Neben berufstypischen kontraproduktiven Leistungen von FamilienrechtsanwältInnen wie der Anhäufung von Aktenzeichen, z.B. durch Begleitung eines Hauptverfahrens durch ein völlig unnötiges eA-Verfahren aus finanziellen Gründen, gibt es einen Kardinalfehler, den eine FachanwältIn kennen muss und trotzdem immer wieder macht. Es ist die Antwort des Vaters auf die Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes (ABR) oder auch der gesamten elterlichen Sorge durch die Mutter.
Oder, ein weiterer typischer Fall:
Die Beantragung der alleinigen Sorge bzw. des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes des Vaters als Antwort auf den Entzug des Kindes durch die Mutter.
Ich habe bisher keine einzige angemessene Reaktion einer FachanwältIn für Familienrecht daraufhin erlebt.
AnwältInnen erklären dem Vater in diesem Fall immer, dass er mit demselben Alleinverfügungsanspruch reagieren müsse und nötigen ihn damit in ein konkurrierendes Sorgeverfahren, obwohl sie genau wissen, dass dieses für den Vater (mangels fehlender Körbchengröße) in über 90% aller Fälle verloren geht.
Warum?
In einem System von mütterzentriertem Residenzmodell mit sanktionsloser Missbrauchsoption für die Mutter bekommt eine Mutter nur dann ihr Kind genommen, wenn sie täglich stinkbesoffen ihr Kind auf offener Straße verprügelt oder einen gleichwertigen Fehler begeht.
Warum treibt eine Rechtsanwältin den Vater in ein konkurrierendes ABR-Verfahren, obwohl sie weiß, dass z.B. das Kind bei der Mutter bleiben wird, weil diese es z.B. nach ihren Angaben angeblich noch stillt – egal, wie alt es ist?
Was folgt?
Da die Eltern beide erklären, dass eine gemeinsame Sorge nicht mehr möglich ist, kann das Gericht nur noch wählen, wem es die Alleinige Sorge überträgt. Und in diesem Fall gewinnt in einem System von mütterzentriertem Residenzmodell regelmäßig die Mutter. Ausnahmen sind selten.
Das weiß die AnwältIn aber schon vorher.
Warum macht sie/er es dann trotzdem? Um den Vater auszuschalten?
Nach solchen verlorenen Verfahren müsste der Vater regelmäßig seine Anwältin/seinen Anwalt verklagen. Schließlich liegt eine klare und vermeidbare Fehlleistung in der Beratung vor.
Der drohende Verlust des Sorgerechtes oder des ABR ist nur dadurch zu verhindern, dass der Vater erklärt, warum die volle Gemeinsame Sorge die richtige Lösung ist.
Je nachdem muss er dem Hauptaufenthalt (Residenz) des Kindes bei der Mutter zustimmen.
Damit hat er sein ABR im Interesse der Mutter genutzt und diese hat kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, dem Vater das Recht entziehen lassen zu müssen.
In der Folge kann er dann aber z.B. einem Umzug der Mutter widersprechen, was er ohne ABR nicht kann.
Im Fall binationaler Elternschaft plädiere ich grundsätzlich für das gemeinsame ABR als Mindestzugeständnis beider Eltern an den jeweils anderen Elternteil und als Signal, das gemeinsame Kind nie ins Ausland entführen zu wollen.
Das müsste in einem inzwischen multiethnischen Deutschland eigentlich als Selbstverständlichkeit angesehen werden, ist aber familienrechtlich Neuland, weil immer noch die Herrschaftsdominanz der Mutter alle Vorgänge in der deutschen Familienrechtspraxis bestimmt.
Ich durfte inzwischen erleben, dass ein Richter bei konkurrierenden Sorgerechtsanträgen die Antragslage einfach übersah, allein an eine gute Lösung dachte und diese auch umsetzte. Das ist reine Glückssache, wenn der Richter besser ist als alle anderen. In den meisten Fällen werden konkurrierende Sorgerechtsanträge allein dazu benutzt, Väter auszuschalten.
