresse zur Gewaltschutzproblematik und
- Pressemeldungen zum Fund einer Babyleiche in einer Karlsruher Müllsortier-Anlage.
Ich füge die Schriftsätze dazu als Anlagen bei.
Es wird deutlich:
- Wir brauchen den Männerbeauftragten, der zumindest solche sexistischen Auswüchse verhindern hilft und als Ansprechpartner für Männer fungiert.
- Bis zu dessen Installierung brauchen wir eine öffentliche Förderung derjenigen Selbsthilfegruppen und Vereine, die diese Arbeit schon lange ehrenamtlich übernehmen.
Unsere Gruppe (Väteraufbruch für Kinder, Kreisgruppe Karlsruhe) veranstaltet seit über 2 Jahren jeden Donnerstag – also wöchentlich – Beratungstreffen mit jeweils 10 Personen (statistisches Mittel). Dazwischen betreuen wir Väter aus der ganzen Bundesrepublik telefonisch, in Briefen, per Internet und begleiten Väter bei Terminen vor dem Jugendamt und vor Gericht. Unser Arbeitsaufwand entspricht mindestens 2 Vollzeitstellen, was von uns freiwillig und ehrenamtlich getragen wird. Die Frauenszene bekommt im Vergleich dazu eine Menge Geld für eine Leistung, die qualitativ oft nur noch beschämend ist.
Um die Voraussetzungen für die Institutionalisierung des Männerbeauftragten und der finanziellen Förderung von Männerarbeit zu schaffen, braucht das BMFSFJ dringend eine männer- und väterpolitische Abteilung.
Ich möchte Sie hierzu um Ihre Stellungnahme bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
An das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
z.Hd. Frau Ministerin Renate Schmidt
Taubenstraße 42/43
11017 B E R L I N
22.02.2004
Sehr geehrte Frau Ministerin
– oder auch:
Liebe Frau Schmidt,
Mitte Januar 2004 übersandte ich schon einmal eine Version dieses Schreibens an Sie per E-Mail. Da ich bis jetzt nichts von Ihnen hörte, folgt hiermit ein update.
Mit Datum vom 16.12.2002 habe ich Ihnen schon einmal geschrieben, für die Institutionalisierung des Männerbeauftragten plädiert und die Schaffung von Kommunikationsmöglichkeiten in Sachen Familienpolitik angesprochen.
Zum Hintergrund meines Engagements verweise ich auf dieses erste Schreiben an Sie.
Inzwischen ist meine „Väteraufbruch“-Gruppe in Karlsruhe über 2 Jahre alt und wir schalten uns auf allen Ebenen in die öffentliche Diskussion ein.
Durch viele Veranstaltungen tragen wir das Bewusstsein von der Notwendigkeit von Reformen in der Familienrechtspraxis in die Öffentlichkeit, was sich sowohl in Aktionen als auch in Medienbeiträgen niederschlägt.
Die institutionalisierte Frauenförderung treibt in den Kommunen und Kreisen absurde Blüten. Die Frauenszene schreckt auch vor deutlicher pauschaler sexistischer Diskriminierung von Männern nicht zurück. Sie fühlt sich im Auftrag der von Ihnen zu verantwortenden Politik berechtigt, einseitig und doktrinär in die Öffentlichkeit zu wirken.
Ich möchte nochmals daran erinnern:
Wir haben in Karlsruhe ein städtisches sogenanntes „Kinderbüro“, das feministisch geleitet ist und auf dessen Homepage man erkennen kann, dass Männer im Kontext Familie allenfalls als „Täter“ vorkommen.
Die Frauenbeauftragte des Landkreises Karlsruhe ist Abteilungsleiterin im Jugendamt und arbeitet dort „zielgruppenorientiert“, was fatale jugendamtliche Entscheidungen und Stellungnahmen zur Folge hat.
Die beiden Arbeitskreise in Stadt und Landkreis Karlsruhe zum Thema „Häusliche Gewalt“ geben vor, das Thema umfassend zu behandeln, arbeiten aber ungeniert doktrinär und tendenziös. Männer als Opfer dürfen nicht gesehen werden und es ist niemand originär für sie zuständig. Ein veröffentlichter Slogan lautet: „Gewalt zuhaus´, Mann muss raus“. Selbst Kinder als Opfer werden inzwischen ignoriert, um Frauen als Täterinnen nicht zu outen. In einem aktuellen Fall von schwerer Körperverletzung einer Frau und Mutter an ihrem Mann und ihren Kindern wurde kein Platzverweis ausgesprochen. Damit wurde diese Frau aus der Gewaltschutzstatistik heraus gemogelt. Die Frauenszene arbeitet zum Beleg für ihre doktrinären Thesen ausschließlich mit der Statistik der Platzverweise. Diese neuerliche Statistikjonglage kostet den Steuerzahler allein in diesem Fall 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr, weil 3 Mädchen in ein Kinderheim eingewiesen wurden und dort schon seit 7 Monaten untergebracht sind. Nicht die Täterin musste die Wohnung verlassen, sondern ein Teil der Opfer.
Die Folge: Der Sozialdezernent der Stadt Karlsruhe argumentiert mir gegenüber:
„Die bisherigen Erfahrungen mit dem Platzverweis zeigen, dass es, bis auf wenige Ausnahmen, Männer sind, die „verwiesen“‚ werden müssen, um Frauen und Kinder zu schützen.“
Wenn Frauen selbst in schweren Fällen nicht verwiesen werden, wird klar, wie die Statistik in diesem Zusammenhang manipuliert wird.
