Einstellung in „Väter ohne Rechte“
„Meine Ex-Schwiegertochter hat – nachdem sie über ein Jahr lang den Umgang zwischen Vater und Sohn, zwischen Paris und Basel, ausnahmslos verweigert hat – in allen 8 Antragspunkten vor dem Pariser Gericht verloren. Alle ihre gemeinen Machenschaften, Märchen, Lügen und Behauptungen konnten von uns abgewiesen werden und wurden im Urteil vom 18.03.2024 als nichtig und deshalb gegenstandslos bezeichnet.
Auch die unsaubere, unlautere Arbeit ihrer Anwältin hat wohl sehr viel dazu beigetragen. Trotzdem war dem Gericht wie uns klar: Damit Vater und Sohn sich wieder sehen können, gibt es nur eine einzige Lösung: Das Kind kommt sofort zum Vater in die Schweiz. Am 21.03.24 war es soweit. Wir waren in Paris, um das Kind in der Kita abzuholen, als die KM einmal mehr versuchte, mit dem Kind zu Fuß mit Buggy zu fliehen. Aber nicht mit mir! Ich stellte mich vor sie und ihre 4 Begleiter (nur mit dem Gerichtsurteil in der Hand) und hielt den Buggy des Kleinen mit aller Kraft fest. Es gab ein Handgemenge, aber zum Glück konnte ich den Buggy mit meinem Enkel wieder zurück ins Gebäude dirigieren.
Jemand rief zu meiner Freude die Polizei, welche dann meiner 34-jährigen Ex-„Schwierig“-Tochter, die Leviten lies. Daraufhin übergab die Mutter vor allen Leuten den Kleinen an den Vater. Der Kleine streckte – trotz einem Jahr ohne Kontakt – sofort die Arme nach Papa aus, um dann ohne Tränen, aber mit Stolz, den Ort des Geschehens mit uns umgehend zu verlassen.
Weder auf der 4-stündigen Zugrückfahrt nach Basel noch irgendwann fragte das Kind nach seiner Mutter.
Wieder zuhause in Basel, in seiner bekannten Wohnung bei Papa, freute er sich unbändig, tanzte, sang und sprang glücklich herum, aß wie ein Löwe und war wie mein Sohn und ich offensichtlich einfach nur glücklich. Der Kleine schlief sogar in den Armen der stolzen Oma ein!
Natürlich sind wir gleichzeitig auch darüber traurig, dass die Mutter es soweit hat kommen lassen. Doch kann sie von uns aus den Kleinen nun zum Umgang an jedem zweiten Wochenende mitnehmen und jederzeit mit ihm Video-Calls abhalten, was sie uns alles 1 Jahr lang verwehrt hat.
Wir hatten für diesen Fall einen Anwalt in der Schweiz, der mit der französischen Anwältin zusammenarbeitete (sie sprach auch Deutsch).
Das Ganze hat sicher mindestens € 35’000.- gekostet. Es war es wert!
Als Mitschuldige sehe ich das Basler Jugendamt (KESB) und das Basler Verwaltungsgericht, die sie vor einem Jahr mit dem Kind nach Paris ziehen ließen. Dort hat sie das Kind täglich von 07 – 19h in der Kita gelassen, was wir kritisierten. Der Vater hat deshalb einen Obhutsantrag gestellt, der nun für ihn entschieden wurde.
Die KM kann auf ihre Kosten gerne Berufung in Frankreich einlegen, allerdings bleibt mein Enkel in der Prozesszeit (bis was in F passiert, kann wieder ein Jahr vergehen) natürlich trotzdem beim Vater.“
Eine solche Geschichte ist in Frankreich durchaus möglich, weil Umgangsboykott dort völlig anders gehandhabt wird als bei uns. Umgangsboykott ist dort Sache der Polizei. Das Kind kann bei Umgangsboykott von der Polizei aus dem Haus geholt werden. Und die Strafen dafür sind entsprechend drastisch. Folge: Den Affenzirkus wie in Deutschland in Sachen Umgang gibt’s in Frankreich nicht mehr. Es hat sich ausgezickt.
In Deutschland sind wir aber familienrechtlich noch in der Steinzeit und hemmungslos übergriffige Mütter werden wie Kinder oder Behinderte als nicht verantwortungsfähig behandelt.
Da wäre der Blick über den Rhein doch hilfreich.
Interessant ist, dass Kindesentführung durch einen Vater groß in den Medien breit getreten wird. Kindesentführung durch Mütter – die massenhaft geschieht, mindestens 3 Mal häufiger als von Vätern (ganz zu schweigen vom „legalen“ Kindesentzug durch Mütter im Inland) – findet man aber nur auf den Internetportalen in Foren und Facebook-Gruppen.
Ein weiteres Beispiel:
Hallo allerseits,
meine Frau wurde am Sonntag wegen Kindesentführung von der Polizei festgehalten, weil sie mit dem Baby ins Ausland fliehen wollte und ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen Sohn habe. (Sie wollte in ihre alte Heimat nach Mittelamerika. Sie und mein Sohn, der 8 Monate alt ist, haben beide Staatsangehörigkeiten) Sie hat der Polizei verschwiegen, wo sie unseren Sohn die ganzen letzten Wochen versteckt hatte und wurde dann aber wieder gehen lassen, weil sie ihn noch stillt. Sie haben angeblich auch ihre Pässe abgenommen. Sehr bald wird es wohl eine Anhörung geben.