Und wenn wir schon bei Fehlern von Anwälten sind:
Heute erreichte mich der Antrag einer Anwältin auf Ordnungsgeld.
Darin ist zu lesen:
Namens und in Vollmacht des Antragstellers wird beantragt, gegen die Antragsgegnerin ein der Höhe nach vom Gericht festzusetzendes Ordnungsgeld in Höhe von mindesten 5.000 Euro zu verhängen und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anzuordnen für den Fall, dass weiterhin ein Umgangsrecht des Antragstellers mit der gemeinsamen Tochter Clara geboren am 03.10.2006, durch die Antragsgegnerin weiterhin nicht durchgeführt wird.
Diese Anwältin hat nicht verstanden, dass es seit dem 01.09.2009 die auf Fehler in der Zukunft gerichteten Zwangsmittel nicht mehr gibt und dass die (kürzlich) gemachten Fehler der Gegenseite klar beschrieben werden müssen, um die vorher angedrohten Ordnungsmittel festzusetzen.
Es gibt auch AnwältInnen, die z.B. von Anträgen auf ein Vermittlungsverfahren (§165 FamFG) oder auf Erörterung einer Kindeswohlgefährdung (§157 FamFG) noch nie was gehört haben.
Aber – solange auch unwissende AnwältInnen zahlende MandatInnen finden, leben sie sorglos…
Nachtrag vom 04.11.2018
Mail an einen betroffenen Vater
Dein neuer Fall ist typisch:
- Der Gewaltvorwurf gegen Dich wird durch einen Aufenthalt der Mutter im Frauenhaus bestätigt (so wird das im Verfahren gewertet – die „autonome“ Frauenhausszene wurde extra geschaffen, um in einem rechtsfreien Raum eine Parallelgesellschaft aufzubauen, in der Frauen bevorzugt werden)
- Die Mutter hat die Sorge auf sich beantragt
- Du (Deine Anwältin) bist in die Falle gegangen und hast einen konkurrierenden Sorgeantrag gestellt. Das ist der Hauptfehler von AnwältInnen im Familienrecht. Obwohl sie wissen, dass das zu über 90% für ihren Mandanten schief geht, machen sie das trotzdem. Ich verstehe das nicht – erlebe das aber immer wieder.
- Der Rest ist in Deutschland übliches Programm. Und da Dein Fall im tiefen Bayern spielt, gehört der Rest zum kulturellen Brauchtum: Der Vater wird wie eine Weißwurst abgekocht. Er darf in der Familie nach außen den Helden spielen. Sobald aber die Mutter nicht mehr mitmachen will, ist er der allein Schuldige.
- Die Mutter ist mit dem Kleinkind weggezogen und hat die Alleinentscheidung über die Einschulung im Kindergarten an ihrem neuen Wohnort beantragt. Die Richterin hat ohne Verhandlung für die Mutter entschieden. Diese Entscheidung in der KiTa-Sache hat gezeigt, wie es weiter gehen wird. Ich sehe keine Chance mehr.
- Einen Angriff auf die mütterliche Verfügungsmacht über das Kind kann ein in Deutschland immer als unbedeutend angesehener Vater nur dann wagen, wenn er vom Jugendamt dazu aufgefordert wird und wenn der Verfahrensbeistand mitspielt. Ansonsten verliert der Vater dabei alles.
- Das weiß die Anwältin. Und trotzdem spielt sie dieses Spiel. Ich erkenne das als Mandantenverrat. Warum nimmt sie ihre Professionalität nicht zusammen und erklärt Dir, warum das gefährlich ist? Warum spielt sie Russisch Roulette mit Deinem Sorgerecht? Und beim Russischen Roulette gehe ich davon aus, dass eine 50/50- Chance bestehen würde, die es aber im sogenannten Familien“recht“ für Väter nicht gibt. Du zockst als Vater allgemein mit weniger als 10% Chance und in Deinem Fall mit eine Chance von nahezu 0%.