Ich bin über solche Machenschaften ernstlich besorgt. Sie zeigen eine Moral in der öffentlichen Verwaltung, die unserem Staatswesen in den Augen des Bürgers nicht zur Ehre gereicht.
Anfang dieses Jahres habe ich auf 2 Vorgänge reagiert:
- PR-Artikel der Karlsruher Frauenszene in der Tagespresse zur Gewaltschutzproblematik und
- Pressemeldungen zum Fund einer Babyleiche in einer Karlsruher Müllsortier-Anlage.
Ich füge die Schriftsätze dazu als Anlagen bei.
Es wird deutlich:
- Wir brauchen den Männerbeauftragten, der zumindest solche sexistischen Auswüchse verhindern hilft und als Ansprechpartner für Männer fungiert.
- Bis zu dessen Installierung brauchen wir eine öffentliche Förderung derjenigen Selbsthilfegruppen und Vereine, die diese Arbeit schon lange ehrenamtlich übernehmen.
Unsere Gruppe (Väteraufbruch für Kinder, Kreisgruppe Karlsruhe) veranstaltet seit über 2 Jahren jeden Donnerstag – also wöchentlich – Beratungstreffen mit jeweils 10 Personen (statistisches Mittel). Dazwischen betreuen wir Väter aus der ganzen Bundesrepublik telefonisch, in Briefen, per Internet und begleiten Väter bei Terminen vor dem Jugendamt und vor Gericht. Unser Arbeitsaufwand entspricht mindestens 2 Vollzeitstellen, was von uns freiwillig und ehrenamtlich getragen wird. Die Frauenszene bekommt im Vergleich dazu eine Menge Geld für eine Leistung, die qualitativ oft nur noch beschämend ist.
Um die Voraussetzungen für die Institutionalisierung des Männerbeauftragten und der finanziellen Förderung von Männerarbeit zu schaffen, braucht das BMFSFJ dringend eine männer- und väterpolitische Abteilung.
Ich möchte Sie hierzu um Ihre Stellungnahme bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
Gründer und Sprecher des VAfK Karlsruhe
Eine erste Antwort
25.02.2004
Sehr geehrter Herr Krieg,
vielen Dank für Ihre Email an Frau Ministerin Renate Schmidt vom 7. Januar 2004. Frau Ministerin ist es leider aufgrund der vielen Zusendungen nicht möglich, jedes Schreiben selbst zu beantworten. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu schreiben. Dafür haben Sie sicher Verständnis.
Für Ihr Engagement in der Väteraufbruch-Gruppe in Karlsruhe möchte ich Ihnen danken.
Zu Ihren aufgeworfenen Fragen zur Diskriminierung von Männern möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Es ist nicht zu bestreiten, dass es auch Fehlverhalten von Frauen gegenüber Männern gibt, das nicht akzeptiert werden kann. Nur als gesellschaftliches Phänomen ist es auch nicht zu bestreiten, dass es in der Regel noch immer Frauen sind, die in unserer Gesellschaft benachteiligt werden.
Dies gilt insbesondere auch für die Doppelbelastung von Beruf und Familie, wie die jüngsten Zeitbudgeterhebungen des Statistischen Bundesamtes wiederum deutlich unterstrichen haben. Es ist auch erwiesen, dass insbesondere Frauen von der Gewalt in der Familie betroffen sind. Es war daher Aufgabe der Politik, durch Mittel der Politik den Ungleichbehandlungen von Frauen entgegen zu wirken. Diese verschiedenen institutionellen und finanziellen Förderungsansätze zugunsten von Frauen sind nicht gegen irgendjemanden – auch nicht gegen die Männer – gerichtet, sondern wollen die Belange der Frauen solange positiv unterstützen, wie deren tatsächliche Gleichbehandlung noch nicht erreicht ist.
Dass die Gleichstellung der Frauen politisch nicht gegen Männer gerichtet ist, wird insbesondere deutlich in der von der Bundesregierung verstärkt geförderten politischen Strategie des „Gender Mainstreaming“. Hier geht es gerade darum, das Voranbringen der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken, sondern die politischen Konzepte und Maßnahme auf die jeweils besonderen tatsächlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern abzustellen. Nicht förmliche Gleichmacherei ist das Ziel, sondern die Unterschiede zwischen den Geschlechtern und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse in der Gesellschaft sollen Berücksichtigung finden. Damit wird Artikel 3 des Grundgesetzes entsprochen, der eine Gleichbehandlung von Mann und Frau fordert, aber auch nur dort, wo sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt.
Hinsichtlich der Gewaltschutzproblematik möchte ich Sie auf beiliegenden Brief des BMFSFJ an Herrn Müller vom VAFK aufmerksam machen, der auch ins Internet unseres Hauses eingestellt wurde und somit öffentlich ist.
Ergänzend noch folgende Information:
In Deutschland liegen derzeit keine aktuellen repräsentativen Daten zu Gewalt gegen Männer und Frauen im Allgemeinen vor. So enthalten die Kriminalstatistiken nur die zur Anzeige gebrachten Fälle. Da aber gerade bei Partnergewalt nur ein Bruchteil der Delikte angezeigt wird, sind diese Statistiken lediglich begrenzt aussagekräftig.
