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Gutachten

GutachterInnen-Haftung

by Franzjoerg Krieg / 3. Februar 2024

Es ist nicht neu, dass Sachverständige wegen fehlerhafter Begutachtungen in Haftung genommen werden.
Die Selbstverständlichkeit und immer wieder die Leichtfertigkeit und Nachlässigkeit, mit der Sachverständige Schicksal spielen und den Lebensweg von Familien bestimmen, ist immer wieder atemberaubend.
Die Wissenschaftlichkeit, die Ernsthaftigkeit und Sorgfalt, die ein solches Gutachten vermittelt, muss der Bedeutung seiner Wirkung angemessen sein.
Ich selbst musste immer wieder Gutachten anfechten, die Leichtfertigkeit, schnoddrige Ignoranz oder gar unerklärlichen Sadismus zeigten.

Ich möchte in der Folge an dieser Stelle Beispielfälle einstellen.

 

Der neuste Fall stammt aus Westfalen und wurde im Westfalenblatt vom 02.02.2024 publiziert:

Eine Gutachterin (Sozialpädagogin) wurde dazu verurteilt, 35.000 Euro Schmerzensgeld an Vater und Kind zu bezahlen. Dies wurde am 01.02.2024 am Landgericht Detmold unter Abwesenheit der Gutachterin als Vergleich festgehalten. Die Sachverständige stimmte telefonisch zu.

Diese Lösung kam aber nicht mit dem ersten Antrag zustande. Das System wehrt sich gegen Angriffe, die seine Allmacht beschädigen.

Zunächst folgte das Gericht im März 2018 dem Antrag des Jugendamts, das Kind in Obhut zu nehmen. Noch im Gerichtssaal wurde das 18 Monate alte Mädchen seinen Eltern entrissen – von Justizwachtmeistern, die dazu gar nicht befugt waren.

Die Eltern gingen zum Oberlandesgericht Hamm. Das entschied im Mai 2019, die Inobhutnahme sei rechtswidrig gewesen. Das Gericht ordnete an, dass Pamela an ihre Familie zurückgegeben wird – ohne jede Auflage, ohne weitere Betreuung durch das Jugendamt. Die Richter sahen keine Gefahr für das Mädchen.

Der Anwalt der Familie reichte eine Schmerzensgeldklage gegen Verantwortliche des Jugendamts sowie den damals dem Mädchen beigeordneten Verfahrenspfleger ein. Das Landgericht Bielefeld verurteilte die Beklagten wegen der illegalen Inobhutnahme zur Zahlung von 7000 Euro Schmerzensgeld an das Mädchen.

Eine zweite Zivilklage reichten die Eltern beim Landgericht Detmold ein – gegen die Gutachterin aus Lippe. Das Gericht hielt die Erfolgsaussichten für gering und lehnte deshalb einen Antrag des damals arbeitslosen Vaters auf Prozesskostenhilfe ab – eine Entscheidung, die das Oberlandesgericht Hamm aufhob.

Das Landgericht Detmold beauftragte den Sachverständigen Joseph Salzgeber aus München, sich in einer Expertise mit dem Gutachten seiner Kollegin aus Lippe auseinanderzusetzen. Dieser stellte fest, das Gutachten der Frau entspreche nicht den Mindeststandards. Es habe erhebliche methodische Mängel.

Ursprünglich schlug das Landgericht Detmold bei einem ersten Termin im vergangenen Jahr den Parteien einen Vergleich in Höhe von 20.000 Euro vor, was die beklagte Gutachterin abgelehnt hatte. Die vorsitzende Richterin schlug nach Beratung des Gerichts am 01.02.2024 die Höhe von 35.000 Euro Schmerzensgeld vor – 15.000 für den Vater und 20.000 für die heute sieben Jahre alte Pamela.

 

Wer Nachweise für Verurteilungen von Sachverständigen im Familienrecht zu Zahlungen infolge von Haftung für Minderleistungen in Gutachten hat, bitte, Mail an Unsere-Kinder@gmx.org

 

 

 

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