Mutterschutz deutscher Prägung besteht in einem profeministischen Gesinnungs-Klima aus einer Mama-Betüttelung, die keiner Mutter in Deutschland zumutet, etwas tun zu müssen, was ihre Befindlichkeit stören könnte.
Das bedeutet real:
Mütterzentriertes Residenzmodell mit sanktionsfreier Missbrauchsoption für den Kindesbesitz.
Der Mutter, die sich so benimmt, als wäre sie im Besitz des Kindes, wird nicht zugemutet, dass sie etwas machen müsste, das ihre Befindlichkeit stören könnte.
Der störendste Dorn im Auge ist dabei §1684 BGB, in dem unmissverständlich formuliert ist:
„(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.“
Alle Kommentare interpretieren diese Negativ-Formulierung als Positiv-Norm: Eltern müssen sich so verhalten, dass die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil gefördert wird.
Oder, wie ich es formuliere:
Jedes Elternteil ist mitverantwortlich für die Qualität der Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil.
Das ist für SPD- (oder auch GRÜNEN-)orientierte GesinnungsgenossInnen ein absolutes Schreckgespenst: Einer deutschen Mutter kann nicht zugemutet werden, in einem System von (mütterzentriertem) Residenzmodell, das den Kindesbesitz durch ein Elternteil stützt, die Beziehung des Kindes zum Vater zu fördern. Das wäre ja auch völlig unlogisch. Wer das Männliche in der Gesellschaft überwinden will, muss ja auch das Väterliche verdammen.
Die Folge:
§1684, 2 ist die am meisten ignorierte Rechtsnorm in der dt. Rechtslandschaft.
Und (fast) keine Richterin in Deutschland hat die klare Haltung, auch in diesem Bereich dem Recht zur Geltung zu verhelfen. Im Gegenteil: Sie stützen mit ihrer Rechtspraxis die ideologische Normierung, die in diesem Fall nichts weiter ist, als gesetzwidrig. Aber: Wen kümmert‘s, wenn alle mitmachen?
Und natürlich liefert die „Wissenschaft“ das sprachliche und hintergrundtheoretische Werkzeug dafür.
- Bindung
Im Kontext Bindung gibt es zum Verhalten von Trennungseltern – insbesondere zum Verhalten des sich im Besitz des Kindes fühlenden Elternteils – den Begriffs-Dreiklang:
Bindungsfürsorge – Bindungstoleranz – Bindungsblockade
Das Wichtige ist, dass die beiden Begriffe Bindungsfürsorge und Bindungsblockade keine Anwendung finden und (fast) völlig aus dem Rechtsalltag ausgeklammert werden.
Warum?
Der Begriff „Bindungsblockade“ müsste benutzt werden, weil gerade viele Mütter, die sich als im Besitz des Kindes fühlen, genau das machen. Der Begriff wird aber notorisch vermieden, weil ein ideologisches System von Mutterschutz eine Mutter behandelt wie ein Kind oder eine Behinderte: Sie kann nicht für das verantwortlich gemacht werden, was sie tut. Also wird der Begriff nicht benutzt.
Der Begriff „Bindungsfürsorge“ würde einer Mutter zumuten, dass sie aktiv dafür sorgt, dass das Kind eine gute Beziehung zum Vater hat. Das kann einer deutschen Mutter ebenfalls nicht zugemutet werden. Also wird auch dieser Begriff nicht benutzt.
Allein der Begriff „Bindungstoleranz“ fordert von einer Mutter nichts weiter, als einfach nur passiv zu sein und etwas geschehen zu lassen. Das ist das Maximum, das einer Mutter in Deutschland zugemutet werden kann. Also wird allein dieser Begriff benutzt.
- Loyalitätskonflikt
Dieser Begriff beschreibt die Situation des Kindes, die aus dem Verhalten der Eltern resultiert. Damit kann erklärt werden, warum sich ein Kind so verhält, wie das eben ich Trennungssituationen festgestellt werden kann. Aber das Verhalten der Eltern, das zu diesem Ergebnis führt, wird damit nicht kommentiert. Allein schon die ausschließliche Verwendung dieses Begriffes klammert damit die Verantwortlichkeit der Eltern aus.