Gewalt gegen Männer tritt in verschiedenen Facetten auf. Aber über Männer als Opfer verschiedenster Gewaltarten liegen bislang zu wenig Kenntnisse – im Hinblick auf originäre Empirie wie in der Theoriebildung – vor. Männer haben zwar vielfältige Gewalterfahrungen, aber in anderen Kontexten und mit anderen Folgen als Frauen. Daher lassen sich auch die vorhandenen Instrumente zu „Gewalt gegen Frauen“ nicht einfach auf Männer übertragen.
Um erstmalig repräsentative Zahlen über die Gewalterfahrungen von Frauen im häuslichen wie im außerhäuslichen Bereich in Deutschland zu gewinnen, wurde im März 2002 eine Erhebung zu „Gewalt gegen Frauen“ vergeben.
Als Voraussetzung für eine entsprechende Erhebung zu Gewalterfahrungen von Männern hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum 1.11.2002 eine Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“ in Auftrag gegeben, da die Forschungslage hierzu weit weniger entwickelt ist.
Die Auftragnehmer sind aufgerufen, den derzeitigen Forschungs- und Erkenntnisstand sowie unterschiedliche Forschungsmethoden zu beschreiben und zu bewerten, mit Hilfe qualitativer Interviews ein geeignetes Instrument für repräsentative Studien zu Ausmaß, Hintergründen und Folgen von Gewalt gegen Männer zu entwickeln und zu erproben.
Die Durchführung einer solchen Untersuchung ist nach Kenntnis der bisherigen Forschungslage methodisch wie auch inhaltlich sehr schwierig. Daher lässt das Bundesministerium die Pilotstudie durch einen Beirat begleiten, der die erforderlichen Erfahrungen einbringen und zur Entwicklung eines Untersuchungsdesigns beitragen kann.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen werden, dass man von der Website des BMFSFJ sehr wohl auch Antragsmuster für Männer für Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz herunterladen kann
(http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/PRM-23358-Nr.89-Antrage-Manner,property=pdf.pdf).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Martina Gräfin von Bassewitz
25.02.2004
Antwort des BMFSFJ an den VAfK (nach 4 Jahren!)
Sehr geehrter Herr Müller,
für Ihr Schreiben vom 20.3.2000 danke ich Ihnen. Sie erheben darin den Anspruch, belegen zu können, dass „nach aktuellem Stand der Forschung Frauen und Männer gleichhäufig verantwortlich für häusliche Gewalt sind“. Sie äußern sich zu Prävalenzschätzungen für das Vorkommen physischer Angriffe aller Art sowie von schweren Gewalthandlungen in engen sozialen Beziehungen, zur mutmaßlichen Dynamik dieser Handlungen (wer die Gewalt zu verantworten bzw. initiiert hat). Sie beziehen sich ferner auf methodologische Kontroversen innerhalb der sozialwissenschaftlichen Forschung.
Dies hat mich zunächst veranlasst, eine ausgewiesene Expertin um Stellungnahme zu Ihrem Vorbringen zu bitten. Frau Professor Dr. Carol Hagemann-White, Universität Osnabrück, teilt mit: „Unterschiedliche, auf den ersten Blick sich widersprechende Forschungsergebnisse haben ihren Grund oft darin, dass sie nur scheinbar auf die gleichen Fragen antworten, in Wirklichkeit aber unterschiedliche Gegenstände mit verschiedenen Methoden untersucht haben. Kontroversen entstehen v.a. dann, wenn die Autoren auf der Basis einer begrenzten empirischen Studie weitreichende gesellschaftliche Überlegungen über die mögliche Bedeutung ihrer Befunde anstellen …. Debatten dieser Art gehören zur Lebendigkeit von Wissenschaft … . Herr Müller bezieht sich auf eine vor allem in den USA heftig geführte Kontroverse darüber, ob Frauen ebenso häufig wie Männer Gewalt in Beziehungen ausüben und wie entsprechende Daten zu erheben und zu interpretieren sind. Die jeweils vorgebrachten Zahlen sind erst zu verstehen, wenn berücksichtigt wird:
- wie „Gewalt“ definiert wurde,
- mit welchen Methoden vorgegangen, insbesondere wer dabei wie befragt wurde,
- in welchem Zusammenhang die Zahlen gewichtet, auf ihre Aussagefähigkeit hin geprüft und interpretiert wurden. Zahlen sprechen nicht von selbst. …
Die Forschungen von Straus und seiner Schule, auf die sich Herr Müller bezieht, sind nur aus dem kulturellen, methodischen und theoretischen Kontext heraus zu verstehen und zu interpretieren. Kulturell ist diese Forschung in einer Gesellschaft angesiedelt, in der es alltäglich, öffentlich und unproblematisch erscheint, Kinder zu schlagen. Die Entdeckung, dass in Ehen auch verbreitet geschlagen wird, hat Straus und Gelles zu der Überzeugung geführt, dass die amerikanische Familie als Ort erlebt wird, der physische Übergriffe erlaubt und rechtfertigt. Sie haben sich daher für einen kulturellen Wandel der amerikanischen Familie engagiert, um Normen für eine friedliche Konfliktaustragung zu etablieren. Dabei sind sie zu Annahmen gelangt, die Carol Hagemann-White als „Domino-Theorie häuslicher Gewalt“ bezeichnet hat: Wenn Menschen die Schwelle zur physischen Tätlichkeit überschreiten, wie geringfügig und impulsiv auch immer, steige die Wahrscheinlichkeit an, dass sie immer gewalttätiger werden. Diese Annahme führt zu der (sonst schwer verständlichen) Bewertung jeglichen körperlichen Zugriffs auf einen anderen Menschen als schwerwiegend und gefährlich und als schlimmer als jede Art verbaler und psychischer Kränkung oder Verletzung. Straus verficht überzeugt die These, dass eine Hemmschwelle errichtet werden muss, um jede Art von Schlagen oder aggressivem Anfassen zu unterbinden und dass dies der einzig wirksame Weg der Prävention gegenüber Kindesmisshandlung und Frauenmisshandlung bzw. Misshandlung in der Ehe sei.
