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Doppelresidenz

Kann man das Wechselmodell uneingeschränkt empfehlen? JA oder NEIN!

by Franzjoerg Krieg / 17. November 2019

Es lohnt sich, über diese Frage eingehender nachzudenken.

Interessant ist, dass diese Frage nie im Kontext Residenzmodell gestellt wurde.

Warum nicht? Und warum wird sie im Kontext Wechselmodell gestellt?

Das mütterzentrierte Residenzmodell mit sanktionsfreier Missbrauchsoption für den Elternteil mit Verfügungsmacht, der also diese Verfügungsmacht als Verfügungsgewalt straffrei gegen Kind und anderes Elternteil missbrauchen kann,

ist die Lösung, die unser System als politisch-ideologisch korrekte Nachtrennungsform von Elternschaft gefunden hat (wobei die Mütterzentrierung inzwischen Risse bekommt, weil Mütter auch in die Fallen tappen, die hauptsächlich von Männern finanzierte Fach-Frauen für Väter aufgestellt haben).

Damit wurden Macht- und Wirtschaftsstrukturen geschaffen, die sich zäh halten, weil sie nicht kampflos aufgegeben werden.

Das Residenzmodell schafft Streit, der Anwälte, Gutachter und einige andere Professionen fett ernährt.

Das Residenzmodell schafft Opfer, die therapiert werden müssen. Das nährt ganze Berufszweige.

Und das Residenzmodell schafft Elternteile als Gewinner, die damit ihr gesamtes Tun adeln.

Das gibt keiner kampflos auf.

Da der Staat über all das wacht, dies als politisch korrekte Lösung installiert hat und sich damit rühmt, in einem demokratischen Rechtssystem so tolle Lösungen gefunden zu haben, hält sich diese zähe Melange aus nazibrauner Mütterideologie und rot-grüner Frauenförderung wie Kleister an der Tapete.

Wenn nun jemand mit dem Wechselmodell als Leitmodell daherkommt, meint unsere politische Elite, die von uns gewählt wurde, weil sie so glasklar intelligent unser Staatswesen steuern kann, man wolle allen ein Modell überstülpen, was in unserer pluralistischen Welt gar nicht gehe.

Sie sind nicht intelligent genug, sehen zu können, dass sie selbst allen seit Jahrzehnten ein Modell gewaltsam überstülpen, das in rund 60 internationalen Studien als Grund vielen Übels entlarvt wird.

Und sie tun so, als würde das niemand merken.

Und nun zur Frage in der Überschrift.

Wenn ich schon auf diese aus wechselmodellfeindlichen Gründen falsch gestellte Frage ohne Erklärung mit JA oder NEIN antworten muss, wähle ich eindeutig das

JA

Und ich erkläre auch, warum:

Was ist gemeint mit Wechselmodell?

  • Die deutschen 50 : 50 oder die internationalen 30-50 : 70-50?
  • Was ist gemeint, die Ausgangslage für die Lösungsfindung oder die Lösung?

Die Frage ist also bewusst auf Unverständlichkeit verkürzt.

Sie müsste heißen:

Was ist besser für eine konstruktive Lösungsfindung?

  • Das (mütterzentrierte) Residenzmodell (mit sanktionsfreier Missbrauchsoption für den Kindesbesitz),
  • oder die Doppelresidenz, die grundsätzlich beide Eltern für gleich wichtig sieht?

Wir werden dauerhaft im Residenzmodell zwangsverpflichtet bleiben, wenn wir nicht radikal umdenken und als Lösungsfindungsansatz von der Doppelresidenz ausgehen.

Im Residenzmodell gibt es zu viele Möglichkeiten, Fehlanreize zu nutzen und Vermeidungsstrategien anzuwenden, die alles blockieren und den Kindesbesitz sichern.

Man muss also von einem neuen Leitmodell der Doppelresidenz ausgehen. Vor diesem Hintergrund erhalten dann die Eltern die Möglichkeit, eine für sie gute Lösung zu finden.

Und wenn sie das nicht schaffen, bekommen sie Unterstützung von der familialen Intervention.

Und die Lösungsfindung kann durchaus auch ein Residenzmodell sein, wenn die Eltern (mit oder ohne Unterstützung) das für richtig halten.

Dass der umgekehrte Weg in unserer Gesellschaft nicht bis unbefriedigend funktioniert, wissen wir.

Natürlich gibt es über den §1666 BGB wegen Kindeswohlgefährdung für die Doppelresidenz dieselben Ausschlussgründe wie beim Residenzmodell.

Wen wundert es, dass seit April 2019 die schon 2015 vom BMFSFJ in Auftrag gegebene Studie zur Betreuungsform von Kindern nach einer Trennung beim damals SPD-geführten BMFSFJ fertig in der Schublade liegt und der zahlenden Öffentlichkeit vorenthalten wird?

Diese Studie wurde immer aufgeführt, wenn eine Haltung zum Wechselmodell erfragt wurde. Da deutsche Fachfrauen und Fachmänner in einer vernetzten Welt so eng auf Deutschland fokussiert sind und meinen, deutsche Kinder und deutsche Eltern seien mit Kindern und Eltern aus anderen Staaten in keiner Weise vergleichbar, können sie weltweit vorhandene Studien nicht sehen und auf keinen Fall ihre Relevanz für das besondere deutsche Wesen erkennen.

Jetzt, wo die Studie endlich fertig ist, wird sie geheim gehalten.

Das SPD-geführte BMFSFJ hat nicht nur politisch gewaltsam während der laufenden Studie ins Studiendesign eingegriffen, nein, es meint auch, über die fertige Studie nach Gutdünken verfügen zu können und den Geldgeber damit an der Nase herumführen zu können.

Politisch bewusst Wählende werden das zu bewerten wissen.

deutsche FamilienrechtspraxisDoppelresidenzIdeologieWechselmodell
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Persönlicher Blog von Franzjörg Krieg: Väteraktivist, Gründer und Sprecher des VAfK Karlsruhe und VAfK Landesvorstand Baden-Württemberg.

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