Wollte man diese beschreiben, müsste man den Begriff der Konditionierung verwenden.
Ein Kind wird dadurch, dass es in der Mama-Welt oder in der Papa-Welt lebt, durch dieses gesamte Lebensumfeld mit der Summe aller Einflussfaktoren konditioniert. Dabei ist zunächst nicht erheblich, ob diese Einflussnahme aktiv oder passiv erfolgt, d.h., bewusst oder unbewusst erzeugt wird.
Auch eine Mutter, die vehement abstreitet, ihr Kind zu indoktrinieren oder auch nur intuitiv zu beeinflussen, macht dies auf vielfältige Art und Weise:
Allein die Gesprächsthemen zwischen ihr und ihren Eltern oder mit anderen GesprächspartnerInnen im Beisein des Kindes unterliegen vielen unkontrollierten Einflussnahmen. Es genügt schon, wenn beim Begriff „Papa“ die Gesichtszüge der Mutter einfrieren und sie sich wegdreht. Die Mama-Welt ist voller intuitiver Einflussfaktoren, die auf das Kind wirken.
- Verlustängste
Auch dieser Begriff beschreibt allein die Reaktion des Kindes auf die Bedingungen, die von den Eltern geschaffen werden, und nimmt die Verantwortung der Eltern dafür nicht in die Pflicht.
Alles, was ich zum typischen Verhalten zu vieler Trennungsmütter formuliert habe, trifft natürlich auch auf die Papa-Welt zu. Der große Unterschied liegt allerdings in zwei Faktoren:
- Es gibt keine Partei, die das Weibliche in der Gesellschaft überwinden will. Die Überwindung des Männlichen, wie dies im Grundsatzprogramm der SPD festgelegt ist, führt auf vielfältige Weise zu Programmen gegen Männer, die teilweise menschenrechtswidrige und rechtsstaatbrechende Faktoren aufweisen. Denselben Schutz wie Frauen genießen Männer in einem solchen Umfeld von Männer- und Väterhass nicht.
- 88% der Alleinerziehenden-Haushalte sind müttergeführt. Damit haben wir in überzeugender Weise das Resultat einer profeministischen Politik beschrieben. In einer auf diese Weise gestalteten Politik wird die Verantwortlichkeit einer Frau und Mutter völlig anders bewertet als die eines Mannes und Vaters.
Wenn Mütter davon ausgehen, dass selbstverständlich ALLE Kinder nach Trennung oder Scheidung bei der Mutter angesiedelt sein müssen, führt diese Grundhaltung natürlich zu absurden Interpretationen wie „Deutschland ist mütterfeindlich“ oder „es gibt inzwischen mehr ausgegrenzte Mütter als ausgegrenzte Väter“ oder sonstigen Narrativen.
Eines allerdings kann festgestellt werden:
Überschreitet eine Mutter einmal die Grenze dieses speziellen „Mutterschutzes“ deutscher Prägung, z.B. dadurch, dass sie sich mit dem Jugendamt anlegt, dann wird nicht mehr sie als Mutter geschützt, sondern es gilt die Residenzmodell-Norm. Dann werden die Geschlechter-Rollen im Hinblick auf die Funktionalität der Geschlechter im Kontext Familie einfach getauscht. Eine ausgegrenzte Mutter erfährt dann dieselben Restriktionen wie ansonsten 88% der Väter. Und die betroffenen 12% Väter können sich in Sachen Missbrauch ihrer Dominanz ebenso sanktionsfrei austoben wie ansonsten 88% der Mütter.
Doch zurück zum Ausgangsthema.
Die in der Familienrechtspraxis praktizierte Verschonung von Müttern vor den Konsequenzen ihres Verhaltens prägt natürlich auch das Begutachtungswesen, das ja von der Beauftragung durch die Gerichte lebt.
Die Umsetzung von theoretischen Erklärungsmodellen für die Abläufe bei der Trennung von Elternbeziehungen prägt in der Anpassung von Wissenschaft und Rechtspraxis die Norm in der Verwendung dieser Erklärungsmodelle. Wenn dabei die Verschonung von Müttern vor den Konsequenzen ihres Verhaltens den Charakter einer ideologischen Normierung aufweist, verwundert niemand, wenn alle Begriffe, die eine Mutter in Haftung nehmen könnten, vermieden werden.