Dies ist ein ehrenwertes Anliegen. Die gegenwärtige Kontroverse um das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung in der Bundesrepublik zeigt allerdings, dass es auch unter ehrenwerten Menschen unterschiedliche Auffassungen zur Frage der generellen Ächtung aller Körperstrafen geben kann, ohne dass man sich wechselseitig vorwerfen müsste, die Kindesmisshandlung zu befürworten.
Aus dem theoretischen und präventionspolitischen Grundansatz von Straus folgt die Konstruktion seines methodischen Forschungsinstruments, die sogenannte „conflict-tactics-scale“ (CTS). Darin werden einzelne Handlungen, die möglicherweise Gewaltcharakter haben könnten, in eine aufsteigende Reihenfolge gesetzt und abgefragt, wobei alle physischen Äußerungen von Aggression als auf der Skala höher (also gewalttätiger) bewertet werden als alle emotionalen oder verbalen Äußerungen. Hier spiegelt sich die Überzeugung von Straus, dass die Überschreitung der Grenze zur handgreiflichen Aggression sozusagen die „Einstiegsdroge“ für schwere Gewalt ist. Insgesamt verwendet der Fragebogen in seiner Langfassung jedoch eine breite Palette von möglichen emotionalen Äußerungen, die eingesetzt werden könnten, etwas durchzusetzen; so gibt es in einer Version der CTS als Gewaltform das Weinen, was in den frühen Studien zu der relativ hohen Häufigkeit weiblicher „Gewalthandlungen“ beigetragen hat. Bei den umstrittenen neueren Veröffentlichungen beschränkt sich die Auswertung jedoch meist auf körperliche Angriffe.
Es ist nicht das Anliegen von der dieser Forschungsgruppe, Erkenntnisse über schwerwiegende und anhaltende Gewaltverhältnisse im sozialen Nahraum zu gewinnen, sondern es geht ihnen viel eher darum, die Normalität von Tätlichkeiten im alltäglichen Zusammenleben zu belegen und als problematisch zu bewerten. Daher wird Gewalt ausschließlich als Mittel der Interessendurchsetzung in Konfliktsituationen gefasst. Die Einleitung zum Fragebogen CTS lautet wie folgt:
„Auch wenn ein Paar sich bestens versteht, kommt es immer einmal vor, dass sie sich uneinig sind, sich jeweils über den anderen ärgern, oder sie haben Streit oder Zank nur, weil sie schlechter Laune sind, oder müde, oder aus anderen Gründen. Sie setzen viele verschiedene Mittel ein, mit denen sie ihre Differenzen zu regeln versuchen. Ich werde eine Liste von Dingen vorlesen, die Sie oder Ihr Partner möglicherweise tun könnten, wenn sie miteinander Streit haben. Bitte sagen Sie mir, wie oft in den letzten zwölf Monaten (Sie selbst) (Ihr Partner) dies getan hat.“ (Straus/ Gelles 1990, Übersetzung CHW). …
Kurzum: Das Instrument der CTS ist sehr wohl geeignet, die Verbreitung von geringfügigen oder heftigen Tätlichkeiten im täglichen Streitgeschehen zu erfassen, nicht aber dafür, Misshandlungssituationen zu erfassen.
Dies wird von Murray Straus selbst auch bestätigt. Er führt in seinen Veröffentlichungen aus, dass seine Daten über Tätlichkeiten in Beziehungen nicht mit dem Problemfeld der Misshandlung in Ehe und Partnerschaft deckungsgleich sind bzw. diese Zielgruppe wenig bis gar nicht erreicht. Er geht explizit selbst davon aus, dass Misshandlung in der Ehe ein qualitativ anderes Problemfeld darstellt, als das, zu dem seine Forschung geht. Dabei warnt er insbesondere vor dem Denkfehler, anzunehmen, nur das existiere wirklich, was in einer repräsentativen Erhebung erfasst wird („representitiv sample fallacy“, s. Straus 1990).
Straus vergleicht die Untergruppe von Frauen aus seiner nationalen Survey (1985), die physische Gewalt vom Partner erlebt hatten, mit den Frauen, die in zwei Studien mit dem gleichen Erhebungsinstrument befragt wurden, nachdem sie ein Frauenhaus aufgesucht hatten. Es zeigte sich, dass es sich um ganz unterschiedliche Gruppen gehandelt hat. Die in der nationalen Survey Befragten hatten durchschnittlich sechsmal im Jahr einen tätlichen Übergriff des Mannes erlebt, in vielen Fällen handelt es sich um geringfügige Angriffe, etwa einen einzelnen Schlag mit der Hand, und sie gaben ihrerseits an, dass sie öfters zurückgeschlagen oder auch zuerst geschlagen hatten. Es waren dies also Paare, in denen die körperliche Äußerung von Ärger zur Normalität gehörte, dies aber eben nur hin und wieder vorkam. Die Frauen hingegen, die in einem Frauenhaus Schutz gesucht hatten, waren durchschnittlich 65- bis 68-mal im Jahr von ihren Männern geschlagen worden, und sie selbst hatten fast nie ihre Männer geschlagen. Straus unterstreicht, dass die Betroffenen von solcher massiven Gewalt, die häufiger als wöchentlich Prügel erlebten und es selbst nicht mehr wagten, sich zu wehren, in seiner nationalen Survey extrem unterrepräsentiert sind. In einem Sample von 6.002 Befragten gab es nur vier Frauen, die ähnlich häufig geschlagen worden waren wie die Frauen im Frauenhaus und nur 13, die jemals ein Frauenhaus aufgesucht hatten. Offensichtlich war die Methode seiner Survey nicht geeignet, Aussagen über das sehr ernsthafte Problem der Misshandlung in Ehen zu ergeben, was Straus selbst betont. Ähnliches gilt übrigens auch für Kindesmisshandlung.
Nach den veröffentlichten Ausführungen von Straus selber ist also seine Forschung weder geeignet noch darauf angelegt, die Verbreitung von massiver Gewalt in der Familie, wie dies unter dem Begriff Misshandlung ins öffentliche Bewusstsein der letzten Jahrzehnte gelangt ist und Anlass für politische Maßnahmen wurde, überhaupt zu erfassen. Demzufolge können seine Daten darüber, wie viel Frauen und wie viel Männer durch Lebenspartner der eigenen oder des anderen Geschlechts Tätlichkeiten erfahren haben, nicht als Prävalenzaussagen über häusliche Gewalt im politisch relevanten Sinne interpretiert werden. Ein Zusammenhang wird erst durch die Theorie hergestellt, über die man durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann, dass Menschen, die Tätlichkeiten überhaupt tolerieren oder ausüben, mehr als andere als Risikogruppe für häusliche Gewalt zu betrachten sind. Eine solche These müsste allerdings durch Langzeitstudien belegt werden. …
…die repräsentativen Umfragen mit Hilfe des Instrumentes CTS ergeben zwar, dass viele Männer angeben, von Tätlichkeiten im sozialen Nahraum betroffen zu sein. Es gibt jedoch bislang weder qualitative empirische Studien zur Situation der in der Familie misshandelten Männer, noch konstruktive Vorschläge für adäquate und geeignete Hilfsangebote.“
Dem möchte ich aus meiner Sicht zufügen: Selbst wenn sich für Europa bestätigen würde, dass Männer ähnlich oft von ihren Frauen misshandelt werden wie Frauen von Männern, so könnte die Politik nicht daraus schließen, den von Gewalt betroffenen Frauen nicht mehr zu helfen.
Letztlich ist es die Pflicht und Verantwortung des Gemeinwesens, jeder individuellen Gewalttätigkeit so wirksam wie möglich entgegenzutreten. Allerdings ist die Politik für Impulse, Initiativen und Praxiskonzepte auf die Gesellschaft, auf das Engagement und die Kreativität nichtstaatlicher Organisationen angewiesen. Dies war bekanntlich z.B. bei der Entstehung der Frauenhäuser der Fall.
Zu Gunsten der Gruppe misshandelter Männer – so klein oder so groß sie auch sein mag – sind bislang keine vergleichbaren Vorschläge oder Initiativen entstanden; sie werden in Ihrem Schreiben auch nicht angedeutet. Solche Männer werden jedoch auch von dem geplanten „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“, das selbstverständlich geschlechtsneutral formuliert ist, profitieren können, sofern sie bereit sind, Hilfe zu suchen. Von familiärer Gewalt betroffene Männer können sich heute an Beratungsstellen wie die Opferhilfe Hamburg wenden, sie können bei Männerberatungsstellen und bei allgemeinen Ehe- und Familienberatungsstellen vorsprechen. Bislang gibt es aus diesen unterschiedlichen Beratungsstellen jedoch noch keine Berichte über die Situation und die Bedürfnisse betroffener Männer, und es sind keine Initiativen bekannt, eine Hilfe einzurichten, die dem spezifischen Bedarf gerecht würde.
Wissenschaftliche Kontroversen darüber, wie viele misshandelte Männer es tatsächlich gibt, werden nicht zur praktischen Konsequenz führen können, einen Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu unterlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edith Niehuis
Frau Ministerin
Renate Schmidt
BMFSFJ
Alexanderplatz 6
10178 Berlin
29.11.2004
Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,
Mit Interesse habe ich den neuen Newsletter zur Gleichstellung aus Ihrem Hause gelesen.
Schwerpunktthema dieser ersten Ausgabe ist die besondere Aktion gegen Gewalt gegen Frauen.
Unbestrittene Fakten sind:
- Es werden ungleich mehr Männer im Rahmen von kriegerischen Handlungen getötet oder gefoltert als Frauen (ist eine Folterung weniger grausam als eine Vergewaltigung?)