In der kritischen Betrachtung zu einem Gutachten habe ich das so formuliert:
Das Kind lebt zunächst in der Elternwelt.
Wenn diese auseinanderbricht, trennt sie sich auf in eine Mamawelt und eine Papawelt.
Die entscheidende Bedeutung spielt das Beziehungsgefüge dieser beiden – meist konfrontativ aufgestellten – Welten. Im Idealfall sollten Eltern – auch nach einer Trennung – weiter Elternpartner bleiben und beide müssen das wohlverstandene Interesse für eine gesunde Entwicklung des Kindes im Blick haben.
Der SV reagiert auf die Eltern-Kind-Symptomatik allein mit den Begriffen „Bindungstoleranz“, „Loyalitätskonflikt“ und „Verlustängste“.
Der Begriff „Bindungstoleranz“ beschreibt ein passives Verhalten: Tolerant sein bedeutet, etwas geschehen zu lassen und es nicht zu verhindern. §1684 BGB beschreibt Bindungsfürsorge, die der SV dieser Mutter aber nicht zumuten will.
Der Loyalitätskonflikt beschreibt das Verhalten des Kindes in Reaktion auf die beiden Welten der Mutter und des Vaters. Damit wird allein auf den Beitrag des Kindes fokussiert. Auch die Verlustängste sind allein eine Beschreibung der Situation des Kindes.
Dahinter steht aber die Verantwortung der beiden Eltern und insbesondere die Verantwortung desjenigen Elternteils, der die Verfügungsmacht über das Kind innehat. Diese wird in §1684 BGB klar als gesetzliche Norm definiert.
Um den Beitrag der Eltern für das Beziehungssystem Kind-Trennungseltern zu beschreiben, muss man die Konditionierung betrachten, die dadurch erfolgt, dass das Kind in der Welt des dominanten Elternteils lebt und dessen Haltungen und Befindlichkeiten annimmt.
Im Fall des Vaters unterstützt dieser, dass die beiden Töchter den Kontakt zur Mutter suchen. Die Mutter aber will die Töchter dafür „bestrafen“, dass sie den Aufenthalt beim Vater gewählt haben und reagiert mit Liebesentzug. Diese Reaktionsweisen der Mutter sind deutlich in WhatsApp-Verläufen dokumentiert.
Die Mutter steuert die Kommentierungen des Sohnes zu allen Aspekten, die den Vater betreffen, durch ihre Befindlichkeiten und konditioniert damit das Kind. Sie versucht, alle Kontakte des bei ihr wohnenden Sohnes mit dem Vater zu boykottieren.
Der Vater sucht aber den Kontakt zu seinem Sohn und weist diesen nicht ab wie die Mutter im Fall der beiden Töchter.
Die Abspaltung der beiden Elternrollen ohne jede Chance einer Elternpartnerschaft nach der Trennung wird von der Mutter inszeniert. Sie reagiert auf die Wahl des Hauptaufenthaltsortes durch die Kinder extrem egozentrisch und kommentiert diese durch ihr gesamtes Verhalten allen Kindern gegenüber.
Dieses egozentrische – und im Sinne von §1684 BGB auch gesetzwidrige – Verhalten der Mutter wird vom SV komplett übergangen. Er ist bestrebt, das Verhalten der beiden verantwortlichen Eltern zu harmonisieren und von der besonderen Verantwortung der Mutter und ihrer destruktiven Disposition abzulenken, um diese nicht in die Pflicht nehmen zu müssen.
Dabei ist sie eine erwachsene und eigenverantwortliche Mutter und muss die Konsequenzen ihres Verhaltens auch tragen.
Es ist durchaus verständlich, dass ein indoktriniertes Kind nicht gegen seine Disposition zu einem bestimmten Verhalten gezwungen werden kann. Aber das indoktrinierende Elternteil muss die Konsequenzen aus seinem Verhalten auch tragen und kann diese nicht auf das Kind abwälzen. Dieser Fehlschluss kann schon gar nicht von der Person gemacht werden, von der wissenschaftlich fundierte Hinweise für eine gerechte Lösung erwartet werden müssen.
Diesem Anspruch wird dieses Gutachten in keiner Weise gerecht.