- Männer sterben auf Grund von Arbeitsunfällen, riskanterer Lebensführungen (wogegen nichts Besonderes unternommen wird, es wird nicht einmal dazu geforscht – schließlich gibt es ja keine Männerförderung), besonderer männertypischer Krankheiten (gegen die es keine den Mammographien vergleichbaren Vorsorgeprogramme gibt), oder auch einer im internationalen Vergleich bananenrepublikgleichen Familienrechtsprechung (Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht, Suizidrate von Männern mittleren Alters auf Grund der himmelschreienden Menschrechtsverletzungen insbesondere gegen Väter – siehe Spiegel-Titel von heute) etwa 6 – 7 Jahre früher als Frauen (die danach das zumeist von ihren Männern verdiente Geld ausgeben).
Doch Gewalt gegen Männer ist gesellschaftlich „normal“, im Grund akzeptabel und geduldet, solange als „Kollateralschaden“ keine Frau dabei betroffen ist.
„85 Tote bei Grubenunglück in China – Gott sei Dank keine Frau“ – als politisch korrekte Schlagzeile?
Ich zitiere Sie:
„Auch Männer machen Gewalterfahrungen, aber andere und in anderem Kontext.“
Heißt das, „und deshalb darf man das auch nicht so eng sehen und kann Gewalt gegen Männer ruhig als Normalfall behandeln“? – und alles natürlich im Sinne von Gleichstellung!
Wo sind die Programme gegen Gewalt gegen Männer?
Wo sind die Programme gegen die Gewalt, die Frauen gegen Kinder und Senioren ausüben?
Gender mainstreaming = Frauenförderung = Deckung von Täterinnen = Diskriminierung von Männern?
Die neue Studie über Gewaltwiderfahrnisse, die Männer erfahren, hat nicht nur festgestellt, dass Männer andere Gewalt-„Erfahrungen“ machen als Frauen, sie hat auch festgestellt, dass es wohl so sein könnte, dass rund ein Viertel aller Männer von weiblicher Gewalt in engen sozialen Bindungen betroffen sind.
Und sie hat auch gefordert, dass dieses Thema eine „politische Verortung“ braucht. Zumindest wird das in den öffentlichen Präsentationen der Ersteller der Studienberichte zum Thema live so vermittelt.
Trägt es zur „Gleichstellung“ bei, wenn das BMFSFJ (das heißt, zuständig für alles, außer für Männer zwischen 18 und 65) auf seiner Homepage ausgerechnet diesen Hinweis weglässt?
Sind das die besonderen Anstrengungen, die das BMFSFJ genderneutral vorweisen kann?
Ich habe als Bürger durch Ihren ersten Newsletter zur Gleichstellung der Geschlechter gelernt:
In der Bundesrepublik Deutschland wird Gleichstellung dadurch verwirklicht, dass die besonderen Gewaltformen gegen Frauen gesellschaftlich und politisch geächtet werden, während die behaupteterweise anderen Gewaltformen gegen Männer politisch als Normalfall abgewertet und verharmlost werden.
Als Mann und als Mit-Finanzierer einer solchen Politik möchte ich persönlich scharf gegen eine solche Politik protestieren, werde meinen Protest öffentlich machen und so lange fortführen, bis ich als Mann weiteren solchen Diskriminierungen nicht mehr ausgesetzt bin.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
Frau Ministerin
Renate Schmidt
BMFSFJ
Alexanderplatz 6
10178 Berlin
08.02.2005
Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,
mit Interesse habe ich auch den zweiten Newsletter „Chancengleichheit von Frauen und Männern“ aus Ihrem Hause gelesen.
Schon auf den ersten Newsletter hin habe ich an Sie geschrieben und Ihnen vermittelt, dass die Botschaft des Newsletters für mich und viele Männer fatal ist.
Ich beendete mein Schreiben mit der Feststellung:
„Als Mann und als Mit-Finanzierer einer solchen Politik möchte ich persönlich scharf gegen eine solche Politik protestieren, werde meinen Protest öffentlich machen und so lange fortführen, bis ich als Mann weiteren solchen Diskriminierungen nicht mehr ausgesetzt bin.“
Natürlich habe ich jetzt Grund, mich über die Bemühungen um ein Antidiskriminierungsgesetz zu freuen.
Allerdings weiß ich nach der Lektüre Ihres Editorials zum zweiten Newsletter nicht, woran ich glauben darf:
„In einer aufgeklärten Gesellschaft darf Benachteiligung von Gruppen oder einzelnen Menschen keinen Platz haben.“
Oder
„Die Debatte um das Antidiskriminierungsgesetz wird insbesondere den Frauen helfen…“
Ich könnte ja gutgläubig sein und annehmen, dass sie den Spagat schaffen und beides in Deckung bringen. Allerdings schreibe ich nicht das erste Mal an Sie und Ihr Haus. Wenn ich bis jetzt die Diskriminierung von Männern angezeigt und mit Fakten belegt habe, erhielt ich grundsätzlich zur Antwort:
Das muss so sein, denn Frauen sind immer noch nicht gleichberechtigt.
Die Mitarbeiterinnen Ihres Ministeriums (und nur solche haben mir geantwortet) haben mir signalisiert, dass sie auf konkrete Diskriminierung von Männern nicht eingehen wollen, dass sie ausschließlich die Diskriminierung von Frauen interessiert und dass ihnen als Mittel im Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen fast jedes Mittel recht ist – auf jeden Fall darf die Diskriminierung von Männern als Kollateralschaden immer entschuldigt werden. Ihre Mitarbeiterinnen gehen sogar so weit, den Protest der Männer gegen eine solche Politik auf vereinzelte Individuen herunter zu spielen, um ja nicht weiter denken zu müssen.
Der Vorstoß Ihrer Minister-Kollegin Zypries hat ja nun „den Krug zerbrechen lassen“, wie Prof. Amendt in seinem offenen Brief geschrieben hat. Männer stehen pauschal als Sündenböcke für alles Üble nicht mehr länger zur Verfügung. Alle öffentlichen Umfragen zur Strafbarkeit von heimlichen Vaterschaftstests haben über 90 % Gegenwind für Zypries erbracht. Es wird nicht mehr gelingen, den Protest von Männern herunter zu spielen.
* Es würde gut tun, von Ihnen zu hören, dass Sie Männer zwischen 18 und 65 nicht mehr weiter ausklammern wollen.
* Es würde gut tun, zu hören, dass Sie die Zuständigkeit des „Familienministeriums“ unter Einbeziehung einer männerpolitischen Abteilung (Vorbild Österreich!) tatsächlich auf alle Mitglieder der Institution Familie ausweiten wollen.
* Es würde gut tun, von Ihnen zu hören, dass Sie im Rahmen des Antidiskriminierungsgesetzes die Diskriminierung von Männern und Vätern für genau so real und bekämpfenswert erachten wie die Diskriminierung von Frauen.
Eine klare Aussage hierzu würde dazu beitragen, Männern Klarheit zu verschaffen über die Ziele von Politik im Gender-Kontext. Eine solche Klärung wäre dringend nötig. Jedes Drücken um eine eindeutige Stellungnahme hierzu wird das gesamtgesellschaftliche Konfliktpotential erhöhen. Was unter der Etikette Gender Mainstreaming landauf landab von sogenannten „Gleichstellungsbeauftragt(inn)en“ (die sich oft so nennen, WEIL sie Frauenbeauftragte sind!) verbrochen wird, wird zunehmend in der Öffentlichkeit wahrgenommen und erkannt. Die Medien sind inzwischen – und das in kurzer Zeit in sprunghaftem Ausmaß – sensibel geworden für die Benachteiligung von Männern, was nicht ohne Folgen bleiben wird.
Da ich Ihnen heute nicht nur Bedenken mitteile und Sie über Ungeheuerlichkeiten informiere, die ich im Zusammenhang mit der Diskriminierung von Männern erkenne, sondern da ich Sie persönlich um eine Positionsbestimmung bitte, würde ich mich freuen, diesmal auch von Ihnen persönlich zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
Datum: Mon, 2 Oct 2006 11:37:00 +0200
Von: Beate.Bornkessel@bmfsfj.bund.de
Betreff: Ihre Mail vom 15. September2006
Sehr geehrter Herr R.,
herzlichen Dank für Ihre Mail.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist, wie der Name schon sagt, nicht nur für Frauen da, sondern auch für Männer – als Jungen, als Familienväter und als Ältere. Doch auch in seiner Funktion als Frauenministerium ist es für die Gleichstellung von Frauen und Männer zuständig. Die Bundesregierung hatte deshalb bei Amtsantritt die Abteilung „Frauenpolitik“ in die Abteilung „Gleichstellung“ umgewandelt und damit eine andere Politik eingeleitet:
Diese Abteilung hat u.a. die Aufgabe, die politische Strategie des „Gender Mainstreaming“ innerhalb der Bundesregierung umzusetzen. Dabei geht es darum, das Vorantreiben der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken, sondern sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männern zu überprüfen. Gender Mainstreaming verpflichtet somit jeden, der an der Gestaltung politischer Konzepte und Maßnahmen beteiligt ist, sich an den tatsächlichen Bedürfnissen von Frauen und Männern zu orientieren, unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Geschlechtern und ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse in der Gesellschaft. Ziel dieses Ansatzes ist die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern, wie sie vom Grundgesetz gefordert wird.
Soweit die geschlechtsspezifischen Analysen zeigen, dass ein Geschlecht (Männer oder Frauen) benachteiligt wird, müssen gegensteuernde Maßnahmen ergriffen werden.
Der Name des Frauenministeriums wurde deshalb beibehalten, weil es in der Regel die Frauen sind, die in unserer Gesellschaft benachteiligt sind:
– Frauen verdienen durchschnittlich nur 70 % des Einkommens von Männern
– nur 11 % der abhängig beschäftigten Frauen sind in Führungspositionen, Männer sind fast doppelt so häufig als solche dort zu finden
– Frauen sind besonders stark von der mangelhaften Vereinbarkeit von Familie und Beruf betroffen, und weisen häufig unterbrochene Erwerbsbiographien auf, die sich im Alter in geringeren Renten niederschlagen
Trotz einer rechtlichen Gleichstellung ist die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Realität noch lange nicht erreicht. Von gleichen Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten für beide Geschlechter kann insbesondere so lange nicht die Rede sein, wie die Verantwortung für die gesellschaftlich notwendige Familienarbeit ausschließlich bei den Frauen verbleibt. Die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter setzt damit nach wie vor einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel voraus.
Männer werden also in keiner Weise diskriminiert. Nur können nicht alle Themen und Zielgruppen, um die sich das Ministerium kümmert, in seine Bezeichnung aufgenommen werden, die Vielen sowieso schon zu lang vorkommt. So ist z. B. der Zivildienst seit 20 Jahren ein Bestandteil des Hauses, ohne jemals im Titel zu erscheinen, ebenso wenig wie die Wohlfahrtspflege und der Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Bornkessel
Referat 402 – Gender Mainstreaming,
Gleichstellungsgesetze
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Rochusstraße 8 – 10, 53123 Bonn
Telefon: 01888 555-2520
Fax: 01888 555-42520
E-Mail: beate.bornkessel@bmfsfj.bund.de
Internet: www.bmfsfj.de
16.10.2006
Sehr geehrte Frau Bornkessel,
ich freue mich, in einem Ministerium, das sich in der Bezeichnung, in allen Verlautbarungen nach außen und in den Auswirkungen seiner Arbeit bisher immer als Exekutive reiner und auch egoistischer Fraueninteressen zeigte, endlich eine Ansprechpartnerin für Gender Mainstreaming zu finden.
Gibt es auch einen Ansprechpartner? Dies sollte – wenn man Ernsthaftigkeit unterstellt – ja selbstverständlich sein. Gleichstellungsbemühungen sind nur in einem paritätisch besetzten Gremium möglich. Genau so sehr, wie eine Mutter eben nur Mutter und ein Vater eben nur Vater sein kann. Nie kann ein Vater auch die Mutter ersetzen und umgekehrt.
In früheren Briefen an das BMFSFJ habe ich konkrete Diskriminierungen von Männern geschildert, angemahnt und um Stellungnahmen gebeten.
IMMER haben Frauen in seitenlangen Erklärungen alle meine Schilderungen ignoriert und haben zur Sache nichts weiter ausgesagt als: Frauen sind immer noch nicht gleichberechtigt.
Das bedeutet, ein Bundesministerium hat mir signalisiert, dass Diskriminierungen von Männern immer dadurch zu rechtfertigen sind, dass man ex cathedra postuliert: Frauen sind immer noch nicht gleichberechtigt.
Genau diesen Schluss habe ich in allen meinen öffentlichen Funktionen als Vertreter von Vätern lokal und landesweit, als Lehrer und als Mitgestalter von Darstellungen in den Medien vertreten und konnte dies auch durch Äußerungen des BMFSFJ schlüssig belegen.
Sollten sich Einstellungen des BMFSFJ inzwischen geändert haben, wäre ich sehr an Informationen dazu interessiert. Ich möchte nach außen nichts vertreten, was de facto nicht mehr gilt.
Zur Erläuterung dessen, was ich meine, habe ich das neueste Update eines Aufsatzes von mir beigefügt. Dieser wird weiter ausgestaltet und wird Teil einer Publikation werden.
Ich freue mich, von Ihnen zu hören.
Mit freundlichem Gruß
Franzjörg Krieg
Anhang:
Väterdiskriminierung_update_061015
16.10.2006
Sehr geehrter Herr Krieg,
im Auftrag von Herrn Kirner übersende ich Ihnen sein Antwortschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Bornkessel
Sehr geehrter Herr Krieg,
die Antworten auf Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern werden von den fachlichen zuständigen Arbeitseinheiten beantwortet – egal, ob darin Frauen und/oder Männer arbeiten. Die Entscheidung, wer die Beantwortung dann konkret übernimmt, ist von internen Abläufen abhängig. Häufig bauen Antworten auf Beiträgen von Frauen und Männern auf; denkbar ist auch, dass der Antwortbeitrag von einem Mann verfasst und von einer Frau unterschrieben/verschickt wird (oder umgekehrt).
In der Arbeitseinheit, die für die Implementierung von Gender Mainstreaming zuständig ist, arbeiten auch zwei Männer – dies als Information zu Ihrer konkreten Nachfrage.
Über Politik informiert das BMFSFJ auf seiner Website www.bmfsfj.de. Welche Signale darin erkannt werden oder welche Schlussfolgerungen daraus gezogen und vertreten werden, ist erfahrungsgemäß bei den Besucherinnen und Besuchern dieser Website sehr unterschiedlich.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kirner
Referat 402 –
Gender Mainstreaming/Gleichstellungsgesetze/Antidiskriminierungsrecht
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Telefon: 03018-555-1222
Telefax: 03018-555-4-1222
e-mail: andreas.kirner@bmfsfj.bund.de
Internet: www.bmfsfj.de
17.10.2006
Sehr geehrter Herr Kirner,
endlich ein männlicher Ansprechpartner im BMFSFJ! Danke!
Da ich schon seit Jahren fordere, im BMF… eine männerpolitische Abteilung einzurichten (vergleichbar derjenigen in Wien), um endlich auch eine Verortung von Männerinteressen sichtbar und wirkbar werden zu lassen, interessieren mich die kleinen Schritte in diese Richtung sehr.
Mit wie vielen Personen ist die Abteilung GM besetzt? Konkret: Wie viele Frauen arbeiten mit den 2 Männern zusammen?
Ich möchte meine Schilderungen im Ihnen zugesandten Aufsatz zum Sachvortrag machen und bitte um die Stellungnahme des BMFSFJ.
Alle in Karlsruhe handelnden Behörden berufen sich in ihrem Tun auf die offizielle political correctness und sind völlig davon überzeugt, dass Diskriminierung von Männern sein muss, um Frauen zu schützen.
Was Ihr Ministerium vor drei Jahren dazu sagte, wurde mir damals mitgeteilt.
Was hat sich inzwischen in der Sichtweise und Bewertung verändert?
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg